Heft 49/2004 | 15 Jahre Herbstrevolution | Seite 33 - 37
BStU - wie weiter?
Jochen Schmidt, Stellvertreter des mecklenburg-vorpommerschen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen
In der aktuellen Diskussion verbinden sich neue Entwicklungen wie das sog. Kohl-II-Urteil und die Überführung der BStU in den Zuständigkeitsbereich der Beuaftragten für Kultur und Medien (BKM) mit einer langjährigen Kritik an der Arbeitsweise der Behörde. Die nun u.a. vom Chef des Bundesarchivs und einigen Wissenschaftlern unterstützte Lösung aller Probleme sieht in der Konsequenz die Abschaffung der Sonderverwaltung der Stasi-Akten (also der BStU) und deren Überführung in Bundes- und Landesarchive vor. Dort, so die Vorstellung, wäre dann endlich ein archivfachlicher Umgang mit den Akten zum Vorteil insbesondere wissenschaftlicher Nutzer möglich. Zudem könnte so die Fixierung auf die Staatssicherheit abgelegt werden, und die Öffentlichkeit würde sich endlich mit dem Wesen der Parteidiktatur und der politischen Verantwortung für das staatliche Unrecht befassen.
Diese Zukunftsvision hört sich angesichts der Probleme der Forscher beim Zugang zu den Stasi-Akten zunächst vernünftig an. Dagegen müssen allerdings Argumente ins Feld geführt werden, die in der Konsequenz den Erhalt der Behörde der Bundesbeauftragten auch in fernerer Zukunft nahe legen. Gerade vor dem Hintergrund dieser im folgenden vorgetragenen Auffassung muss die Behörde sich aber gleichzeitig für Kritik an ihrer Arbeit offen zeigen und ihre Lernfähigkeit beweisen. Anderenfalls droht sie im Kampf um Ressourcen und Kompetenzen unter die Räder zu geraten.
Die "Sonderverwaltung" für die Stasi-Unterlagen gibt es, weil für diese Akten ein Sonderrecht in Form des StUG gilt, das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch verschärft wurde. Insofern greifen die Vorschläge, die Stasi-Akten künftig in anderen Archiven zu verwalten, schlicht zu kurz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem die causa Kohl abschließenden Urteil umfassend auf das Grundgesetz und die dort fixierten Grundsätze des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Bezug genommen. Ganz unabhängig vom Aufbewahrungsort werden für die Stasi-Akten also auch in Zukunft besondere Regelungen gelten. Die Behörde wird zudem noch lange mit der Bearbeitung der privaten Anträge auf Akteneinsicht zu tun haben. Allein die Größenordnungen, um die es hier auch in den kommenden Jahren gehen wird, dürften die Kapazitäten der bundesdeutschen Archive überschreiten. Die Vorstellung gar, die Eingliederung der regionalen Aktenbestände der BStU in die Landesarchive würde dem Nutzer Vorteile bringen, erscheint realitätsfern. In den beiden mecklenburg-vorpommerschen Landesarchiven z.B. werden bis zum Jahr 2012 16 von jetzt 48 Personalstellen abgebaut. Die Mittel, die im Moment im Bundeshaushalt für die BStU und ihre Aufgaben eingestellt sind, dürften im Falle des Endes der Behörde weder an die Länder noch an Geschichtsverbünde, Stiftungen o.ä. gehen – sie würden zu einem großen Teil schlicht eingespart werden.
Ohne Reformen wird die Behörde allerdings die anstehenden Herausforderungen nicht bestehen. Die Zuordnung zum Bereich der Kulturstaatsministerin kann durchaus positive Effekte auslösen. Das Nebeneinander mit der Stiftung Aufarbeitung verdeutlicht aber, dass die BStU schnell ein eigenständiges Konzept in den Bereichen Bildung und Forschung braucht. Der Brief der Bundeszentrale für politische Bildung und der Stiftung Aufarbeitung an die BStU zeigt, in welch unnötige Konkurrenz sich die Behörde begeben hat. Weniger Kür und mehr Pflicht ist an dieser Stelle einzufordern, dies gilt nicht zuletzt für einige Außenstellen, die sich u.a. mit ihren Veranstaltungs- und Ausstellungsaktivitäten offenkundig zu Lasten ihrer anderen Aufgaben übernommen haben.
Die privilegierte Forschung der Behörde muss sich mit ihren Ergebnissen immer wieder neu legitimieren Ein Blick auf die Publikationen der BStU in den letzten Jahren macht auch dem außen stehenden Beobachter klar, dass hier einiges im Argen liegt. Ein eigenständiges Forschungs- und Publikationsprofil ist kaum noch erkennbar. Der Eindruck der Beliebigkeit drängt sich auf, während einige Hausaufgaben bis heute nicht erledigt sind. Das Organisationshandbuch z.B. ist nach jahrelanger Bearbeitung nur gut zur Hälfte fertig gestellt, gleichzeitig publiziert die Behörde einen voluminösen Band zur Rezeptionsgeschichte des 17. Juni 1953. Völlig inakzeptabel gar erscheint die Einrichtung der Schriftenreihe "Biographische Quellen" durch eine Behörde, die über einen einzigartigen Aktenfundus mit Sonderzugang für die eigenen Forscher verfügt, der noch genügend Stoff für wichtige Grundlagenwerke hergeben dürfte.
Das Ende der BStU und die Überführung der Akten in andere Archive hätte nach Lage der Dinge eher eine Schwächung denn eine Stärkung der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zur Folge. Durch Offenheit, Transparenz und Profilbildung kann die BStU dies selbst verhindern.
Dr. Rita Sélitrenny (1990/91 als Koordinatorin und Beauftragte der Bürgerkomitees an der Ausarbeitung des Stasi-Unterlagengesetzes beteiligt, jetzt Lehrbeauftragte am Otto-Suhr-Institut der FU Berlin)
Unlängst verstieß Schily sein ungeliebtes Kind. Nun also ist die dienstrechtliche Zuständigkeit für die BStU und das Bundesarchiv – in dem ebenso wie bei der BStU zahlreiche Unterlagen lagern, die Auskunft über den Totalitarismus in Deutschland geben können – unter einem Dach vereint. Dennoch ist und bleibt die Bundesbeauftragte – anders als der Direktor des Bundesarchivs – unabhängig. Noch, möchte frau sagen, denn der öffentlich formulierte Wunsch, die obere Bundesbehörde aufzulösen, ist wieder einmal laut geworden. Weshalb? Das müssen sich – neben den prinzipiell "Verdächtigen" – auch all‘ jene fragen lassen, die behaupten, mit der BStU zu konkurrieren.
Die Trennlinie zwischen dem Auftrag zur politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen und zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit im Besonderen ist gut erkennbar: Während die einen eine auf die Gegenwart abzielende Vermittlung demokratischer Grundwerte leisten sollen (vgl. Erlaß über die Bundeszentrale für politische Bildung 1991), ist es der BStU durch den bundesdeutschen Gesetzgeber übertragen worden "die historische, politische und juristische Aufarbeitung des Staatssicherheitsdienstes zu gewährleisten und zu fördern" (Vgl. §1 StUG).
Welche Verbesserung der Aufarbeitung brächte eine organisationsrechtliche "Verbringung" der Stasiakten in eine archivrechtliche Zuständigkeit auf Landes- und/oder Bundesebene? Wohl keine. Aber die damit einhergehenden Nachteile sind unübersehbar. Einige sollen hier genannt werden:
1. Die starke Stellung der Bundesbeauftragten gegenüber dem Parlament und der Regierung als unabhängige Sachwalterin der Opferinteressen wäre unwiderruflich verloren.
2. Schon 1989 kämpften die Mitglieder der Bürgerkomitees gegen jegliche Verbringung der Unterlagen an einen anderen Ort, weil dies zu einer "Vernichtung auf Zeit" geführt hätte. Die Bestände hätten neu sortiert werden müssen, Hinweise auf die Provenienz wären möglicherweise unwiederbringlich verloren gewesen. Doch vor allem sollte die Aufarbeitung zeitnah passieren und nicht die Verjährung von Unrecht weiter befördert werden. Auch heute würde eine Neuregelung von Zuständigkeiten und Orten zeitverschiebend wirken.
3. Der sachliche Zusammenhang des MfS-Materials ginge nicht nur bei einem Transport, sondern noch viel mehr bei einer Verwaltung der Unterlagen in Landesarchiven unweigerlich verloren. Die jetzt praktizierte zentrale Abfrage der BStU zum Auffinden der kompletten Unterlagen zu einer Person/Sache in jeder Außenstelle wäre unmöglich.
4. Die für die Betroffenen wichtige Decknamenentschlüsselung gäbe es nach Archivgesetzgebung nicht mehr.
5. Derzeitig ist die Sperrfristenaufhebung ein für alle AntragstellerInnen geltender Rechtsanspruch; dagegen entscheiden auf Landesebene die jeweiligen Archivgesetze über ein solches Verlangen.
6. Und ganz wichtig: Heute werden die Akten vom derzeitigen Ort ihrer Lagerung kostenfrei durch die BStU zum Sitz der AntragstellerInnen verschickt. Wer wissenschaftlich arbeitet, kennt das Ärgernis: Die Fernleihe ist – kostenpflichtig – zwar möglich, aber nicht einforderbar, weil nach Archivgesetzgebung die Benutzung der Aktenbestände "grundsätzlich" im jeweiligen Archiv persönlich erfolgen muß1. Folgerichtig entscheidet in jedem Fall das jeweilige Archiv darüber, ob die NutzerInnen zu den Akten reisen müssen oder umgekehrt. Das mag für die etablierte Forschung eine Marginalie sein, doch schon für freiberuflich arbeitende WissenschaftlerInnen ist diese finanzielle Hürde nicht selten ein Problem.
Diese Regelung gilt natürlich auch für die Opfer. Schon jetzt ist nachgewiesen, daß viele vom SED-MfS-Unrecht Betroffene wirtschaftlich schlecht gestellt sind. Wieso sollen sie neben einer dann fälligen "Archivnutzungsgrundgebühr" zusätzlich Reisekosten zahlen, wenn sie Einsicht in "ihre" Akten nehmen wollen?
Im Übrigen – jede Änderung einer behördlichen Zuständigkeit kostet Zeit und Geld. Andererseits eröffnen sich auf einmal neue "Marktchancen". Doch weshalb sollte der Steuerzahler dafür bezahlen, wenn die BStU zwar als Institution aufgelöst würde, aber die Akten anderen staatlichen Stellen zur weiteren Nutzung übergeben werden? Die Aufgabe – und deren Kosten – bleibt, nur die Macht wird neu verteilt. Geht es bei dem Gerangel um die Unterlagen auch darum, daß daran interessierte Personen und/oder Einrichtungen ihre bisher nicht erfüllten Ansprüche befriedigen wollen?
Nach über einem Jahrzehnt ist es bei seriöser Betrachtung offenkundig: Das StUG und die BStU haben sich bewährt – auch wenn es an der internen Abteilung Bildung und Forschung einiges zu verändern gäbe.
Doch der von den BürgerrechtlerInnen und den BehördenmitarbeiterInnen erzielte Gesamterfolg scheint politische Gelüste nach einer Aufteilung der international hoch respektierten Aufarbeitungspraxis zu wecken. Ich meine: Die Mitglieder der Bürgerkomitees müssen dazu vernehmbar NEIN sagen.
Bürgerkomitee "15. Januar" zur Aufarbeitung der Stasivergangenheit e.V., Berlin:
Zentrale Forderung des Wendeherbstes war der freie Zugang zu den Stasiakten, in erster Linie der über die eigene Person, aber auch für alle anderen Unterlagen, die Mielkes Wahrheitsministerium in 40 Jahren angelegt hatte. Es sollte alles auf den Tisch – sofort und ohne Tabus.
Dieser freie Zugang zu den Stasiakten war kein Wunschkind der Verhandlungspartner des Einigungsvertrages, sondern das Ergebnis einer breiten, letztlich nicht zu ignorierenden ostdeutschen Protestbewegung, der es buchstäblich im letzten Moment gelang, die Ignoranz der Unterhändler des Einigungsvertrages zu durchbrechen. Im Rückblick auf die seitdem vergangenen fast 15 Jahre ist die Bilanz auch bei kritischer Betrachtung zunächst einmal positiv – noch nie wurden irgendwo zuvor auf der Welt Geheimdienstdossiers in solchem Umfang und in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu ihrem Entstehen den Betroffenen, der Forschung und den Medien zugänglich gemacht.
Die Aufrechterhaltung dieses Zugangs zu den Akten steht für uns an erster Stelle, wenn es um die Zukunft der BStU bzw. des StUG geht. Von dieser Forderung ausgehend ist auch die Frage zu beantworten, ob die Akten zukünftig weiter durch eine Sonderbehörde wie die BStU verwaltet oder ob das Bundesarchivs und die Staatsarchive der Länder für sie zuständig werden sollten. Zwar würde eine Neuzuordnung des Stasi-Erbes der Struktur der bundesdeutschen Archivlandschaft entgegen kommen; dies ist allerdings kein Wert an sich und garantiert auch keinen besseren Zugriff auf die Akten. Warum sollte nicht weiterhin, zumindest zu Lebzeiten der Betroffenen, die BStU für diese besondere Überlieferung zuständig sein? Schließlich wurde in den vergangenen 15 Jahren viel in diese Behörde und ihre Archive investiert.
Die Zuordnung der BStU zum Bereich der BKM kommt, auch wenn die Verfahrensweise nicht akzeptabel war, einer koordinierteren Aufbereitung des Stasi-Erbes entgegen und entzieht das Material dem Dunstkreis des Innenministeriums, wo die BStU neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesgrenzschutz und ähnlichen Sicherheitsbehörden schon immer etwas deplaziert war. Die Zuordnung zur BKM sollte nicht zur Zerschlagung der BStU genutzt werden, sondern einem entkrampfteren Umgang mit den Stasi-Akten dienen, von dem letztlich auch die Nutzer profitieren müssen. Auch wenn das Kohl-Urteil den Handlungsspielraum der Behörde eingeengt hat, sollte die Herausgabe- und Anonymisierungspraxis (Schwärzungen), die zum Teil aberwitzige Züge angenommen hat, wieder auf archivüblichem Niveau normalisiert werden. Das gleiche gilt für den Zugang der Nutzer zu den archivischen Findhilfsmitteln; auch unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes von personenbezogenen Informationen wäre ein deutlich unkomplizierteres Verfahren vorstellbar und wünschenswert. Auch hier sollte sich die Behörde in absehbarer Zeit in Richtung eines "normalen" historischen Endarchivs bewegen.
Ebenso sollte man sich bemühen, die Zweckbindung, die den Aktenzugang auf die Aufklärung der Tätigkeit des MfS beschränkt, abzuschaffen. Sie war schon immer realitätsfern, widerspricht den Intentionen des Herbstes 1989 und dem Grundprinzip der Forschungsfreiheit und steht somit einer demokratischen fundierten Geschichtsforschung im Wege.
Die engen inhaltlichen und formalen Zusammenhänge zwischen den Unterlagen des ehemaligen MfS in Berlin und seiner Bezirksverwaltungen sprechen dafür, die Zuständigkeit für die Akten der ehemaligen Bezirksverwaltungen zunächst nicht den Staatsarchiven der Länder zu übertragen, sondern sämtliche (!) Außenstellen der BStU in den ehemaligen DDR-Bezirksstädten aufrecht zu erhalten. Dies stellt zum einen die geforderte dezentrale Lagerung dieser Akten sicher und schützt zum anderen vor einem bürokratisch erschwerten Aktenzugang.
Eine eigene Forschungsabteilung der BStU wäre dann überflüssig, wenn externe Nutzer die selben Möglichkeiten hätten wie jetzt die Forscher der BStU. So lange dieses nicht gewährleistet ist, sollten auch andere Forscher durch Werkverträge o.ä. den gleichen Zugang erhalten wie diese. Hierfür könnte eine feste Zahl "rotierender" Stellen eingerichtet werden, die im Rahmen eines durchsichtigen Verfahrens an Historiker oder andere Wissenschaftler vergeben werden.
Die BStU sollte zunehmend die Erschließung, Aufbereitung und Bereitstellung der Akten zu ihrem Kernaufgabe machen und sich hier deutlich professionalisieren. Aufgaben der politischen Bildung sollte sie durch unkomplizierten Aktenzugang, logistische und finanzielle Hilfe unterstützen, sich aber selbst nicht zur Aufarbeitungseinrichtung entwickeln. Die Erinnerung und Aufarbeitung sollte in erster Linie Sache von "Überzeugungstätern" aus den Initiativen und Vereine sein und nicht zu den Aufgaben von Mitarbeitern einer Bundesbehörde gehören.
Bürgerkomitee Leipzig e.V. für die Auflösung der ehemaligen Staatssicherheit (MfS):
Der freie Zugang zu den MfS-Akten gehörte zu den zentralen Forderungen der Friedlichen Revolution. Die persönliche, juristische und historische Aufarbeitung der SED-Diktatur sollte sofort und ohne Sperrfristen beginnen können. Der Deutsche Bundestag erarbeitete daher – mit Unterstützung zahlreicher Aufarbeitungsinitiativen – das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) und entschied sich, eine Sonderbehörde einzurichten. Tausende Anträge auf persönliche Akteneinsicht, die umfassende historische und journalistische Forschung und die breiten öffentlichen Debatten zum Thema Staatssicherheit zeigen, dass sich dieses Modell bewährt hat. Es wurde von anderen Ländern in ähnlicher Situation zum Vorbild genommen.
Die BStU war jedoch nie als zeitlich unbeschränkt existierende Behörde gedacht. Eine Angleichung des StUG an das deutsche Archivrecht ist daher in absehbarer Zeit nötig. Schon jetzt bleiben viele Stasi-Akten für die Forschung gesperrt, die nach allgemeinem Archivrecht zugänglich wären. Bei der Suche nach neuen Strukturen darf es aber nur um eine Verbesserung des Aktenzugangs gehen. Die Akten müssen offen bleiben: Betroffene sollen weiterhin ihre Akten lesen können, der wissenschaftliche Zugang zu den Akten muss verbessert werden. Auch die Unterlagen über MfS-Mitarbeiter müssen weiterhin zugänglich sein.
Abgeschafft werden sollte hingegen das Forschungsprivileg für BStU-Mitarbeiter. Statt dessen muss der Zugang für alle Wissenschaftler erleichtert werden. Ebenfalls gestrichen werden sollte die Zweckbindung, damit die MfS-Akten der historischen Forschung im Allgemeinen dienen können, statt nur für Recherchen, die sich auf das MfS beschränken.
Die Alternativen für die archivarische Verwaltung der Stasi-Akten sind durch das deutsche Archivsystem vorgegeben: Überregional relevante Unterlagen aus der MfS-Zentrale in Berlin würden ins Bundesarchiv, die momentan in den BStU-Außenstellen aufbewahrten Dokumente aus den Bezirks- und Kreisdienststellen in die Landesarchive übergehen. Dies entspräche der föderalen Organisation des Archivwesens und käme auch der Forderung der Bürgerkomitees nach, die sich von Anfang an für eine dezentrale Lagerung der MfS-Dokumente eingesetzt hatten. Für die regionale Forschung und für die persönliche Akteneinsicht blieben damit kurze Wege erhalten.
Die Überführung der BStU in die Zuständigkeit der Kulturstaatsministerin Christina Weiss kann – wenngleich sie transparenter und durch den Gesetzgeber hätte erfolgen müssen – der Aufarbeitung neue Impulse geben. Schließlich sind jetzt alle Archive des Bundes in einheitlicher Zuständigkeit. Die Bemühungen der Staatsministerin um einen "Geschichtsverbund zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" sind zu unterstützen. Eine "Geschichtsaufarbeitung aus einem Guß", wie sie jüngst in der Presse ankündigte, wäre allerdings der falsche Weg. Ein solches "Aufarbeitungskombinat" wäre die schlechteste Voraussetzung für eine freie Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Deshalb postuliert auch die Gedenkstättenkonzeption des Bundes eine heterogene Aufarbeitungslandschaft: "Die Bundesregierung […] wird die Heterogenität der Trägerschaften von Gedenkstätten achten und unterstützen. Damit trägt sie dazu bei, den dezentralen und pluralen Charakter der Gedenkstättenlandschaft zu festigen, der sich durch ein Neben- und Miteinander von ehrenamtlicher und professioneller Arbeit, lokaler, regionaler und überregionaler Verantwortungsübernahme sowie individuellem und kollektivem Engagement auszeichnet."
Der geeignete Weg zur Förderung und besseren Vernetzung der Aufarbeitung wäre die Verteilung vorhandener Ressourcen auf die bestehenden Träger, die zum Teil schon seit 15 Jahren erfolgreich arbeiten. Die BStU ist aufgefordert, zu einem kooperativen Stil im Umgang mit diesen Initiativen und Einrichtungen zu finden. Die Behörde hat in den vergangenen Jahren partnerschaftliche Diskussionen über eine Aufgabenteilung im Bereich der Aufarbeitung weitgehend verweigert. Statt dessen versuchte sie, sich als zentrale Instanz der politischen Bildung zu profilieren. Dabei hat sie ihr Kerngeschäft als Archiv und Dienstleister für die Aufarbeitung, die Verwahrung, Verwaltung und Erschließung der Akten vernachlässigt. Die Erschließung des Archivbestandes trat zugunsten neuer Aufgabenbereiche der politischen Bildung zurück. Die Zugangsbestimmungen bei Forschungs- und Medienanträgen und die Herausgabevorschriften für Akten wurden immer restriktiver.
Mit einer Rückbesinnung auf ihr Kerngeschäft würde die BStU die Aufarbeitung optimal fördern: Während einerseits die Akten schneller und umfassender genutzt werden könnten, würden gleichzeitig, entsprechend des Subsidiaritätspinzips, die vorhandenen Ressourcen im Bereich der politischen Bildung besser ausgeschöpft, statt dafür eigens eine staatliche Behörde vorhalten zu müssen.
Prof. Manfred Wilke (Forschungsverbund SED-Staat an der FU Berlin):
Als im Dezember 1989 in den Bezirksstädten Bürgerkomitees die Dienststellen des MfS besetzten, um die befohlene Aktenvernichtung zu stoppen, schien der weitere Weg vorgezeichnet. Klar sollte sein:
1. Wer war aus welchen Gründen Opfer der Stasi geworden?
2. Wer waren die Stasi-Spitzel unter uns?
3. Wer ist für welche Verbrechen verantwortlich?
Die Akten sollten auch genutzt werden, um die Vergangenheit der Staatssicherheit juristisch, politisch und historisch aufzuarbeiten. Die Akteneinsicht – nicht die Verwaltung des MfS-Archivs –, ist ein bleibendes Ergebnis der friedlichen Revolution in der DDR und das eigentliche Symbol für die Selbstbefreiung der Gesellschaft von der Atmosphäre der Lüge und des Mißtrauens. Welch ein Unterschied zur heutigen Debatte: Michael Beleites hat prägnant formuliert: "Im Gegensatz zu 1990 werden nicht Nutzungsrechte und regionale Verankerung der Archive verteidigt, sondern die Institution der Aktenverwaltung als Symbol." Die Behörde der Bundesbeauftragten wird seit einem Jahrzehnt nicht müde, die fortdauernde Sonderverwaltung der MfS-Akten im institutionellen Eigeninteresse vor allem mit der Zahl der Anträge auf Akteneinsicht zu legitimieren. Tatsächlich verdankt diese Sonderverwaltung ihre Entstehung einer unwiederholbaren Konstellation. Die Akteneinsicht wurde nach 1990 zu einem zentralen Problem des Vereinigungsprozesses, weil die Gesellschaft der DDR für sich noch nicht Mielkes Frage beantwortet hatte: Wer war wer in der Gesellschaft der DDR? Dank der Behörde der Bundesbeauftragten wurde diese Aufgabe schnell gelöst, was entscheidend zur politischen Befriedung der neuen Bundesländer beitrug. Die Zeit, als die Bundesbeauftragten als moralische Instanz zur Durchsetzung der Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur eine politische Notwendigkeit war, nähert sich ihrem Ende.
Gleichwohl dominiert die BStU dank ihrer finanziellen Ausstattung, ihres Personals und der Vielzahl der von den MfS-Repressalien Betroffenen alle anderen Einrichtungen der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die Überhöhung der MfS-Frage in der friedlichen Revolution und danach war jedoch politisch begründet, sie verstellt mittlerweile den Blick auf die Verantwortung der Kommunisten für diese Diktatur und deren Eingebundensein in das sowjetische Imperium. Heute scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, die Ergebnisse der bisherigen Aufarbeitung zu bilanzieren, ihren institutionellen Rahmen zu überprüfen und den Platz der SED-Herrschaft in der deutschen Nationalgeschichte neu zu bestimmen. Genau diese Absicht lag der Entscheidung der Bundesregierung vom 3. Dezember 2004 zugrunde, als die Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM) im Bundeskanzleramt, Christina Weiss, die Zuständigkeit für die BStU und die Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur übernahm. Die "Auseinandersetzung mit SED-Unrecht" sollte auf eine "neue Grundlage" gestellt werden: "Ziel der BKM ist es, ein umfassendes Konzept zur erinnerungspolitischen Aufarbeitung der SED-Diktatur in ihrer ganzen Komplexität und zur Aufklärung über die Geschichte der DDR zu entwickeln – unter besonderer Berücksichtigung von Widerstand und Opposition." Die "historische, politische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitdienstes" war 1991 bei der gesetzlichen Aufgabenbestimmung des StUG (§ 1, Absatz 1, 3) nicht in den Kontext des SED-Staates und seiner Institutionen gestellt worden. Daß das problematisch war, hat man in der Abteilung Abteilung Bildung und Forschung der BStU sehr schnell gemerkt. Wichtige Publikationen dieser Abteilung verdanken ihre Qualität der Beachtung eben dieses Kontextes und der Nutzung der entsprechenden Akten. Die Diskussion um die Benachteilung externer Forscher beim Aktenzugang begleitet das StUG von Anfang an, zumal sich die Behördenleitung niemals zu einer auf ihrer gesetzlichen Zwecksetzung beruhenden Konzeption für die im Aktenzugang privilegierte Behördenforschung verständigen konnte. Das vom Ministerialdirektor im BKM Knut Nevermann im Vorfeld der Entscheidung skizzierte "erinnerungspolitische Konzept" benennt auch eine Lösung für das Problem der Behördenforschung in der BStU: "Die allmähliche Verselbständigung, Herauslösung und Neuverteilung der Forschungs- und Bildungsaufgaben der BStU verfolgt zwei Ziele: Deutliche Verknüpfung der Forschungsarbeiten mit wissenschaftlichen Institutionen ..., auch um das Problem ›Ressortforschung‹ aufzuheben. Eine Synergie freisetzende Betreuung der Bildungsarbeit primär durch die Stiftung Aufarbeitung (und in Arbeitsteilung mit der Bundeszentrale für Politische Bildung)." Auch wenn die Staatsministerin Dr. Weiss dieses Papier nach seinem Bekanntwerden und dem Protest der Bundesbeauftragten in seiner Bedeutung herabstufte, hat sie zugleich mit Nachdruck unterstrichen, ihr Haus habe die Zuständigkeit für die Stasi-Unterlagen-Behörde und die Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur erlangen wollen, "weil meine Behörde eine innere Kompetenz für Erinnerungskultur besitzt." Sie wolle am "Geschichtsverbund der SED-Diktatur" festhalten und im Laufe 2005 die entsprechende Konzeption vorlegen. Kulturpolitisch ist die Absicht der Bundesregierung nur zu begrüßen, über die Zukunft der BStU im Zusammenhang eines erinnerungspolitischen Konzepts zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu entscheiden.
Die BStU wurde am 3.12.2004 aus dem BMI ausgegliedert. Die Nevermann-Konzeption findet sich u.a. auf der Homepage der Robert-Havemann-Gesellschaft: www. havemann-gesellschaft.de. Zur Debatte über die Zukunft der BStU siehe auch die Beiträge von Michael Beleites und Silke Stokar von Neuforn im Deutschland-Archiv 1/2005.
1 Vgl. dazu u.a. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Benutzung der staatlichen Archive (Sächsische Archivbenutzungsverordnung – SächsAr-chivBenVO) vom 24. Februar 2003, § 1 (1).
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