Heft 49/2004 | 15 Jahre Herbstrevolution | Seite 31 - 32

 

Ein Aktenspeicher lädt ein

 Der namentlichen Einladung zur zweiten Benutzerkonfe­renz der BStU am 8. Februar dieses Jahres folgten jene "üblichen Verdächtigen", welche als Forscher oder Me­dien­vertreter seit Jahren versuchen, im papiernen Erbe von Mielke & Co sinnvolle Belege für ihre Filme und Texte zu entdecken. Schnell füllten sich die Reihen mit Behördenmitarbeitern und Externen; die Schar der unentwegten Optimisten und hoffnungsfrohen Antragsteller nach §§ 32 - 341 überwog und übertraf mit einem Schlag die monatliche Nutzerfrequenz des Berliner Leseraums, und das ist auch gut so. Gut, weil nach wenigen Worten der Einführung – u.a. zur Neuunterstellung der Behörde sowie zu den Auswirkungen des zweiten Kohlurteils – bereits vom Podium die Frage nach einer künftigen Verlängerung der Öffnungszeiten kam. Fast alle anwesenden Nutzer bejahten dies, man versprach eine unbürokratische Abhilfe. Wie sie auszusehen vermag, ist auch heute noch nicht erkennbar. Vielleicht hilft es, die Öffnungszeit an einem Tag in der Woche zu verlängern; zu hoffen ist, dass es nicht bei einem Tag bleibt. Allen Außenstellennutzern sei ein vergleichbarer Lichtblick vergönnt.

Mit einem Seitenhieb auf die unautorisierte Veröffentlichung der jüngsten Benutzungsrichtlinie auf der Home­page der Robert-Havemann-Gesellschaft stellte Direktor Altendorf die künftige Edition solcher Dokumente in amtlicher Fassung auf der eigenen Homepage in Aussicht. Ein kleiner revolutionärer Schritt; andere Behörden/Archive in Deutschland veröffentlichen längst Grundlagendokumen­te ihrer Arbeit, wie ein Blick in edierte Benutzungsordnun­gen, Internetpräsenzen von Archiven oder die Fachliteratur – z.B. "Der Archivar" – hinlänglich zeigt. Dabei könnten auch die andeutungsweise erwähnten Fehler des bislang einzigen öffentlichen Papiers ausgemerzt werden. Eine dritte Neuerung sei hier noch benannt: Nachdem die geistigen Väter des StUG es aus vielerlei Gründen verabsäumt hatten, archivübliche Fristen für die Verjährung von Benutzungshindernissen festzulegen, geht die Behörde nun davon aus, Akten von bereits verstorbenen Personen der Zeitgeschichte weitaus leichter der Forschung zugänglich machen zu können. Nur so war es möglich, Daten der Toten des 17. Juni 1953 auch in der behördeneigenen Literatur in die Öffentlichkeit zu bringen. Dass hierbei ein postmortaler Persönlichkeitsschutz zu gelten hat, wurde später deutlich betont.

Mit der in Aussicht gestellten Transparenz der amtseigenen Rechercheabläufe versucht die Behörde, einem grundsätzlichen Problem beim Umgang mit den jährlich ca. 1000 Antragstellern nach §§ 32 - 34 zu begegnen: jener Radikaltrennung des Benutzers von archivtypischen Findmitteln und Beständen, wie sie in der BStU seit Jahren Verwaltungspraxis ist. Mit Hilfe trennfähiger Findmittel oder eines entsprechend ausgerichteten IT-Erfassungssys­tems hätte jener Graben bereits zu einem früheren Zeitraum überbrückt werden können. Das jetzige Computersystem für die Sachaktenerschließung wird, wie von Mitarbeitern des Hauses zu hören ist, den Anforderungen bei weitem nicht gerecht.

In der Folge überließ das Podium, besetzt mit den Leitungsmitgliedern Birgit Salamon, Hans Altendorf, Jo­achim Förster und Herbert Ziehm, dem Fachpersonal die Präsentation von Powerpoint-Folien. So folgte u.a. eine eindrucksvolle Demonstration, welche Einschränkungen Medienvertreter infolge höchstrichterlicher Weisung künftig bei ihrer Arbeit mit BStU-Quellen hinzunehmen haben. Dass die Leipziger Entscheidung künftig zur Un­gleichbehandlung zweier Berufsgruppen führt, welche die Medienmacher überproportional benachteiligt, ist nur zu beklagen. Dass sich die Behörde bei ihren Entscheidungen, welches ein wissenschaftlicher Antrag, welches ein Medienantrag ist, von dem zu erstellenden Produkt leiten lassen wird, erzürnte nicht allein den Vertreter der Bayerischen Sendeanstalt. Vielleicht bietet sich hier als Ausweichmöglichkeit an, mehr Historiker über einen entsprechend formulierten Antrag einzubinden und ihnen künftig die Bearbeitung der BStU-Quellen zu überlassen.

Ebenso schränkten die Richter im Verwaltungsge­richts-Urteil nur bei den nachrichtendienstlichen Strukturen der Bundesrepublik die Recherchemöglichkeiten ein; der gesonderte Schutz alliierter Dienste sei dagegen, wie man hörte, nicht vorgesehen. Vielleicht bleiben so künftig Adressen vor nunmehr 10 Jahren aufgelöster Dienststellen alliierter Nachrichtendienste in Westberlin vom Edding verschont. Am Berliner Teufelsberg hausen inzwischen Fledermäuse; der Bund und andere Investoren haben die Objekte von CIC, CIA usw. niedergelegt oder nutzen sie anderweitig.

Aus dem Referat Benutzung folgten eindrucksvolle Zahlen. Den insgesamt 90.000 Anfragen durch Betroffene, öffentliche Einrichtungen u.ä. standen im Jahr 2004 1054 Anträge von Journalisten und Forschern gegenüber, ca. 40% hiervon stammten aus dem Bereich der Medien. Für beide Nutzerkreise kamen etwa 2,3 Millionen Dokumente in Vorlage – mehr zu leisten sieht sich die BStU derzeit nicht imstande. Nimmt man an, dass jede in Vorlage gebrachte Akte ca.150 Blatt umfasst, konnte übers Jahr verteilt jeder Forscher/Medienvertreter 15 Archivalien studieren; Bände mit deutlich geringerem Umfang dürften dieses Ergebnis zum Positiven beeinflusst haben. Der Autor ist sich des Aufwandes bewusst, der entsteht, wenn Unterlagen nach den neuerlich verschärften Regeln zur Akteneinsicht vorbereitet und mindestens zweimal zuvor zu lesen und mit dem Antrag inhaltlich abzugleichen sind. Das gleiche gilt noch einmal für jene ca. 600.000 Blatt Kopien, welche die BStU-Zentrale herausgab, einen Aktenordner voll Kopien pro Person und Antrag somit. Dennoch ist dieser Leistungsumfang aus Nutzersicht mit Blick auf den sonst üblichen Zugang zu Quellen unbefriedigend.

Der Nachmittag war der Vorstellung einzelner Erschließungsprojekte des Behördenarchivs gewidmet. Aus­führungen zur allgemeinen Benutzungspolitik folgten ar­chi­vische Ausflüge in die Hinterlassenschaften von Mittig (8,4 Archivmeter), Neiber (36 Archivmeter) und Schwa­nitz (1 Archivmeter v.a. zur operativen Technik) oder solch aktenführender Stellen wie der Juristischen Hochschule (190 Archivmeter), der Abteilung X (185 Archivmeter) und der SED-Kreisleitung (mit 1040 Akten). Einige der Erschließungsprojekte werden seit 1994 verfolgt und sind endlich durch die Bereitstellung von Findmitteln abgeschlossen. Dass sich jene bisher nur intern zugänglichen Findbücher deutlich von den bisherigen Ausdrucken der Datenbank zur Sachaktenerschliessung (SAE) unterscheiden, konnten die präsentierten Ausschnitte ansatzweise verdeutlichen. Genauer prüfen kann man es leider erst, wenn sie den Weg in das bislang sehr überschaubare Findmittelregal des Lesesaals gefunden oder als Editionsfindbücher eine öffentliche Präsenz erfahren haben, wie der erste und leider immer noch einzige Band zur "Allgemeinen Sachablage" aus dem Jahre 2003. Der 60. Jahrestag des Kriegsendes wäre zudem ein geeigneter Anlass gewesen, das projektierte Teilfindbuch der HA IX/11 öffentlich vorzulegen. In jenem Sonderspeicher sicherte das MfS seit den 60er Jahren erbeutete NS-Quellen und umfängliche Ermittlungen über die Verbrechen der NS-Herrschaft. Viel­leicht findet der Nutzer künftig im Nachbarregal all jene Richtlinien, Dienstvorschriften und Stellenpläne des MfS versammelt, welche keine Nachrichten zu Dritten enthalten und nach § 26 StUG ohnehin auch für andere Zwecke verwendet werden können als die im Antrag benannten.

Pausen zwischen den Präsentationen ließen Raum für Anfragen aus dem Publikum. Medienvertreter gaben deutlich zu erkennen, dass sie von der neuen Rechtslage und ihrer Umsetzung im Amt wenig erfreut sind. Vertreter von Gedenkstätten nahmen mit Freude wahr, dass sie entgegen einer zuvor erfolgten Einordnung in den Bereich Medien nunmehr als Forscher gelten. Forderungen aus der Gedenkstätte Bautzen nach mehr Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Aufgaben trat die Behördenleitung ernsthaft bei: Für solche Projekte gab und gibt es die volle Unterstützung des Hauses.

Dass zwischen StUG und Verwaltungsrecht durchaus Spielräume bleiben, externen Forschungseinrichtungen durch Kooperation mit der Abteilung Bildung und Forschung den für den Wissenschaftsalltag notwendigen In­formationsrahmen zu bieten, hatte man bereits Wochen zuvor vernommen. Der Vorschlag, eine Archivtagung für den interessierten Expertenkreis zu veranstalten, fand Beifall. Es wäre zu hoffen, dass dann ein wenig mehr Zeit für Debatten über Archivpolitik, Erschließungskonzeptionen, Bewertungsgrundlagen, Signaturenvielfalt und manch anderes Problem bis hin zur aktuellen Findmittelsituation bleibt. Dort könnten auch die Erfolge der Kooperation mit dem Bundesarchiv, welche den Vertreter des Forschungsverbundes interessierten, vorgeführt werden. Für all diese Fragen böte das Zentralarchiv der Behörde mit seinen Experten den richtigen Rahmen.

Reich mit Papier beladen, zugleich ein wenig ernüchtert zog der Autor von dannen, denn er nahm nun die Gewissheit mit, dass man künftig all den geschätzten 3,2 Millionen Stasi-Akten die gleiche langfristigen Erfassung angedeihen lässt wie bisher. Und so könnte, optimistisch gerechnet, das letzte Findmittel der Behörde voraussichtlich im Jahre 2050 erscheinen. Es bleibt zu hoffen, dass wir Nutzer von positiven Entwicklungen und einem völlig neuen technischen knowhow des Hauses überrascht werden, vielleicht schon beim nächsten Sprechtag. Jörg Rudolph studierte seit September 1990 in Berlin Geschichte und Archivwissenschaft, später war er zwei Jahre im Bundesarchiv tätig und gründete 1999 mit zwei Partnern den Archivservice Facts & Files mit Sitz in Berlin-Pankow.

 

1   Die §§ 32-34 des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) regeln die Verwendung der Stasi-Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung sowie für die Medien.

 

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studierte seit September 1990 in Berlin Geschichte und Archivwissenschaft, später war er zwei Jahre im Bundesarchiv tätig und gründete 1999 mit zwei Partnern den Archivservice Facts & Files mit Sitz in Berlin-Pankow.