Heft 44/2003 | (Nicht-)Auseinandersetzung mit dem nationalsozialismus in der ddr | Seite 9 - 13

Clemens Vollnhals

Politische Säuberung als Herrschaftsinstrument

Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone

In der sowjetischen Besatzungszone verfolgte die politische Säuberung von Anfang an eine doppelte Zielsetzung: Mit ihr sollte einerseits, wie es in einem Leitartikel der »Täglichen Rundschau«, dem Presseorgan der Roten Armee für die deutsche Bevölkerung, am 17. Mai 1945 hieß, der Nazismus ausgerottet werden; die andere, nicht öffentlich ausgesprochene Zielsetzung war die gleichzeitige Durchsetzung des kommunistischen Führungsanspruchs im Zuge der »antifaschistisch-demokratischen Umwälzung« der deutschen Gesellschaft. Von besonderer Bedeutung war dabei, woran die Anfang April 1945 von der im Moskauer Exil lebenden KPD-Führung verabschiedeten Richtlinien1 keinen Zweifel ließen, die Neubesetzung machtpolitisch wichtiger Positionen mit zuverlässigen Genossen.
Im Unterschied zur amerikanischen Besatzungsmacht, die auf jahrelange Vorarbeiten diverser Planungsstäbe zurückgreifen konnte, besaßen jedoch weder die KPD-Führung noch die Sowjetische Militäradministration (SMAD) ein detailliert ausgearbeitetes Entnazifizierungsprogramm, das über allgemein gehaltene Absichtserklärungen hinausging. So erließ die SMAD nach der Besetzung Ostdeutschlands 1945 nur eine allgemeine Registrierungspflicht für ehemalige NSDAP-Mitglieder, der aber keine für das gesamte Besatzungsgebiet gültigen Entnazifizierungsdirektiven folgten. Von Juli 1945 bis zum Dezember 1946 fand die politische Säuberung auf der Grundlage unterschiedlicher Landesgesetze bzw. -verordnungen statt, für deren Erlass und Durchführung deutsche Stellen verantwortlich waren. Diesen Weg beschritt auch die französische Militärregierung, während die amerikanische und die britische die Entnazifizierung in der Anfangsphase in eigener Regie und nach Maßgabe einheitlicher Bestimmungen für das gesamte Besatzungsgebiet durchführten.2
Das Fehlen zentraler Direktiven bot den deutschen Auftragsverwaltungen zunächst einen großen Spielraum und führte zu einer bemerkenswerten Spannbreite normativer Säuberungsvorgaben und Verfahrensregelungen. In Thüringen bestimmte das Reinigungsgesetz vom 23. Juli 1945 die Entlassung der »alten Kämpfer« (Parteieintritt vor 1.4.1933) sowie von NSDAP-Mitgliedern in bestimmten Führungspositionen, während nominelle Parteigenossen im öffentlichen Dienst verbleiben durften. In der Provinz Brandenburg und im Land Mecklenburg galten hingegen alle ehemaligen Nationalsozialisten generell als entlassen. In Sachsen wurde bei der angestrebten Entlassung aller belasteten Funktionsträger der Dienstrang als Kriterium benutzt, in der Provinz Sachsen-Anhalt wiederum griff man zum Verfahren der individuellen Fallprüfung.3
Verantwortlich für die Durchführung der Entnazifizierung waren in den Ländern und Provinzen die jeweils 1. Vizepräsidenten, die überall von den Kommunisten gestellt wurden. Am schärfsten gingen Bernhard Bechler in Brandenburg und Johannes Warnke in Mecklenburg-Vorpommern vor, während die Landesverwaltungen in Sachsen, Thüringen und in der Provinz Sachsen 1945 noch an der deutschen NS-Gegnern selbstverständlichen Differenzierung zwischen NS-Aktivisten und nominellen Parteimitgliedern festhielten. Eine Verschärfung der Entlassungspraxis forderte die sowjetische Militärregierung erstmals im Spätherbst, was eine Reaktion auf entsprechende amerikanische Maßnahmen darstellen dürfte. Gleichwohl bleibt es bemerkenswert, dass die SMAD keine zonenweite Direktive erließ, so dass die politische Säuberung bis zum Erlass des SMAD-Befehls Nr. 201 im August 1947 die Angelegenheit der staatlichen Landesverwaltungen blieb. Auch die Führungsspitze der KPD/SED drängte – im Unterschied zur frühzeitig zentralisierten Agrar- und Enteignungspolitik – auf keine Vereinheitlichung des Entnazifizierungsverfahrens.
Insgesamt lässt sich während dieser Phase ein deutliches Säuberungsgefälle feststellen. Am radikalsten gingen die Kommunisten im strukturschwachen Mecklenburg-Vorpommern vor, wo die Säuberung der öffentlichen Verwaltung bereits Ende 1945 nahezu abgeschlossen war.4 Im Land Sachsen zählte man Ende 1946 unter den Angestellten im öffentlichen Dienst noch 7 Prozent NSDAP-Mitglieder (überwiegend aufgrund der Jugendamnestie), während in den Ministerien des Landes Thüringen noch 10,6 und in den nachgeordneten Dienststellen 23,6 Prozent ehemalige Parteimitglieder beschäftigt waren. Allem Anschein nach bestanden in Thüringen auch größere Widerstände gegen die Personalpolitik der KPD/SED. 1946 betrug der Anteil der KPD/SED-Mitglieder in der öffentlichen Verwaltung in Sachsen 51, in Thüringen hingegen »nur« 40 Prozent. Auch stellten die parteilosen öffentlich Bediensteten in Thüringen noch knapp die Mehrheit (50,5 %), während es in Sachsen nur noch 40,3 Prozent waren.5
Bis Ende 1946 waren in der sowjetischen Besatzungszone insgesamt rund 390.500 ehemalige Nationalsozialisten entlassen bzw. nicht wieder eingestellt worden.6 Diese Zahlen sind, wie nahezu alle Entnazifizierungsstatistiken, wegen unpräziser, lückenhafter oder gar vorsätzlich falscher Meldungen nur als grobe Richtwerte zu betrachten. Die Entnazifizierung in der sowjetischen Besatzungszone dürfte sich im Umfang jedoch nicht wesentlich von der anfangs äußerst rigiden Entlassungspolitik der amerikanischen Militärregierung unterschieden haben. In der US-Zone zählte man Ende März 1946 337.000 entlassene Personen bzw. abgewiesene Bewerber.7
Der eigentliche Unterschied lag weniger in der Entlassungspraxis, sondern bei den politischen Vorgaben, die die Neubesetzung der leergefegten Ämter regelten. In den Westzonen griffen die Militärregierungen bei der Besetzung politischer Ämter und hoher Verwaltungspositionen zumeist auf altgediente Politiker und Fachleute aus dem gesamten demokratischen Spektrum der Weimarer Republik zurück, in der Ostzone hingegen wurden auf allen Verwaltungsebenen zielstrebig KPD/SED-Mitglieder gegenüber Mitbewerbern aus bürgerlichen Parteien bevorzugt. Nicht zuletzt diente die Entnazifizierung vielfach als Vorwand, um »wilde« Enteignungsmaßnahmen und Berufsverbote für Unternehmer und kleine Gewerbetreibende auszusprechen.8 Die oftmals völlig willkürliche Anwendung geltender Vorschriften war Ausfluss einer klassenkämpferischen Politik, die insgesamt auf die Ausschaltung konservativer wie bürgerlich-liberaler Kräfte abzielte. Die Entlassung ehemaliger Nationalsozialisten bildete in diesem Konzept nur die erste Etappe auf dem Weg zur Durchsetzung des kommunistischen Machtmonopols in Staat und Gesellschaft.
Einen weiteren Stützpfeiler der angestrebten sozialistischen Umgestaltung stellten die Bodenreform, die Verstaatlichung der Banken sowie der Groß- und Mittelbetriebe dar. Die umfangreichen Enteignungen wurden in den ersten Jahren durchweg als antifaschistische Maßnahme begründet. Sie sollten die ökonomische Basis des ostelbischen Junkertums und die Kapitalistenklasse zerschlagen, die im Verständnis der kommunistischen Faschismustheorie die wichtigsten Säulen und Nutznießer des NS-Regimes gewesen waren. »Enteignung der Naziaktivisten und Kriegsverbrecher« war eine durchaus populäre Forderung; für ein entsprechendes Gesetz stimmten bei dem Volksentscheid in Sachsen am 30. Juni 1946 77 Prozent mit Ja, 16 Prozent mit Nein.
Im Sommer und Herbst 1946 warb die SED intensiv um den kleinen Parteigenossen, um ihre Wahlchancen für die bevorstehenden Gemeinde- und Landtagswahlen zu verbessern.9 Gleichzeitig erhöhte die SED mit Unterstützung der sowjetischen Militärregierung allenthalben den politischen Druck, um standhafte Sozialdemokraten und bürgerliche Politiker zu verdrängen. Ein probates Mittel zur Diskreditierung und Entlassung missliebiger Personen war dabei der Vorwurf angeblicher Duldung »faschistischer Umtriebe« oder der »Verleumdung des demokratischen Aufbaus«. Solche Beschuldigungen konnten für widerspenstige Opponenten auch jederzeit die Verhaftung und Überstellung in ein Internierungslager zur Folge haben.10
Im Dezember 1946 begann eine neue, bis August 1947 reichende Phase der Entnazifizierung, die eine abermalige Welle von Massenentlassungen einleitete. Für den Entschluss der sowjetischen Militärregierung, der Entnazifizierung nunmehr die bereits im Januar 1946 verabschiedete Kontrollrats-Direktive Nr. 24 zugrunde zu legen, waren vor allem außenpolitische Erwägungen maßgebend, da mit der Übernahme der Direktive die sowjetische Position für die im März 1947 stattfindende Konferenz der Außenminister in Moskau gestärkt werden sollte. Zugleich bot sich damit die Möglichkeit, das Entnazifizierungsverfahren in der Ostzone auf eine neue organisatorische Grundlage zu stellen.
Als oberste Instanz mit Kontroll- und Revisionsfunktion fungierten nun die Landesentnazifizierungskommissionen, deren Vorsitz die 1. Vizepräsidenten der Regierungen und als Stellvertreter die Leiter der Personalämter übernahmen. Weiterhin gehörten ihnen Vertreter der Parteien, der Gewerkschaften, der Vereinigung der Verfolgten des NS-Regimes sowie der Frauen- und Jugendausschüsse, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe an. Die Arbeit vor Ort wurde von den Kreiskommissionen unter der Leitung der Oberbürgermeister bzw. Landräte geleistet, als deren Stellvertreter wiederum die Leiter der Personalämter amtierten. Sämtliche Entscheidungen mussten den Landeskommissionen vorgelegt werden. Dieses gaben die Fälle zur Überprüfung an die jeweilige Landesmilitärregierung weiter, die ein Vetorecht besaß. Die Neubildung und Umstrukturierung der Säuberungskommissionen führte zu einer massiven Verschiebung der parteipolitischen Gewichte. In den 29 sächsischen Landkreisen standen 154 Ausschussmitgliedern der SED lediglich 29 LDPD- und 19 CDU-Mitglieder gegenüber. Das gleiche Bild bot sich in den sechs Stadtkreisen. Hier gehörten von 42 Mitgliedern 30 der SED an. Ähnliche Verhältnisse herrschten in Thüringen.11
Mit der Neuorganisation setzte eine erneute Überprüfung aller Beschäftigten ein, da mit Wirkung zum 1. Januar 1947 alle bisherigen Genehmigungen zur Weiterbeschäftigung ehemaliger Parteigenossen, die vor allem in der Wirtschaft großzügig erteilt worden waren, ihre Gültigkeit verloren. Bis zum April 1947 verzeichnete die Statistik insgesamt 851.479 erfasste ehemalige Parteimitglieder, d.h. jede der 262 Kommissionen hatte durchschnittlich 3.250 Fälle zu bearbeiten.12 Da die Umsetzung der Kontrollrats-Direktive Nr. 24 unter großem Zeitdruck erfolgte, häuften sich die Beschwerden. Bereits am 17. Februar 1947 wandten sich deshalb die Parteiführungen von SED, LDPD und CDU in einem gemeinsamen Schreiben an die sowjetische Militärregierung und baten um den Erlass milder Durchführungsbestimmungen: »Eine schematische Durchführung dieser Direktive, wie sie vielfach zu beobachten ist, würde das Ausscheiden vieler Fachleute und Spezialisten in Wirtschaft und Verwaltung zur Folge haben. Dieser Umstand erfüllt die Einheitsfront mit ernster Sorge für die Sicherung und den Fortbestand des in der Ostzone erreichten wirtschaftlichen Fortschritts.«13 Wenige Tage später, am 21. Februar, trat auch Wilhelm Pieck in einem vielbeachteten Artikel im »Neuen Deutschland« für eine milde Behandlung der Mitläufer ein. Eine Änderung der sowjetischen Position war aber vorerst nicht zu verzeichnen. Im ersten Halbjahr 1947 wurden in der Sowjetzone nochmals insgesamt 64.500 Personen entlassen bzw. bei Bewerbungen nicht angestellt.14
Die letzte Phase wurde im August 1947 durch den Befehl Nr. 201 der Sowjetischen Militäradministration eingeleitet.15 Der Befehl ebnete den Weg für die Rehabilitierung aller nominellen NSDAP-Mitglieder; sie erhielten jetzt ihre bürgerlichen und politischen Rechte zurück, einschließlich des passiven Wahlrechts. Zur Begründung für den abrupten Kurswechsel wurde auf die Enteignung der Junker wie aller übrigen Faschisten und Kriegsverbrecher verwiesen, womit in der sowjetischen Besatzungszone die »Grundlage des Faschismus, des Militarismus und der Reaktion ernsthaft erschüttert« worden sei. Neben dieser mehr ideologischen Begründung sprachen auch ökonomische Gründe für einen baldigen Abschluss. Da die öffentliche Verwaltung bereits weitgehend gesäubert war, hätte jede weitere Entlassungswelle vor allem die ohnehin geschwächte Wirtschaft und damit auch die Reparationsleistungen an die Sowjetunion beeinträchtigen müssen. Nicht zuletzt sollte mit dem großzügigen Integrationsangebot für ehemalige NSDAP-Mitglieder die Volkskongress-Kampagne politisch flankiert werden.
Mit dem SMAD-Befehl Nr. 201 ging gleichzeitig die Aburteilung der Nazi- und Kriegsverbrecher mit wenigen Ausnahmen auf die deutschen Gerichte über. In diesem Zusammenhang erhielten nun auch die Zentralverwaltungen für Innere Verwaltung (DVdI) und für Justiz (DJV) weitreichende Kompetenzen, während die Überprüfung mutmaßlicher NS-Aktivisten (gemäß Kontrollrats-Direktive Nr. 24), die sich nicht strafbar gemacht hatten, in die Zuständigkeit abermals neugebildeter Kommissionen16 auf Länder- und Kreisebene fiel. Sämtliche Fälle hingegen, die mutmaßlich strafrechtliche Delikte oder die schwersten Belastungskategorien der neu eingeführten Kontrollrats-Direktive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946 erfüllten, waren zur weiteren Ermittlung der politischen Polizei zu übergeben. Die K 5, die nach außen als eine Spezialabteilung der Kriminalpolizei firmierte und dem Vizepräsidenten der DVdI Kurt Wagner unterstand (wobei die Durchführung der Entnazifizierungskampagne jedoch bei Erich Mielke lag), war der Nukleus der späteren Staatssicherheit und wuchs bis Juni 1949 auf rund 1.600 Mitarbeiter an. Zählte beispielsweise die K 5 in Sachsen Ende 1946 erst 163 Mitarbeiter, so waren es zwei Jahre später bereits 738.17
Die politische Polizei, die vor Ort von den sowjetischen Genossen angeleitet und kontrolliert wurde, entschied nicht nur selbständig über die Einleitung oder Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, sondern übernahm mit der Erstellung der Anklageschrift zugleich staatsanwaltschaftliche Funktionen.18 Die (partielle) Übertragung der justiziellen Strafverfolgung von den sowjetischen Militärtribunalen auf deutsche Stellen führte jedoch zu keiner Konzentration der Ermittlungstätigkeit auf die penible Aufklärung krimineller NS-Verbrechen, vielmehr ersetzten zunehmend stereotype Anklagen und pauschale Urteilsbegründungen den richterlichen Nachweis individueller Schuld. Mit Bezug auf die Kontrollrats-Direktive Nr. 38 wurden zudem zahlreiche Personen verurteilt, die sich keiner Vergehen aus der Zeit vor 1945 schuldig gemacht hatten, aber als Opponenten der neuen Ordnung ausgeschaltet werden sollten.19 Vor den Schranken der gesonderten 201-Strafkammern, deren Personal sich aus dem Kreis besonders zuverlässiger Genossen rekrutierte, hatten sich bis 1950 mehr als 12.500 Personen zu verantworten. In diesem Zusammenhang sind auch jene berüchtigten Prozesse zu nennen, die nach der Auflösung der letzten sowjetischen Internierungslager im Jahre 1950 im Zuchthaus Waldheim von einer willfährigen Justiz exekutiert wurden.20 Mit dem Aufbau der politischen Polizei und der Einführung von politischen Sonderstrafkammern waren noch vor Gründung der DDR die Strukturen jener Justiz geschaffen worden, die die Durchsetzung des Parteiwillens über die Einhaltung rechtstaatlicher Normen und Verfahrensweisen stellte.
Das offizielle Ende der Entnazifizierung verkündete wenige Monate später, am 26. Februar 1948, der SMAD-Befehl Nr. 35.21 Danach hatten die Kommissionen bis zum 10. März 1948 ihre Tätigkeit einzustellen, für Berufungsverfahren endete die Frist am 10. April. Bis dahin nicht erledigte Verfahren mussten eingestellt werden, sofern sich keine ausreichenden Gründe für eine gerichtliche Anklageerhebung ergeben hatten. Dies bedeutete in der Praxis eine Amnestie auch für aktive NSDAP-Mitglieder. Zugleich wurde allen entlassenen Parteigenossen – mit Ausnahme derjenigen, die ihr Wahlrecht eingebüßt hatten – die Rückkehr in ihre alten Positionen in Aussicht gestellt, die durch »ehrliche und loyale Arbeit im Laufe der Zeit« zu erarbeiten sei. Mit diesem Befehl zog die sowjetische Militärregierung als erste Besatzungsmacht einen Schlussstrich unter die Entnazifizierung und setzte damit auch die Westmächte unter erheblichen Druck. Nach offizieller Sprachregelung waren allein in der sowjetischen Besatzungszone die wirklich Schuldigen bestraft und mit der Bodenreform und der Verstaatlichung der wichtigsten Industriezweige auch die ökonomische Basis des Faschismus definitiv zerstört worden. Das dahinterstehende politische Kalkül benannte Walter Ulbricht, als er auf der Innenministerkonferenz ausführte: »Wenn in den nächsten Monaten die Frage des Aufbaues in den Vordergrund kommt, wenn wir jetzt erklären, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung seien geschaffen, jetzt gehe es an den Aufbau, können wir nicht zu gleicher Zeit die Entnazifizierung weiterführen. Denn wir müssen an die ganze Masse der Werktätigen appellieren, auch an die nominellen Nazis, an die Masse der technischen Intelligenz, die Nazis waren. Wir werden Ihnen offen sagen: Wir wissen, dass Ihr Nazis ward, wir werden aber nicht weiter darüber sprechen, es kommt auf Euch an, ehrlich mit uns mitzuarbeiten.«22
Die Gesamtzahl der von der Entnazifizierung betroffenen Personen wurde von DDR-Historikern zumeist mit rund 520.000 angegeben. Diese Angabe ist mit Sicherheit überhöht und beruht im wesentlichen auf der additiven Fortschreibung von Statistiken, die zu unterschiedlichen Zeiten erstellt wurden. Sie umfasst sowohl entlassene bzw. in untergeordnete Stellungen versetzte Personen als auch abgewiesene Bewerber. Dasselbe NSDAP-Mitglied wurde also mehrfach gezählt, zuerst bei seiner Entlassung, dann bei abgelehnten Anträgen auf Wiedereinstellung. Weitere Mehrfachzählungen ergaben sich aus dem mehrmaligen Durchgang des Entnazifizierungsverfahrens (Säuberung ohne Rechtsgrundlage, Landesverfahren bis Ende 1946, Verfahren nach Kontrollratsdirektive Nr. 24, Verfahren nach SMAD-Befehl Nr. 201). Eine exakte Quantifizierung ist deshalb beim gegenwärtigen Forschungsstand nicht möglich; realistisch erscheint die Schätzung von insgesamt 200.000 Entlassungen von vermutlich etwa 1,5 Millionen NSDAP-Mitglieder, die 1945 im Bereich der Sowjetzone lebten.23
Auch in der sowjetischen Zone verfolgte man im Interesse des raschen Wiederaufbaus bald eine pragmatische Rehabilitierungspolitik, die noch einer genaueren Untersuchung bedarf.24 Anders als im Westen, wo die Rückflut ehemaliger NSDAP-Mitglieder die personelle Kontinuität im öffentlichen Dienst weitgehend wiederherstellte, blieb ihnen allerdings in der SBZ/DDR in aller Regel die Rückkehr in den Bereich der inneren Verwaltung, des Polizei- und Justizapparates verwehrt. Der politischen Integration ehemaliger Nationalsozialisten und Berufsoffiziere diente vor allem die im Mai 1948 gegründete Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die unter dem Vorsitz von Lothar Bolz, einem bewährten Altkommunisten, stand. Auch die SED, die bereits 1946 intensiv den »kleinen Parteigenossen« umworben hatte, verschloss sich nicht. Nach einer parteiinternen Statistik zählte sie zum Jahresende 1953 in ihren Reihen 8,7 Prozent ehemalige NSDAP-Mitglieder, weitere 6 Prozent der SED-Mitglieder bzw. -Kandidaten hatten einer NSDAP-Gliederung angehört.25 In einigen Bezirksverbänden stellten ehemalige NSDAP-Mitglieder mehr als 10 Prozent – rechnet man andere NS-Verbände hinzu, so ergaben sich sogar Spitzenwerte bis zu 35 Prozent26 – der SED-Mitgliedschaft, während gleichzeitig der Anteil früherer Sozialdemokraten im Zuge fortgesetzter Parteisäuberungen kontinuierlich zurückging.
Die politische Vorherrschaft der SED war jedoch schon beim Abschluss der Entnazifizierung 1948 fest zementiert. Die Instrumentalisierung der politischen Säuberung war das Resultat einer gezielten Kaderpolitik, die ohne die massive Unterstützung der sowjetischen Militärregierung nicht denkbar gewesen wäre. Insofern führte die notwendige Abrechnung mit dem Nationalsozialismus in Ostdeutschland nicht zur Demokratisierung von Staat und Gesellschaft, sondern zur Errichtung einer neuen Diktatur.

Dr. Clemens Vollnhals
, Jahrgang 1956, Studium der Geschichte und der Politischen Wissenschaften. 1989 Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte in München und 1990/91 Lehrbeauftragter an der TU München, 1992 Fachbereichsleiter in der Abteilung Bildung und Forschung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Berlin; seit 1998 Stellvertretender Direktor am Hannah-Arendt-Institut für Totalitärismusforschung e.V. an der TU Dresden und Lehrbeauftragter für Zeitgeschichte; Gutachter in verschiedenen Gerichtsverfahren. Letzte Veröffentlichung: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur (hrsg. zusammen mit Gerhard Besier), Berlin 2003.

1    In: »Nach Hitler kommen wir«. Dokumente zur Programmatik der Moskauer KPD-Führung 1944/45 für Nachkriegsdeutschland. Hrsg. von Peter Erler, Horst Laude und Manfred Wilke, Berlin 1994, S. 380-386.
2    Vgl. Clemens Vollnhals, Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949, München 1991.
3    Vgl. Helga A. Welsh, Revolutionärer Wandel auf Befehl? Entnazifizierungs- und Personalpolitik in Thüringen und Sachsen (1945-1948), München 1989; Manfred Wille, Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-48, Magdeburg 1993; Ruth-Kristin Rößler (Hrsg.), Entnazifizierungspolitik der KPD/SED 1945-1948. Dokumente und Materialien, Goldbach 1994; Damian van Melis, Entnazifizierung in Mecklenburg-Vorpommern. Herrschaft und Verwaltung 1945-1948, München 1999; Tomothy. R. Vogt, Denazification in sovjet-occupied Germany. Brandenburg 1945-1948, Cambridge, Mass. 2000.
4    Vgl. van Mehlis, Entnazifizierung, S. 109 f.
5    Nachweise und Statistiken bei Vollnhals, Entnazifizierung, S. 47 f., 229 ff.
6    Wolfgang Meinicke, Die Entnazifizierung in der sowjetischen Besatzungszone 1945-1948, in: ZfG 32 (1984), S. 968-975, hier S. 975. Vgl. auch Wille, Entnazifizierung, S. 209.
7    Vollnhals, Entnazifizierung, S. 159.
8    Vgl. Wille, Entnazifizierung, S. 110 ff., 180 ff.
9    Vgl. z. B. »SED und nominelle Parteigenossen«. Beschluss des Parteivorstandes vom 20.6.1946, in: Vollnhals, Entnazifizierung, S. 191 ff.; Rößler, Entnazifizierungspolitik, S. 94 ff. Bei Rößler ist auch die Rede Grotewohls auf der Sitzung des Parteivorstandes dokumentiert (S. 88 ff.).
10    Zum Forschungsstand vgl. Speziallager in Deutschland 1945 bis 1950. Hrsg. von Sergej Mironenko, Lutz Niethammer und Alexander von Plato in Verbindung mit Volkhard Knigge und Günter Morsch. Bd. 1: Studien und Berichte, Berlin 1998; Bd. 2: Sowjetische Dokumente zur Lagerpolitik, Berlin 1998. Zahlreiche Erlebnisberichte bei Jan von Flocken/Michael Klonovski, Stalins Lager in Deutschland 1945-1950. Dokumentation, Zeugenberichte, Frankfurt a. M. 1991.
11    Welsh, Wandel, S. 69.
12    Meinecke, Entnazifizierung, S. 976.
13    In: Vollnhals, Entnazifizierung, S. 205 f.
14    Neues Deutschland vom 27.8.1947. Wesentlich höhere Angaben bei Meinecke, Entnazifizierung, S. 977. Sie dürften im Falle Thüringens und Sachsen-Anhalts wohl eine Addition aller bis Mitte 1947 entlassenen Personen bzw. abgewiesenen Bewerber darstellen.
15    In: Vollnhals, Entnazifizierung, S. 206 ff.; Rößler, Entnazifizierungspolitik, S. 147 ff.
16    Zur parteipolitischen Zusammensetzung vgl. Wille, Entnazifizierung, S. 168 f.
17    Vgl. Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Personalstruktur und Lebenswelt 1950-1989/90, Berlin 2000, S. 57 f.
18    Vgl. Ziffer 9 der Ausführungsbestimmung Nr. 3 zum SMAD-Befehl Nr. 201 vom 16.8.1947, in: Rößler, Entnazifizierungspolitik, S. 153-158.
19    Zur Durchführung der 201-Strafverfahren vgl. van Melis, Entnazifizierung, S. 251 ff.; Wille, Entnazifizierung, S. 187 ff.; Christian Meyer-Seitz, Die Verfolgung von NS-Straftaten in der Sowjetischen Besatzungszone, Berlin 1998, S. 155-344. Vgl. auch Sowjetische Militärtribunale. Bd. 2: Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945-1955. Hrsg. von Andreas Hilger, Mike Schmeitzner und Ute Schmidt, Köln 2003.
20    Vgl. Norbert Haase/Bert Pampel (Hrsg.), Die Waldheimer »Prozesse« – fünfzig Jahre danach, Baden-Baden 2001.
21    In: Vollnhals, Entnazifizierung, S. 212 ff.; Rößler, Entnazifizierungspolitik, S. 257 f.
22    Rede Ulbrichts auf der Innenministerkonferenz am 31.1./1.2.1948. Zit. nach Rößler, Entnazifizierungspolitik, S. 248 f.
23    Vgl. Wolfgang Zank, Wirtschaft und Arbeit in Ostdeutschland 1945-1949. Probleme des Wiederaufbaus in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, München 1987, S. 51 ff.
24    Vgl. Jürgen Danyel, Die SED und die »kleinen Pg’s«. Zur politischen Integration der ehemaligen NSDAP-Mitglieder in der SBZ/DDR, in: Annette Leo und Peter Reif-Spirek (Hrsg.), Helden, Täter und Verräter. Studien zum DDR-Antifaschismus, Berlin 1999, S. 177-196. Zahlreiche Beispiele hoher SED-Funktionäre mit NS-Belastung nennt Olaf Kappelt, Die Entnazifizierung in der DDR sowie die Rolle und der Einfluß ehemaliger Nationalsozialisten in der DDR als soziologisches Phänomen, Hamburg 1997.
25    SAPMO-BArch, ZPA IV 2/5/1371. In absoluten Zahlen aufgeschlüsselt, hatten 96.844 SED-Mitglieder (8,6 %) und 9.533 Kandidaten der SED (9,3 %) früher der NSDAP angehört. Einer NSDAP-Gliederung waren 69.200 SED-Mitglieder (6,1 %) und 5.023 Kandidaten (4,9 %) beigetreten.
26    Andreas Malycha, Die SED. Geschichte ihrer Stalinisierung 1946-1953, Paderborn 2000, S. 505.

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