Heft 32/2000 | oppostion und repression in brandenburg | Seite 1 - 9

Helmut Müller-Enbergs

Brandenburgs Bürgerbewegung und das Erbe der Staatssicherheit

In den letzten Jahren ist es um das Thema Staatssicherheit in Brandenburg vergleichsweise ruhig geworden. Überwiegend warfen Journalisten, nicht aber Akteure der Brandenburger Bürgerbewegung entsprechende Fragen auf. Allenfalls die Außenstellen Potsdam und Frankfurt/Oder der Behörde des BStU, gewissermaßen das institutionalisierte Ergebnis der Bürgerbewegung, laden noch regelmäßig zur Diskussion ein. Dabei hatte Reinhard Weißhuhn, der seit 1975 der DDR-Opposition angehörte und über viele Jahre Referent von Gerd Poppe war, festgestellt: »Die Bewältigung der Stasi-Vergangenheit als ein wesentlicher Teil der DDR-Geschichte ist von Anfang an eines der Hauptthemen der Bürgerbewegung gewesen.« Diese These konnte Allgemeingut werden, weil sie überzeugend belegt zu sein schien: Die Bürgerbewegung und mit ihr die Bürgerkomitees erzwangen die Auflösung des MfS, formulierten das Recht der Betroffenen auf Rehabilitierung und Einsicht in ihre Akten. Sie trugen zur Transparenz über die Ziele, die Struktur und die Arbeitsweise des MfS bei, setzten verschiedentlich die Überprüfung von Parlamentarieren auf hauptamtliche oder inoffzielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst durch und beförderten die historische und politische Auseinandersetzung mit der Hinterlassenschaft des MfS. Erklärlich wird dies, wie Weißhuhn plausibel darstellte, dadurch, daß die Bürgerbewegung als Nachfolgerin der vom MfS bekämpften oppositionellen Gruppen in besonderem Maße an der Aufdeckung der MfS-Tätigkeit interessiert sei.
Das Anliegen ehemaliger Oppositioneller und eine partiell stigmatisierende gesellschaftliche Perzeption hatte einer der profiliertesten Vertreter der Brandenburger Bürgerbewegung, Konrad Weiß, im Auge, als er im September 1990 in einem bemerkenswerten Artikel Bilanz zog und die weiteren Perspektiven auslotete. Weiß registrierte mit Erstaunen, daß zwar von den rund 250 Parlamentsbeschlüssen der Volkskammer durch den Einigungsvertrag wenig übriggeblieben sei, aber eine einzige außerparlamentarische Aktion – die Besetzung der Zentrale des Staatssicherheitsdienstes – eine wesentliche Verbesserung des Einigungsvertrages hinsichtlich des Zugangs zu den MfS-Akten erzwungen habe. Angesichts der ansonsten geringen parlamentarischen Erfolge und des inneren Zustandes der Bürgerbewegung schloß er ihr Scheitern und ihre Zersplitterung nicht mehr aus. Er fürchtete, sie würde sich in der Folge »zu sehr in peripheren Gefilden« aufhalten, womit er offensichtlich auch die starke Thematisierung des Erbes des Staatssicherheitsdienstes meinte. Statt dessen forderte er die Orientierung auf Teilhabe an der politischen Macht: »Wenn die Bürgerbewegungen nicht bereit sind, ja zur Macht zu sagen, werden sie früher oder später zu Erinnerungsvereinen an den Deutschen Herbst.« Damit hatte Weiß das Problem skizziert, dem sich die Bürgerbewegung stellen mußte. Es wurde schneller akut als angenommen: Im Ergebnis der Landtagswahlen vom Oktober 1990 stellte die Brandenburger Bürgerbewegung eine Regierungsfraktion. Damit war sie zunächst in einem Land den Gefahren einer Reduzierung zu einem »Erinnerungsverein« entgangen. Doch wie gestaltete sich die unumgängliche Auseinandersetzung mit den Hinterlassenschaften und Akteuren geheimpolizeilicher Tätigkeit für diese Bürgerbewegung aus der Position politischer Macht?

Von der Illegalität ins Landesparlament
Die Auseinandersetzungen mit dem Erbe der Staatssicherheit erschließen sich nicht ohne einen Rückblick auf die Zeit der Illegalität; sie haben dort ihren Ursprung.
Wie andernorts knüpfte auch in Brandenburg die Bürgerbewegung an bestehende oppositionelle Gruppierungen an; einer Untersuchung des MfS vom Mai 1989 zufolge war im Land Brandenburg ein Kern von rund 200 Oppositionellen in 15 Hauptgruppen aktiv, von denen die meisten 1986/87 entstanden waren. Analysen aus den Reihen der Opposition bestätigen diesen Befund. Arbeitsschwerpunkte der nur teilweise vernetzten Brandenburger Gruppen waren die Friedens- und die Umweltthematik.
Diese Gruppen und einige ihrer Protagonisten wie Günter Nooke, Thomas Wernicke, Stefan Flade oder Christoph Polster waren zwar entscheidend für das Entstehen der Bürgerbewegung und der Bürgerkomitees im Land Brandenburg im Herbst 1989, bildeten jedoch lediglich eine (wenn auch maßgebende) Minderheit. Hinzu waren Tausende von Bürgern gekommen, darunter eine Reihe von (ehemaligen) Mitgliedern von SED, LDPD und CDU, die zuvor kaum oder keinen Bezug zur Opposition gehabt hatten. Mit diesem Zuwachs wurde aus der Opposition die Bürgerbewegung mit ihren verschiedenen, zuweilen konkurrierenden Gruppen. Die politischen, persönlichen und thematischen Friktionen, die vor 1989 bestanden hatten – und gewiß vom MfS gefördert worden waren –, setzten sich in der Herausbildung der Bürgerbewegungsgruppen fort. So gingen diese in der »Grünen Liga« oder der »Grünen Partei« auf oder fanden sich im »Neuen Forum«, in »Demokratie Jetzt« oder dem besonders in der Lausitz bedeutenden »Demokratischen Aufbruch« wieder. Weitere Gruppen entstanden mit der »Vereinigten Linken« oder dem »Unabhängigen Frauenverband«, die in den nachfolgenden Jahren an Bedeutung verloren. Auch wenn die Mitgliederzahl 1990 nicht über 3.000 gelegen haben dürfte – der personelle Anteil der Opposition war gering. Politische Bedeutung kam zunächst vor allem dem »Neuen Forum« und »Demokratie Jetzt« zu, die zur Gründung von Bürgerkomitees beitrugen.
Einer der ersten entscheidenden Schritte hinsichtlich des MfS war die Sicherung seiner Archive und die Auflösung seiner Kreisdienststellen und Bezirksverwaltungen durch zahlreiche Bürgerkomitees. Sie bestanden allerdings nicht nur aus Oppositionellen, was unter anderem in Potsdam zu zehrenden Diskussionen über den Umgang mit den Akten führte.
Die Brandenburger Bürgerkomitees – zum kleineren Teil in die spätere sogenannte Gauck-Behörde überführt, zum größeren zerfallen – waren fast vollständig durch die MfS-Auflösung und die Sicherung der Akten absorbiert und verloren, obgleich durchaus mit der Bürgerbewegung vernetzt, ihre Bedeutung für die Diskussion auf Landesebene. Das »Bündnis 90« strebte 1991 bis 1993 auch keinen Meinungsaustausch mit den späteren Außenstellen der »Gauck-Behörde« (Potsdam, Frankfurt/Oder) an. Wie gering die Verbindung zwischen »Bündnis 90« und den Bürgerkomitees war, zeigt die Diskussion um den Posten des Eberswalder Polizeipräsidenten: Innenminister Ziel lehnte den vom »Bündnis 90« vorgeschlagenen Kandidaten ab und berief mit Uta Leichsenring eine anerkannte Vertreterin der Bürgerkomitees. Später hatte das Image der Fraktion nicht wenig darunter zu leiden, daß dieser Vorschlag nicht vom »Bündnis 90« gekommen war.
Die Schwierigkeiten mit der Vergangenheit begannen für die Bürgerbewegung bereits im Vorfeld der Landtagswahlen. Nach schwierigen Verhandlungen verständigten sich schließlich das »Neue Forum« und »Demokratie Jetzt« zu den Landtagswahlen auf eine gemeinsame Liste »Bündnis 90«. Zuvor geführte Gespräche mit dem eher links stehenden, aber bedeutungslosen Landesverband der »Grünen« waren gescheitert; dieser kandidierte erfolglos und war somit nicht im Landtag vertreten. Auf einer Konferenz in Frankfurt/Oder bestimmte man die Kandidaten und ihre Platzierung. Als Spitzenkandidaten wurden nahezu unangefochten Günter Nooke, Matthias Platzeck und Marianne Birthler nominiert, die bereits parlamentarische Erfahrungen in der ersten demokratischen Volkskammer gewonnen hatten. Um die nachfolgenden Plätze stritt man, wobei es zu den selbstverständlichen Voraussetzungen gehörte, weder hauptamtlich noch inoffiziell für das MfS gearbeitet zu haben. Ausdrücklich betonen mußten die Kandidaten dies jedoch nicht, was sich später als fatal erwies. Die Mitgliedschaft in Parteien – insbesondere der SED – war jedoch zu bekennen. Sie führte in der Regel zu ungünstigeren Platzierungen, so etwa beim zukünftigen Juristen Peter Schüler, der sogar der SED-Kreisleitung Potsdam angehört hatte und danach maßgeblich die Brandenburger Politik von »Demokratie Jetzt« geprägt hat.
Die Volkskammer-Diskussionen über den Umgang mit den MfS-Akten fanden in dem ebenfalls beschlossenen Wahlprogramm nur teilweise ihren Niederschlag, zumal die Spitzenkandidaten dem nur wenig Aufmerksamkeit widmen konnten. In der Präambel des Wahlprogramms verpflichtete man sich, hier klang bereits Mäßigung beim Umgang mit der Vergangenheit an, zum »Leitgedanken« der Toleranz, die tatsächlich zu einer Grundhaltung der Fraktion und des Landesvorstandes von »Bündnis 90« wurde. Um die »Machenschaften hinter den Kulissen ans Licht der Öffentlichkeit« zu bringen, wie es im Kapitel »Für Demokratie in der Gesellschaft« relativ unbestimmt hieß, wollte man für die Sicherung der MfS-Akten kämpfen, jedoch »im Zugriff des Landes sowie unter Kontrolle und Verwaltung eines parlamentarischen Ausschusses, in dem alle Fraktionen des Landtages vertreten sind, damit sie einerseits für die Verfolgung von Straftaten verfügbar sind, aber andererseits nicht andere Geheimdienste die in den Akten enthaltenen Informationen für neue Gesinnungsschnüffelei mißbrauchen.« Das deckte sich mit Forderungen der MfS-Besetzer. Zentrale Anliegen – der Aktenzugang zwecks »historischer Aufarbeitung« oder das Recht der Bürger, selbst zu entscheiden, ob sie personenbezogene Akten ausgehändigt bekommen oder vernichten lassen wollen – blieben jedoch unberücksichtigt. Das ist insofern überraschend, als sich das Programm ansonsten an der »direkten Demokratie« orientierte und in allen Fragen die Mitbestimmung der Bürger festgeschrieben wissen wollte. Offensichtlich fehlte es zu diesem Zeitpunkt an dem entsprechenden Problembewußtsein – das war aber vorerst symptomatisch.
Der Übergang von der Opposition zur breiten Bürgerbewegung gab den Oppositionellen  die Möglichkeit, zentrale Anliegen nicht nur zu formulieren, sondern auch durchzusetzen. Zugleich gerieten sie in dieser Bewegung notwendigerweise zu einer Minderheit. Auch wenn sie sich mit ihren Forderungen – etwa durch die MfS-Besetzung – behaupten konnten, waren sie regional häufig gezwungen, die Bedürfnisse und Vorstellungen der zahlenmäßig überlegenen »Neuen« zu berücksichtigen, die die leidenschaftliche Auseinandersetzung um die MfS-Akten und deren Offenlegung nicht in dem Maße mittragen oder nachempfinden konnten.

Probleme mit den Lebensgeschichten
Einer der ersten Konflikte mit Bezug auf die Vergangenheit betraf Lebensgeschichten. So hatten etwa die bürgerbewegten Abgeordneten Bernd Reuter und Henrik Poller im Abgeordnetenhandbuch ihre ehemalige SED- bzw. LDPD-Mitgliedschaft nicht vermerkt. Dieser medienträchtige, aber nicht wirklich bedeutende Konflikt drängt die Frage auf, welche Bedeutung dem Umgang mit Lebensgeschichten zukam. Es wird zu zeigen sein, daß gerade diese Frage die Bürgerbewegung in die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit trieb – eigentlich gegen ihren Willen.
Von Bedeutung für die Brandenburger Landespolitik war von Seiten der Bürgerbewegung in der ersten Legislaturperiode (1990/94) die anfangs sechsköpfige Fraktion »Bündnis 90« mit ihren 13 Mitarbeitern und – mit geringerem Anteil – der neunköpfige Landessprecherrat des »Bündnis 90« (im September 1991 als Zusammenschluß von großen Teilen des »Neuen Forums« und »Demokratie Jetzt« gegründet). In beiden Gremien waren die Oppositionellen in der Minderheit; die meisten anderen Mitglieder bzw. Mitarbeiter waren regionale Mitbegründer des »Neuen Forums« oder von »Demokratie Jetzt«.
Ein Teil der internen Konflikte lief an den verschiedenen politischen Biographien und Einstellungen entlang. Die Oppositionellen waren parteilos geblieben. Hingegen hatten, wie erwähnt, der Abgeordnete Reuter, der zugleich Mitglied des Landessprecherrates war, und drei Mitarbeiter der Fraktion der SED angehört. Mitglied der LDPD war lediglich der Abgeordnete Poller gewesen, den »West-Grünen« gehörten zwei Fraktionsmitarbeiter an. Probleme mit der ehemaligen Mitgliedschaft in der SED blieben zunächst unausgesprochen. Sie bestanden aber unterschwellig und wurden im Landessprecherrat erstmals im Herbst 1991 offenkundig, als der Vertreter im Koalitionsausschuß bestimmt werden sollte. Bis dahin hatte der ehemalige SED-Funktionär (und Fraktionsmitarbeiter) Schüler diese Aufgabe übernommen, die bei SPD und FDP die Landesvorsitzenden innehatten. Ausschließlich mit Blick auf Schülers politische Lebensgeschichte suchte man (vor allem seitens der ehemaligen Oppositionellen) eine Alternative – ohne Erfolg: Aus pragmatischen Gründen wurde er bestätigt.
In diese Konflikte spielten auch politische Einstellungen hinein. In der Bürgerbewegung waren drei verschiedene (wenn auch partiell sich überlappende) politische Strömungen vorherrschend, die vor allem von den aus der Opposition stammenden Abgeordneten Birthler, Platzeck und Nooke repräsentiert wurden. Bildungsministerin Birthler verkörperte einen undogmatisch radikaldemokratischen und -ethischen Impetus, Umweltminister Platzeck war eher sozialdemokratisch und Fraktionsvorsitzender Nooke eher konservativ orientiert. Platzeck trat 1995 der SPD bei, wurde für sie 1998 Oberbürgermeister von Potsdam, 1999 Mitglied des Bundesvorstandes der SPD sowie Vorsitzender des SPD-Landesverbandes Brandenburg. Nooke trat 1996 der CDU bei, ist seit 1998 MdB und ist seit Februar 2000 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Birthler leitete das Berliner Büro der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und ab Oktober 2000 die Stasi-Unterlagen-Behörde. Ihre unterschiedlichen Einstellungen machten sich jedoch anfangs nur tendenziell bemerkbar und waren ohne größere Bedeutung.
Bei der gegebenen personalpolitischen Konstellation hatte, was die Vergangenheit der Funktionsträger betraf, nur ein Grundsatz gelten können: Niemand durfte mit dem MfS zusammengearbeitet haben. Schon auf der ersten Sitzung der bürgerbewegten Abgeordneten im Oktober 1990 hatte ein jeder darüber verbindlich Auskunft zu geben; keiner räumte jedoch eine IM-Tätigkeit ein. Allerdings war man sich sehr wohl bewußt, daß es schwer war, die DDR-Vergangenheit offensiv gegen andere Parteien zu nutzen. Verweise auf die SED-Vorgeschichte der PDS etwa mußten unweigerlich dazu führen, mit den ehemaligen SED-Mitgliedern in den eigenen Reihen konfrontiert zu werden – was mehrmals geschah.
Virulent wurden die Lebensgeschichten im Zusammenhang mit der Mandatsniederlegung durch die beiden »Bündnis 90«-Minister Birthler und Platzeck. Um die immensen Aufgaben der Fraktion zu bewältigen, mußten an ihre Stelle zwei Nachrücker treten. Daß das erst 1992 geschah, hatte auch mit deren Lebensgeschichte zu tun: Beide kamen nicht aus der Opposition. Der erste, Rolf Wettstädt, war NDPD-Mitglied und anschließend gescheiterter SED-Kandidat gewesen; da der nächste, Lutz Thormann, zunächst abgelehnt hatte, folgte Carmen Kirmes, ehemals SED-Mitglied und (ADN-)Journalistin im Libanon und in Paris. Erst als die Arbeitsbelastung für die Fraktion unzumutbar wurde und der Vorbehalt gegenüber den Nachrückern hinfällig war (hatten sie doch die IM-belasteten Abgeordneten ersetzt), gaben Birthler und Platzeck ihr Mandat ab, um weiteren Nachrückern Platz zu machen.
Im Frühjahr 1991 wurde von Journalisten immer wieder nach der Überprüfung von Abgeordneten und Ministern des Landtages auf eine Tätigkeit für das MfS gefragt. Inspiriert durch die Diskussionen in anderen Landtagen und das Engagement von Berliner Oppositionellen galt es als selbstverständlich, daß auch das Brandenburger »Bündnis 90« hier initiativ tätig werden würde. Das war aber nicht der Fall. Die betreffenden Entscheidungen des Innenausschusses (etwa Kriterien für Empfehlungen, das Mandat niederzulegen etc.), die sich der Landtag zu eigen machte, waren ohne die Bündnisfraktion zustande gekommen.

Der angeblich »unwissende IM«
Der Schock war beträchtlich, als der Abgeordneten Reuter der Brandenburger Bürgerbewegung eröffnete, das MfS habe Menschen »unwissentlich« als IM geführt. Es hätte somit jede beliebige Person, ohne es zu ahnen, IM sein können. Diese Legende hatte ihre Wirkung. Sie diente als Schutz später enttarnter parlamentarischer Ex-IM und vernebelte die gesamte IM-Diskussion. Reuter wirkte, als er sein Mandat als »unwissender IM« im September 1991 niederlegte, wie ein Märtyrer, der sich für die Ampelregierung opferte.
Doch Reuter war nach Aktenlage wissentlich IM gewesen, sein Deckname lautete »Walter«. Seit Juli 1979 hatte er sich nahezu monatlich mit seinem Führungsoffizier getroffen, teilweise in einer konspirativen Wohnung, um seinem Auftrag entsprechend über Studenten und Dozenten der Babelsberger Filmhochschule und andere Personen zu berichten. In der Regel sprach er seine Berichte auf Tonband, als solche gekennzeichnete Abschriften sind in der Akte enthalten. Die Akten selbst waren vom MfS für die Vernichtung vorbereitet worden, doch die Bürgerkomitees, darunter Reuter selbst, hatten die Staatssicherheit daran gehindert. Somit konnte die »Gauck-Behörde« Erkenntnisse im Fall Reuter mitteilen.
Die Fraktionsvorsitzenden des Landtags (nicht das Parlament) beauftragten die zwei Kirchenvertreter Bransch und Ducke, die »Gauck-Bescheide« entgegenzunehmen und gegebenenfalls Empfehlungen zur Mandatsniederlegung auszusprechen. Von diesen Vertretern bekam Reuter Kopien seines Bescheids. Er informierte daraufhin den Fraktionsvorsitzenden Nooke, der am selben Abend alle Abgeordneten zu einer nächtlichen Fraktionssitzung zusammenholte. Reuter leugnete, IM gewesen zu sein. Es läge weder eine Verpflichtungserklärung vor, noch habe es materielle Zuwendungen gegeben. Als Beweismittel der »Gauck-Behörde« gäbe es lediglich Abschriften von Tonbändern, die selbst wohl vernichtet worden seien und auf heimlich erstellten, ihm unbekannten Aufzeichnungen beruhen würden. Er könne nicht herausfinden, wer mit ihm diese Gespräche geführt habe, so daß für ihn »keine Möglichkeit eines Gegenbeweises« bestehe. Die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wollte keiner der Abgeordneten einsehen, vielmehr sprachen ihm nicht wenige ihr Mitgefühl aus. Sein Rücktrittsangebot dagegen galt als selbstverständlich. In dieser Runde deuteten sich die späteren Konflikte bereits an. Die ehemalige Oppositionelle und Bildungsministerin Birthler sah in dem Rücktritt, wie sie auf einer Pressekonferenz erklärte, ein »Zeichen« für eine mögliche Vergangenheitsbewältigung. Doch dürfe sich diese nicht allein auf den Rücktritt beschränken.
Ohne sich dessen bewußt zu sein, stand die Bürgerbewegungsfraktion vor dem Problem, den Nachweis anzutreten zu müssen, daß sie zu Regierungspolitik fähig war, zugleich aber bereit, sich Fragen des Umgangs mit der Vergangenheit zu stellen. In einer Erklärung des Pressesprechers (der tatsächlich die Legende vom »unwissentlichen IM« kolportiert) kam dies zum Ausdruck: Es bestehe das Paradoxon, daß »jegliche Verhaltensvariante unter den gegenwärtigen Bedingungen unserer Gesellschaft dazu führt, doch irgendwie als IM beschuldigt zu werden. Das Problem Bernd Reuters, und das könnte jeder von uns sein, ist, daß das bisher in Deutschland einmalige Projekt Ampelregierung in Brandenburg viel zu kostbar ist, um nur das kleinste Staubkorn an Zweifel zuzulassen. Niemandem darf eine Chance gegeben werden, die politische Aufgabe Ampelregierung für Deutschland in irgendeiner Weise zu diskreditieren.« Politische Verantwortung dürfe »nur in jene Hände gegeben werden, die die Gewähr dafür bieten, auf eine der neuen Zeit entsprechende Vergangenheit zurückblicken zu können.« Sie sei nicht auf das Thema MfS zu reduzieren und könne »nur angemessen diskutiert werden, wenn alle – vom Schreibtischtäter bis zum staatlich-politischen Verantwortlichen der SED-DDR – mit ihrer Rolle in unserer, der alten Gesellschaft einbezogen werden. Erst dann, wenn diese gesellschaftliche Aufgabe als solche realisiert wird, können wir von Vergangenheitsbewältigung sprechen.« Das relativierte die noch im Fall Bernd Aischmann vertretene Position beträchtlich. Aischmann, im Mai 1991 von der Fraktion als stellvertretender Regierungssprecher nominiert, war 1989 Leiter der Redaktion Aktuelle Politik bei Radio DDR gewesen. Dort hatte er noch im September 1989 die Massenflucht von DDR-Bürgern als »schmutzige Kampagne des offiziellen Bonn gegen die DDR« kommentiert, eine Position, die er auch später nicht revidiert hatte. Die Medien griffen das Thema auf. »Bündnis 90« stand dem eher hilflos gegenüber und rechtfertigte die Wahl Aischmanns mit dessen Qualitäten. Zudem habe er nie, dies galt als Kriterium, mit dem MfS zusammengearbeitet. Man wolle, erklärte man, entschieden die Vergangenheit aufarbeiten, jedoch nicht durch Ausgrenzung einzelner. Obgleich Aischmann, heute Pressesprecher in Frankfurt/Oder, und das Unwohlsein über diese Personalentscheidung bis zum Ende der Koalition blieben, revidierte man nunmehr stillschweigend die Ansicht, niemand sei wegen seiner Vergangenheit auszugrenzen. Mehr noch: Es sollte sich zeigen, daß der Spagat zwischen Regierungsräson und Vergangenheitsaufarbeitung größer wurde und schließlich nach einer Entscheidung verlangte.
Auf der Gründungsversammlung des Brandenburger »Bündnisses 90« im Oktober 1991 lag die Betonung in der Rede des Fraktionsvorsitzenden Nooke noch deutlich auf der Regierungsräson. Er dankte Ministerpräsident Stolpe dafür, mit der Ampelregierung »schon am Anfang den Mut zu neuen Wegen demonstriert« zu haben. Sie sei ein Gewinn für die politische Kultur, da sie »keine Feinde« kenne und es »Gegner nur in der Sache um der Sache willen« gebe. Kein Wort zum Thema Vergangenheit, keines zu Reuter. Tatsächlich war die Thematik aber nicht mehr auszuklammern. »Schweigen ist keine Aufarbeitung«, polemisierte grundsätzlich die »Märkische Oderzeitung«, und im »Neuen Deutschland« war nicht ohne Häme zu lesen: »Die Jungfräulichkeit hat das Bündnis 90 als machttragende Gruppierung sowieso verloren.«
Allein das Potsdamer Bürgerkomitee entlarvte die Legende Reuter; Jes Albrecht Möller entwickelte an diesem Beispiel sogar »Diskursregeln für IM«: »Lerne leugnen, ohne zu lügen.« Dennoch wählte die Landesmitgliederversammlung von »Bündnis 90« Reuter in den Landesvorstand. In den Medien gab es bissige Kommentare und im Landesvorstand langwierige Diskussionen. Reuter sollte seinen »Gauck-Bescheid« veröffentlichen oder zumindest Einblick gewähren. Beides lehnte er ab und gab deshalb sein Mandat zurück. Das Brandenburger Wissenschaftsministerium stellte ihn in Kenntnis der IM-Aktenlage ein und entließ ihn 1995 – groteskerweise wohl wegen seiner IM-Tätigkeit. Erst 1995 räumte Reuter ein, bewußt mit dem MfS zusammengearbeitet zu haben.

»Grenzfälle« und andere IM
Die bisherigen Wechselfälle führten noch nicht dazu, das Thema Vergangenheit bewußt anzugehen. Doch Ende 1991 erreichte eine Hiobsbotschaft die Fraktion: Der Abgeordnete Poller war ebenfalls IM gewesen. Er räumte jedoch seine IM-Tätigkeit ein, legte sein Mandat nieder und ließ später den Bescheid der »Gauck-Behörde« veröffentlichen.
Nach längerem Vorlauf war es Anfang der achziger Jahre zu ersten Gesprächen mit dem MfS gekommen, bei denen er über einen geplanten Fluchtversuch berichtete. Das führte zu drei Ermittlungsverfahren, Poller erhielt eine Prämie von 250 Mark. Im Juni 1984 verpflichtete er sich schriftlich und wählte den Decknamen »Frank Göbel«. Er sollte vor allem Informationen über »negativ-dekadente Personen des künstlerischen Bereiches« sammeln. Der letzte in der Akte erhaltene Bericht datiert vom 22. September 1989. Das MfS schätzte ihn wegen seiner »vorbildlichen Disziplin« und weil er die Aufträge »ohne Vorbehalte, in guter Qualität, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit« erfüllte.
Als dies bekannt wurde, war die Enttäuschung und Ratlosigkeit groß, zumal Poller an den Kriterien für die Empfehlung zur Mandatsniederlegung bei nachgewiesener IM-Tätigkeit sowie am Stasi-Unterlagengesetz mitgearbeitet und somit die ohnehin nur schwach entwickelte MfS-Diskussion in der Brandenburger Bürgerbewegung geprägt und repräsentiert hatte. Umweltminister Platzeck erwog sogar spontan, »es jetzt« zu lassen: Man habe im »Bündnis 90« versagt, es »nicht geschafft, eine Atmosphäre zu schaffen, die einen solchen Vertrauensbruch ausschließt.«
Nachdem Poller sein Mandat niedergelegt hatte, gab er im Dezember 1991 auf einer Pressekonferenz, die bewußt nur vom Landesvorstand und außerhalb des Landtages abgehalten wurde, ausgiebig Auskunft. Im Namen des Landessprecherrates (aber auch im Sinne der Fraktion) wurde erklärt: Es sei zu beobachten, daß statt Reue oder ernstem Willen zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte massenhaft Verdrängung stattfinde. Das Ausbleiben von Bekennermut und Sühne belaste spürbar die Gesellschaft. Das Politikverständnis der Bürgerbewegung erfordere es, daß schuldig gewordene Parlamentarier der Öffentlichkeit Rechenschaft geben. Diesen Maßstab mochten sich andere Fraktionen nicht zu eigen machen. Vielmehr wurde, ohne daß die Ergebnisse der Überprüfung aller Landtagsabgeordneten vorlagen, der Begriff »Grenzfall« in die Diskussion gebracht.
Offensichtlich wurde den beiden mit der Uberprüfung beauftragten Kirchenvertretern die ganze Sache zu heikel. Die Empfehlung, wer sein Mandat niederlegen sollte oder nicht, fiel ihnen schwer, so daß sie im November 1991 darum bemüht waren, die Fraktionsvorsitzenden in dieses Verfahren einzubinden und deren Votum mit zu berücksichtigen. Generalsuperintendent Günter Bransch, einer der beiden Kirchenvertreter, hatte bereits im Oktober geäußert, daß die Unterlagen in ihrer Relation betrachtet werden müßten. Berührungen mit dem MfS waren nach seiner Feststellung Voraussetzung für berufliches Fortkommen. Auf die Art der Berührung komme es an. Jedes Urteil müsse sich daran messen lassen, daß etwa Ex-Premier Hans Modrow jetzt unbehelligt Bundestagsabgeordneter sei. Manche Berührung könne heute überdies bedeutungslos sein, da sie lange Jahre zurückliege und folgenlos geblieben sei. Dieser Umgang mit IM-Tätigkeit deutete bereits Großzügigkeit an. Die Bürgerbewegung lehnte jedoch die Einbindung in die Verfahren ab und beharrte auf der Vorschlagskompetenz der Kirchenvertreter. Angesichts des offensichtlichen Desinteresses anderer Fraktionen an der IM-Problematik wertete sie zudem die  Einstufung als »Grenzfall« – verallgemeinernd und gewiß überzogen – als Lebenslüge.
Ende November 1991 traten die beiden Kirchenvertreter Ducke und Bransch an die Öffentlichkeit und erklärten: »Nach dem von uns gewonnenen Erkenntnisstand wagen wir die Aussage, daß sich in der Landesregierung und im Landesparlament nach menschlichem Ermessen keine Mitglieder befinden, die auf Grund der Beziehungen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen hatte, des parlamentarischen und öffentlichen Vertrauens unwürdig wären.« Mit diesen Worten war für sie und die Parlamentarier das Thema Staatssicherheit und Landtag Brandenburg (vorerst) abgeschlossen. Sie stellten zehn »Grenzfälle« fest und empfahlen lediglich den beiden »Bündnis 90«-Abgeordneten den Rücktritt, der bekanntlich bereits vollzogen worden war.
Diese Bewertung stieß auf Kritik. Fraktion und Landesvorstand von »Bündnis 90« konnten sich nicht zu einer Erklärung entschließen. Vielmehr erschien von einzelnen eine Stellungnahme, wonach sie »wütend und beschämt« seien und in dieser Entscheidung eine »Verschleierung« sähen. Es seien alle Bescheide zu veröffentlichen und ein »öffentliches Forum« zu schaffen. Doch war diese Haltung nicht glaubwürdig. Die CDU-Fraktion forderte dann auch in einer Presseerklärung die Bürgerbewegung auf, die »eigene Position zur Stasi-Problematik grundsätzlich zu überdenken«. Wenn nicht einmal der Bescheid des Betroffenen Reuter veröffentlicht werde, seien auch von anderen Fraktionen keine Konsequenzen zu erwarten.
In der Ende November 1991 mit viel Spannung erwarteten Landtagsdiskussion zur MfS-Problematik stellte der Fraktionsvorsitzende Nooke seiner Rede einen resignierenden, dennoch sehr hellsichtigen Satz voran: »Das Thema Stasi war und ist unser Schicksal und wird es wohl auch bleiben.« Bemerkenswert offen räumte er ein, sich bei dieser Diskussion unwohl zu fühlen und sich bisher zuwenig um die Problematik gekümmert zu haben. Die Bürgerbewegten seien keine »selbstgerechten Saubermänner«, kein »Exklusivverein für ehemalige Dissidenten und Wendeveteranen«. Der Umgang mit der Vergangenheit verlange jedoch «radikale Ehrlichkeit«; jedes »Schwamm drüber« und Verdrängen sei unzulässig. Ansonsten sei die »politische Kultur in diesem Land in Gefahr«, wovon sowohl das Ansehen des Parlaments als auch das der Regierung Stolpe betroffen wären.
Das Verhalten der Bürgerbewegung war also immer noch maßgeblich von der Regierungsräson geprägt, die der Vergangenheits- und IM-Problematik einen geringen Stellenwert beimaß. Besonders schwierig war dies für den Fraktionsvorsitzenden Nooke und die Bildungsministerin Birthler, die ihre intern nie geleugneten persönlichen Einstellungen öffentlich zurückstellen mußten zugunsten des Erhalts der Koalition und der damit verbundenen politischen Gestaltungsmöglichkeiten. Daher hielt sich die Fraktion in der Diskussion um Poller und auch bei den sogenannten »Grenzfällen« außerordentlich zurück. Aber es war nur eine Frage der Zeit, wie lange diese Belastung auszuhalten war.

Der »Fall Stolpe«
Die Diskussion um den »Fall Stolpe« beschäftigte die Brandenburger Bürgerbewegung nachhaltig und führte letztlich zum Bruch der Koalition. Der Sachverhalt selbst, Stolpes zwanzigjährige inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS, ist vielfach erörtert worden. Hier soll es vor allem um die Auseinandersetzung der Brandenburger Bürgerbewegung mit dem »Fall Stolpe« gehen.
Nach dem Bekanntwerden von Stolpes Beziehungen zum MfS im Januar 1992 forderte der Brandenburger CDU-Generalsekretär Thomas Klein Aufklärung im »vollen Umfang«. Das schien dem über Stolpe entsetzten »Bündnis 90« zu erlauben, in einer ersten Reaktion (am Problem vorbei) die CDU anzugreifen: Sie möge ihren Blick zuerst auf die »eigenen, von der ›Gauck-Behörde‹ belasteteten inoffiziellen Mitarbeiter des MfS« richten, denn bisher habe sie »keinerlei Anstalten« unternommen, deren systemstabilisierende Rolle in der früheren DDR zu erörtern und »ihre Verstrickung und die ihrer IM« öffentlich zu diskutieren. Es handele sich daher allein um eine »propagandistische Spreizübung« der CDU.
Das starke mediale Interesse verlangte insbesondere vom »Bündnis 90« Stellungnahmen, obgleich man kaum mehr wußte, als Zeitungs- und Fernsehbeiträgen zu entnehmen war. Stolpe bot an, in die Fraktion zu kommen, um sich den Fragen zu stellen. Diese Begegnung stellte erste Weichen für die zukünftige Auseinandersetzung. Der Ministerpräsident wurde skeptisch, aber wohlwollend empfangen, hatte er doch zahlreiche politische Vorstellungen des »Bündnis 90« mit seiner Autorität gegen Widersacher abgedeckt. Als er wieder ging, hatte er an Sympathien bei einigen verloren und eher Mißtrauen geweckt. Zugleich wurden erstmalig bestehende und schwelende Vorbehalte der ehemaligen Oppositionellen gegenüber Stolpe deutlich artikuliert. Ausschlaggebend war jedoch, daß die Antworten auf zentrale Fragen nicht überzeugten. So hatte er die Frage, welche Gegenleistungen das MfS von ihm verlangt habe, zunächst nicht beantwortet. Erst als Bildungsministerin Birthler insistierte, erklärte er äußerst vage und für die Anwesenden unbefriedigend, das MfS sei lediglich am »Abbau von Zuspitzungen« und an der Vermeidung von Konflikten interessiert gewesen, was der Kirche die Chance geboten hätte, Freiräume zu nutzen und auszubauen. Nooke erklärte darauf, die Kirche hätte eben diese Freiräume nicht ausgenutzt, was Stolpe einräumte. Statt dessen, fuhr Nooke fort, habe die Kirchenleitung die Opposition instrumentalisiert und, wie dann später Birthler ausführte, dazu beigetragen, »Ruhe im Land« zu halten. Nooke lehnte zudem grundsätzlich die »Geheimdiplomatie« ab, da sie sich einer öffentlichen Erörterung und Kontrolle entziehe; zweifelhaft sei ihm, woher Stolpe die Legitimation dafür bezogen habe. Dieser kam jedoch in seinen weiteren Ausführungen auf diesen Aspekt nicht zurück, statt dessen verwies auf eine westliche Kampagne aus der »konservativen Ecke«, die sich zum Ziel gesetzt habe: »Stoppt Stolpe«. Ansonsten blieb er bei der bis dahin veröffentlichten Darstellung seiner MfS-Kontakte.
Es war also deutlich geworden, daß die Fraktion »Bündnis 90« den Sachverhalt aufgearbeitet wissen wollte, zugleich differierten die Urteile (auch bei den ehemaligen Oppositionellen): Ein Teil der Anwesenden »glaubte« ihm und an ihn, ein anderer Teil hatte starke Zweifel angesichts der unpräzisen Darlegungen. Gleiches galt auch für die Brandenburger Bürgerbewegung insgesamt. Ausdruck fanden diese Differenzen in einer Erklärung der Fraktion, in der Stolpe (und das war sorgfältig kalkuliert) allein in seiner Funktion als Ministerpräsident das Vertrauen ausgesprochen wurde; seine vorausgegangene Tätigkeit blieb bewußt unkommentiert.
Mit der (von der CDU beantragten) Einsetzung des Stolpe-Untersuchungsausschusses erhielt die Auseinandersetzung mit dem Erbe der Staatssicherheit für die Brandenburger Bürgerbewegung erstmals einen professionellen Charakter. Insbesondere der Berater des Ausschußmitgliedes Nooke, Ehrhart Neubert (seit 1979 in der Opposition und wie Nooke Mitbegründer des »Demokratischen Aufbruch«, heute Fachbereichsleiter in der »Gauck«-Behörde), stellte die Diskussion in den kirchenhistorischen und -rechtlichen Kontext sowie in Bezug zu Staat, Kirche und Opposition. Der zweite Berater (der Verfasser) konzentrierte sich auf die normativen Grundlagen für die inoffizielle Arbeit des MfS und ordnete dem das Quellenmaterial über Stolpe zu. Beides bedeutete einen Qualitätssprung, zumal mit Birthler im Hintergrund nun drei ehemalige Oppositionelle ein ureigenes Interesse an der Aufklärung des Falles hatten.
Von Beginn an lautete die intern diskutierte Schlüsselfrage, ob Stolpe vom »Bündnis 90« zum Rücktritt aufgefordert werden sollte und was das für den Bestand der Koalitionsregierung bedeuten würde. Es wurden dazu bereits im Februar 1992 verschiedene Szenarien entworfen. Für wahrscheinlich hielt man, daß die eigene Klientel (vielleicht sogar ein Teil der Fraktion) eine Rücktrittsempfehlung bzw. einen Koalitionsbruch, wie es das Selbstverständnis gebot, nicht mittragen, »Bündnis 90« fortan in der Opposition stigmatisiert und nach Neuwahlen angesichts der gesellschaftlichen Stimmungslage im Landtag nicht mehr vertreten sein würde. Oder sollte man sich politisch hinter Stolpe stellen? Das würde nicht nur den Machterhalt bedeuten, sondern die politischen Gestaltungsmöglichkeiten vielleicht sogar verbessern, da man auf »Bündnis 90« nun zwingend (vor allem moralisch) angewiesen war. Damit wäre jedoch der bisherige Umgang mit den ehemaligen IM in Frage gestellt worden, woraus sich insbesondere für das Bildungsministerium erhebliche Konsequenzen ergeben hätten.
Unter den Abgeordneten zeichneten sich drei Standpunkte ab: Die einen argumentierten pragmatisch, daß es jetzt auf entscheidende Weichenstellungen für Mensch und Natur ankomme; die Frage der IM-Tätigkeit (die bei Stolpe zudem nicht bewiesen sei) sei demgegenüber nachrangig.  Andere gingen zwar von einer Kollaboration Stolpes mit dem DDR-System aus, stellten aber (ebenfalls pragmatisch) den Wählerauftrag an die Bürgerbewegung in den Vordergrund. Ein Ausstieg aus der Koalition würde nur geringe gesellschaftliche Akzeptanz finden und erhebliche Zweifel an der Regierungsfähigkeit aufkommen lassen. Wieder andere lehnten eine pragmatische Lösung ab, da sie nicht nur dem bürgerbewegten Konsens widersprechen, sondern grundsätzlich der Demokratie schaden würde. Da sich diese drei Positionen nicht zu einem Konsens zusammenfügen ließen, unterblieb eine Entscheidung. Zugleich war dieses Patt nur auflösbar, wenn einzelne Standpunkte wegfielen.
Eine neue Situation entstand, als Nooke die »Gauck-Recherche« vom März 1992 als für Stolpe »stark belastend« kommentierte. Die Empörung (auch in der Brandenburger Bürgerbewegung, insbesondere bei den »Grünen«) war ungemein, während ehemalige Oppositionelle aus Berlin Stolpes Rücktritt forderten. Es bedurfte einer ersten öffentlichen, den Standpunkt der Fraktion ausdrückenden Stellungnahme, was angesichts der internen Diskussion nicht leicht war. Es gebe, heißt es in der Erklärung vom April 1992, zwei Wege: »Entweder wir schauen weg und stützen Manfred Stolpe um jeden Preis, oder es bleibt uns gestattet, Fragen zu stellen.« Die vorliegenden Akten »belasten Manfred Stolpe«, doch sei das Ergebnis der Untersuchung noch offen. »Deshalb haben wir auch keine Rücktrittsforderung gestellt.« Es gehe nicht um eine Demontage Stolpes, eine Destabilisierung der Regierung, doch dürften nicht aus »politischen Gründen verschiedene Maßstäbe für Belastungen gelten.« Denn dies würde bedeuten, »daß wir die vergangenen zweieinhalb Jahre zu laut waren, daß auch wir einer Menge Menschen das Leben versaut haben, daß wir viel Abbitte zu leisten hätten.« Diese Erklärung war eine Meisterleistung angesichts der internen Gemengelage. Sie konnte aber die Wogen innerhalb der Bürgerbewegung nicht hinreichend glätten, zumal nicht wenige Stolpe schriftlich ihre Solidarität bekundet hatten, was dieser den Medien nicht vorenthielt.
Noch vor der Sommerpause entschloß sich der Untersuchungsausschuß im Juni 1992, die bisherigen Zeugenbefragungen und Materialien zu einem »Zwischenbericht« zusammenzufassen. Im Ausschusses hatten sich die Abgeordneten der Fraktion »Bündnis 90« bereits der Koalitionsdisziplin entzogen, obgleich sie zuerst von ihnen verlangt worden war. Entsprechend konfliktreich verliefen die Beratungen, bei denen sich eine Fraktionierung in SPD, PDS und FDP, die ein schnelles Ende der Debatte anstrebten, sowie in CDU und »Bündnis 90« abzeichnete. Im (ohne Diskussion beschlossenen) Zwischenbericht heißt es im Widerspruch zu den bisherigen Erkenntnissen, daß Stolpe »zu keiner Zeit bereit war, im Rahmen seiner kirchlichen Tätigkeit inoffiziell mit dem MfS zusammenzuarbeiten«. Das kam einem »Persilschein« gleich und war insbesondere deshalb brisant, weil einige meinten, die Arbeit des Ausschusses nun beenden zu können. Nooke stellte daraufhin die Arbeit im Untersuchungsausschuß ein und war erst wieder bereit, sie aufzunehmen, wenn der Zwischenbericht zurückgenommen werden würde (was im September 1992 dann auch geschah).
Innerhalb der Fraktion wurde nun ernsthaft der Ausstieg aus der Koalition diskutiert, zumal die Indizien für die IM-Tätigkeit Stolpes auszureichen schienen. Allerdings fehlte noch ein echter Beweis. Hinzu trat das offensichtliche Desinteresse der anderen Regierungsfraktionen an der Aufklärung des »Falles Stolpe«. Im übrigen isolierte das engagierte Auftreten Nookes nach und nach die Fraktion, so daß die politischen Durchsetzungsmöglichkeiten der Bürgerbewegung schwanden. Doch konnte die Bürgerbewegung im Juni 1992 über einen Koalitionsbruch kein Einvernehmen erzielen.
Eine wichtige Weichenstellung bedeutete die »Herbsttagung« der Fraktion im August 1992. Auf ihr beriet man die Arbeitsbelastung der Fraktion und den »Fall Stolpe«. Die Arbeit an diesem Fall hatte damals, was weithin unbeachtet blieb, nur einen geringen Anteil an der bürgerbewegten parlamentarischen Praxis, die fast ausschließlich in den Händen von Nooke und in gewissem Maße von Wettstädt lag. Die beiden Minister waren (wie erwähnt) durch die Regierungsarbeit gebunden, Pohl und Thormann hatten ihren Arbeitsschwerpunkt außerhalb des Parlaments. Fraktion und Landesvorstand beschlossen daher, daß die Minister ihre Mandate niederlegen sollten, damit Kirmes und Schüler nachrücken konnten. Die sich unterdessen deutlich herauskristallisierenden Standpunkte zur Frage der IM-Tätigkeit Stolpes sollten, so wurde vereinbart, fraktionsintern bleiben. Man wollte erst nach Abschluß des Untersuchungsausschusses eine Entscheidung fällen. Quer zu diesem Konflikt lag die Debatte um die parteipolitische Zukunft des »Bündnis 90«, die seit März 1992 zunehmend konfliktreicher wurde. Während Platzeck und Nooke eine Vereinigung mit den »Grünen« ablehnten, Birthler sie dagegen begrüßte, sahen sie und Nooke den Ministerpräsidenten der inoffiziellen Tätigkeit für das MfS überführt, während Platzeck das bezweifelte.
Die Diskussion über die Vergangenheit reduzierte sich zunehmend allein auf den »Fall Stolpe«. Als im September 1992 zur Debatte stand, wer der Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen werden sollte, konnte die Fraktion »Bündnis 90« zwar noch die FDP-Abgeordnete Rosemarie Fuchs abwehren, aber nicht mehr ernsthaft für eine Besetzung mit einem »Bündnis-90«-Vertreter streiten. Statt dessen erklärte man, die »Seligkeit der Fraktion« hinge nicht von der Installierung dieses Beauftragten ab. Das löste heftige Kritik unter den ehemaligen Oppositionellen aus. Die Wittenberger Basisgruppe fragte, ob die »Vergangenheitsbewältigung kein Thema mehr« sei und sich die »Fraktion nun endgültig auf der glatten Rollbahn der Macht« befinde. »Wir würden«, heißt es weiter, »schon einheizen, wäre da nur jemand, der mitgeht.«
Die Arbeit im Untersuchungsausschuß spitzte sich zu, als die beiden Führungsoffiziere Stolpes im Oktober 1992 einander ausschließende Darstellungen in der Frage der ihm (vom MfS?) überreichten Verdienstmedaille gaben. Die Bildungsministerin gab ihre Zurückhaltung auf, worauf Stolpe ihr, wie sie erklärte, einen »Maulkorb« verpaßte. Sie legte ihr Ministeramt nieder, was eine enorme Wirkung hatte. Stellvertretend für die Auffassung ehemaliger Oppositioneller heißt es in einem Schreiben von Frank Wernick-Otto: »Warum geht eine aufrichtige und ehrliche Frau? Warum bleibt jemand, dem schon in DDR-Zeiten ob seiner Winkelzüge einiges Mißtrauen aus der Opposition entgegengebracht wurde und der diese Art Politik heute fortsetzt?«  Es gab aber auch Austrittserklärungen: »Die aktuell lebensfremde Politik der Landtagsfraktion Bündnis 90, deren ständiges Koalitionsgezänk mit dem absoluten Schwerpunkt IM-Kadaver neu belebt wird, schadet den Interessen der Brandenburger Bürger.« Wie die Resonanz auf Birthlers Rücktritt zeigte, stand die Mehrheit der Bürgerbewegung hinter Stolpe, die Mehrheit der ehemaligen Oppositionellen sah ihn dagegen als IM an und verlangte seinen Rücktritt. Es war für Nooke sicher nicht leicht, in dieser Situation zu erklären, den Abschluß der Untersuchungen abzuwarten, dann erst zu urteilen und den Rücktritt Birthlers als ihren persönlichen Schritt zu qualifizieren.
Auf der Landesmitgliederversammlung des »Bündnisses 90« zwei Monate später wurden die bis dahin lediglich intern diskutierten Standpunkte öffentlich. Birthler wiederholte, daß sie Stolpe der IM-Tätigkeit für überführt halte. Wenn über 80 Prozent der Bevölkerung von einem IM regiert werden wollten, sei das für sie alarmierend. Mit Stolpe stehe und falle die Aufarbeitung der Vergangenheit. Nooke, der die wesentlichen Aussagen zur IM-Problematik seinen Beratern überließ, äußerte starke Zweifel an der Darstellung Stolpes, wies jedoch aus politischen Erwägungen eine Diffamierung der Brandenburger Bevölkerung zurück. Platzeck räumte ein, daß er Vorbehalte gegen den Kabinettschef habe, jedoch wegen anderer Fragen. Daß Stolpe IM gewesen sei, sei für ihn nicht bewiesen. Zuvor hatte sich der Landessprecherrat schon entschieden, auf der Versammlung in der Koalitionsfrage keine  Empfehlung einzuholen. Das Votum wäre zu eindeutig für Stolpe ausgefallen und hätte eine Entscheidung erzwungen.
Als im März 1994 bekannt wurde, daß die von Stolpe favorisierte Darstellung der Übergabe der Verdienstmedaille kaum noch plausibel war, erklärte Nooke, Stolpe habe die »Unwahrheit« gesagt. Die Reaktion der SPD auf diese schlichte Feststellung war drastisch: Sie verlangte ultimativ die Rücknahme dieser Äußerung,  angesichts der Spaltung der Bürgerbewegung und ihrer inzwischen durch Austritte geschwächten Fraktion ein kluger Schachzug. Nach heftigen internen Debatten auf einer Klausurtagung stellte sich die Fraktion zunächst hinter Nooke und lehnte das Ultimatum ab. Auf der darauffolgenden Fraktionssitzung forderte Platzeck jedoch von Nooke, die »Vorverurteilung« zurückzunehmen, sonst würde er die Fraktion verlassen. Nach hitziger Debatte traten der Nachfolger der Bildungsministerin Birthler, Roland Resch, und Platzeck tatsächlich aus der Fraktion aus. Am Abend des 22. März 1994 erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Birthler die Koalition für zerbrochen.
Erst mit dem Ende der parlamentarischen Untersuchung im Mai 1994 bezog der Vorsitzende der zuletzt vierköpfigen Fraktion »Bündnis«, Nooke, aus der Opposition heraus Position zum »Fall Stolpe«. Er hatte sich bis zuletzt an den Beschluß der Fraktion gebunden gefühlt. Als erwiesen sah Nooke nun an, wie es im Minderheitenvotum des Abschlußberichtes heißt, daß Ministerpräsident Stolpe in seinen kirchenleitenden Funktionen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz »wissentlich und willentlich« mit dem MfS zusammengearbeitet habe. Er sei auf die konspirativen Regeln eingegangen und habe mit der Annahme von Geschenken sowie der Entgegennahme der Verdienstmedaille zwei weitere Kriterien des Katalogs erfüllt, das der Brandenburger Landtag zu Fragen der MfS-Kontakte erarbeitet hatte. Nunmehr erst forderte Nooke den Ministerpräsidenten zum Rücktritt auf. Doch die Mehrheit des Untersuchungsausschusses und des Landtages konnte sich dem erwartungsgemäß nicht anschließen.
Die Brandenburger Bürgerbewegung – gespalten in »BürgerBündnis« (Nooke) und »Bündnis 90/Die Grünen« (Birthler) – war nunmehr durch das Thema Vergangenheitsaufarbeitung stigmatisiert, obgleich es für beide Gruppierungen während des Landtagswahlkampfes keine Rolle spielte. Anders jedoch für die Wähler, bei denen die Sympathie  geschwunden war – nicht nur wegen der öffentlich ausgetragenen Konflikte um die Vereinigung mit den »Grünen«, sondern auch wegen der (schließlich engagierten) Auseinandersetzung mit dem »Fall Stolpe«. Die ausgesprochen erfolgreiche politische Gestaltungsarbeit der Bürgerbewegung wurde dagegen in der Öffentlichkeit kaum noch wahrgenommen. Bei den Landtagswahlen erhielt die Bürgerbewegung, die 1991/92 bei Umfragen noch auf acht bis zehn Prozent der Wählerstimmen gekommen war, kein Mandat, während der Ministerpräsident mit absoluter Mehrheit bestätigt wurde.

Bilanz
Der Bürgerbewegung galt es als selbstverständlich, daß Menschen, die nachhaltig das DDR-System mit getragen oder ihm als IM gedient hatten, in ihren Reihen (und grundsätzlich) nicht nach Amt und Mandat streben sollten. Daß dies dennoch geschah, überraschte die Brandenburger Bürgerbewegung, denn Selbstreflexion und kritische Aneignung der eigenen Lebensgeschichte hätten von den Betreffenden von vornherein den Verzicht verlangt. Entsprechend bestand für die beiden bürgerbewegten ehemaligen IM, Reuter und Poller, nicht das organisationsinterne und öffentliche Klima, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu outen. Vielmehr leugnete Reuter nach Bekanntwerden die Tatsache selbst, während Poller die Flucht nach vorn antrat. In beiden Fällen fand jedoch keine öffentliche Selbstverständigung über Selbsttäuschungen, Wünsche und persönliche Schuld statt: Beider Vergangenheit wurde (als sie öffentliches Interesse fand) nicht aufgearbeitet. Die Debatte ging über Vorwürfe und berufliche Konsequenzen nicht hinaus.
Der bürgerbewegte Anspruch, einen Mentalitätswandel der Bevölkerung in Richtung einer liberalen politischen Kultur anzustreben, wurde konfrontiert mit einer personalisierten Diskussion. Vollständig unvorbereitet glitt die Brandenburger Bürgerbewegung in die öffentlich thematisierte, mit politischen Strategien unterlegte Diskussion unterschiedlicher Lebensgeschichten. Erst die Dynamik der Enthüllungen führte (zusammen mit der IM-Diskussion im Landtag) dazu, das Erbe der Staatssicherheit kontrovers zu erörtern. Angestrebt worden war das weder von der Bürgerbewegung noch von den anderen Parteien. Dafür spricht, daß der bürgerbewegte Anspruch, ehemalige IMs müßten ihr Mandat aufgeben, nicht an die anderen Parteien gerichtet wurde. Bei den sogenannten Grenzfall-IM erfolgte keine Rücktrittsforderung. Auch die Besetzung der Stelle des Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen gehörte für die Fraktion nicht zu den Kernpunkten ihres politischen Handelns. Insofern war die »Bewältigung der Stasi-Vergangenheit«, wie Weißhuhn postuliert hatte, keineswegs ein Hauptthema der Brandenburger Bürgerbewegung. Vielmehr wurde sie dahin gedrängt, es zu einem werden zu lassen. Denn der »Fall Stolpe« zwang (nicht nur) die Brandenburger Bürgerbewegung zur offenen Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit. Sie löste einen spürbaren Differenzierungsprozeß und eine Erosion innerhalb der Bürgerbewegung aus, deren Bedeutung durch die Teilhabe an der politischen Macht bestimmt war.
Innerhalb des Untersuchungsausschusses trug das »Bündnis 90« maßgeblich zur Aufklärung des Falles und somit auch zum Verständnis der DDR-Vergangenheit bei. Allerdings isolierte dieses engagierte und kritische Auftreten die Fraktion innerhalb der Regierung, brachte ihr die Entfremdung von Teilen des Brandenburger Landesverbandes des »Bündnis 90«, den Verlust von Sympathie in der Brandenburgischen Öffentlichkeit und das Mißtrauen von ehemaligen Oppositionellen ein, die das Ausbleiben der Rücktrittsforderung an Stolpe monierten. Der Versuch, in Brandenburg mitzuregieren und gleichzeitig die Vergangenheit aufzuarbeiten, scheiterte. Er ging zu Lasten der Bürgerbewegung: Die Mitgliederzahlen gingen zurück, und der Landesverband spaltete sich in das »BürgerBündnis«, das landespolitisch bedeutungslos blieb, und das »Bündnis 90«. Letzteres  trat 1993 den »Grünen« bei und entging so der Rolle als »Erinnerungsverein«, da Bundespartei und Landesverband der »Grünen« politisch und thematisch einen ganz anderen Zuschnitt haben. Doch war damit auch das Ende der Bürgerbewegung (im Land Brandenburg) besiegelt; »Bündnis 90/Die Grünen« sind seit Jahren eine marginale politische Größe im Land.
Die Brandenburger Bürgerbewegung scheiterte nicht ausschließlich wegen des Themas Vergangenheitsaufarbeitung, es waren noch andere Faktoren dafür maßgebend. Allerdings scheiterte sie (wie auch die Gesellschaft) am Thema selbst. Es gelang ihr nicht, falls sie es überhaupt beabsichtigt hatte, zu verhindern, daß die Diskussion auf die Frage der IM-Tätigkeit reduziert und als Instrument im politischen Kampf genutzt wurde. Der Versuch öffentlicher Aufklärung, das Insistieren darauf angesichts des Bestrebens, die DDR-Vergangenheit unter den Teppich zu kehren, führte nicht etwa zu einer liberalen politischen Kultur, einem aufgeklärten Umgang mit der DDR-Vergangenheit, sondern hatte zur Folge, daß die Gesellschaft der Thematik überdrüssig wurde und sie verdrängte.

Weiteres zum Thema in: U. Poppe / R. Eckert /  I.-S. Kowalczuk (Hrsg.): Zwischen Selbstbehauptung und Anpassung. Formen des Widerstandes und der Opposition in der DDR. Berlin 1995.



Helmut Müller-Enbergs, geboren 1960, Diplom-Politologe; 1990-92 Pressesprecher der Fraktion Bündnis 90 im Landtag Brandenburg; heute wissenschaftlicher Referent der Abteilung Bildung und Forschung bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

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