Heft 45/2004 | Themen | Seite 55 - 60
Thomas Widera
Die evangelischen Kirchen in der DDR und die Bausoldatenanordnung von 1964
Die Militärdoktrin der SED sah das Phänomen der Wehrdienstverweigerung nicht vor; die Streitkräfte des eigenen Landes dienten der Aufrechterhaltung des Friedens und Personen, die ihre Verteidigungspolitik nicht unterstützten, betrachtete die SED als Gegner des Sozialismus. In diesem Spannungsfeld stand die unabhängige Friedensbewegung in der DDR. Besonders Wehrdiensttotalverweigerer und Bausoldaten, die mangels Alternative ihre Wehrpflicht in waffenlosen militärischen Formationen ableisteten, galten als bedrohlich. Letzteren hatte die SED-Führung mit der Bausoldatenanordnung von 1964 – ein Einzelfall im Rahmen des Warschauer Paktes – die Legitimität ihrer erheblich vom sozialistischen Weltbild abweichenden Friedensvorstellungen zugestanden.1 In der Widerstandsforschung dominiert entgegen der Bedeutung der Bausoldaten für die "Entwicklung eines politischen Widerstandes gegen die Militarisierung der DDR-Gesellschaft"2 eine auf die Kirchen bezogene Sicht der Friedensbewegung.3 Tatsächlich richtete sich die Opposition der Bausoldaten in unterschiedlichen Formen des passiven Widerstandes gegen die militanten Ausprägungen der SED-Parteidiktatur.
Der folgende Beitrag untersucht Voraussetzungen und Folgen der Bausoldatenanordnung in der DDR. Da eine große Anzahl der Bausoldaten Christen waren, wird das Verhältnis der Kirchen zur Wehrdienstverweigerung und die Reaktion der SED auf die religiös motivierte, gewaltfreie Friedensethik analysiert. Katholiken und andere Religionsgemeinschaften bildeten in der DDR eine Minderheit, der Schwerpunkt der Darstellung liegt somit bei den evangelischen Christen und ihren Landeskirchen, wobei die ungelösten Probleme der Bausoldaten im Mittelpunkt stehen.
1. Die Einführung der Wehrpflicht in der DDR
Mit ihrer Friedenspropaganda nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges beabsichtigte die SED, die Öffentlichkeit gegen die westdeutsche Wiederbewaffnung zu mobilisieren und eigenes politisches Handeln zu legitimieren. Ihre Friedensideologie beinhaltete den "Klassenkampf". In der unmittelbaren Nachkriegszeit noch weithin unvorstellbar, begann die SED-Führung seit 1949 nach geheimer Absprache mit der sowjetischen Besatzungsmacht in der Hauptverwaltung für Ausbildung und 1952 in der Kasernierten Volkspolizei (KVP) verdeckte Vorläufer bewaffneter Streitkräfte zu errichten, die sie in ihre systemstabilisierende Agitation einband.
Die gezielte Werbung unter männlichen Jugendlichen für die Anfang März 1956 offiziell geschaffene Nationale Volksarmee (NVA) blieb ohne den erwarteten Erfolg. Den besonders unter der studentischen Jugend einsetzenden Restriktionen entzogen sich viele derjenigen, die nicht zu einer "freiwilligen" Verpflichtungserklärung bereit waren, durch Flucht in den Westen. Der Mauerbau 1961 ermöglichte der SED-Führung die Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes. Unmittelbar nach Schließung der Staatsgrenze beschloss der Nationale Verteidigungsrat am 18. August 1961 die Wehrpflicht,4 die knapp ein halbes Jahr später gesetzlich verankert wurde. Ihr unterlagen Männer im Verteidigungsfall bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Zur Ableistung eines achtzehnmonatigen Grundwehrdienstes konnte jeder männliche Erwachsene vom 18. Lebensjahr bis zum Ende desjenigen Kalenderjahres einberufen werden, in welchem er das 26. Lebensjahr vollendete. Eine Regelung für Personen, die den Wehrdienst ablehnten, war entgegen allen bisherigen Erfahrungen nicht vorgesehen.
Bereits vor Einführung der Wehrpflicht hatten zahlreiche junge Männer gegen die zunehmende Militarisierung protestiert. Sie lehnten eine Mitgliedschaft in der KVP, in der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) oder in den Betriebskampfgruppen ab. Sie kritisierten auch die vielfältigen Formen "einer gewissen militärischen Ausbildung" in Geländespielen und anderen Übungen der Pionierorganisation. Solchen Widerspruch zur militärischen und vormilitärischen Ausbildung verleumdeten die Funktionäre der SED als staatsfeindliche Einstellung. Abiturienten erhielten ohne "Ableistung eines Ehrendienstes bei der KVP" keinen Studienplatz, Studenten ohne GST-Mitgliedschaft kein Stipendium und sie mussten sich in öffentlichen Studentenversammlungen rechtfertigen. Ärzten wurde mitunter die Kassenzulassung vorenthalten und Lehrlingen der Ausbildungsvertrag gekündigt.5
Im Vorfeld des Wehrpflichtgesetzes sprachen sich mit den Schülern an höheren Schulen teilweise auch Lehrer gegen die Wehrpflicht aus, und die wenigen ausgewerteten Quellen, die sich auf die gemeldeten "Vorkommnisse" in der Zuständigkeit des Volksbildungsministeriums beziehen, lassen auf eine hohe Dunkelziffer oppositioneller Meinungsäußerungen schließen.6 Die Zahl der registrierten Wehrdienstverweigerer belief sich im Frühjahr 1964 auf etwa 1 550 Personen.7 Sie wurden häufig zurückgestellt, die SED-Führung ließ nur wenige Verweigerer inhaftieren.8 Doch späteren Angaben des MfS zufolge könnte die Anzahl auch deutlich darüber gelegen haben. Demnach hätten allein in den zwei Jahren seit Einführung der Wehrpflicht mehr als 2 200 Jugendliche bei der Musterung ihre Absicht erklärt, keinen bewaffneten Wehrdienst abzuleisten. Die SED-Führung musste somit davon ausgehen, dass jährlich mindestens 1 000 Personen gegen das Gesetz verstoßen würden. Tatsächlich stieg deren Anteil bis 1979 jährlich auf 1 100 und 1 200 neue Bausoldaten und lag bei 0,7 bis 0,8 Prozent der Musterungsjahrgänge.9 In jedem Fall musste das Konfliktpotential entschärft werden, andernfalls drohte eine Aushöhlung der Wehrpflicht.
Einen zivilen Ersatzdienst schlossen die ideologischen Prämissen der SED aus. Bei ihren Überlegungen, die zur Bausoldatenanordnung führten, setzte die Parteiführung auf innenpolitische Konsolidierung und die Entschärfung von Konflikten mit Kirchen und Wehrdienstverweigerern. Außerdem musste sie die innere Geschlossenheit der Streitkräfte wahren, um im Bedarfsfall in ihnen über ein zuverlässiges Instrument im "Klassenkampf" zu verfügen. Nachdem sie zuvor Pläne über die Aufstellung von Arbeitsbataillonen erwog, wurden im Herbst 1964 neben den militärischen Baupionieren der NVA waffenlose Baueinheiten geschaffen. Dies war neben den genannten Faktoren ein deutliches Zugeständnis an die deutsche Vergangenheit.
2. Kirche, Wehrpflicht und die ersten Bausoldaten
Die evangelischen Kirchen in beiden deutschen Staaten lehnten den Wehrdienst keineswegs ab; auf der Synode von Weißensee im Frühjahr 1950 verlangten sie lediglich einen gesetzlichen Schutz für die Kriegsdienstverweigerer. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) äußerte Vorbehalte gegenüber den Rüstungsanstrengungen, sie verurteilte die Anwendung militärischer Gewalt, doch die theologische Rechtfertigung der Kriegsdienstverweigerung war umstritten. Während in der Bundesrepublik 1956 ein Wehrpflichtgesetz in Kraft trat und die Leitung der EKD im folgenden Jahr mit der Bundesregierung den Militärseelsorgevertrag abschloss, wies die SED unter Hinweis auf die Freiwilligkeit des Wehrdienstes die Forderung nach einem gesetzlich gesicherten Status der Kriegsdienstverweigerer zurück.10
Die EKD beharrte darauf, da in der DDR jeder Verweigerer "zum Feind der Arbeiter- und Bauernmacht erklärt und der Sabotage an demokratischen Einrichtungen bezichtigt" werden konnte.11 Unmittelbar nach Semesterbeginn im Herbst 1961 erhöhte sich der Druck auf die Studenten. In öffentlichen Versammlungen an Hochschulen und Universitäten sowie in Einzelgesprächen mit Mitgliedern von SED und FDJ wurde ihre Unterschrift unter sogenannte "Bereitschaftserklärungen" verlangt, mit der sie die "freiwillige" Ableistung des Wehrdienstes bekunden sollten. Denen, die dazu nicht bereit waren, drohte die Exmatrikulation. Mehrheitlich beugten sich die Studenten und unterschrieben die Selbstverpflichtung. In Leipzig bedrängten die Werber die Studenten besonders aggressiv. Hier schlug die Theologische Fakultät auf Anregung des Studentenpfarrers Dietrich Mendt einen Ersatzdienst in der Landwirtschaft vor. Dieser Gedanke war auf den Umstand zurückzuführen, dass in jedem Herbst das neue Studienjahr mit einem studentischen Ernteeinsatz begann, um dem von der SED-Agrarpolitik verursachten Arbeitskräftemangel in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) abzuhelfen. Die Ablehnung des Vorschlags war indessen vorauszusehen, da die SED-Führung in der Absicht des Pfarrers, neben der Tätigkeit in der LPG die kirchliche Gemeindearbeit in den Dörfern zu beleben, einen Unterwanderungsversuch vermuten musste.12
Nach der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes am 24. Januar 1962 protestierten die evangelischen Bischöfe und erneuerten im Frühjahr gegenüber dem Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ihre Bitte um den gesetzlichen Schutz der Wehrdienstverweigerer. Sie sprachen die Erwartung aus, dass anstelle der Ausbildung an Waffen Wehrdienstverweigerer die "Gelegenheit erhalten, auf andere Weise einen aktiven Beitrag zum Frieden und zur Versöhnung zu leisten". Ihr Anliegen wurde mit der lapidaren Bemerkung abgelehnt, die Wehrpflicht diene dem Frieden und gehöre deswegen zu den Pflichten eines jeden Bürgers.13 Die geschwächte Stellung der evangelischen Landeskirchen in der DDR erlaubte der SED-Führung eine solche Unverbindlichkeit; die deutsche Teilung hatte die Spaltung der EKD, auch in der Frage des Wehrdienstes, noch vertieft. Im Verständnis einer Minderheit war die Lehre vom gerechten Krieg überholt; sie betrachtete das Friedensgebot der Bergpredigt als handlungsleitend für die "irdische Wirklichkeit". In den Augen des Magdeburger Bischofs Johannes Jänicke hatte die Kirche allerdings versagt und durch ihre Uneinigkeit die Vollmacht aufs Spiel gesetzt, hinsichtlich der Wehrpflicht in der DDR ihre Forderungen anzumelden.14 Andere führende Geistliche reagierten ratlos.
Der Nationale Verteidigungsrat der DDR beendete diese Situation; seine Anordnung über die Aufstellung von waffenlosen Baueinheiten vom 7. September 1964 sah für einen solchen Dienst diejenigen Wehrpflichtigen vor, "die aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe" ablehnten.15 Die bewusst unscharf gehaltene Formulierung schuf für Interpretationen Raum, doch schienen religiös motivierte Gewissensentscheidungen künftig respektiert zu werden, auch wenn kein Rechtsanspruch bestand. Die ersten 220 Bausoldaten erhielten seit November 1964 an vier NVA-Standorten ihre Grundausbildung und wurden anschließend nach Bedarf in andere militärische Objekte verlegt.16
In der Praxis zeigten sich die erheblichen strukturellen Mängel der Verordnung. Konfliktstoff bildete von Anbeginn die erzwungene Teilnahme der Bausoldaten am Ausbau militärischer Anlagen. Waffenlose "Gefechtsübungen" wurden zwar rasch vom Ausbildungsplan gestrichen, stattdessen stand die Ablegung des Gelöbnisses, das unbedingten Gehorsam und den Einsatz der gesamten Kraft für die Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft verlangte, im Brennpunkt der Auseinandersetzungen. Aus dem Gelöbnistext ging klar hervor, dass der euphemistisch als "Wehrersatzdienst" bezeichnete Dienst in den Baueinheiten vollgültiger Wehrdienst zum Vollzug militärischer Aufgaben war. Insofern trug das Bausoldatengesetz den Vorstellungen potentieller Wehrdienstverweigerer in keiner Weise Rechnung, zumal es den Einsatz der Bausoldaten im Verteidigungsfall offen ließ. Zahlreiche Bausoldaten verlangten einen Einsatz im zivilen Bereich.
Die unverhüllte militärische Vereinnahmung stellte einen inakzeptablen Kompromiss dar. Ihren Wehrdienst mussten Bausoldaten innerhalb militärischer Formationen und zur Erfüllung militärischer Ziele ableisten, die Ausstattung mit Uniform und Armeeausrüstung bedeutete für sie eine anachronistische Zumutung. Die SED-Führung verkannte die Dimension des Problems. Sie gab dem Drängen auf gesetzlichen Schutz der Wehrdienstverweigerer nach und unterstellte sie der militärischen Befehlsgewalt. Die Bausoldatenanordnung sollte die der Wehrdienstverweigerung zugrunde liegende Infragestellung ihres eigenen parteiideologischen Friedensbegriffs entpolitisieren und die Entscheidung darüber von der Ebene politischer Grundsatzfragen auf die des persönlichen Gewissens verlagern.
Doch gerade aus der individuellen Gewissensbefragung erwuchs für den Allmachtsanspruch der SED ein erhebliches Risiko. Im Ergebnis des Nachdenkens über ihre Tätigkeit verweigerten acht Bausoldaten des ersten Einberufungsdurchgangs im Mai 1965 den Befehl zum Bau eines Schießplatzes. In der Befürchtung, einen Präzedenzfall zu schaffen, ließ die militärische Führung sie verhaften und verurteilen.17 Damit scheiterte die Konzeption der SED zur Lösung der Konflikte mit den Wehrdienstverweigerern endgültig, nachdem bereits im Zusammenhang mit den Einberufungen 1964 insgesamt 159 Totalverweigerer verurteilt worden waren, unter ihnen 152 Zeugen Jehovas.18
3. Die "Handreichung für die Seelsorge an Wehrpflichtigen"
Wie für die Bausoldaten war auch auf der Seite der evangelischen Kirchen die offensichtliche "Verschleierung des militärischen Charakters der Arbeitsprojekte" nicht akzeptabel.19 Die Konferenz Evangelischer Kirchenleitungen in der DDR setzte noch im Dezember 1964 einen Arbeitskreis Wehrdienstfragen zu den Problemen der Bausoldaten ein. Im Jahr darauf erarbeitete die Gruppe unter maßgeblicher Mitarbeit von Christfried Berger, Heino Falcke, Christoph Hinz, Peter Schicketanz, Manfred Stolpe und Hans-Jochen Tschiche einen Entwurf unter dem Titel: "Zum Friedensdienst der Kirche – Handreichung für die Seelsorge an Wehrpflichtigen". Noch Ende 1965 verabschiedete die Konferenz die "Handreichung" ohne Änderungen und leitete sie an die Gemeinden weiter. In der Kernaussage nannte sie die "Verweigerer, die im Straflager für ihren Gehorsam mit persönlichem Freiheitsverlust leidend bezahlen und auch die Bausoldaten, welche die Last nicht abreißender Gewissenfragen und Situationsentscheidungen übernehmen, deutlichere Zeugen des gegenwärtigen Friedensgebots".20 Die damit klar bezogene Position zum "Friedenszeugnis der Kirche" beeinflusste folgenreich in den kommenden Jahren die Haltung der evangelischen Landeskirchen in der DDR. Sie suspendierten schrittweise den Beschluss der EKD-Synode von 1950, wonach die Wehrdienstverweigerung "als eine mögliche Entscheidung des Christen respektiert" wurde,21 zugunsten einer eindeutigen Absage an militärische Gewaltmittel.
Zu dieser Neuorientierung der Kirchen in der DDR hatte Carl Friedrich von Weizsäcker 1963 mit seiner Rede zur Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, in der er die aus der atomaren Bewaffnung resultierende Bedrohung reflektierte, entscheidend beigetragen. Seinen Worten zufolge stellte die Wehrdienstverweigerung den Versuch dar, "nach derjenigen Ethik zu leben, die eines Tages wird die herrschende sein müssen".22 In einem Gespräch mit leitenden Staatsfunktionären hatten die Vertreter der Kirche 1962 das Fehlen einer theologischen Begründung zur Verweigerung des Kriegsdienstes eingestanden. Jetzt folgten sie der Argumentation des Arbeitskreises, der unter Bezug auf die atomare Herausforderung hervorhob, dass die Forderung nach einem dezidiert christlichen Friedensdienst auf der "Erkenntnis des konkreten Gebotes Gottes in der geschichtlichen Stunde" beruhe. Dieses Gebot verlange ein aktives Zeugnis für das angekündigte "Friedensreich".23 Damit beschritten die Kirchen in der DDR einen Weg, auf dem sie sich entschieden von den klassischen Positionen der Lehre des gerechten Krieges abwandten.
Die dialektische Beweisführung der Handreichung war theologisch abgesichert und konnte von den religiös-orthodoxen Gruppierungen der Kirche nicht abgelehnt werden, den staatlichen Vertretern wiederum bot sie keine Handhabe zum Eingreifen. Der biblische Auftrag zum christlichen Friedensdienst wurde von dem durch die SED immer wieder kritisierten Pazifismus dadurch abgegrenzt, dass "die Gebote der Bergpredigt [...] nicht als Prinzipien der Weltgestaltung" missverstanden werden dürften. Nichtsdestoweniger verlange die "Einsicht der politischen Vernunft [...] die Abschaffung des Krieges als einer überlebten Form zwischenstaatlicher Auseinandersetzung". Mit dem Argument, dass im atomaren Zeitalter die bewaffnete Auseinanderssetzung kein "sinnvolles Mittel der Politik" sei, erteilten die Theologen der Kirche den Auftrag, "in ihrer theologisch-ethischen Besinnung und Belehrung der Gewaltlosigkeit als Möglichkeit zur nichtmilitärischen Erreichung von politischen und sozialen Zielen größere Aufmerksamkeit zuzuwenden" und sprachen somit den Prinzipien der Bergpredigt doch weltgestaltende Kraft zu. Sie griffen die Vorgabe der SED auf und betonten wie sie, dass der christliche Dienst für den Frieden eine persönliche Gewissensentscheidung sei; allerdings könne die "Gültigkeit des Friedensgebotes nicht individualethisch verengt" werden.24
Nachdrücklich betonten die Kirchen den beratenden Charakter der Handreichung, die persönliche Entscheidung der Wehrpflichtigen jedoch erhielt eine deutlich auf die Gesellschaft bezogene politische Dimension. Durch die Verbindung des Arbeitskreises zu Christfried Berger, einem der ersten Bausoldaten vom Herbst 1964, die über praktische Erfahrungen mit der Militärdoktrin der SED verfügten,25 und weil darüber hinaus viele Gespräche der beteiligten Theologen mit anderen Bausoldaten stattfanden, erhielt die Handreichung ihre eigentliche Unmittelbarkeit. Diese gipfelte in einem generellen Angriff auf die sozialistische Friedenspropaganda: Ausdrücklich verlangten die Theologen eine offensive "Auseinandersetzung mit dem marxistischen Verständnis von Krieg und Frieden" und die "Befreiung von dem Zwang eines ideologisierten Sprachgebrauchs". Die Kirche solle in "Verkündigung und Unterweisung" das traditionsgebundene Denken der Gemeindemitglieder hinterfragen, weil "christliches Friedenszeugnis nicht nur Angelegenheit der Generation der Wehrpflichtigen, sondern der gesamten Gemeinde" sei. Ihr müsse die Fragwürdigkeit zweifelhafter Begriffe wie die "Ehre, Soldat zu sein", "Vaterland", "Nation" oder "›Verteidigung‹ von Errungenschaften und Freiheiten" verdeutlicht werden. Die Charakterisierung der SED-Propaganda als "Mittel der Verdunkelung der Wahrheit"26 konnten die Funktionäre der Partei nicht hinnehmen.
Bei aller Loyalität gegenüber der von Gott gesetzten Obrigkeit forderten die Autoren der Handreichung das "mahnende Wort der Kirche" und deren "kritische Anrede an die Obrigkeit" und damit zur Einmischung in die innenpolitischen Tagesfragen auf: Sorge "um den Schutz und die Bewahrung der Menschen" zwinge die Kirche zur Absage an jede klassenkämpferische Rhetorik, denn es gebe "keinen denkbaren Grund, der einen Krieg" rechtfertige. Das "Wettrüsten" und die "Hasspropaganda" förderten "unmittelbar die Entwicklung zum bewaffneten Konflikt". Kirche dürfe den Staat "nicht in seinen Vorurteilen bestärken und in seinen Zwangsvorstellungen", vielmehr müsse sie aus ihrer "Mitverantwortung deutlich machen, dass eine Bedrängnis der Gewissen gewissenloses Verhalten" hervorbringe und den "Staat als Ganzes" untergrabe.27 Mit diesen Formulierungen benannten die Theologen 1965 die Konfliktlinien, deren Reformierung sie wünschten; aber die SED-Führung griff die Gesprächsimpulse nicht auf und die Kirchen flankierten mit ihrer eindeutigen Position und ihrem Festhalten daran langfristig das Entstehen der unabhängigen Friedensbewegung in der DDR.
Doch vorerst überraschte die fehlende Zustimmung der evangelischen Christen die Kirchenführung in der DDR. Sie hatte die Basis der evangelischen Gemeinden überfordert und sich mit der Festlegung auf das Gutachten des Arbeitskreises von ihr entfernt. Zahlreiche Christen trugen die Schärfe, in der die Handreichung die Frage des Wehrdienstes stellte, nicht mit. Sie stieß auch später nicht auf einhellige Zustimmung und noch fünfzehn Jahre danach bedauerte einer ihrer Initiatoren und Mitverfasser, der Erfurter Propst Heino Falcke, die fehlende "Einmütigkeit unter den Kirchen in der DDR".28 Die Erfahrung dieser Enttäuschung trug zu einem weniger offensiven Engagement vieler Verantwortlicher in den Landeskirchen für das Friedenszeugnis der Wehrdienstverweigerer und Bausoldaten bei. Die Formulierungen in den Berichten der Kirchenleitungen oder den Beschlüssen von Synoden ließen künftig die Eindeutigkeit, mit der die Wehrdienstverweigerer und Bausoldaten "deutlichere Zeugen des gegenwärtigen Friedensgebots" der Kirche genannt worden waren, vermissen. Die Klarheit der Handreichung ragte wie eine im Anblick von Schwefel und Feuer zur Salzsäule erstarrte zeichenhafte Mahnung, die erst von der Friedensbewegung wieder zu neuem Leben erweckt werden musste, in die um Konsensfindung bemühten Ausgleichsanstrengungen der evangelischen Landeskirchen.
4. Auswirkungen der Bausoldatenanordnung
Neben der unzureichenden Basisunterstützung veranlasste das scharfe Vorgehen der SED-Führung die Zurückhaltung der Kirchen. Die Führung der atheistischen Partei reagierte höchst verärgert auf das kirchliche Positionspapier. Sie erblickte in der Handreichung einen Aufruf zur "radikalen Wehrdienstverweigerung" und die SED-Zeitung "Neues Deutschland" drohte mit "Kirchenkampf".29 In Anbetracht der zurückliegenden schweren Auseinandersetzungen mit der SED und der Ungewissheit über den Ausgang einer neuerlichen Konfrontation äußerten sich die Bischöfe in den folgenden Jahren nur verhalten zu Wehrdienstfragen. Sie unterstützten die Bausoldaten; doch auch die Christen in den bewaffneten Streitkräften beriefen sich auf biblische Gebote, interpretierten sie aber anders als die Bausoldaten. Das demonstrierte der SED-Führung, dass die Verweigerung des Waffendienstes nicht zwangsläufig eine christliche Pflicht sei und somit als Opposition zur Gesellschaftsordnung verstanden werden konnte. Sie setzte die Kirchenleitungen erheblich unter Druck; doch jene nahmen die Handreichung nicht zurück, stärkten auf diese Weise häufig zwar nur indirekt die Position der Bausoldaten und der Friedensbewegung, verloren aber dadurch nie die Verbindung zur politischen Opposition. Tatkräftige Hilfe hingegen erfuhren die Friedensaktivisten von Personen in nachgeordneten kirchlichen Funktionen.
Generell duldete die SED ideologische Abweichungen nicht und kriminalisierte Wehrdiensttotalverweigerer, eine große Zahl von ihnen erhielt langjährige Haftstrafen. Die aus einer persönlichen Glaubenshaltung heraus getroffene Entscheidung der Bausoldaten zur Verweigerung des bewaffneten Wehrdienstes erhielt dadurch einen politischen Charakter. Von einer ursprünglichen Gegnerschaft zur sozialistischen Gesellschaftsordnung unterschied Bausoldaten, dass sie sich neben dem in der Verfassung formulierten Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit auf ein Gesetz der DDR beriefen. Unzweifelhaft nahmen sie in der DDR-Gesellschaft eine Sonderstellung ein, und die Politoffiziere der NVA betrachteten die Bausoldaten als Personen, die ideologisch bearbeitet werden mussten. Wie von jedem Militärangehörigen erwarteten sie von ihnen einen Beitrag zur Stärkung der militärischen Kampfkraft der NVA. Nur wer dieser Erwartung nachkam, würde ein guter Staatsbürger sein.30 Eine Alternative dazu existierte nicht.
Dies führte den Bausoldaten die Unglaubwürdigkeit der eigenen Entscheidung vor Augen: Ihre Integration in die militärischen Strukturen kollidierte mit der Unfähigkeit des Militärs zur Akzeptanz von Waffendienstverweigerern. Infolgedessen engagierten sich Bausoldaten auch nach Ende ihrer Dienstzeit im Widerstand gegen die wachsende Militarisierung der Gesellschaft. Das MfS sah in den Baueinheiten der NVA eine unerwünschte Zusammenführung von Personen, die der "Organisierung des Untergrundes" diene.31 Das musste hingenommen werden, weil mit dem Bausoldatengesetz von 1964 ein juristisch legaler Status für oppositionelles Handeln existierte; darauf konnten sich die Friedensgruppen berufen. Ein unmittelbarer Beitrag der Kirchen für das Zustandekommen der Verordnung ist hingegen nicht erkennbar, obwohl zweifellos die Haltung der Kirchenführung darin Berücksichtigung fand. Vielmehr reagierte die SED-Führung mit der Bausoldatenanordnung auf einen zwar quantitativ geringen, hinsichtlich seiner politischen Bedeutung aber erheblichen Protest aus den Reihen der Bevölkerung; Menschen, die sich dem Allmachtsanspruch der Partei verweigerten, waren die Initiatoren der Wehrdienstverweigerung. Der Verdienst der Kirchen besteht vor allem in der Suche nach einer theologischen Fundierung.
Entgegen den Absichten der SED-Führung entwickelte sich ein systemimmanenter Konflikt. Die Bau- oder Spatensoldaten standen in Opposition zu einem der zentralen ideologischen Grundsätze der Partei, die ihrerseits ihnen die gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten vorenthielt. Aus der Zurückweisung gesellschaftsgestaltenden Handelns gewannen sie ihr eigenes Profil; sie definierten umfassender als die Friedensbewegung in Westeuropa Frieden als untrennbaren Zusammenhang innerer und äußerer Rahmenbedingungen. Diese in das persönliche Umfeld verweisende Konsequenz war in der "Handreichung für die Seelsorge an Wehrpflichtigen" angelegt; Bausoldaten lebten zum großen Teil aus der Kraft des christlichen Glaubens ein Friedenszeugnis, das mit persönlichem Mut, gestaltender Kreativität und Zivilcourage in die Gesellschaft eindrang und sie maßgeblich bereicherte. Die von der Bergpredigt inspirierte Vision eines "Friedensreiches" beabsichtigte, den Kreislauf von Gewalt und Aufrüstung zu durchbrechen.
Maßgeblich wirksam wurden die Bausoldaten hinsichtlich der inneren politischen Entwicklung der DDR. Mit ihnen begann die gezielte Einübung von Friedfertigkeit in den zwischenmenschlichen Beziehungen und die Verbreitung von Prinzipien der Gewaltlosigkeit in den auf Militanz und Unterwerfung basierenden politischen Strukturen: Bausoldaten initiierten mit diesem Anspruch die seit 1973 regelmäßig stattfindenden Friedensseminare,32 und brachten die Absage an jede Form der Gewalt in den politischen Bürgerprotest gegen die SED-Diktatur ein. Gruppierungen von Bausoldaten und Wehrdienstverweigerern konsolidierten sich zum Kern der Friedensbewegung, die inzwischen über die kirchlichen Kreise hinausging. Repressalien und Zersetzungsmaßnahmen konnten den Prozess nicht aufhalten. Bausoldaten und andere Gegner des Wehrdienstes inspirierten und organisierten die Friedensdekaden, das Symbol "Schwerter zu Pflugscharen" und den Aufruf zum Sozialen Friedensdienst. Die Reformunfähigkeit der DDR-Gesellschaft veranlasste die Anlagerung ökologischer Themenkomplexe sowie Fragen der Menschenrechte und innergesellschaftlicher Ungerechtigkeiten an die Friedensproblematik, die aufgrund mangelnder Problemlösungskapazitäten der SED mit einer subversiv-politischen Bedeutung aufgeladen wurde, die sie ursprünglich nicht besaß. Der gewaltlose Protest beeinflusste bis zum Herbst 1989 die politische Opposition: Gewaltfreiheit wurde das Signum der Demonstrationen, unter denen das SED-Regime zusammenbrach, und das Kennzeichen der Friedlichen Revolution.
Thomas Widera, Dr. des., geboren 1958, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hannah-Arendt-Institiut für Totalitarismusforschung mit dem Forschungsschwerpunkt "Geschichte der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)" von 2000 bis 2003, seitdem Projektarbeit. – Veröffentlichungen u.a.: Widera, Thomas: "›[...] eine gute saubere anständige politische Gesinnung‹. Entnazifizierung als Instrument der Diktaturdurchsetzung in Dresden 1945". In: Behring, Rainer; Schmeitzner, Mike (Hg.): Diktaturdurchsetzung in Sachsen. Studien zur Genese der kommunistischen Herrschaft 1945-1952. Köln, Weimar, Wien 2003, S. 269-296.
1 Eisenfeld, Bernd: Kriegsdienstverweigerung in der DDR – ein Friedensdienst? Genesis, Befragung, Analyse, Dokumente. Frankfurt a.M. 1978; Eschler, Stephan: Staatsdienst im Zeichen des goldenen Spatens. Wehrdienstverweigerung in der DDR und die Positionen der evangelischen Kirchen zur Wehrdienstfrage. In: Bald, Detlef; Prüfert, Andreas (Hg.): Vom Krieg zur Militärreform. Zur Debatte um Leitbilder in Bundeswehr und Nationaler Volksarmee. Baden-Baden 1997, S. 94-117; Schicketanz, Peter: Die Errichtung von Baueinheiten innerhalb der Nationalen Volksarmee. In: Kirchliche Zeitgeschichte 10/97, S. 189-205.
2 Koch, Uwe: Die Baueinheiten der Nationalen Volksarmee der DDR – Einrichtung, Entwicklung und Bedeutung. In: Materialien der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages), hrsg. vom Deutschen Bundestag, Band II/3 Machtstrukturen und Entscheidungsmechanismen im SED-Staat und die Frage der Verantwortung. Frankfurt a.M. 1995, S. 1835-1899, hier S. 1871; vgl. Kuhrt, Eberhard: Wider die Militarisierung der Gesellschaft. Friedensbewegung und Kirche in der DDR. Melle 1984, S. 93.
3 Vgl. Auerbach, Thomas: Der Frieden ist unteilbar. Die blockübergreifende Friedensbewegung im Visier der Stasi-Hauptabteilung XX/5 1981-1987. In: Deutschland Archiv 30/1997, S. 369-377; Maser, Peter: Selbständigkeit, Einheit und innerer Zusammenhang der Friedensbewegung in der DDR. In: Maruhn, Jürgen; Wilke, Manfred (Hg.): Raketenpoker um Europa. Das sowjetische SS 20-Abenteuer und die Friedensbewegung. München 2001; Zander, Helmut: Die Christen und die Friedensbewegungen in beiden deutschen Staaten. Beiträge zu einem Vergleich für die Jahre 1978-1987. Berlin 1989.
4 Schicketanz, Baueinheiten, S. 189.
5 Entwurf einer Vorlage der Synode der EKD in Espelkamp an den Rat der EKD zur Behandlung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in der DDR, o.D. [Ende 1955] (Landeskirchenarchiv Dresden, Bestand 2, 308, Bl. 81 f.).
6 Sachse, Christian: Aktive Jugend – wohlerzogen und diszipliniert. Wehrerziehung in der DDR als Sozialisations- und Herrschaftsinstrument (1960-1973). Münster 2000, S. 232-236; vgl. Gebhardt, Birgit: Der "Fall Anklam". Schülerprotest an der EOS Anklam im September 1961. In: Herrmann, Ulrich (Hg.): Protestierende Jugend. Jugendopposition und politischer Protest in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Weinheim, München 2002, S. 41-55.
7 Schicketanz, Baueinheiten, S. 204.
8 Eisenfeld, Kriegsdienstverweigerung, S. 47 f.
9 Diplomarbeit Major Heinz Mäder, HA I/MfNV, 15.10.1984 (BStU, MfS-JHS 20102, Bl. 91).
10 Schreiben der Berliner Kanzlei der EKD an die Leitungen der östlichen Gliedkirchen, 2.1.1956 (Landeskirchenarchiv Dresden, Bestand 2, 308, Bl. 49); Eisenfeld, Kriegsdienstverweigerung, S. 50 f. und S. 55 ff.
11 Entwurf einer Vorlage der Synode der EKD in Espelkamp an den Rat der EKD zur Behandlung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in der DDR, o.D. [Ende 1955] (Landeskirchenarchiv Dresden, Bestand 2, 308, Bl. 79).
12 Aktenvermerk zum Wehrdienst der Studenten, 10.10.1961 (Landeskirchenarchiv Dresden, Bestand 2, 309, Bl. 43-48); Memorandum zur Frage des Einsatzes von Christen auf einer LPG, 19.10.1961 (ebd., Bl. 52 f.).
13 Schreiben des Vorsitzenden der Konferenz der Kirchenleitungen der Gliedkirchen der DDR, Friedrich-Wilhelm Krummacher, an den Vorsitzenden des Ministerrats Otto Grotewohl, und Aktenvermerk, 12.3.1962 (ebd., Bl. 79 ff.).
14 Rundbrief des Bischofs der Evangelischen Kirchenprovinz Sachsen vom Dezember 1961 zur Wehrpflicht in der DDR, abgedruckt in Eisenfeld, Kriegsdienstverweigerung, Dokument 6.
15 Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung, abgedruckt in Koch, Baueinheiten, S. 1880 f.
16 Eisenfeld, Kriegsdienstverweigerung, S. 71; Koch, Uwe; Eschler, Stephan: Zähne hoch – Kopf zusammenbeißen. Dokumente zur Wehrdienstverweigerung in der DDR 1962-1990. Kückenshagen 1994, S. 22 f.
17 Koch, Baueinheiten, S. 1847 f.
18 Dirksen, Hans-Hermann: "Keine Gnade den Feinden unserer Republik". Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945-1990. Berlin 2001, S. 785.
19 Protokoll der 2. Sitzung des Arbeitskreises für Wehrdienstfragen, 5.3.1965 (Privatarchiv Christfried Berger, Bd. I/D, nicht paginiert).
20 Koch, Baueinheiten, S. 1853.
21 Protokoll der 2. Sitzung des Arbeitskreises für Wehrdienstfragen, 5.3.1965 (Privatarchiv Christfried Berger, Bd. I/D, nicht paginiert). Hervorhebung im Original.
22 Weizsäcker, Carl Friedrich von: Bedingungen des Friedens. Mit der Laudatio von Georg Picht anlässlich der Verleihung des Friedenpreises des Deutschen Buchhandels 1963 an C. F. von Weizsäcker. 7. Auflage, Göttingen 1964, S. 21.
23 Arbeitsunterlage für ein Gutachten des Arbeitskreises für Wehrdienstfragen, 3.5.1965 (Privatarchiv Christfried Berger, Bd. I/D, nicht paginiert).
24 Zum Friedensdienst der Kirche: Empfehlungen des Arbeitskreises für Wehrdienstfragen, 25.6.1965, S. 6 f. (ebd., nicht paginiert).
25 Telefongespräch mit Christfried Berger am 23.10.2003.
26 Zum Friedensdienst der Kirche: Empfehlungen des Arbeitskreises für Wehrdienstfragen, 25.6.1965, S. 16 f. (Privatarchiv Christfried Berger, Bd. I/D, nicht paginiert).
27 Ebd., S. 23 f.
28 Aufregung um den Frieden: Rede von Heino Falcke zur Eröffnung der Friedensdekade 1981 in Erfurt, abgedruckt in Falcke, Heino: Mit Gott Schritt halten: Reden und Aufsätze eines Theologen in der DDR aus 20 Jahren. Berlin 1986, S. 195-205, hier S. 204; zu Differenzen zwischen den Bischöfen selbst vgl. Besier, Gerhard: Der SED-Staat und die Kirche. Der Weg in die Anpassung. München 1993, S. 596-601.
29 Rundschreiben des Evangelischen Konsistoriums Berlin-Brandenburg, 20.4.1966 (Privatarchiv Christfried Berger, Bd. I/D, nicht paginiert); Dr. Günter Kertzscher: Wer will Kirchenkampf – und wozu?, Neues Deutschland vom 1.5.1966 (ebd., nicht paginiert).
30 Lesematerial für die staatspolitische Schulung der Bausoldaten, Mai 1966, S. 22 und 26 f. (Privatarchiv Christfried Berger, Bd. I/L, nicht paginiert).
31 Information der HA I über den Einsatz von hauptamtlichen IME in Bausoldateneinheiten, 10.1.1984, abgedruckt in Besier, Gerhard; Wolf, Stephan (Hg.): "Pfarrer, Christen und Katholiken". Das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR und die Kirchen. 2., durchgesehene und um weitere Dokumente vermehrte Auflage, Neukirchen-Vluyn 1992, S. 735-740; vgl. Eisenfeld, Bernd: Eine "legale Konzentration feindlich-negativer Kräfte". Zur politischen Wirkung der Bausoldaten in der DDR. In: DA 28/95, Heft 3, S. 256-271.
32 Vgl. Kluge, Matthias: Institutionalisierte Zivilcourage. Das Fallbeispiel Königswalde/Sachsen. In: Horch und Guck. Historisch-literarische Zeitschrift des Bürgerkomitees "15. Januar" e.V. 11. Jahrgang. Heft 38 (2/2002), S. 7-11.
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