Heft 48/2004 | Themen | Seite 52 - 59
Christian Halbrock
Bausoldaten und Totalverweigerer in der DDR
Anmerkungen zu einem Kompromiß und zur Wehrdienstverweigerung, der deutlicheren Form des "Neins"
Bausoldatenkongreß und Bausoldatengedenken
Das Bausoldatenthema hat in der DDR-Erinnerungsszene zweifelsohne Konjunktur. Denn vor vierzig Jahren, am 7. September 1964, wurde die Anordnung über die Aufstellung von Baueinheiten im Rahmen der Nationalen Volksarmee (NVA) erlassen. Marksteine der auf säkulare Sinnstiftung abzielenden Erinnerungsfeiern waren unter anderem der von der Robert-Havemann-Gesellschaft organisierte Bausoldatenkongresß in Potsdam vom 3. bis 5. September 2004 und das begleitend erscheinende Bausoldaten-Heft (2/2004) der Zeitschrift Horch und Guck. Bei der Vorbereitung dieses Heftes kam es innerhalb der Redaktion und im Bürgerkomitee "15. Januar" e.V. zu einer Diskussion, die auch die Ambivalenz dieses Gegenstandes widerspiegelte. Einzelne Redaktionsmitglieder meinten, die Entscheidung zur Verweigerung des Waffendienstes – bzw. zum Eintritt in die Bausoldateneinheiten – werde allzu schnell mit Widerständigkeit oder sogar mit oppositionellem Handeln gleichgesetzt. Herauszustellen sei vielmehr die Widersprüchlichkeit jener Entscheidung, die keine Wehrdienstverweigerung bedeutet, sondern nur einen Militärdienst ohne Waffe zur Folge gehabt habe. Ihre Bestätigung fand diese Position auch in einigen in diesem Heft abgedruckten Erfahrungsberichten von Bausoldaten selbst (z.B.: "Waffenlose Aufrüstung", S. 30). Der folgende Beitrag ist somit auch als Produkt, als Nachlese der oben beschriebenen Diskussion anzusehen.
Drei Fragen soll im folgenden nachgegangen werden: Wie ist der Bausoldatendienst im Spannungsverhältnis der Begriffe "Verweigerung" und "Widerspruch" zu bewerten? Und: Welches Ausmaß hatte die Wehrdienstverweigerung in der DDR, welche Motive lagen ihr zugrunde?1 Nicht weiter eingegangen werden kann im weiteren auf die Entwicklung der Totalverweigererbewegung im engerer Sinne, das heißt, die Verweigerer-Freundeskreise, Gesprächsgruppen zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes2 usw.: Dies würde unweigerlich den hier gegebenen Rahmen sprengen.
Das Mißverständnis
Am Anfang der aktuellen Verweigerer-Diskussion steht ein Mißverständnis, dem eine unpräzise Begriffsverwendung zugrunde liegt: Die Begriffe Wehrdienstverweigerer bzw. Verweigerer und Bausoldat wurden in der Vergangenheit wiederholt in einem Atemzug genannt. Die notwendige Abgrenzung der Begriffe unterblieb dabei nicht selten. So gab Bernd Eisenfeld seiner bereits 1978 in Frankfurt am Main erschienenen Arbeit über die Bausoldaten den Titel "Kriegsdienstverweigerung in der DDR".3
Die Vermengung beider Begriff findet sich auch im Bausoldaten-Heft von Horch und Guck. Gerold Hildebrand stellte seinen Beitrag über Peter Schicketanz, den persönlichen Referenten des Bischofs der Kirchenprovinz Sachsens, unter die Überschrift "Ein wichtiger Begleiter der Wehrdienstverweigerer", spricht im folgenden jedoch sowohl von Bausoldaten als auch von denen, die "den Wehrdienst ganz" verweigerten.4 Peter Schicketanz beschreibt sein Engagement zwei Seiten zuvor eindeutig präziser als "Seelsorge an Wehrpflichtigen". Der Schwerpunkt seiner Arbeit lag auf der Beratung der Waffenverweigerer, also von zukünftigen Bausoldaten (Schicketanz: "die Beschäftigung ... konkret mit den Bausoldaten seit 1965"). Hinzu kamen die weniger häufigen Gespräche mit Totalverweigerern und ihre seelsorgerische Betreuung.5 Die begriffliche Ungenauigkeit setzt sich auch in der archivischen Zuordnung fort: So enthalten die Bestände des Berliner Matthias-Domaschk-Archives, die die Arbeit von DDR-Wehrdienstverweigerungsgruppen dokumentieren, zu einem großen Teil Schreiben und Arbeitspapiere, die der Bausoldatenthematik zuzurechnen sind.6
Bausoldaten: Der geduldete Widerspruch
Wie kam es nun zur Aufstellung von Bausoldateneinheiten im Rahmen der NVA? Diese Frage ist nicht zu trennen von der nach den Gründen für die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR. Sie verweist darüber hinaus, da die Wehrpflicht den Anlaß für die Totalverweigerung erst schuf, zugleich auf die Gruppe der Wehrdienstverweigerer. Wehrpflicht, Bausoldatendienst und Totalverweigerung bilden somit eine spannungsvolle Einheit.
Zu den möglichen Beweggründen, die zur Einführung der Bausoldatenregelung in der DDR führten, äußerte sich bereits Bernd Eisenfeld in Heft 2/2004 von Horch und Guck.7 Eisenfeld verweist in diesem Zusammenhang auf die hohe Zahl der "religiösen Wehrpflichtigen", die den Waffendienst trotz Strafandrohung weiterhin verweigerten. In diesem Zusammenhang spielten innenpolitische Überlegungen, die auf eine Beilegung der Staat-Kirche-Spannungen zielten, eine bedeutende Rolle bei der Einführung dieser Regelung.
Des weiteren ist ein Grund anzuführen, der über den rein ostdeutschen Kontext hinausweist: Die Einführung der Wehrpflicht und die folgende Suche nach einer möglichst reibungslosen, militärisch und volkswirtschaftlich effektiven Lösung des Verweigererproblems sind auch im Kontext der Einbindung der DDR in das System der sozialistischen Staaten zu bewerten. Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1962 schien nach der Übertragung der angeblich "vollen Souveränität" an die Regierung der DDR seitens der Sowjetunion 1955 und dem Mauerbau 1961 für die DDR-Führung endlich die letzte Hürde genommen zu sein, sich als vollwertiges Mitglied dieser Staatengemeinschaft darstellen zu können.8 Dies galt insbesondere angesichts der Deutschlandpolitik der Sowjetunion, die in den 50er Jahren eigenmächtig über das Tempo der sozialistischen Entwicklung in der DDR entschieden und mit der Stalin-Note von 1952 verbal sogar die Existenz der DDR zur Disposition gestellt hatte.9
Bei der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und ihrer Umsetzung war zu berücksichtigen, daß das Ende des zweiten Weltkrieges erst anderthalb Jahrzehnte zurücklag und die Bekenntnisse der Nachkriegszeit ("Nie wieder ein Gewehr!") noch nicht vergessen waren. Zwecks Rechtfertigung ihrer militärpolitischen Entscheidung strebte die SED danach, den Widerspruch zwischen den in der DDR forcierten Friedenskampagnen und der Wehrpflicht zu kaschieren und deren Einführung als Beitrag zum Friedenserhalt darzustellen. So zum Beispiel im Leitartikel des "Neuen Deutschlands" vom 26. Januar 1962 mit der Überschrift "Der Friede ist unser Werk. Wir alle schützen ihn".10 Oder im Bericht über die 21. Sitzung der Volkskammer, auf der das betreffende Gesetz verabschiedet wurde: Auf Seite 1 des Zentralorgans platziert, wurde ihm in übergroßen Lettern die Behauptung vorangestellt: "Der Friede muß bewaffnet sein".11 Dabei appelliert die SED-Propaganda an die nationalen Gefühle der Betroffenen und stellte ihre staatsbürgerliche Bindung an die DDR in den Vordergrund: Der Waffendienst, so hieß es, sei die "höchste Ehre und patriotische Pflicht jedes Staatsbürgers der DDR".12 Ferner wies, wie das ND weiter berichtete, "der Minister der Justiz, Frau Dr. Hilde Benjamin" auf eine im Detail nicht näher benannte "Ergänzung des Strafgesetzbuches" hin. Sie sollte, da "von nun ab das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Grundlage der Militärstrafbestimmung" sei, den "Schutz der Kampfkraft der Nationalen Volksarmee" garantieren.13
Der ostdeutschen Justiz galt Wehrdienstverweigerung als Straftatbestand, der nach seiner Überweisung an die Militärstaatsanwaltschaft in aller Schärfe zu ahnden war. Im Zusammenhang mit der außen-, das heißt blockpolitischen Aufwertung der DDR konnte die Verweigerungsproblematik hingegen als lästiges innenpolitisches Problem verstanden werden, das sich – sofern die strafrechtlichen Sanktionen nicht griffen – auch auf pragmatischem Wege lösen ließ. Wichtig war dabei vor allem, eine Lösung zu finden, mit der sich die DDR als verläßlicher, das heißt auch innenpolitisch stabiler Bündnispartner der Sowjetunion präsentieren konnte und mit der sich zugleich das nicht unerhebliche Verweigerungsproblem verhältnismäßig schnell und ohne weitere innenpolitische Dissonanzen hervorzurufen aus der öffentlichen Wahrnehmung drängen ließ. Bereits beim Vollzug der ersten Einberufungswelle nach dem Erlaß des Wehrdienstgesetzes am 4. April 1962 verzichtete man auf eine mit der Wehrgesetz-Kampagne vom Januar 1962 vergleichbare Medienauswertung. Das ND teilte am 5. April 1962 auf Seite 2 lediglich kurz mit, daß "die ersten Wehrpflichtigen der DDR, die in den vergangenen Wochen entsprechend dem Wehrpflichtgesetz erfaßt und gemustert wurden, ... einberufen worden und ... in den Standorten der Nationalen Volksarmee eingetroffen" sind.14 Die nach 1961 angestrebte innenpolitischen Konsolidierung sollte nicht gefährdet, insbesondere sollte das Verhältnis zu den evangelischen Landeskirchen, die als Fürsprecher der Wehrdienstverweigerer auftraten, möglichst spannungsfrei gehalten werden. Vor diesem Hintergrund kam es 7. September 1964, zwei Jahre nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, zur Anordnung über die Aufstellung von Baueinheiten im Rahmen der Nationalen Volksarmee der DDR.
Die Einführung der Bausoldatenregelung markierte zunächst einen bemerkenswerten Erfolg der DDR-Wehrdienstverweigerer der frühen sechziger Jahre. Sie trotzten der Regierung diesen Etappenerfolg durch ein zwar unabgestimmtes, aber gleichzeitiges und gleiches Handeln ab, wobei ihnen die außen- und innenpolitischen Konstellationen durchaus entgegenkamen. Die Entschlossenheit der Wehrdienstverweigerer, die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns auf sich zu nehmen, ließ im Ministerium für Nationale Verteidigung und in der DDR-Regierung die Einsicht reifen, daß sich die Verweigerungsproblematik nicht von selbst, das heißt durch die Inhaftierung einzelner Wehrdienstpflichtiger, erledigen würde.
Allerdings unterbreitete man den Wehrdienstverweigerern mit der Bausoldatenregelung kein seriöses Alternativangebot. Für den, der aus Gewissensgründen den Armeedienst ablehnte, konnte "der Spaten" nicht, wie auf dem Bausoldatenkongress in Potsdam mitunter behauptet wurde, als Alternative gelten.15 Die Bausoldatenregelung stellte den Wehrdienstverweigerer lediglich vor die Alternative, die Konfrontation mit dem Staat weiter herauszufordern – oder sich als Bausoldat zwar dem Dienst an der Schußwaffe zu entziehen, sich zugleich aber in nicht unerhebliche Gewissenskonflikte zu stürzen. Denn auch Bausoldaten waren Wehrdienstleistende, die ein Gelöbnis abzuleisten hatten, Uniform trugen, eine militärische Grundausbildung absolvierten und nicht selten an militärischen Großprojekten zum Einsatz gelangten. Sie halfen durch ihre Arbeit ›ohne Waffen‹ – zum Beispiel bei Flugplatzneubauten – jene Waffensystem zu erstellen, die die reguläre Armee anschließend nutzte.
Der Ruf der Bausoldaten: Anerkennung und Prestigeverlust
Den Bausoldaten eilte trotz alledem insbesondere in den sechziger und frühen siebziger Jahren der Ruf der Unangepaßtheit voraus.16 Sie galten damals als Gruppe, in deren Reihen ein hohes Maß an Zusammenhalt herrschte. Viele Bausoldaten ließen sich trotz Einschüchterungen, Drohungen und Benachteiligungen nicht davon abbringen, auch in den Kasernen der NVA offen ihren Glauben zu bekennen. Hinzu kamen einzelne Aktionen, die das Ansehen der Bausoldaten bei Teilen der Bevölkerung steigerten: Durch die Verweigerung des Gelöbnisses, das gemeinsame Absingen eines Chorals auf dem Stellplatz (bei Prenzlau), die Verschleppung von Arbeitsaufträgen ("praktisch jeden Tag Sabotage"17) stellten sie sich immer wieder den in der NVA geltenden Normen entgegen. Ähnlich wirkten die Zurücksetzungen, die viele Bausoldaten vor und nach ihrem Armeedienst erfuhren und die dazu führten, daß ihnen Ausbildungs- und Berufschancen vorenthalten blieben.
Aus den Reihen der Bausoldaten stammten zudem Menschen, zu denen mancher Heranwachsende in der DDR mit Respekt aufschaute: So zum Beispiel nicht wenige Jugenddiakone, die die kirchliche Jugendarbeit revolutionierten, indem sie nach zeitgemäßen Formen der Jugendarbeit suchten. Oder die Jugendarbeit der Kirche politisierten, indem sie in der DDR bis dahin gemiedene Themen – unter anderem die Friedensproblematik – auf die Tagesordnung setzten.
Spätestens nach dem Staat-Kirche-Gespräch vom 6. März 1978 setzte jedoch auch in den Bausoldateneinheiten ein Wandel ein. Schon vor 1978 hatten sich vor allem religiös gebundene Bausoldaten wiederholt gefragt, wie sie angesichts der sie umgebenden Verhältnisse ein "ehrlicher Bausoldat sein" könnten. Die christliche Erziehung zum ehrlichen Denken und Handeln stieß angesichts des ambivalenten Bausoldatendaseins und der Zugeständnisse, die ihnen abverlangt wurden, an seine Grenzen. Dieser Konflikt spiegelt sich auch in den Erlebnisberichten einiger Bausoldaten wider: "Dann hätte ich ja arbeiten müssen, wie es die Vorgesetzten erwarteten. (...) Es gab ... auch gute Kerle, die auch Bausoldaten hätten sein können. Diese zu ›betrügen‹ fiel mir schon schwer. Ich wollte sie einfach als Mensch nicht enttäuschen. Ich wollte auch nicht, dass sie uns, die wir Christenmenschen sein wollten, als Lügner entlarven."18 Hinzu kam der "überdurchschnittliche Arbeitseifer" von Angehörigen der DDR-Freikirchen, vor allem von Adventisten und Baptisten.19 Ihr enges, wortwörtliches Bibelverständnis schloß wie im Falle des neutestamentlichen Römerbriefes 1320 jede Exegese aus. Folglich strebten sie danach, der von ihnen akzeptierten SED-Obrigkeit und deren Militärs, wenn sie schon nicht am ursprünglich geforderten Platz dienten, wenigstens durch hervorragende Arbeitsergebnisse ihre Loyalität zu beweisen.
Mit dem Staat-Kirche-Gespräch von 1978, das von vielen evangelischen Christen als innenpolitischer Ausgleich interpretiert und als Anerkennung der Kirchen im SED-Staat bewertet wurde, verstärkte sich in den Baueinheiten diese Tendenz. Viele Bausoldaten, vor allem jene, die in der DDR noch ein Studium – und sei es das der Theologie – anstrebten, wollten ihre Armeezeit möglichst reibungslos hinter sich bringen. Sie sahen sich hierbei nicht zuletzt durch jene gestört, die durch Unangepaßtheit im Armeealltag auffielen, und wandten sich daher nicht selten gegen Bausoldaten, die ihrer Auffassung nach die Gefahr heraufbeschworen, den Unwillen der Vorgesetzten herauszufordern.21
Ein Teil der Bausoldaten demontierte gegen Ende der siebziger Jahre sozusagen den den Bausoldaten vorauseilenden Ruf der Unangepaßtheit selbst: Dieser Eindruck vermochte zumindest bei jenen in der DDR entstehen, die sich mit dieser Problematik eingehender befaßten oder die zugleich auch Freunde hatten, die als Bausoldaten eingezogen worden waren und den Zustand in den Bausoldateneinheiten keinesfalls als günstig beurteilten. Die Folge war, daß nun auch Wehrpflichtige, die sich anläßlich ihrer ersten Musterung noch für den Bausoldatendienst entschieden hatten, bei der Einberufungsüberprüfung oder Einberufung diesen Entschluß widerriefen und den Wehrdienst verweigerten. Die sie in der Haft erwartende Unfreiheit schien ihnen akzeptabler zu sein als die sich in den Bausoldateneinheiten etablierende Spielart von außen verschriebener Unfreiheit, die durch Anpassung, Mitmachen und vorauseilenden Gehorsam von innen gestärkt wurde.
Das Ausmaß der Wehrdienstverweigerung in der DDR
Eine Erhebung zur Zahl der Wehrdienstverweigerer in der DDR steht noch aus. Bei einer zukünftigen Recherche müssen jedoch drei Umstände Berücksichtigung finden: Zum ersten zog nicht jede Totalverweigerung eine Einberufung und somit Inhaftierung nach sich. Nicht selten wurde aus innenpolitischen Erwägungen von einer Zusendung des Stellungsbefehles Abstand genommen. Die Zahl der Verweigerer ist somit höher als die der registrierten Inhaftierungen aufgrund einer Wehrdienstverweigerung. Zweitens ist zu berücksichtigen, daß es nach Motivation und Begründung sehr unterschiedliche Verweigerungsgruppen gab. Während sich die Zahl der inhaftierten Verweigerer, die in Kontakt mit den evangelischen Landeskirchen standen, vergleichsweise gut ermitteln läßt, sind die Kenntnisse über die Zahl derer, die aus den DDR-Minderheitskirchen stammten, eher mangelhaft. Hinzu kamen Ausreisewilligen, die ebenfalls den Wehrdienst verweigerten, und die nicht kirchlich gebundenen Totalverweigerer, die ihr Anliegen nicht religiös begründeten. So lehnte im Jahre 1978 der Ost-Berliner Nico Hübner den Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee unter Berufung auf den im Potsdamer Abkommen von 1945 festgeschriebenen entmilitarisierten Status von Gesamtberlin ab. Am 7. Juli 1978 wurde er aufgrund der politischen Brisanz der Begründung seiner Wehrdienstverweigerung, zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, im Oktober 1979 im Rahmen einer allgemeinen Amnestie freigelassen und nach Westdeutschland abgeschoben.22 Bis 1989 gingen in den ostdeutschen Verweigerungskreisen weitere Meldungen über rein politisch begründete Wehrdienstverweigerungen ein. Sie führten zum Teil auch zu Inhaftierungen. Auch deutet einiges darauf hin, daß die Zahl der so motivierten Verweigerungen gegen Ende der achtziger Jahre zunahm und im Oktober 1989 ihren Höhepunkt erreichte.23 Dabei gab es durchaus Fälle, die nicht einer gewissen Komik entbehren: Während sich Ende Oktober, Anfang November 1989 noch die letzten Bausoldaten vorschriftsmäßig auf ihren Stellplätzen meldeten, häuften sich die Klagen einzelner Wehrkreiskommandos über ausbleibende Wehrpflichtige. Aus dem Bezirk Neubrandenburg wurde vermeldet, daß sich vermehrt bislang auch politisch unauffällige Wehrpflichtige unter immer neuen Begründungen (unter anderem, der Betreffende müßte zuhause beim Garagen- oder Eigenheimbau helfen) zu entziehen versuchten.24 In einem Falle entzog sich ein Ostberliner im Oktober 1988 seiner anstehenden Einberufung, indem er sich nach Rumänien absetzte, wo er sich als Dauergast und Helfer auf verschiedenen Bauernhöfen im Donaudelta bis zum Herbst 1989 durchschlug.25
Zum dritten ist bei einer Ermittlung der Zahl der Totalverweigerer zu beachten, daß es sich auch bei einem Teil der in den Archiven der DDR-Friedens- und Umweltgruppen vorliegenden Zahlen um Schätzungen handelt. Der Versuch, die Zahl der Totalverweigerer genauer zu bestimmen, würde daher den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Im folgenden sollen hier lediglich einzelne Schätzungen angeführt werden, die das Ausmaß der Verweigerung andeuten.
Nach den Aussagen des kirchlichen Beauftragten für Wehrdienstfragen, Peter Schicketanz, lehnten bis zum Frühjahr 1964 1.550 Wehrpflichtige den Militärdienst in der NVA selbst angesichts der drohenden Konsequenzen ab.26 Trotz der Einführung der Bausoldatenregelung am 7. September 1964 verzeichneten die Wehrbezirks- und Wehrkreiskommandos eine weiterhin hohe Zahl an Verweigerungen: Aus dem Bezirk Cottbus wurde bis zum November 1964 etwa 60, aus den Bezirk Halle wurden etwa 35, aus Magdeburg etwa 20, aus Dresden etwa 200, aus Karl-Marx-Stadt etwa 300 und aus dem Bezirk Leipzig etwa 60 Totalverweigerungen gemeldet.27 Besonders betroffen von den folgenden Repressionen waren die Wehrdienstverweigerer, die aus den Reihen der Zeugen Jehovas stammten. Die jungen Männer dieser in der DDR im August 1950 durch den Minister des Innern, Karl Steinhoff, verbotenen Religionsgemeinschaft verweigerten entsprechend ihrer Glaubensgrundsätze fast ausnahmlos den Wehrdienst.28 Dementsprechend stellten sie auch die größte Gruppe unter den Wehrdienstverweigerern in der DDR. Hans-Hermann Dirksen zufolge verhaftete die Volkspolizei am 5. November 1964 frühmorgens 142 wehrpflichtige Zeugen Jehovas. Sie wurden anschließend vor verschiedenen Militärgerichten angeklagt und zu Haftstrafen von jeweils 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Ähnliche Verhaftungskampagnen lassen sich für 1966 mit insgesamt 145 zu Haftstrafen von ebenfalls 1 Jahr und 8 Monaten verurteilten Zeugen Jehovas, für 1969 mit 189 Verhaftungen und für das Jahr 1970 mit 182 Verhaftungen nachweisen. Die größte Aktion dieser Art erfolgte am 23. Januar 1980. Nach den Erkenntnissen von Dirksen wurden "286 Zeugen Jehovas ... an diesem Tag verhaftet und danach verurteilt." Verhaftungen von wehrdienstpflichtigen Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst verweigerten, gab es weiterhin 1981 und 1982; 1984 gerieten schätzungsweise 50 Wehrdienstverweigerer dieser Religionsgemeinschaft in Haft.29
Nach den Berechnungen von Bernd Eisenfeld gab es ab 1962 bis 1989 etwa 6.000 Totalverweigerer. Eisenfeld geht davon aus, daß etwa die Hälfte der Verweigerer verhaftet und verurteilt wurde.30 Werner Patzer, im Ministerium für Nationale Verteidigung zuständig für den Bereich Personelle Auffüllung der NVA, meint, daß sich "die Anzahl (der Totalverweigerungen) zwischen etwa 100 (Jahrgang 1946, gemustert 1964) und 200 Wehrpflichtigen (Jahrgang 1971, gemustert 1989)" bewegte.31
Die folgenden im Berliner Matthias-Domaschk-Archiv dokumentierten vier Schicksale sollen stellvertretend für all jene Verweigerungen und Inhaftierungen stehen, die bis heute nicht gewürdigt wurden. Sie verdeutlichen zugleich die Spannbreite ihrer Handlungsweisen:
Wegen der Verweigerung auch des Bausoldatendienstes "aus Gründen des Gewissens" verhafteten die DDR-Behörden am 5. November 1964 den Leipziger Geologen Bernhard Schneyer. Das Militärgericht Halle/Saale verurteilten ihn am 1. Dezember 1964 zu 24 Monaten Gefängnis. Am 11. November 1966 wurde Bernhard Schneyer aus der Strafvollzugsanstalt Leipzig entlassen.32
Im Jahr 1972 geriet Rainer Roepke, der nach eigenen Aussagen auf ein "fundamental christliches (evangelikales) Elternhaus" zurückblickte und im Sinne des christlichen Friedensauftrages geprägt war, in Haft. Als Grund führte man auch hier die Nichtbefolgung des sogenannten Stellungsbefehls an. Rainer Roepke berichtet hierzu in seinem vom Berliner Freundeskreis Totalverweigerung später erbetenen Erfahrungsbericht: "Am 04.05.1972 gegen 5.45 wurde ich zuhause durch zwei Volkspolizisten festgenommen und der Untersuchungshaftanstalt zugeführt." Der Verurteilung ging nur eine kurze Untersuchungshaft voraus: Rainer Roepke wurde bereits am 9. Mai 1972 zusammen mit zwei Zeugen Jehovas wegen Nichtbefolgung des Einberufungsbefehls zu 18 Monaten Haft verurteilt. Aufgrund der Amnestie vom 7. Oktober 1972 wurde er am 12. Dezember 1972 "nach einem Drittel der Strafverbüßung aus der Haft entlassen."33
Im Jahre 1976 erfolgte die Verurteilung von Hannes Müller "wegen eines Vergehens der Wehrdienstverweigerung" zu "einer Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 8 Monaten." Hannes Müller war anfangs noch der Aufforderung zur Ableistung des Militärdienst nachgekommen und hatte sich vorschriftsmäßig "bis zum 02.11.1976, 17 Uhr in der Dienststelle der NVA 23, Stralsund-Dänholm, Postfach 15823 zum Dienstantritt" gemeldet. Vor Ort erklärte er jedoch dem diensthabenden "Gruppenführer, daß er den Wehrdienst mit der Waffe verweigere und Wehrdienst ohne Waffe verrichten wolle." Hierbei berief er sich auf "seine pazifistische Einstellung" und gab an, daß "seine Haltung ... genährt worden (sei) durch Gespräche mit katholisch eingestellten Bürgern und mit solchen, die einen Ausreiseantrag in die BRD gestellt hätten." Wie in anderen Fälle auch akzeptierte die Militärleitung vor Ort die erst dort abgegebene Erklärung nicht und stufte ihn als Wehrdienstverweigerer ein. Eine Rolle spielte dabei auch, daß die zuständigen Verantwortlichen meinten davon ausgehen zu können, daß Hannes Müller, der sich als "konfessionslos" bezeichnete, über keinen kirchlichen Rückhalt verfügte, weshalb ihrer Meinung nach bei einer Anklageerhebung mit keinen größeren Protesten zu rechnen war.34
Hannes Müllers Erinnerungen zufolge befanden sich 1977 im Bereich der Justizvollzugsanstalt Magdeburg noch 13 weitere Wehrdienstverweigerer: 12 Zeugen Jehovas und ein evangelischer Christ.35
Aus eindeutig politischen Motiven verweigerte der aus Perleberg stammende und in Jena wohnende Wehrpflichtige Detlef Pump am 8. September 1977 den Armeedienst. Pump erklärte hierzu unmißverständlich in seinem Verweigerungsschreiben: "Einer Armee, die einem System dient, in dem die Polizei, Armee sowie das MfS zwischen freier Meinung und Verleumdung entscheidet, in dem eine Oberschicht auf Kosten des Volkes lebt ..., in dem Menschen nur weil sie das Land auf legalem Wege nicht verlassen können getötet oder in Haft gehalten werden, kann und werde ich nicht dienen." Aufgrund der "Nichtbefolgung des Einberufungsbefehls (Vergehen gemäß § 32 Absatz 2 des Wehrdienstgesetzes)" verhängte die 2. Strafkammer des Militärgerichtes Erfurt in der Hauptverhandlung am 8. Mai 1978 über ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.36
Anfang 1983 befanden sich im Zuständigkeitsbereich des Evangelischen Konsistoriums Berlin-Brandenburg insgesamt fünf Kirchenmitglieder, die den Wehrdienst bzw. den Reservistendienst verweigert hatten, in Haft.37 Zu ihnen zählte der Sozialdiakon Michael Frenzel, der zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden war und das Urteil in der Haftanstalt Rüdersdorf absitzen mußte. Gleichzeitig wies jedoch Erich Honecker in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates an, 1983 "keine Einberufungsbefehle an solche Wehrpflichtigen herauszugeben, von denen bekannt war, daß sie dem Befehl wahrscheinlich nicht Folge leisten würden und demzufolge strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müßten"38 – Honecker war auch Vorsitzender des staatlichen Komitees zur Vorbereitung der Martin-Luther-Ehrung 1983 der DDR. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Feiern zum 500. Geburtstages des Reformators zu ermöglichen, insistierte er darauf, in diesem Jahr die Konflikte mit den evangelischen Kirchen auf ein Minimum zu reduzieren.39
1984 ging man nach den Ausführungen von Werner Patzer wieder zur vorherigen Praxis über, "nur zehn bis 15 Totalverweigerer ... für eine Einberufung vorzusehen und bei Weigerung zu verurteilen."40 Im November 1984 wurden so unter anderem Michael Liebold und Ralf Schirmer wegen Wehrdienstverweigerung inhaftiert und zu zwanzig Monaten Haft verurteilt, die sie in der Haftanstalt Rüdersdorf bei Berlin absitzen mußten.41 Vergleicht man jedoch Patzers Ausführungen mit den Erkenntnisse von Hans-Hermann Dirksen zur Verhaftungspraxis bei den Zeugen Jehovas, so wird deutlich, daß sie sich lediglich auf die Praxis hinsichtlich der Angehörigen evangelischer Landeskirchen beziehen kann: Allein in den Sommermonaten 1984 wurden, wie schon erwähnt, etwa 50 Zeugen Jehovas aufgrund des Verstoßes gegen das Wehrdienstgesetz verhaftet.42
Zu einer zwischenzeitlichen Eskalation kam es im Oktober und November 1985 anläßlich der Herbst-Einberufungskampagne. Maßgeblich hierfür war die offensichtliche Zunahme der Wehrdienstverweigerungen in den achtziger Jahren. Konsistorialpräsident Manfred Stolpe zufolge erging in jenen Monaten allein in Berlin an 62 Totalverweigerer der Gestellungsbefehl.43 Eine von den kirchlichen Basisgruppen Ost-Berlins erstellte Solidaritätsliste führt sechs weitere Nicht-Berliner bzw. Nicht-Brandenburger auf, die sich in Haft befanden.44 Während hiergegen DDR-weit kirchliche Friedens- und Umweltgruppen protestierten, arbeiteten die Militärgerichte unermüdlich daran, die Anklageerhebungen vorzubereiten und den Beschuldigten den Prozeß zu machen. Im November kam es jedoch zu einer sowohl für die Wehrdienstverweigerer als auch die Militärgerichte unerwarteten Wende: "Am 13. November teilte der Hauptmann Lange, Militärgericht Magdeburg, Sitz Stendal mit, daß zentral angewiesen wurde, gegen die Wehrdienstverweigerer noch nicht zu verhandeln."45 Vergleichbare Anweisungen ergingen auch an die anderen Militärstaatsanwaltschaften der DDR. Welche Gründe hierfür den Ausschlag gaben, ist bis heute nicht vollständig geklärt. Eine nicht unwesentliche Rolle scheinen in diesem Zusammenhang außenpolitische – in Verbindung mit innenpolitischen – Erwägungen gespielt zu haben: So hielt sich zum Beispiel am 13. November 1985 der Ministerpräsident des Saarlandes zu Gesprächen mit staatlichen und kirchlichen Vertretern in Ostberlin auf. Mit Oskar Lafontaine sprach sich dabei erstmals ein SPD-Führungsmitglied öffentlich für die Anerkennung der DDR-Staatsbürgerschaft aus.46 Zwar bestand durchaus die Möglichkeit, daß er mit seinen Ausführungen lediglich seine persönliche Meinung vorbrachte, bekannt war aber, daß der SPD-Politiker von der Saar nicht selten von Teilen der sozialdemokratischen Parteiführung als ‚politischer Versuchsballon‘ genutzt wurde. Durch diesen Vorstoß wurde unter Umständen getestet, wie weit die SPD – unter Berücksichtigung der Stimmungslage in Westdeutschland – in dieser Frage gehen könne. Diesen Etappenerfolg durch innenpolitische Spannungen zwischen Staat und Kirche zu gefährden, die aufgrund der Inhaftierung der Wehrpflichtigen drohten, widersprach den außenpolitischen Interessen der SED.
Dies galt um so mehr, als sich in den Tagen um den 10. November die in vielen Fragen gegenüber dem Staat eher zurückhaltende Evangelische Landeskirche Thüringens dafür entschied, die offensivere Linie des von der Berlin-Brandenburger Kirche angedrohten offenen Protests zu unterstützen.47 Bereits Anfang November hatte das Berliner Konsistorium gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Klaus Gysi, auf eine für die SED nicht unbedenkliche Handlungsoption hingewiesen: Bei Aufrechterhaltung der Haftbefehle sehe sich die Kirchenleitung unter Umständen gezwungen, die Namen der aus ihrer Kirche stammenden Verweigerer von den Kanzeln ihres Zuständigkeitsgebietes verlesen zu lassen, um für diese Fürbitte zu halten. Als möglicher Termin für den Beginn einer solchen konzertierten Kanzelaktion wurde der 1. Dezember 1985, der 1. Adventsonntag, benannt.48 Die Kanzelfürbitte wäre somit in einen Zeitraum gefallen, in dem mit einem stärkeren Kirchenbesuch als in anderen Zeiten des Kirchenjahres zu rechnen war. Auch hätte die Fürbitte für eine nicht unbedeutende Zahl von inhaftierten Kirchenmitgliedern, die durch die Adventszeit in den Kirchen vorgegebene Festlichkeit konterkariert – und somit den Effekt einer solchen Verlesung erhöht. Ein Aufrechterhalten der Haftbefehle und eine Fortdauer der Spannungen mit den Kirchen implizierte in diesem Fall auch die Drohung, daß die Kirchenleitung die Kanzelfürbitte ebenso am 24. Dezember – während der in der DDR nach wie vor gut besuchten Weihnachtsgottesdienste – durchführen würde.
Mitte November kam es zudem innerhalb der SED-Parteiführung zu einer von Erich Honecker erzwungenen Neubesetzung, in deren Folge zwei politische Hardliner ausschieden: Der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin, Konrad Naumann, wurde am 22. November aus dem Politbüros ausgeschlossen49 und anschließend auf einer Tagung der Berliner Bezirksleitung, an der auch Erich Honecker teilnahm, "entsprechend der Empfehlung des Zentralkomitees" am 25. November 1985 von seinen Ämtern auf Bezirksebene entbunden.50 Sein Nachfolger wurde der ehemalige Chefredakteur des Neuen Deutschlands und (vermeintliche) Honecker-Vertrauter Günter Schabowski.51 Neben Konrad Naumann verlor auch Verteidigungsminister Heinz Hoffmann seinen politischen Einfluß; er verstarb am 2. Dezember 1985.52
Wahrscheinlich auch im Resultat dieser innerparteilichen Kräfteverschiebung wurden die Einberufungsbefehle annulliert. Den Strafverfahren war damit die Grundlage entzogen; die im Oktober inhaftierten Wehrdienstverweigerer wurden bis Ende November 1985 entlassen.53
In den folgenden Jahren kam es jedoch erneut zu Festnahmen. Einem in Verweigerungskreisen ab 1988 kursierenden Informationsblatt mit dem Titel "Wenn du den Wehrdienst verweigern willst ..." ist zu entnehmen, daß im Mai 1988 etwa 20 Wehrdienstverweigerer fünf Tage inhaftiert wurden. Bei den Inhaftierten handelte es sich "überwiegend um (Ausreise-) Antragsteller". Den "Hintergrund bildeten angekündigte Beteiligungen an der Maidemonstration, die Inhaftierten übten .." – so die Einschätzung der Autoren – "... eher Geiselfunktion aus." Nach Ablauf der Maifeierlichkeiten wurden die Einberufungsbefehle zurückgenommen, womit der Straftatbestand entfiel.54
Anläßlich des Herbst-Einberufungstermins 1989 spitzte sich der Konflikt um die Wehrpflicht in der DDR erneut zu. Laut einem Schreiben des Dresdner Freundeskreises Totalverweigerung gab es zu diesem Zeitpunkt "so viele Totalverweigerer wie vordem noch nie", die während ihrer Einberufungsüberprüfungen, Anfang bis Mitte September, den Wehrkreiskommandos dies schriftlich mitteilten. Den Aussagen des Freundeskreises zufolge belief sich ihre Zahl "im Raum Dresden ... auf ca. 40, in Leipzig ca. 50, in Berlin über 60 und vor allem im südlichen Raum, außer Bezirk Suhl, nochmals an die 50."55
Doch zu diesem Zeitpunkt bahnte sich bereits das Ende des SED-Systems an. Zu einer Inhaftierung und Verurteilung kam es in den benannten Fällen nicht mehr.
Die Entscheidung zur Totalverweigerung: Motivationen
Wie sich an den angeführten Beispielen ablesen läßt, führten die Wehrdienstverweigerer sehr unterschiedliche Gründe für ihre Gewissensentscheidung an. Neben denjenigen, die auf Grund ihrer christlichen Überzeugung den Wehrdienst ablehnten und ihren Entschluß religiös begründeten, standen jene, die für ihr Handeln politische Erwägungen ins Feld führten. Inhaltlich stimmten sie in dem Punkt überein, daß der Bausoldatendienst ebenfalls als Wehrdienst anzusehen sei, also keine echte Alternative zu ihm darstelle. Das bedeutete in der Konsequenz, daß die betreffenden Personen "jeglichen Dienst in den bewaffneten Streitkräften, ob mit oder ohne Waffe, ablehnt(en)."56 Einigkeit herrschte zudem darüber, daß es sich bei der Wehrpflicht um eine Einrichtung handelt, die aufgrund ihrer Bedeutung und Tragweite die persönliche Konsequenz des einzelnen herausfordert. In diesem Sinne könne "das System ... der Gewalt ... nur (durch) Bewußtseinsveränderungen der einzelnen Menschen" überwunden werden.57 Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang mitunter die geschwätzige Aufgeklärtheit derer, die das SED-System und die Wehrpflicht zwar im privaten Freundeskreis in Frage stellten, im konkreten Fall hieraus aber keine Konsequenzen zogen. "Ich ging ins Gefängnis ", so bekundete ein Verweigerer nach seiner Haftentlassung, "um meiner eigenen Integrität willen".58 Bei nicht wenigen Verweigerern trat zudem als zusätzliches Motiv das Verlangen hervor, durch ihr Handeln die Grundlage für gesellschaftliche und innenpolitische Veränderungen in der DDR zu schaffen: Vier Berliner Wehrdienstverweigerer äußerten dementsprechend in einer gemeinsamen Erklärung Anfang 1985, daß der Armeedienst mit oder auch ohne Waffe nicht nur aus pazifistischen und religiösen Motiven, sondern auch aufgrund seiner disziplinierend-erzieherischen Funktion abgelehnt werden müsse. Sinn der auch für die Bausoldaten obligatorischen sechswöchigen Grundausbildung, in der den Rekruten der Gleichschritt, militärische Ordnung und das Melden bei Vorgesetzten auch unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen vermittelt werden sollten, sei die Erziehung "...zu einem willfährigen und kritiklosen Untertan".59
Ein anderer Wehrdienstverweigerer erklärte anläßlich seiner Einberufung: "Ich verweigere den Wehrdienst, um mich nicht ..." im Ernstfall "... gegen die Bevölkerung ... einsetzen ... zu lassen." Weiter führte er aus: "Mein Engagement gilt der Gesellschaft und darum verweigere ich den Wehrdienst". Das "wichtigste Lernziel" auf dem Weg zu einer von den bestehenden Restriktionen befreiten Gesellschaft sei die Solidarität."60
Die Totalverweigerer griffen somit jene Traditionen auf, die ursprünglich noch das Denken in den ersten Baueinheiten bestimmt hatten, ab Mitte der siebziger Jahre aber mitunter in Vergessenheit geraten und dem Streben nach Unauffälligkeit, Angepaßtheit und Konformität gewichen waren.
Christian Halbrock, Dr. phil., Historiker und Ethnologe, geboren 1963, Mitbegründer der Umweltbibliothek, Vorsitzender des Bürgerkomitees "15. Januar" e.V.
1 Den in Westdeutschland geprägten Begriff der Totalverweigerung, der eigentlich auf die Ablehnung auch des bundesdeutschen Zivildienstes insistiert, sich inzwischen aber im Sprachgebrauch verallgemeinernd etabliert hat, verwende ich hier als gleichwertiges Synonym für die DDR-Wehrdienstverweigerung.
2 Synonym hierzu wurden in den betreffenden Gruppen bzw. von den jeweiligen Initiativen in der DDR die Begriffe Sozialer Friedensdienst (Sofd), Ersatzdienst und Sozialer Wehrersatzdienst verwandt. Das Matthias-Domaschk-Archiv verzeichnet in seinen Beständen allein 31 Thesenpapiere, Eingaben, Appelle und Forderungen, die im Zeitraum von 1978 bis 1989 von unabhängigen DDR-Friedens- und Umweltgruppen hierzu vorgelegt wurden.
3 Bernd Eisenfeld, Kriegsdienstverweigerung in der DDR – ein Friedensdienst? Genesis, Befragung, Analyse und Dokumente, Frankfurt/Main 1978.
4 Gerold Hildebrand, Peter Schicketanz. Ein wichtiger Begleiter der Wehrdienstverweigerer, in: Horch und Guck, H. 2/2004, S. 21f.
5 Peter Schicketanz, Seelsorge an Wehrdienstpflichtigen. Zur Entstehung der Handreichung "Zum Friedensdienst der Kirche" von 1965, in: Horch und Guck, H. 2/2004, S. 19f.
6 Matthias-Domaschk-Archiv in der Robert-Havemann-Gesellschaft Berlin, zukünftig MDA, vergleiche hierzu die im folgenden angeführten Bestände.
7 Bernd Eisenfeld, Bausoldaten in der DDR – ein Überblick, in: Horch und Guck, 2/2004, S. 1-8.
8 Vgl. hierzu allgemein: Wilfried Loth, Stalins ungeliebtes Kind. Warum Moskau die DDR nicht wollte, Berlin 1994. Vgl. hierzu auch die Erklärung des Verteidigungsministers, Armeegeneral Heinz Hoffmann, zu den Gründen zur Einführung der Wehrpflicht vor der Volkskammer am 24.1.1962: "Jeder Staat, der etwas auf seine souveränen Rechte hält, hat eine Armee", zit. nach: Werner Patzer, Die personelle Auffüllung der NVA, in: Wolfgang Wünsche (Hg.), Rührt euch! Zur Geschichte der Nationalen Volksarmee der DDR, Berlin 1998, S. 363-390, S. 368. Patzer führt in diesem Zusammenhang noch einen weiteren Grund zur Einführung der Wehrpflicht an: Demnach konnte die "systematische Auffüllung" der Armee auf der Basis der Freiwilligkeit 1962 nicht mehr gewährleistet werden. Patzer führt hierzu weiter aus: "Als Ursache der schlechten Ergebnisse ... wirke oft der Arbeitskräftemangel. Einzelne Bezirke gaben z.B. die Anweisung, in bestimmten Betrieben nicht zu werben. " Zudem sei 1962 – bedingt durch die Geburtenentwicklung im Zweiten Weltkrieg – die "Zahl der Jahrgangsstärken ... zu gering und eine kontinuierliche Abstimmung mit der Arbeitskräfteplanung der Volkswirtschaft nicht möglich." Zit. nach: ebd, S. 366-368.
9 Loth, wie ebd., S. 175-184. Vgl. auch: Helmut Müller-Enbergs, Aufstieg und Fall des Wilhelm Zaisser, in: Horch und Guck, 2/2003, S. 5-17.
10 Neues Deutschland. Organ des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, 17. Jg., Nr. 26, 26. 1. 1962, S. 1.
11 Ebd., Nr. 25, 25.1.1962, S. 1.
12 Rede des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann vor der Volkskammer, in: ebd., Nr. 25, 25.1.1962, S. 3.
13 Vom Verlauf der Volkskammersitzung, ebd., S. 2
14 Wehrpflichtige bei ihren Einheiten, in: ebd., 17. Jg., Nr. 95, 5.4.1962, S. 2.
15 Der Spaten als Alternative. Kongress über Bausoldaten und Militärverweigerer in der DDR in Potsdam, in: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung. Evangelisches Wochenblatt für Mecklenburg-Vorpommern, 59. Jg., Nr. 34/2004, 22.8.2004, S. 2.
16 Vgl. hierzu die Materialsammlung: Uwe Koch, Das Ministerium für Staatssicherheit, die Wehrdienstverweigerer der DDR und die Bausoldaten der nationalen Volksarmee (= Reihe Sachbeiträge, 6), Magdeburg 1998.
17 Berndt Püschel, Urchristentum hinterm Stacheldraht, in: Horch und Guck, 2/2004, S. 27f., hier S. 27.
18 Wie ebd., S. 27f.
19 Ebd., S. 28.
20 "Jedermann sei den vorgesetzten Obrigkeiten untertan; denn es gibt keine Obrigkeit, außer von Gott, die bestehenden aber sind von Gott eingesetzt." Hier zit. nach der Übersetzung der Züricher Bibel. In der Lutherbibel ist der Satz weniger präzise übersetzt mit: "Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat." Vgl. weiter hierzu: Otto Dibelius, Obrigkeit, Stuttgart 1963.
21 Dies Bild ergab sich insbesondere aus den Berichten von ehemaligen Bausoldaten, die über ihre Dienstzeit in der NVA in kirchlichen Friedens- und Umweltkreisen sowie in Freundeskreisen der Totalverweigerer Bericht erstatteten. Vgl. zum Spitzengespräch vom 6. März 1978 und dessen Folgen: Martin Onnasch, Das Spitzengespräch vom 6. März 1978 – Glücks- oder Sündenfall? In: Schriftenreihe des Berliner Instituts für vergleichende Staat-Kirche-Forschung, H. 5, Berlin 1998, S. 15-18 sowie die Einschätzungen von: Detlef Pollack, Kirche in der Organisationsgesellschaft. Zum Wandel der gesellschaftlichen Lage der evangelischen Kirchen in der DDR, Stuttgart 1994, S. 295; Horst Dähn, Die Rolle der evangelischen Kirche in der DDR. Eine Rückschau zehn Jahre nach dem Ende des ostdeutschen Protestantismus, in: Werner Rossade u.a. (Hg.), Politik und Bedeutung. Studien zu den kulturellen Grundlagen politischen Handelns und politischer Institutionen, Wiesbaden 2002, S. 210f. Zugleich gilt jedoch, das zu den Reaktionen in der NVA und in den Baueinheiten auf das Staat-Kirche-Gespräch von 1978 noch keine Forschungen vorliegen. Das hier gewonnene Bild bedarf somit noch einer weiteren Verifizierung.
22 Klaus Schroeder, Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR, München 1998, S. 230f.
23 Diese Erkenntnis ergibt sich aus den Berichten, die bei den damals aktiven Verweigerer-Freundeskreises eingingen. Über die Zunahme der Verweigerungen ab Mitte der achtziger Jahre: Der dritte Weg. Denkanstöße zur Wehrdienstverweigerung, hrsg. vom Freundeskreis WVW Dresden, Dresden 1988, MDA, GH 06/4.3.1, o. Pag.
24 Zur Situation in Marine und Landstreitkräften, in: Norddeutscher Leuchtturm, Beilage der Norddeutschen Zeitung, Tageszeitung der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands, 44. Jg., 25./26.11. 1989, S. 8.
25 Angaben des Betroffenen gegenüber dem Autor.
26 Peter Schicketanz, Die Einrichtung von Baueinheiten innerhalb der Nationalen Volksarmee der DDR, in: Kirchliche Zeitgeschichte, 10. Jg., H. 1/1997, S. 194f.
27 BSTU, MfS HA XX/4 ANS AOP 15388/89, Bd. 4, Bl. 149, zit. nach: Hans Hermann Dirksen, "Eine solche Handlung ist außerordentlich gesellschaftgefährlich!". Verweigerung und Verfolgung der wehrpflichtigen Zeugen Jehovas in der DDR, in: Horch und Guck, H. 2/2004, S. 36-39, hier S. 38.
28 SBZ von A bis Z. Ein Taschen- und Nachschlagebuch über die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands, hrsg. v. Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, 10. überarbeite und erweiterte Auflage, Bonn 1966, S. 552
29 Dirksen, wie Anm. 12, S. 39.
30 Bernd Eisenfeld, Wehrdienstverweigerer als Opposition, in: Klaus-Dietmar Henke/Johannes Tuchel (Hg.), Widerstand und Opposition in der DDR, Köln 1999, S. 242.
31 Werner Patzer, Die personelle Auffüllung der NVA, in: Wolfgang Wünsche (Hg.), Rührt euch! Zur Geschichte der Nationalen Volksarmee der DDR, Berlin 1998, S. 363-390, S. 378.
32 Schreiben des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsen an den Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser , vom 21.1.1965, MDA, Reg. Bsch 01, o. Pag.
33 Erfahrungsbericht von Rainer Roepke, o.D., o.O., MDA, Reg. GH 06, 4.3.1, o. Pag.
34 Urteilsbegründung sowie Schreiben von Hannes Müller vom 24.4.2004, MDA, TH 076, o. Pag.
35 Schreiben, ebd.
36 Verweigerungserklärung sowie Urteil des Militärgerichtes Erfurt, MDA, Reg. DP 01, o. Pag.
37 Fürbittenliste, Evangelisches Konsistorium Berlin-Brandenburg, Nr. 1285/83, vom 2.6.1983, Exemplar im Besitz des Autors.
38 Patzer, wie Anm. 16, S. 378.
39 Ebd. sowie "Martin-Luther-Komitee der DDR tagte gestern in Berlin. Erich Honecker leitete die Arbeitsberatung im Amtssitz des Staatsrates", in: Norddeutsche Zeitung, Nr. 225/37. Jg., 30./31.10.1982, S. 1.
40 Patzer, wie Anm. 16, S. 378
41 Handgeschriebene Inhaftierungsliste von 1985, MDA, Reg. RJ, 13, 4.1.8 o. Pag.
42 Patzer, ebd. versus Dirksen, wie Anm. 12, S. 39.
43 Handschriftliche Liste, MDA, RJ 13/4.1.8, o. Pag.
44 Ebd.
45 Schreiben Militärstaatsanwalt Stendal vom 29.11. 1985, MDA, Reg. DVW 13, 67220, o. Pag.
46 Klaus Schroeder, Der SED-Staat. Partei, Staat und Gesellschaft 1949-1990, München /Wien 1998, S. 260.
47 Entsprechend den Ausführungen von Bischof Gottfried Forck und von Konsistorialpräsident Manfred Stolpe gegenüber dem Autor anläßlich einer Besprechung die Inhaftierungen und mögliche Reaktionen betr. im November 1985.
48 Ebd.
49 Offiziell bat Naumann "aus gesundheitlichen Gründen von den Funktionen eines Mitgliedes des Politbüros und Sekretärs des Zentralkomitees" entbunden zu werden: Neues Deutschland, Nr. 275, 23./24. 11, 1985, S. 1.
50 Tagung der Bezirksleitung der SED, in: Neues Deutschland, 40. Jg., Nr. 277, 26. 11. 1985, S. 1. Zugleich: Schroeder, ebd.
51 Neues Deutschland, ebd., 26. 11. 1985, S. 2.
52 Tiefe Trauer um unseren Genossen Heinz Hoffmann, in: Neues Deutschland, 40. Jg., Nr. 283, 3.12.1985, S. 1.
53 Ebd.
54 Wenn du den Wehrdienst verweigern willst ..., Informationsblatt, o.D., o. O., MDA, Reg. GH 06, 4.3.1, o. Pag.
55 Konflikt um die Wehrpflicht spitzt sich zu, MDA, Reg. TH 076, o. Pag.
56 Bundesarchiv/Militärarchiv Freiburg, DVW 13/67220, p. 18.
57 Ebd., p.19.
58 MDA, Reg. RJ 13, 4.1.8, o. Pag.
59 Erklärung des Gesprächskreises Totalverweigerung des Friedens- und Umweltkreises der Pfarr- und Glaubenskirche Berlin-Lichtenberg anläßlich eines Treffens von Berliner Arbeitsgruppen zum Thema Ziviler Ersatzdienst in der Gemeinde Berlin-Fehnpfuhl 1985, MDA, Reg. GH 26, 4.6.1, o. Pag.
60 Verweigerungserklärung, MDA, Reg. RJ 13, 4.1.8, o. Pag.
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