Heft 48/2004 | das vergessen | Seite 21 - 23

Birgit Salamon

Archive - Gedächtnis und Mittel der Wahrheits- und Gerechtigkeitsfindung

Bewertung und Kassation in den archiven der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)

In diesem Jahr fand vom 23.-28. August in Wien/Österreich der Internationale Archivkongress mit dem Thema "Archive, Gedächtnis und Wissen" statt. In vielen Beiträgen und Gesprächen wurde deutlich, wie hochaktuell dieses Thema vor allem im Hinblick auf die Wahrheits­findung in Auswertung der Vergangenheit mit dem Blick der Gegenwart in die Zukunft ist. Zum einen ist das die Geschichtsforschung, die ohne Auswertung von Archivalien nur unvollkommen auf der Suche nach der historischen Wahrheit bliebe, wie auch die praktische Nutzung ins­besondere bei der Verwendung der Unterlagen für die Wiedergutmachung der Taten von Unrechtsregimen (Bsp. Deutschland NS-Zeit, DDR-SED-Herrschaft). Zum anderen stehen Bestandserhaltungsfragen aufgrund des natürlichen Verfalls der Materialien durch starke Nutzung wie auch Gefahren durch Brand oder Wasser im Vordergrund des archivarischen Tuns. Deutlich ist uns dies im September durch die Tragödie des verheerenden Brandes in der Anna Amalia Bibliothek in Weimar und den damit verbundenen Verlusten und Schäden vor Augen geführt worden.

Die Archivarinnen und Archivare haben somit eine enorme Verantwortung, wenn es um die Erhaltung und das Zugänglichmachen der Informationen geht. Sie müssen entscheiden, welche Unterlagen dauerhaft aufzubewahren sind und in welcher Form und Reihenfolge sie aufbereitet werden. Dieser Prozess wird Bewertung genannt und bedeutet eine elementare Verantwortlichkeit. Zu spät nutz­­bare oder nicht mehr vorhandene Informationen können falsche oder unzureichende Schlussfolgerungen nach sich ziehen oder im Einzelfall eine nicht mehr mögliche Reha­bilitierung oder Strafverfolgung. Letzteres war und ist bei der Nutzung der Unterlagen des Staatssicherheitdienstes der DDR von enormer Bedeutung.

Diesen Gedanken exzessiv weiter verfolgen würde jedoch besagen, jede Information könnte wichtig sein. Das war schon vor der Zeit der Informationsflut aus Internet- und e-mail-Verkehr nicht der Sinn von Archiven, die für die Auswahl von Archivgut aus den Papiermengen von Behörden und Einrichtungen und deren dauernde Aufbewahrung zuständig sind. Jede Überlieferung in den Archiven bzw. in den Registraturen muss sowohl im Einzelnen betrachtet werden als auch im Kontext anderer vorhandener Unterlagen. Es kann daher keine allgemein-verbindlichen archivischen Theorien zur Bewertung geben, sondern dies nur in Bezug auf die Methodik. Die Bewertung muss sich im konkret-historischen Bezug auf die Herkunft, die Überlieferungslage, die Vollständigkeit, die Form der Speicherung usw. bewegen.

Was bedeutet dies konkret für die Überlieferung des Staatssicherheitsdienstes?
Die Bewertung als Bestandteil der Archivarbeit in allen Archiven der Bundesbeauftragten ist im § 37 Abs. 1 Nr. 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) neben anderen ar­chiv­fachlichen Termini wie Erschließung, Ordnung und Verwaltung genannt. Im Kommentar Geiger/Klinghardt zum StUG werden diese Aufgaben so erläutert:

"Die hierbei verwendeten Begriffe Bewertung, Ordnung, Erschließung, Verwahrung und Verwaltung sind ganz bewusst der Fachsprache der Archivare entnommen, um deutlich zu machen, dass die in Deutschland allgemein anerkannten archivischen Verfahrensgrundsätze auch bei den Stasi-Unterlagen anzuwenden sind. Außerdem wird deutlich, dass der Bundesbeauftragte die Unterlagen gerade nicht nur zu verwahren und zu verwalten hat, sondern dass ihm die Pflicht zukommt, sie nach ihrer Bedeutung zu bewerten und wertlose Materialien, wie etwa in großen Mengen vorhandene Vordrucke, gegebenenfalls zu kassieren."1

Aber Bewertung heißt – wie schon beschrieben – nicht nur Kassation. So lassen sich die Bewertungsschritte bei der Bundesbeauftragten aufgrund der Regelung im Stasi-Unterlagen-Gesetz zu Verwendungszwecken so zusammenfassen:

Archivarische Tätigkeit ist auch noch für einen großen Zeitraum von der Erschließung der Unterlagen bestimmt. Erst nach vollständiger personenbezogener und sachlicher Erschließung grundsätzlich aller vorhandenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ist eine verantwortungsbewusste Bewertung und evtl. Kassation möglich. Diese Erschließung umfasst die Unterlagen der Diensteinheiten, die vom MfS archivierten Ablagen, die Karteien, die speziellen Medien, d.h. alle zum Bestand gehörenden Materialien.

Die Regelungen im StUG zur Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes setzen eine umfassende Sicherung der Überlieferung voraus; Kassationen von perso­nenbezogenen Unterlagen lässt das StUG nicht zu. Diese Unterlagen sind mit den Personengrunddaten zu erfassen und damit personenbezogen nutzbar zu machen.

Die Bewertung ist ein mehrstufiger Prozess und umschließt nicht nur den Handlungsspielraum zwischen den Polen "Aufheben" und "Kassieren". Schon seit Jahren werden in den Archiven der BStU Bewertungsprinzipien beachtet. So ist das Überlieferungsziel festzulegen, ist die Auswahl der zu erschließenden Teilbestände hinsichtlich ihres aktuellen Wertes für die Akteneinsicht, die Forschung und andere Verwendungszwecke zu treffen. Anhand der Grobsichtungslisten, die einen ungefähren Inhalt der noch zu bearbeitenden Schriftbündel vermitteln, suchen die Archivarinnen und Archivare die Unterlagen für die archivische Erschließung heraus, die für die gegenwärtigen Nutzungszwecke des StUG besonders relevant sind. Die Grobsichtung, die vor allem dem Zwecke der Strafverfolgung diente und 1994 – 1998 in sämtlichen in Bündeln überlieferten Unterlagen durchgeführt wurde, gibt seither den Archivaren die Möglichkeit, Prioritäten bei der Erschließung auch aufgrund der Bündelinhalte und nicht nur der Aufgabenstellung einzelner Diensteinheiten des MfS oder aufgrund gezielter Anfragen setzen zu können.

Bewertung betrifft aber auch die Intensität und Tiefe der Verzeichnung jeder einzelnen Akteneinheit. Ausgehend vom Wert der darin enthaltenen Information zu Personen, aber auch zu Sachverhalten gestalten die Archivare die Findhilfsmittel. Das reicht vom Anfertigen eines einfachen Aktentitels, der in zusammengefasster Form den Inhalt der Akte wiedergibt, bis zur Einzelblattver­zeichnung, wenn der Wert des einzelnen Dokumentes dies fordert.

Seit 2001 gilt bei der BStU ein Bewertungskatalog, der die derzeit möglichen praktischen Bewertungsmaßnah­men benennt, d h. hier sind Unterlagen aufgeführt, die für die Arbeit der Bundesbeauftragten nicht mehr erforderlich sind. Das sind Unterlagen, die für die verschiedenen Verwendungszwecke (u.a. Akteneinsicht für Bürger, Anfragen zur Überprüfung des öffentlichen Dienstes, Anträge der Medien und von Forschern) keine Bedeutung haben oder mehrfach vorhanden sind. Inhaltlich sind dies:
1.    Unterlagen, die die Eigenschaft als Träger von Informationen nicht bzw. nicht mehr aufweisen, z.B.

  • Aktenbehältnisse, Briefumschläge, Verpac­kungs­­ma­terial einschl. leerer Hüllen von Bild- und Tondoku­menten ohne auswertbare Beschriftung
  • Fragmente von Unterlagen mit nicht mehr erkennbaren Inhalten einschl. nicht mehr rekonstruierbaren Materials
  • gelöschte Kassetten, Tonbänder, Videos, Filme, Disketten, Magnetbänder, -platten

2.    Unterlagen, die nicht beim MfS entstanden sind2 und die keine Bearbeitung durch den Staatssicherheitsdienst erkennen lassen, nicht vorgangsbil­dend waren und nicht an öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen herauszugeben sind, z.B.

  • Agitationsmaterial einschl. Broschüren über SED-Parteitage, Lehr- und Studienmaterialien von Parteien und Massenorganisationen
  • Anordnungen, Weisungen, dienstliche Bestimmungen anderer Ministerien und staatlicher Dienststellen (außer bewaffnete Organe der DDR [NVA, MdI, Zoll])
  • Verfügungen und Mitteilungen anderer Ministerien; Vorschriften zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (außer MfS-Ausarbeitungen / MfS-Bezug)
  • Prospekte, Firmenkataloge, Bedienungsanlei­tungen und Garantieurkunden für technische Geräte (außer für spezifisch geheimdienstliche Geräte)
  • Zeitungen und Zeitschriften DDR und Ausland einschl. Kopien einzelner Artikel (außer Presseausschnittsammlungen des MfS zur spezifischen Aufgabenstellung der jeweiligen Diensteinheit)

3.    Unterlagen der inneren Verwaltung der Staatssicherheit, die ausschließlich als formalisierte, kurzlebige Hilfsmittel zur Lösung DDR-weit vergleichbarer und allgemein behördenüblicher Abläufe dienten und keine Rückschlüsse auf die spezifische Tätigkeit der Staatssicherheit gewähren:

  • Kader, Soziales, Personalangelegenheiten (Bei­spiele: Beitragsabrechnungen von Parteien und Massenorganisationen; Kosmetik- und Friseurabrechnun­gen; me­di­zinische Betreuung; Saunabücher, Sportbücher)
  • Materialwirtschaft, Beschaffung, Instandhaltung (Sachmittelverwaltung) (Beispiele: Bekleidung und Ausrüstung, Büroausstattung, medizinische Ausrüstung, Materialien, Ausrüstungen, Konsumgüter, Material- und Wa­ren­nachweise, Reparaturaufträge, Handwerkeraufträge, technische Geräte)
  • Allgemeine innere Organisation (Beispiele: Dienst­nachweise [außer operative Diensteinheiten und Leitungsebenen], Nachweise über Belehrungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, Nachweiskarten VS-Inventuren, Post-, Kurier- und Telefondienst, Schlüsselnachweise, Schulungen Verkehrssicherheitsak­tive, Wettervorhersagen, Zim­mer­belegungspläne, Zutrittsgenehmigungen für Handwerker [MfS-Gelände])

4.    Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, die für die Aufgabenerfüllung der BStU nicht benötigt werden, keine Archivwürdigkeit besitzen und nicht für eine Abgabe an andere Stelle in Frage kommen (Beispiele: Arbeits­zeiterfassungsbögen für Expertiseerstellung, Schießklad­den)

Dieser Bewertungskatalog kann für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich nur eine Richtschnur sein. Unterlagen, die sich bereits in der Nutzung befunden haben und aus archivfachlicher Sicht als kassabel einzustufen sind, werden beispielsweise nicht bzw. jetzt nicht kassiert.

Bewertung ist zudem ein wichtiger Gesichtspunkt bei Maßnahmen zur Erhaltung der Unterlagen. Auch dazu haben die Archivarinnen und Archivare der BStU schon erste Schritte unternommen. So wurden und werden die zentralen Karteien des Staatssicherheitsdienstes (F 16, F 22) sicherheitsverfilmt. Ein Verfahren zur Beschleunigung der Verfilmung wird derzeit erarbeitet, kann auf­grund des Aufwandes von Vor- und Nachbereitung der Materialien und der hohen Ausleihquote in Größenordnung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Mit einem Verfilmungsgerät werden im Archiv der Zen­tral­stelle derzeit Unterlagen der MfS-HA IX/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen) schutzverfilmt.

Die Speicherung von Daten, das Digitalisieren, ist für die Archive, die mit einem enormen Anwachsen der Daten­flut umzugehen haben, sicherlich ein wichtiger Weg, wobei auch dies kein Allheilmittel ist, da die Haltbarkeit z.B. von CD-ROMs, die bekanntlich sogar schimmeln können, maximal 20-30 Jahre betragen soll. Verlässliche Erfahrungswerte gibt es hier ja noch nicht. Microverfilmungen haben zumindest eine Haltbarkeitsdauer von über 100 Jahren.

Wie viele Unterlagen sind bisher bei der BStU kassiert worden?
Wie bereits dargestellt, wird die Bewertung generell über die Prioritätensetzung sowie über die Verzeichnungs­inten­sität gelöst. Kassationen fanden bzw. finden auch in Zukunft nur in geringem Maße statt. Es wird hierbei sehr sensibel vorgegangen, die Entscheidung über Kassationen trifft in jedem Fall die Referats- bzw. Außenstellensach­gebietslei­tung Archivwesen.

Insgesamt sind bisher 2.164,5 lfm Schriftgut (Zentrale 687,6, Außenstellen gesamt 1.476,9 lfm) und 151.831 spezielle Medien der Kassation zugeführt worden (Stand 30.9.2004). Im Vergleich zu anderen Archiven, die ca. 3 – 5 % des anfallenden Schriftguts als archivwürdig deklarieren, entsprechen diese Angaben einer Archivierung von derzeit über 95 % der Gesamtüberlieferung.

Dieses trägt den Nutzungsbestimmungen im Stasi-Unterlagen-Gesetz Rechnung wie auch generell den Besonderheiten dieser einmaligen Überlieferung, nämlich v. a. personenbezogene Geheimdienstunterlagen eines un­tergegangenen Staates zu sein. Da sich dieser Geheimdienst MfS mit allen Belangen des gesellschaftlichen Lebens der ehemaligen DDR befasst hat, kann dieser Bestand nicht nur für die gegenwärtigen Aufgaben, die im Stasi-Unterlagen-Gesetz genannt sind, genutzt werden, sondern auch in ferner Zukunft zu Themen, die über die Zweckbindung des Gesetzes hinausreichen, wie z.B. soziologische Forschungen. Die Herausforderungen an die Archivarinnen und Archivare werden also nicht geringer, u.a. deshalb arbeiten wir eng mit dem Verband der deutschen Archivarinnen und Archivare im Arbeitskreis Bewertung zur Bewertungsproblematik zusammen.

Birgit Salamon, geb. 1963, Archivdirektorin, Studium der Archivwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, 1986 – 91 Mitarbeiterin im Stadtarchiv und im Magistrat/Senat von Berlin, seit 1991 Mitarbeiterin im Archiv der BStU, seit 2001 Leitung der Abteilung Archivbestände der BStU, seit 1999 Mitglied des Fachbeirates Archive der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

1    Hansjörg Geiger, Heinz Klinghardt, Stasi-Unterlagen-Gesetz mit Erläuterungen für die Praxis, Köln 1993, S. 151.
2    Ausgenommen die Unterlagen der K 1, der AVA, von Vorläufer- und Nachfolgeorganisationen des MfS sowie die der Staatssicherheit überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften.

 

 

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