Heft 49/2004 | 15 Jahre Herbstrevolution | Seite 28 - 30

Holger Kulick

Heldenverhinderung

Über das Verhängnisvolle übertirebener Namens- und Gesichtsschwärzungen

Anfang April 2005 war es soweit – Drehschluss für eine WDR-Fernsehdokumentation, die im Herbst 2005 ausgestrahlt werden soll: "Im Auge der Macht – die Bilder der Stasi". Ein Feature über die rund 1,3 Millionen Fotos und 5000 alten Filme und Videos, die das Berliner Stasiunterlagen-Archiv birgt. Zwischenzeitlich drohte dem Projekt, dessen Realisierung sich mehr als 16 Monate hinzog, mehrmals der Abbruch. Hauptgrund für die Verzögerung: Verunsichert durch das Kohl-Verfahren gegen die Stasiunterlagenbehörde (BStU) fanden Sachbearbeiter und ihre Vorgesetzte nur mühsam einen Konsens, welches Bildmaterial ungeschwärzt herausgegeben werden durfte. So drohte dem Film lange Zeit ein unerträgliches Schwarzbalkenmeer. Aber auch Zeitzeugen von der Stasi taten sich erstaunlich schwer, für diese Dokumentation zur Verfügung zu stehen. Andere Personen wiederum konnten gar nicht erst als Zeitzeugen gewonnen werden, weil ihre Namen in den Akten gestrichen worden waren. Ob Demonstranten oder Maueropfer: Die BStU streicht Namen lieber aus, statt sie hervor zu heben. Aus unverständlicher Furcht vor Klagen á la Kohl droht vielen unbekannten kleine Helden des DDR-Alltags ein bitteres Schicksal – sie werden ihrer Rolle als temporäre Person der Zeitgeschichte beraubt und in die Anonymität verwiesen.

Der Ordner aus der HA I im orange-rosa Kartoneinband mit der Nummer 14005 bleibt besonders in Erinnerung. Vollkommen unnötig blieb er über ein Jahr geschlossen und somit Frankreichs verstorbener Ex-Staatschef Fran­çois Mitterand als Illustration eines Aspektes des Stasi-Überwachungseifers tabu. Denn in dem Aktenkonvolut der DDR-Grenztruppen, das die Stasi in ihrer Führungsetage hortete, befinden sich vier Schwarz-Weiß-Fotos, die Mitterand zeigen, als er am 10. Oktober 1985 um 12 Uhr 20 die Mauer an der Bernauer Straße, Ecke Eberswalder Straße besuchte. Mitterands Problem: Neben ihm stand Helmut Kohl. Die Bilder mit beiden inmitten eines Pulks von Journalisten (mit Kameras!) und Passanten wurden aus einem Wachturm fotografiert; diese Türme waren in Ber­lin in der Regel mit Stasileuten aus dem Wachregiment Feliks Dzierżyński besetzt. Als wir diese Aufnahmen abfilmen wollten, wurde das Dilemma der BStU in ihrem Rechtsstreit mit Helmut Kohl besonders evident. "Geht definitiv nicht", befanden die Sachbearbeiter. Alles, wo Helmut Kohl draufsteht oder zu erkennen ist, dürfe nicht herausgeben werden, das sei eine Anordnung von ganz oben. "Aber vielleicht, wenn man ihn schwärzt?", wollte ich wissen. Sie scherzen, war die Antwort, denn einen geschwärzten Helmut Kohl erkenne dank seiner Statur doch trotzdem jeder. Also sei dieser Ordner tabu, die Herausgabe allenfalls mit Sondererlaubnis Helmut Kohls möglich, so wurde ich vertröstet. Doch leider weigerte sich Kohls Büro lange Zeit, eine solche Sondererlaubnis zu erteilen: Damit aus dem Fall "kein Präzedenzfall" werde, hieß es am Telefon. Erst im Rahmen einer generellen anwaltlichen Prüfung von Unterlagen über den Altkanzler, die Marianne Birthler freigeben wollte, kam Ende März 2005 endlich grünes Licht. Zumindest für diesen Komplex.

Aber Kohls Fotos an der Mauer hatten wir, frustriert, wie wir waren, schon gar nicht mehr im Filmschnitt vorgesehen. Viel zu viel anderes war interessanter, um darzustellen, wie intensiv der DDR-Überwachungsstaat mit versteckten Kameras in den Alltag seiner Bürger spähte, deutsch-deutsche Geschichte dokumentierte und groteske Selbstdarstellung betrieb (fast ein Viertel des gebunkerten Materials!). Doch um Observationsbilder zu zeigen, stellte vor allem das Kohl-Urteil bzw. lange Zeit das noch zu erwartende Kohl-Urteil eine schier unüberwindbare Hürde dar. Der Hintergrund: Das Stasiunterlagengesetz wurde vor allem in Bezug auf Texte verfasst, Bildmaterial spielte in den Erwägungen weniger eine Rolle. Aber Fotos werden in gleicher Weise wie Texte behandelt. So droht, wenn von der jeweiligen Person keine Einwilligungserklärung vorliegt, einem auf einem Stasifoto sichtbaren Gesicht genauso automatisch die Schwärzung wie einem im Text erwähnten Namen. Auch wenn solch ein 20, 30 oder 40 Jahre altes Foto heute kaum noch zuzuordnen ist. Ein Beispiel: Im Juni 1981, also vor 24 Jahren, fotografierte die Stasi junge Leute auf dem Weg zu Bluesmessen in der Erlöserkirche nahe beim Nöldnerplatz in Berlin-Lichtenberg. Diese Konzertreihen boten Freiräume für kulturelle und politische Debatten unter kirchlichem Dach, weshalb sämtliche Teilnehmer Erich Mielke als "negativ-dekadenter feindlicher Per­sonenkreis" galten, den es einerseits heimlich zu dokumentieren und zugleich einzuschüchtern galt. In diesem Sinne waren Bluesmessen-Besucher auch kleinen Helden des Widerstands. Sie avancierten zu Personen ihrer persönlichen Zeitgeschichte, weil sie punktuell ausscherten aus den staatlichen Normen des gesellschaftlichen Leben. Weil sie jedoch so gut wie niemand kennt und um Erlaubnis fragen könnte, werden ihre Gesichter auf den Fotos aus übergroßer Vorsicht durch die BStU-Mitarbeiter intensiver geschwärzt denn je. Trotz aller Hilfsbereitschaft des Fachpersonals muss dieser Schwärzungsübereifer kritisiert werden, denn die Auswirkungen auf die sachliche Aufarbeitung sind groß. Einen nachvollziehbaren logischen Grund für viele dieser Schwärzungen gibt es nicht. Denn warum sollte sich einer dieser damals jungen Leute heute auf dem Klageweg beschweren, als ›kleiner Held der Zeitgeschichte‹ dokumentiert worden zu sein, als er mit dabei war, "Gesicht zu zeigen"? Doch nun wird sein Heldentum in die Anonymität gedrängt.

Ein zweites Beispiel: 1964, drei Jahre nach dem Mauerbau, fotografierte die Stasi Passanten auf der Westseite der Mauer an der Bernauer Straße. Dies geschah prophylaktisch, weil sie damals jedermann und jedefrau für potenzielle Fluchttunnelbauer hielt, die das Grenzgebiet ausspähten. 41 Jahre sind seitdem vergangen, keiner der abgebildeten Personen sieht heute noch so aus wie damals, etliche dürften verstorben sein, die Wiedererkennungsmöglichkeit ist also gleich Null. Dennoch müssen auch diese Köpfe geschwärzt werden. Grotesk.

Auch bei Filmaufnahmen ein ähnliches Problem, so im Falle eines Videos, das seiner Qualität nach Ende der 80er Jahre vor einer Kirche im Raum Berlin-Brandenburg entstand. Ob es Ausreisewillige zeigt oder Teilnehmer einer anderweitigen vorherigen Diskussion im Kircheninnern, erschließt sich nicht, weil es keine präzise Beschriftung des VHS-Bandes gibt. Jedenfalls passiert etwas Ungewöhnliches: Die Stasi filmt aus einem Fenster gegenüber und wird von einer größeren Gruppe der Kirchgänger beim Verlassen des Gotteshauses entdeckt. Zaghaft winken die Kirchgänger den Spitzeln sogar zu - die größtmögliche Niederlage für das Team vom MfS, denn nun ist es dekonspiriert. Die BStU hat für diese Szene jedoch kein Verständnis: Dicke Balken werden über das gesamte Bild gezogen, so dass niemand mehr das Wichtigste, eben dieses Winken, erkennen kann.

Endlos wird mit den Sachbearbeitern während der Filmproduktion über solche Szenen diskutiert. Zum Beispiel auch, warum in einer anderen Video-Szene festgenommene Demonstranten zugebalkt werden müssen, obwohl sie heute vielleicht sogar stolz wären über solch ein Dokument. Beweist es doch, dass sie Zivilcourage zeigten, als im Juni 1989 auf dem Berliner Alex gegen Wahlfälschungen demonstrierten. Oder warum die Namen und Adressen von Mauertoten in den Akten unkenntlich gemacht werden, obwohl es ohne diese Personalien überhaupt nicht möglich ist, ihren Fällen nachzuforschen. Oder warum alte DDR-Autokennzeichen, die sich heute längst nicht mehr zuordnen lassen, ebenfalls noch immer geschwärzt werden müssen? Oder warum ehemalige Mitarbeiter in Bonns Ständiger Vertretung in Ost-Berlin nicht beim Namen genannt werden dürfen, wo dies doch mit Sicherheit kein Job war, für den man sich heute schämen müsste? An vielen Punkten bleibt die Übervorsicht der Stasiunterlagenbehörde wenig nachvollziehbar, zumal die Einschätzungen, was wie zu schwärzen sei, bei gleichen Beispielen von Mitarbeiter zu Mitarbeiter, von Vorgesetztem zu Vorgesetztem schwankten. Bei reinem Textmate­rial ohnehin. Nur ein Beispiel aus den Recherchen für den Film: In den Grenzer-Akten, die die Zwangsausbürgerung Wolf Biermanns beschreiben, ist nicht nur minutiös festgehalten, wann Biermanns Grenzpassage von Ost nach West im Bahnhof Friedrichstraße verlief: "Ausreise erfolgte am 11.11.76, 12 Uhr 10". Zugleich wird der Start der "Einreisefahndung" beschrieben, denn von nun an sollte Biermanns Rückkehr unterbunden werden. Schriftlich wurden alle Grenzübergangsstellen darüber informiert - vor allem, wie Biermann zu begegnen sei. Da heißt es: "Vom diensthabenden Zugführer ist der Person folgendes mitzuteilen: ›Sie haben während Ihres Aufenthaltes in der BRD Ihre staatsbürgerlichen Pflichten grob verletzt. Deshalb wurde Ihnen gemäß § 13 Staatsbürgerschaftsgesetz die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt. Auf Grund dessen wird Ihnen hiermit eine Einreise in das Gebiet der DDR untersagt.‹" Zugleich lief die Fahndung nach mehreren Kontaktpersonen Biermanns an, die eben­falls abgefangen werden sollten. Doch von den aufgeführten neunzehn Namen hat die BStU elf mangels Einverständniserklärungen gestrichen, mehrheitlich bleiben nur die Verstorbener lesbar, z.B. Rudi Dutschke, Romy Schneider, Heinrich Böll, aber auch Günter Wallraff. Schade. Für die Geschichtsschreibung wäre es schon wissenswert, wen die Stasi im Visier hatte. Die Betroffenen ehrt das im nachhinein allemal.

Doch nicht nur diese Selbstverunsicherung in der Stasiunterlagenbehörde, auch ganz andere Ängste machten die Filmproduktion zum Hindernislauf. Schriftlich hatten wir Filmautoren, die Göttinger Historikerin Karin Hartewig und ich, etliche Stasimitarbeiter höflich angeschrieben, ob 15 Jahre nach der Wende endlich einmal ein Gespräch möglich sei, um sachlich Hintergründe ihrer Tätigkeit zu erfragen, um manche Akten besser einordnen zu können. Doch brüsk kam via Post und Telefon eine Rückweisung nach der anderen. Darin geäußert wird geballte Abscheu vor dem bundesrepublikanischen Rechtssystems und den Medien. Nur einer, Frank Haustein aus Berlin-Friedrichs­hain, ein ehemals leitender Kopf der Abteilung Kader und Schulung, antwortete, er wolle gern über die Filmarbeit im MfS erzählen, allerdings nur über die Gruppe "Filmender Tschekisten", die er mitbegründet hatte. Diese Stasi­schmal­film­­ama­teure drehten eigene kleine Streifen und zeigten sie gelegentlich unter Pseudonym auf der Leip­ziger Dokumentarfilmwoche. Mehrmals verabredete er sich mit uns, aber nicht, um mit uns einen Drehtermin zu vereinbaren sondern ganz offensichtlich nur, um das Projekt auszuforschen. Feige blieb auch er.

Eine merkwürdige Feigheit, sich aus welchen Gründen auch immer der DDR-Vergangenheit zu stellen, zeigte aber auch eine ganz andere, höchst prominente politische Persönlichkeit. In den Akten Robert Havemanns stießen wir auf mehrere Umschläge mit vergrößerten Passfotos von DDR-Bürgern. Sie wurden der Stasi von den behördlichen Meldestellen der DDR geschickt, um Akten von Personen anzulegen, die sich dem Havemannschen Haus in Grünheide auch nur annäherten. Auf einem dieser Bilder findet sich das Konterfei Angela Merkels. Dazu ein Datum, wann sie dort gesichtet worden war, höchstwahr­scheinlich, als sie während ihres Studiums mit einem Kommilitonen aus der Havemannschen Verwandtschaft dort kurz weilte. Höflich baten wir um Erlaubnis, dieses Passbild ohne Augenbalken zu zeigen, um am prominenten Beispiel zu verdeutlichen, wie weit die Stasi-Bildersammelwut ging. Die Antwort ließ ziemlich lange auf sich warten und kam schließlich durch einen ihrer Mitarbeiter per Mail: "Frau Merkel möchte aus Gründen des Schutzes ihrer Privatsphäre, aber auch aufgrund der Gleichbehand­lung bei vergleichbaren Anfragen kein Einverständnis zur Verwendung des von Ihnen angesprochenen Passbildes erklären". Kohl macht, so scheint es, Schule.
Holger Kulick, geb. 1960, ist freier Journalist in Ber­lin, war zur Wendezeit Mitarbeiter von KENNZEICHEN D und arbeitet heute in der Amadeu-Antonio-Stiftung.
 

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