Heft 50/2005 | Themen | Seite 46 - 56
Gert Geißler
Das Schuljahr 1952/53 in der DDR
Bildungspolitik im Umfeld des 17. Juni
Im Kontext internationaler Politik rückte die DDR seit dem Beschluss der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952, die "Grundlagen des Sozialismus" aufzubauen, weiter in das Lager der im Machtbereich der UdSSR entstandenen "Volksdemokratien". Damit kündigten sich auch im Schulwesen einschneidende Veränderungen an, deren Leitbild nun überdeutlich das sowjetische Gesellschaftsmodell einschließlich seiner schulischen Komponente war. Nach dem Scheitern vorangegangener deutschlandpolitischer Manöver erschien vom weltpolitischen Aufstieg der UdSSR faszinierten Politikern der SED die weitgehende Übertragung des sowjetischen Modells auf die DDR als erfolgversprechende Gesellschaftsstrategie. Mit dieser ging es nicht zuletzt auch im Schulwesen um die Durchsetzung von bislang noch zurückgehaltenen Herrschaftsansprüchen der SED. Ziele dieser Strategie waren im Schulwesen – neben einer anhaltenden Ideologisierung – vor allem die Durchsetzung neuer Kontrollverfahren, Veränderung in der inneren Ordnung der Schulen und auch eine dem sowjetischen Vorbild stärker angepasste Struktur der allgemein bildenden Schule. Allemal war der umstandslose, sofort mögliche Rückgriff auf die in der sowjetischen Schule und Schulpädagogik angelegten Lösungen verlockend. Dieser erfolgte auf dem Verordnungsweg und ohne jede öffentliche Diskussion. Neue Konflikte vor allem mit den Kirchen sowie um den Zugang zu Oberschule und Universität waren damit vorherbestimmt.
Personenaustausch
Eine der Voraussetzungen für die Radikalisierung der Schulpolitik war die weitgehende Verdrängung von Pädagogen, Lehrern und Schulexperten, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit geglaubt hatten, an einer antifaschistisch-demokratischen Schulreform mitzuwirken und dabei an Reformideen aus der Zeit der Weimarer Republik anschließen zu können. Bereits seit 1947, stärker seit 1950,1 massiv aber im Jahre 1952 war in den Schulverwaltungen jedoch ein Personalaustausch zugunsten solcher jungen "Neulehrer" eingeleitet worden, die sich insbesondere auf Lehrerkonferenzen und Parteiveranstaltungen im Sinne der SED positiv hervorgetan hatten.2 Damit wurde das Schulverwaltungspersonal der ersten Nachkriegszeit auf allen Verwaltungsebenen weitgehend abgelöst. Besonders gravierend war der Personalwechsel in den Verwaltungsspitzen. So befanden sich unter den Angestellten des Ministeriums für Volksbildung (MfV) schon Mitte 1951 nur noch zehn Personen, die bis Mitte 1947 eingestellt worden waren.3 Damit ging nicht nur die personelle Verbindung zur Schulreform der Weimarer Republik und zu den Neuansätzen nach 1945 verloren, sondern es setzte zugleich erheblicher fachlicher Qualifikationsabbau ein. Auch an den Schulen selbst kam es gezielt zur Zurückdrängung älterer Lehrern, nun jener, die nicht unter die rigorose Entnazifizierung gefallen und einem reformerischen Neubeginn verbunden geblieben waren. Der politisch forcierte Generationswechsel vollzog sich für diese "Altlehrer" in oft herabsetzender Weise.4
Exponent der neuen Richtung, einer Sowjetisierung der Schule, war Else Zaisser5, Ehefrau des Ministers für Staatssicherheit und durch ihre langjährige Arbeit als Hochschullehrerin in Moskau vom sowjetischen Bildungswesen geprägt und überzeugt. Bereits als Staatssekretär, noch vor ihrem Amtsantritt als Ministerin für Volksbildung im August 1952, hatte sie vom 22. Mai bis 14. Juni 1952 die erste Studienreise von Mitarbeitern des MfV in die UdSSR geleitet. In "Auswertung der Erfahrungen"6 dieser Reise wurde die bereits begonnene "Reorganisation der allgemeinbildenden Schule" intensiv vorangetrieben und damit versucht, die nach Kriegsende mit Zugeständnissen an deutsche demokratische Überlieferungen entstandene Schulverfassung endgültig zu beseitigen.
Neue Instrumente der Schulpolitik
Schon seit Beginn der 1950er waren zentrale Schulrätekonferenzen und Schulräteseminaren eingeführt und damit versucht worden, die schulpolitische Instruktion der Führungskader auf den mittleren und unteren Verwaltungsebenen zu sichern. Diesem Zweck diente zugleich die im März 1952 eingerichtete Schulinspektion. Die Schulinspektoren des Ministeriums wie auch die der "Abteilungen Volksbildung" auf Bezirks- und Kreisebene waren weisungsberechtigt und konnten so die unmittelbare "operativen Kontrolle" der Schulen gewährleisten.7 Mit Beginn des Schuljahres 1952/53 wurden in allen Schulen Pädagogischen Räte8 geschaffen. Sie waren anders als im früheren Kontext der Schulreform in der Weimarer Republik keine Beschlussgremien, sondern Beratungsorgane des Direktors. Die "Stärkung der Verantwortlichkeit der Direktoren und Schulleiter"9 richtete sich gegen die noch immer vorhandene Praxis kollegialer Schulleitung. Diese sollte gebrochen, statt dessen das Prinzip der Einzelleitung durchgesetzt werden. Strikt der Schulpolitik der SED verpflichtet wurden die erstmals im Oktober 1951 gewählten Elternbeiräte. Schon bei dieser Wahl hatte sich das MfV das Recht vorbehalten, Elternbeiräte, "die gegen ihre Aufgaben" verstießen, aufzulösen.10 Nachdem gelenkte Wahlkampagnen und parteipolitisch zusammengesetzte Wahlausschüsse die Dominanz von SED-Vertretern bei der Kandidatenaufstellung im Wahljahr 1951 zunächst nur bedingt hatten sichern können, wurde bei den in offener Abstimmung durchgeführten Wahlen im Herbst 1952 bei einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung von 33 Prozent fast jeder dritte Elternbeirat neu "gewählt". In weit überwiegender Zahl wurden Ergänzungswahlen durchgeführt. Nur 1 231 der 6 918 bis zum 1. November 1952 gewählten Räte blieben in ihrer bisherigen Zusammensetzung bestehen.11
Übernahmen aus der "Sowjetpädagogik"
Schon mit der m 4. Juli 1950 ergangenen Verordnung über die Unterrichtsstunde als Grundform der Schularbeit, die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Unterrichtsstunde und die Kontrolle und Beurteilung der Kenntnisse der Schüler12 vom 4. Juli 1950 war es zu einer eingreifenden Normierung des Unterrichts gekommen. Verbindlich wurde die Anwendung bestimmter, der sowjetischen Pädagogik entlehnter didaktischer Prinzipien. Alle "reaktionären" Methoden, zu denen auch die der "sogenannten bürgerlichen Schulreformer" gehörten, seien aus dem Unterricht zu entfernen. Die Lehrkräfte wurden erstmals verpflichtet, größere Unterrichtseinheiten des Lehrplans in einem detaillierten Arbeitsplan aufzugliedern und sich entgegen verbreiteter Gewohnheit schriftlich auf jede Unterrichtsstunde vorzubereiten.13 Verlangt wurden laufende, systematische Überprüfungen der Leistungen des Klassenkollektivs bzw. des einzelnen Schülers, besondere "Kontrollstunden" zur Überprüfung größerer Stoffeinheiten sowie festgesetzte schriftliche Klassen- und Hausarbeiten.
In der Annahme, damit höchsten Leistungsanspruch geltend machen zu können, wurde in den Grundschulen das sowjetischen System der Abschluß- und Zwischenprüfungen14 mit einheitlichen Wiederholungs- und Prüfungswochen am Schuljahresende eingeführt. Auch das Schülertagebuch, das Klassenbuch und die Funktion des Klassenleiters wurden verbindlich. Das sowjetische Vorbild wirkte bis in die Details der Unterrichtsorganisation, der Lehrpläne, des Verwaltungsaufbaus und der Erziehung. Häufig wurden dabei sowjetische Verordnungstexte einfach übernommen, so bei den vorgesehenen Regeln für die Schüler im April 1953.15
Führende Rolle der SED an den Schulen
Weitgehend dem sowjetischen Reglement16 folgte die Pionierorganisation.17 Sie wurde mit hauptamtlichen Funktionären fester an der Schule verankert.18 Nachdem konstatiert worden war, dass "an den meisten Schulen die Parteiorganisationen schlecht arbeiten und die örtlichen Kreisparteileitungen keine Arbeit mit den Lehrern durchführen, keine besonderen Zusammenkünfte organisieren, auf denen politische, pädagogische und andere wissenschaftliche Fragen behandelt werden"19, wurde die SED-Parteiarbeit an den Schulen aktiviert. Eine analoge Funktionszuweisung galt für die Parteiorganisationen in den staatlichen Schulverwaltungen. Die Schulparteiorganisationen wurden mit SED-Politbürobeschluss aufgefordert, eine "selbständige Parteiarbeit" zu entwickeln. Ihnen war dabei im Grunde die politische und ideologische Kontrolle des gesamten Schullebens zugedacht. Als ein "die Kreisleitung operativ unterstützendes Organ" sollten "Lehreraktive" gebildet werden, bestehend aus den Parteisekretären der Schulen, Kindergärten und -heime sowie der Kreisvolksbildungsorgane. Den Aktivs sollten zudem, soweit sie Mitglieder der SED waren, besonders tatkräftige Lehrer, Schulfunktionäre, Elternvertreter und Funktionäre der Massenorganisationen angehören.20 Insbesondere wurden – seitdem bis zum Ende der DDR üblich – die "Genossen Schulleiter" zur "regelmäßigen Rechenschaftslegung vor der Parteileitung verpflichtet".
Reorganisation der allgemein bildenden Schulen
Hinzu kamen Veränderungen in der Schulstruktur. Bereits zum Schuljahresbeginn 1951/52 waren in zunächst noch geringer Zahl "Zehnklassenschulen"21 eröffnet worden. Diese Schulen bauten auf der achtjährigen Grundschule auf. Sie hatten vor allem den Zweck, Vorlauf für die Ausbildung von Fachschulkadern zu schaffen. Die Standorte dieser Schulen lagen in der Regel in ländlichen Regionen und in Industriegebieten jenseits der traditionellen Einzugsgebiete der Oberschulen. Mindestens 80 Prozent der Schüler sollten Kinder von "Arbeitern und werktätigen Bauern" sein.
Die Profilierung des Bildungsganges der Zehnklassenschüler und die Möglichkeiten ihres Übergangs zu den technischen Fachschulen blieben im MfV umstritten. Eine starke Alternative zur Oberschule, deren Schüler sich trotz aller Förderung der "Arbeiter-und-Bauern-Kinder" noch immer bildungsbürgerlichen und kirchlichen Milieus verhaftet zeigten, war von der neuen Schulform nicht zu erwarten. Bedingt auch durch akute Sparzwänge wurde deshalb seit Beginn des Jahres 1953 eine grundsätzliche Veränderung der bestehenden Schulstruktur mit achtjähriger Grundschule und vierjähriger Oberschule geplant. Im Ergebnis entsprechender Überlegungen sah der Ministerratsbeschluss vom 15. Mai 1953 die "Reorganisation der allgemeinbildenden Schulen"22 vor. Demnach waren die vereinzelt bestehenden Zehnklassenschulen und die bisherige Oberschule zu einer dreijährigen, zur Hochschulreife führenden Oberschule zu verschmelzen. Auch dieses Vorhaben folgte sowjetischen Vorbildern. Mit dem "Gesetz über das Schulsystem" vom 24. April 1953 war der gleiche Schulaufbau zudem auch in der Tschechoslowakei verordnet worden.
Zugang zur Oberschule
Vor allem für Bewerber aus bürgerlichen und kirchlich gebundenen Elternhäusern, aber auch für alle ihrer sozialen Herkunft nach nicht zur Arbeiterklasse und zu den werktätigen Bauern gerechneten Kinder setzten seit Beginn der 1950er Jahre deutliche Benachteiligungen beim Oberschulzugang ein. Das zeigte sich in Vorbereitung des Schuljahres 1951/52 erstmals mit der zentralen Lenkung23 der Neuaufnahme in die Oberschule. Zwar waren zunächst nur Schüler mit guten und sehr guten Leistungen angesprochen worden.24 Da jedoch 60 Prozent der Aufzunehmenden "Arbeiter- und Bauernkinder" sein sollten, wurden zahlreiche Kinder aus bürgerlichen Elternhäusern mit einem Notendurchschnitt bis zu 1,5 abgelehnt, während andere bei einem Durchschnitt bis 3,2 nachträglich noch Aufnahme fanden. Daraufhin erhoben insgesamt etwa 6 000 Elternhäuser, die Hälfte der abschlägig Beschiedenen, Einspruch. Den Einsprüchen musste fast in jedem zweiten Fall stattgegeben werden. Es kam zu weiteren Aufnahmen sowohl von Arbeiter- und Bauernkindern als auch von Kindern aus der "technischen Intelligenz" und von solchen mit einem Zensurendurchschnitt von 1,4 und besser. Zugang zur Oberschule fanden schließlich 36 128 Bewerber. Gemeldet hatten sich ursprünglich 45 000, vorgesehen gewesen waren 22 000.25
Angesichts des unvermuteten Elternprotestes sah das MfV für das Schuljahr 1952/53 einen etwas geringeren "Anteil der Arbeiter- und Bauern-Kinder an der Schülerzahl der Oberschulen" vor: 50 Prozent. Zu erwarten war nach den Erfahrungen des Jahres 1951 nun, dass voraussichtlich "etwa 8 000 Kinder bürgerlicher Kreise abgelehnt" werden würden.26 Für das Schuljahr 1952/53 kündigten sich damit neue Auseinandersetzungen an.
Kesseltreiben gegen die Junge Gemeinde
Dem staatlichen Erziehungsanspruch stand organisiert hauptsächlich die unabhängige Jugendarbeit in den seit 1947/48 wieder stärker aktiven27 Jungen Gemeinden der Evangelische Kirche entgegen. Bislang war die kirchliche Jugendarbeit vergleichsweise wenig behindert, eher geduldet worden. Und Funktionären der SED schien es sogar, als sei eine gewisse Integration christlicher Oberschüler erreicht. Diese Schüler waren weitgehend der FDJ beigetreten – 80 Prozent der Oberschüler gehörten gegen Ende 1951 der einheitlichen Jugendorganisation an – und in ihr weitgehend unbeanstandet tätig. Im MfV bestand daher die Ansicht, dass die Junge Gemeinde zwar in "einigen Gegenden (Erzgebirge, Oberharz und Thüringer Wald) noch gewisse Bedeutung" habe, "ohne jedoch die gesellschaftliche Entwicklung der Oberschule ungünstig zu beeinflussen".28 Und überhaupt schien die politische Lage an den Oberschulen entspannt. Noch von September 1950 bis Juli 1951 hatte das MfV in den Ländern der DDR einschließlich der mit Zuchthausstrafen endenden "Fälle" im sächsischen Werdau29 25 Verweisungen von allen Oberschulen "wegen politischer Vergehen" erfasst 30 Nach Ansicht des MfV stellten diese Fälle jedoch "so vereinzelte Ausnahmen dar, dass trotzdem ohne Einschränkung festgestellt werden kann: die heutigen Oberschüler sind begeisterte Agitatoren und Propagandisten im Kampf um die nationale Einheit und Frieden".31
Spannungen zwischen Kirche und Schuladministration 32 entstanden akut auch auf einem anderem Feld. Während in der Schulraumfrage zu Beginn der 1950er Jahre im Sinne der Verfassungsartikel33 beiderseits respektierte Lösungen gefunden worden waren,34 thematisierte das MfV seit Sommer 1951 die konfessionellen Kindergärten35 und Kinderheime36, über die ihm zum Teil kaum Informationen vorlagen. Mit der Verordnung über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen37 vom 26. Juli 1951 und ihren beiden Ausführungsbestimmungen stellte das MfV gegen den Widerspruch der Kirchen38 sein Recht auf pädagogische Dienstaufsicht über alle Heime fest, mit einer weiteren Verordnung vom 18. September 1952 auch die Verantwortlichkeit für "die Genehmigung zur Eröffnung und Schließung der Kindergärten, Kinderwochenheime und Horte."39 Beide Verordnungen traten an die Stelle des SMAD-Befehls 225 vom 26. Juli 194640, erwähnten aber anders als dieser die religiösen Gemeinden als Träger von Kinderheimen nicht, während sie zugleich die Möglichkeit der Schließung bestehender Einrichtungen signalisierten. Damit zeichnete sich ab, dass die nach Kriegsende für kirchliche Erziehungseinrichtungen gegebenen Bestandsgarantien zumindest nicht mehr uneingeschränkt galten.
Dem staatlichen Druck und der offenen politischen und weltanschaulichen Instrumentalisierung der öffentlichen Schulen begegneten die Kirchen mit der Forderung nach "Errichtung einer Anzahl von Schulen (Grund- und Oberschulen), deren Lehrkörper, Lehrplan und Unterricht im christlichen Geiste gestaltet sind".41 In diesen Zusammenhängen artikulierte sich schulörtlich anhaltend auch in Elternversammlungen das Verlangen nach "Errichtung christlicher Schulen".42 Mit besonderem Nachdruck vertreten wurden solche Forderungen in den katholischen Schulorten Thüringens und in den weitgehend geschlossen katholisch-sorbischen Gemeinden der Oberlausitz. Beim Neubau von Zentralschulen wurde hier, auch von den Ortsausschüssen der Nationalen Front und mit Stimmen der SED, das Anbringen von Kruzifixen auch in diesen Schulgebäuden43 verlangt.44 Ende Januar/Anfang Februar 1953 wurde schließlich unter Berufung auf die in der DDR-Verfassung ausgesprochene Trennung von Kirche und Staat die Entfernung der Kruzifixe angewiesen.45 Sofern es sich bei den Schulen um Kirchschullehen46 handele, sei die Entfernung immerhin für die Zeit des Unterrichts gerechtfertigt.
Auch im Zusammenhang mit diesen Konflikten wurden seit Jahresbeginn 1953 vereinzelt an Schulen bestehende CDU-Betriebsgruppen aufgelöst bzw. durch gezielte Versetzungen um ihre Arbeitsfähigkeit gebracht. Unter existenzbedrohendem Druck – am 15. Januar 1953 war der CDU-Politiker und DDR-Außenministers Georg Dertinger unter Spionagevorwurf verhaftet worden – erklärte die CDU-Führung im Frühjahr 1953 schließlich die "Auflösung aller CDU-Betriebsgruppen an den allgemeinbildenden Schulen".47
Trotz aller administrativen Bemühungen änderte sich an der Schulrealität zunächst wenig. Aus Sicht der Schulinspektoren litt der Unterricht48 bei großen Unterschieden in der Arbeit der einzelnen Lehrer und der jeweiligen Schulen an erheblichen Mängeln. Ideologische Erziehungsarbeit und "parteiliche Stellungnahme" wurden "kaum in den Ansätzen" festgestellt, "Beispiele für einen guten erziehenden Unterricht" konnten "nicht gegeben werden". Trotz der Pflichtveranstaltungen zum Studium der Sowjetpädagogik im Schuljahr 1950/51 fand die Schulinspektion im Herbst 1952 "in den besuchten Schulen die Kenntnis des dialektischen Materialismus gering".49
Zwar zeigte sich an allen Schulen das Bemühen um Verbesserung der Disziplin, jedoch war "bewußte Disziplin" noch kaum erreicht, in einem Fall musste die Anwendung der Trillerpfeife im Unterricht verzeichnet werden. Auch fehlte es an Planung und Dichte der gewünschten Leistungskontrollen; von den meisten Lehrern würde lediglich Wissen abgefragt.
Eine Verantwortlichkeit des stellvertretenden Direktors oder des Schulleiters für die pädagogische Arbeit an der Schule konnte entgegen der Verordnungslage "nirgends" festgestellt werden. Häufig praktizierten die Schulleiter und Direktoren im Sinne einer kollegialen Schulleitung nach überkommenen Mustern aus der Weimarer Republik. Die Pionierorganisation und die FDJ waren häufig nur "formal" tätig, blieben nach Einschätzung der Schulinspektoren ohne hinreichende Unterstützung durch die Lehrer, während sich an einigen Oberschulen, so in Droyßig und Gotha, ein starker Einfluss der Jungen Gemeinde zeigte. Einem der scharfsichtigen Inspektoren entging es nicht, dass in der Oberschule Zeitz die zur vorgeschriebenen Raumgestaltung gehörenden Bilder des DDR-Präsidenten nur mit Reißzwecken an die Wand geheftet waren."
Überprüfung der Schüler- und Lehrerkader"
Frühjahr 1953Im Zuge allgemein fortschreitender Stalinisierung waren die Pädagogen auf Beschluss der SED nunmehr verpflichtet, "allseitig entwickelte Persönlichkeiten" zu erziehen, "die fähig und breit sind, den Sozialismus aufzubauen und die Errungenschaften der Werktätigen bis zum äußersten zu verteidigen".50 Noch bevor dieser Anspruch erhoben war, hatte das IV. Parlament der FDJ vom 27. bis 29. Mai 1952 mit der Annahme einer neuen "Verfassung" die Verbandsmitglieder u.a. zur Verteidigung der DDR und zum Dienst in der Kasernierten Volkspolizei aufgerufen und den Führungsanspruch der SED anerkannt.51
An den Oberschulen wurde in den folgenden Monaten seitens der FDJ-Funktionäre auf Verpflichtungserklärungen für den späteren Dienst in der Kasernierten Volkspolizei gedrungen und in einer Atmosphäre zunehmender Kriegshysterie zumindest der Beitritt zur am 8. August 1952 gegründeten paramilitärischen Gesellschaft für Sport und Technik (GST) erwartet.52 Die allseits propagierte "Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft" führte zu erheblichen Neuakzentuierungen in Lehrplan und Unterricht,53 so hinsichtlich des Faches Körpererziehung54 und der auf die Besprechung politisch aktueller Geschehnisse gerichteten Gegenwartskunde.55
Bei neuerlicher Verschärfung des kirchenpolitischen Kurses der SED und weiter wachsender Teilnahme Jugendlicher an der Arbeit der Jungen Gemeinde kam es schon Ende 1952 an einzelnen Oberschulen zu massivem Vorgehen gegen solche kirchlich gebundene Oberschüler,56 die sich demonstrativ fortschreitender Vereinnahmung durch Schule und Jugendverband, insbesondere den Militarisierungsbestrebungen verweigerten. An den meisten Schulen gab es einzelne Lehrer, die gleichfalls "pazifistische" Haltungen erkennen ließen.57 Sichtbar wurde, dass der Einfluss der Jungen Gemeinde nicht, wie zuvor angenommen, nur regional von Bedeutung war und sich beispielsweise im Bezirk Frankfurt/Oder mit für SED und MfV alarmierenden Befunden zeigte.58
Auf Beschluss der SED-Führung von Ende Januar 195359 setzte im Frühjahr eine umfassende, zum Agentenvorwurf gesteigerte Kampagne60 gegen die Junge Gemeinde ein.61 Organisiert von der FDJ, fanden Ende März/Anfang April 1953 an allen Oberschulen so genannte Protestversammlungen statt, die nach einem internen Bericht "zum Ausgangspunkt kämpferischer Auseinandersetzungen mit den feindlichen Elementen an unseren Schulen", besonders mit den "verbrecherischen Machenschaften" der "Jungen Gemeinde" wurden.62 Die sich zur kirchlichen Jugendarbeit bekennende Schüler wurden in diesen unter Leitung von Vertretern der Kreis- bzw. der Bezirksleitungen der FDJ durchgeführten Schülerversammlungen63 aufgefordert, sich durch die Unterzeichnung von Resolutionen von der Jungen Gemeinde zu distanzieren. Grundsätzlich sollte die damit forcierte "Reinigung der Schülerkader" zunächst nicht als ein Akt der staatlichen Schulverwaltung, sondern als Erfüllung von Forderungen der " fortschrittlichen Öffentlichkeit" dargestellt werden.
Hauptakteur dieses Kesseltreibens64 war die FDJ, deren Sekretariate sowohl der SED als auch den staatlichen Organen, nicht zuletzt auch der Schuladministration später als Kaderreservoirs dienten. Einer zeitgenössischen Einschätzung des persönlichen Mitarbeiters von Ministerpräsident Grotewohl zufolge waren in den FDJ-Kreisleitungen sehr oft Funktionäre tätig, die in ihrer Funktion "nicht mehr als einen gutbezahlten Posten" sahen, "verkrachte Schüler und Studenten oder auch ungelernte Arbeiter, die ein bequemes, unkontrolliertes Arbeitsverhältnis" suchten, arrogant und anmaßend auftretend, kaltschnäuzig, vertraut mit den übelsten Formen des Parteijargons.65
Gemeinhin hatte sich die in ihrer "politischen Arbeit" vor allem auf die Berufsschüler und Jungarbeiter konzentrierte FDJ mit der Schulverwaltung bislang wenig koordiniert. Die Schulgruppen der FDJ erhielten zumeist keine oder nur sporadische Anleitung von den FDJ-Kreissekretariaten, und die Gewährleistung des FDJ- und Pionier"lebens" fiel weitgehend der Schule zu. Das hinderte FDJ-Funktionäre nicht daran, unvermittelt in den Schulablauf einzugreifen, indem sie etwa Verbandsmitglieder auch aus dem Unterricht heraus zu Einsätzen abkommandierten. Auch Pioniere wurden gern zur Ausgestaltung von Feierlichkeiten herangezogen. Diese Praktiken waren um so eher möglich, seit sich die FDJ im Schuljahr 1952/53 erstmalig mit hauptamtlichen Sekretären an den Oberschulen etablierte.66
Das bislang eher sporadische, unregulierte Vorgehen gegen kirchlich gebundene Jugendliche sollte zum 12. Mai 195367 durch eine vom MfV verantwortete generelle politische Eignungsüberprüfung von Schülern und Lehrern der Oberschulen abgelöst werden. Hinsichtlich der Oberschullehrer wurde, wie vorgesehen, bis 30. Mai 1953 auf Bezirksebene über die weitere Verwendung einschließlich eventueller Versetzungen, Zurückstufung oder Entlassung entschieden. Von Entlassung betroffen war jeder zehnte Oberschullehrer.68
Die von den jeweiligen Direktoren, Schulpartei- und FDJ-Sekretären durchzuführende "Überprüfung sämtlicher Schüler der Klassen 9 bis 12" sollte zu einer den Abteilungen für Volksbildung bei den Räten der Kreise bis 10. Juni vorliegenden, mit ausführlicher Begründung versehenen "Liste der auszusondernden Schüler" führen.69 Bei den Aussonderungen wurde "mit einer größeren Anzahl von Oberschülern gerechnet, die umgehend in den Produktionsprozess eingereiht werden müssen."70 Die Maßnahme sollte "Feinde und Schädlinge", "Agenten der Kriegstreiber" treffen, aber auch Schüler, bei denen ganz allgemein "der politische Reifegrad noch nicht erreicht" sei.
Trotz der Verflechtung von SED, FDJ und MfV blieb die Koordination dieser Schülerüberprüfung unzulänglich, zumal gerade auf Ebene der Kreise und der einzelnen Schulen unterschiedliche, oft personenbezogene Machtkonstellationen bestanden. Gegen Ende Mai zeigten sich mit den im MfV eingehenden Berichten gravierende Unterschiede in der von den Kreisinstanzen angewandten Aussonderungspraxis. Vielfach war das gegen Angehörige der Jungen Gemeinde übliche Verfahren der Schülerversammlungen, der FDJ-Ausschlüsse, der durch den Pädagogischen Rat beschlossenen oder direkt vom Schuldirektor ausgesprochenen Verweisung von der Oberschule beibehalten worden. Damit erfolgte die erst nach dem 10. Juni mit Einsetzen des so genannten "Neuen Kurses" unter dem Vorbehalt übergeordneter Entscheidung stehende Verweisung sofort. Während im Bezirk Gera von 3 500 Oberschülern 500 zum Ausschluss vorgesehen worden waren, meldete der Bezirk Leipzig bei 7 900 Oberschülern 62 Ausschlüsse.71 Ganz offensichtlich wurden in einigen Bezirken nur so genannte "Rädelsführer" ausgesondert, in anderen dagegen, so auch in Suhl und Brandenburg, die als politisch wenig bewusst geltenden Schüler überhaupt.
Bei allgemeiner Durchsetzung dieser zweiten Linie konnte 1952/53 bei insgesamt 113 338 Oberschülern72 mit der Entfernung von fünf bis acht Prozent der Oberschüler gerechnet werden. Allerdings war nur in wenigen Fällen der Ausschluss von allen Oberschulen der DDR beantragt worden. In einem Schreiben vom 6. Juni 1953 teilte die Volksbildungsministerin Zaisser dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten und SED-Generalsekretär Ulbricht wahrscheinlich in Absprache mit sowjetischen Instanzen73 mit, dass sie sich außerstande sehe, die von der Abteilung Allgemeinbildende Schulen des ZK unterstützte ausgreifende Ausschlusspraxis – zunächst im Fall der Stadt Brandenburg – zu bestätigen.74
Soweit möglich, wurden durch die Hauptschulinspektion des MfV Anfang Juni 1953 versucht, in einzelnen Bezirken und Kreisen geplante neue Ausschlusskampagnen zu verhindern.75 Schon am 30. Mai 1953 hatte das Ministerium bei der ZK-Abteilung Allgemeinbildende Schulen eine Beschlussvorlage zur Sicherung der vorgesehenen Erhöhung der Oberschulkapazität eingereicht76 und dabei auf die bereits bestehende eklatante Unterschreitung77 der Planzahlen verwiesen.
Aufgezwungen und verspätet – der "Neue Kurs"
Inzwischen, am 2. Juni 1952, hatte die nach dem Tod Stalins neue sowjetische Führung einen "Kurswechsel" in der DDR verlangt.78 Beschlüsse des Politbüros des ZK der SED vom 9. Juni 1953 und des DDR-Ministerrates vom 11. Juni 1953 kündigten daraufhin eine Politik des "Neuen Kurses" an,79 die auch die Bildungspolitik betraf.
Am 10. Juni 1953 wurde der mit dem Vorgehen gegen die Junge Gemeinde und einer Pressekampagne gegen kirchliche Erziehungseinrichtungen begonnene offene Kirchenkampf – nach einer Zusammenkunft zwischen dem Ministerpräsidenten Grotewohl und Kirchenvertretern – abgebrochen.80 Es erfolgte die Zusage, die zu Jahresbeginn verfügten Beschränkungen hinsichtlich des Religionsunterrichts in Räumen der Schule aufzuheben.81 Hinfällig wurde so u.a. auch die nach einer Kurzinspektion Ende April vorbereitete Auflösung der von der katholischen Schwesternschaft der Ursulinen getragenen Theresien-Oberschule in Berlin, der einzigen, nach alliiertem Recht bislang erhaltenen, nichtstaatlichen allgemeinbildenden Schule in der DDR.82
Die Überprüfung der Oberschüler wurde mit Fernschreiben des MfV vom 15. Juni 1953 für abgebrochen erklärt. Wie alle anderen Maßnahmen des "Neuen Kurses" kam auch das schulpolitische Einlenken zu spät, um den sich mit einer Streikwelle und Unruhen abzeichnenden Aufstand noch abwenden zu können. Bis zum 17. Juni83 waren die vorgesehenen Veränderungen im Unterstellungsbereich des Ministeriums für Volksbildung nur partiell bekannt geworden. Die weitgehende Wiederaufhebung der Überprüfungsergebnisse begann daher erst nach dem Aufstand vom 17. Juni und – so ist anzunehmen – auch erheblich gründlicher.
Von den nach Kenntnisstand des MfV84 426 entlassenen Oberschullehrern waren bis Ende Juli 353 wieder eingestellt. In 14 von 16 Fällen wurden funktionsenthobene Direktoren wieder eingesetzt. Von den amtlich 832 ausgeschlossenen Oberschülern waren zur gleichen Zeit 588 wieder zur Schule und zum Abitur zugelassen worden. Weitere Fälle wurden auch noch in den nachfolgenden Wochen positiv entschieden.85
Der Aufstand vom 17. Juni 1953 verhinderte eine geradlinige Fortführung der seit Sommer 1952 auf dem Schulgebiet betriebenen Machterweiterungsversuche. Nach der Niederschlagung des Aufstandes, während dem sich die neue Lehrerschaft nach den eingegangenen Berichten86 weitgehend staatsloyal oder abwartend87 gezeigt hatte, war die Orthodoxie in der SED-Führung gestärkt und durch die neue Sowjetführung notgedrungen politisch bestätigt worden. Zwar wurden nahezu alle einschlägigen bildungspolitischen Maßnahmen aus der Zeit vor dem 17. Juni 1953 abgeschwächt oder aufgegeben, zwar gerieten dogmatische pädagogische Auffassungen nun teilweise in die Kritik, aber die generelle politisch-ideologische Funktion der DDR-Schule blieb davon unberührt. Dabei zerschlugen sich die Erwartungen der Anhänger einer direkten Übernahme sowjetischer Pädagogik ebenso wie die jener, die glaubten, ursprüngliche Reformvorstellungen kurzfristig wiederbeleben zu können.
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Verfügungen und Mitteilungen des Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik.
Die neue Schule. Blätter für demokratische Erneuerung in Unterricht und Erziehung. Berlin.
Gert Geißler, geb. 1948 in Leipzig, Bildungshistoriker, Berlin. Publikationen: Schule: Streng vertraulich! Die Volksbildung der DDR in Dokumenten. Eine Publikation des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. BasisDruck Verlag. (Geschichte, Struktur und Funktionsweise der DDR-Volksbildung, Band 1). Berlin 1996 (unter Mitarbeit von Falk Blask und Thomas Scholze); Schulleistung in der DDR. Das System der Leistungsentwicklung, Leistungssicherung und Leistungsmessung. Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York 2000 (gemeinsam mit Hans Döbert); Geschichte des Schulwesens in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik 1945 bis 1962. Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York 2000; Schulreform und Schulverwaltung in Berlin. Die Protokolle der Gesamtkonferenzen der Schulräte von Groß-Berlin Juni 1945 bis November 1948. Bearbeitet und kommentiert von Gert Geißler. Frankfurt am Main, Berlin, 2002.
1 Siehe § 1 des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung. Vom 8.2. 1950 (Dokumente 1970, 356ff.). Zum Jugendgesetz erging eine Durchführungsanordnung (Gbl. 50/445): "(2) Das Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik erlässt bis zum 15. Juni 1950 eine Anweisung, durch die die Schulverwaltungen im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verpflichtet werden, junge qualifizierte Kräfte als Mitarbeiter in den Ministerien und als stellvertretende Schulräte und Schulleiter einzusetzen." Die Verordnung garantierte der FDJ die Teilnahme an allen Beratungen der Ministerien, in denen Jugendfragen Gegenstand waren, ebenso die Teilnahme an den Lehrerkonferenzen in den Ländern. Angeordnet wurde u.a. auch die Einrichtung von Pionier- und FDJ-Zimmern in den Schulen.
2 Zu den Neulehrern siehe insbesondere Hohlfeld 1992 und 1997; Gruner 2000.
3 Siehe Geißler, Wiegmann 1996, S. 111.
4 Siehe auch Dokument 105 (MfV. Kündigung von Lehrern. 22.3.1953). In: Geißler, Blask, Scholze, S. 198f.
5 Zaisser, Else (Elisabeth), geb. Knipp (16.11.1898–15.12.1978); 1919 Lehramtsprüfung, bis zur Arbeitslosigkeit 1922 Lehrerin, 1922 Eheschließung mit dem KPD-Funktionär Wilhelm Zaisser, 1926 KPD, 1928 bis 1930 und dann 1932 bis 1947 in der UdSSR; bis 1933 Lehrerin an der Karl-Liebknecht-Schule in Moskau, danach bis 1935 Besuch der Kommunistischen Universität in Moskau, seit 1933 Oberlehrerin am Moskauer Staatlichen Institut für Fremdsprachen, Dozent und Lehrstuhlleiterin an verschiedenen Moskauer Universitäten, Verfasserin zweier Hochschullehrbücher; 1947 Rückkehr nach Deutschland und Lehrauftrag für Geschichte und Systematik der Sowjetpädagogik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 1949 mit Lehrauftrag an der Technischen Universität Dresden, 1. Januar 1950 Direktorin des Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts in Berlin, 1. Januar 1951 Staatssekretärin im Ministerium für Volksbildung der DDR, 14. August 1952 Ministerin, 31.10. 1953 Rücktritt, danach vorwiegend als Übersetzerin tätig.
6 BAB, DR 2/6271, MfV, HA Unterricht und Erziehung, Auswertung der Reise in die Sowjetunion, 18.10.1952, Bl. 76; im folgenden zit. nach ebd.
7 Die Schulinspektoren übten die staatliche Kontrolle über die allgemein bildenden Schulen und die Abteilungen Volksbildung bei den Räten der Bezirke und Kreise aus. Sie hatten die Aufgabe, ggf. Sofortmaßnahmen einzuleiten (BAB, DR 2/4239, Richtlinien für die Arbeit der Schulinspektoren. Vom 12. 3. 1953, Bl. 164ff.).
8 Statut für den Pädagogischen Rat an den allgemeinbildenden Schulen der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 9. Dezember 1952. In: Dokumente 1970, S. 434ff. Die Beschlüsse des Rates, dem alle Lehrer und Erzieher der Schule sowie der Vorsitzende des Elternbeirates angehörten, bedurften der Zustimmung des Direktors, der auch Vorsitzender des Rates war und dessen persönliche Verantwortung durch die kollektive Beratung nicht eingeschränkt wurde.
9 BAB, DR 2/6271, MfV. Betr.: Auswertung der Reise in die Sowjetunion, Groth, 16.9. 1952., Bl. 28.
10 Der Elternbeirat galt als "Organ der Eltern zur Unterstützung der Schule bei der Verwirklichung der Schulpolitik des Arbeiter- und Bauernstaates" (Verordnung vom 12.4.1951 über die Bildung und die Aufgaben der Elternbeiräte in allgemeinbildenden Schulen. In: Dokumente, Teil 1/1945-1955, S. 393ff).
11 BAB, DR 2/4239, Bl. 191ff., SED, ZK, Abt. Allgemeinbildende Schulen, Bericht über die Vorbereitung und Durchführung der Elternbeiratswahlen für das Schuljahr 1952/53, 28.1.1953. Lediglich im Kreis Heiligenstadt war die SED mit 15,8 Prozent schwächer vertreten als die Blockparteien (CDU 18 Prozent). Schulen mit auffällig niedriger Wahlbeteiligung gab es vor allem in Sachsen, auffällig dabei besonders einige Schulen in Leipzig. An der Grundschule Oschatz-Rebben in Sachsen lag die Wahlbeteiligung bei 5 Prozent.
12 Dokumente, Teil 1/1945–1955, S. 365ff. (Auszüge).
13 Die Vorbereitung sollte mindestens enthalten die Formulierung des Unterrichtsziels, die zu erreichenden Unterrichtsergebnisse, die vorgesehene Struktur der Stunde, die methodischen Verfahren, die Auswahl der zu verwendenden Lehr- und Lernmittel, die Hausaufgaben und die Zeiteinteilung der Stunde.
14 Beginnend mit dem Schuljahr 1948/49 wurden immer mehr Klassenstufen in dieses System einbezogen. Am Ende des Schuljahres 1952/53 fanden schriftliche und mündliche Versetzungs- bzw. Abschlussprüfungen in allen Klassen ab Klassenstufe 4 statt (Verfügungen und Mitteilungen, 1/1953, S. 1ff.). Durchgesetzt wurde die in der sowjetischen Schule übliche Zensurenskala mit den Noten 1 bis 5. Im dritten Schuljahresabschnitt 1952/53 trat der reguläre Unterricht weitgehend in den Hintergrund, indem die Lehrer die Schüler gezielt auf die Prüfungen vorzubereiten suchten.
15 Siehe Dokument 106 (Regeln für die Schüler. 1953). In: Geißler; Blask, Scholze 1996, S. 199f. Die Regeln für die Schüler entsprachen teils wörtlich den am 2. 8. 1943 vom Rat der Volkskommissare der RSFSR bestätigten Regeln, die seit 1951 auch für die Schule der DDR (die neuen schule, 6(1951)22, S. 523f.) propagiert worden. In einer nur noch 12 Punkte zählenden Fassung wurden sie am 1. 1. 1955 für alle Grundschüler (Klassen 1 bis 8) verbindlich.
16 Siehe u.a. Handbuch des Pionierleiters. Berlin 1952 (Übersetzung aus dem Russischen).
17 Zur Geschichte der Pionierorganisation siehe insbesondere Ansorg 1997.
18 Auf Beschluss der Tagung des Zentralrats der FDJ (19.- 21. 12. 1952) wurden 1953 (Die neue Schule, Nr. 6/53) hauptamtliche FDJ-Sekretäre in allen Oberschulen (Klasse 9 bis 12) mit mehr als 400 Schülern eingesetzt. An größeren Grundschulen waren bereits seit 1950 hauptamtliche Pionierleiter tätig.
19 Siehe Ulbricht, Walter: Die gegenwärtige Lage und die neuen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Referat und Schlußwort auf der II. Parteikonferenz der SED. Berlin, 9. bis 12.7.1952. Berlin 1952, S. 111f.
20 Siehe Zur Erhöhung des wissenschaftlichen Niveau des Unterrichts und zur Verbesserung der Parteiarbeit an den allgemeinbildenden Schulen, 29.7.1952, in: Dokumente, Teil 1/1945 bis 1955, S. 424.
21 Um insbesondere Kinder von "Arbeitern und Bauern" auf die Ausbildung zu so genannten mittleren Kadern an Ingenieurschulen und Lehrerbildungsinstituten vorzubereiten, hatte die SED-Führung schon 1950 auf dem III. Parteitag die Errichtung von Zehnklassenschulen gefordert. Das Profil dieser Schulen, d.h. zweier an die Grundschule anschließenden Klassenstufen mit eigenem Bildungsgang, blieb umstritten.
22 Verordnung über die Reorganisation der allgemeinbildenden Schulen. In: GBl. Jg. 1953, S. 732f.
23 Siehe Anweisung Nr. 83 vom 5. 1.1951.
24 BAB, DR 2/2113. Bericht über den Stand der Aufnahmen in die Oberschulen und Zehnklassenschulen, Bl. 23.
25 BAB, DR 2/3983, Bericht über die Auswertung der Aufnahmen in die Oberschulen und Zehnjahresschulen für das Schuljahr 1951/52, Bl. 38, 45; BAB, DR 2/1172, Groth an Zaisser, Aufnahmen in die Ober- und 10-Jahresschulen, Löbner, 11. 9. 1952, Bl. 82f.
26 BAB, DR 2/1172, MfV, Abt. Oberschulen, Plan für Sofortmaßnahmen zur erfolgreichen Durchführung der Aufnahme in die Oberschulen und Zehnklassenschulen, 16. Februar 1952, Bl. 23.
27 Siehe u.a. Dokument 247 (SED. Zur kirchlichen Jugendarbeit. 15.4.1948). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 430.
28 BAB, DR 2/MfV, Abt. Oberschule, Lage der Oberschule, 10. 11. 1951, Bl. 90.
29 Siehe Beyer 2003.
30 BAB, DR 2/1172, Bl. 93, MfV, Abt. Oberschule, Lage der Oberschule, 10.11.1951. Nach Fricke 1996 S. 838 wurden "allein in der sowjetischen Zone und der DDR der 50er Jahre mindestens 1 200 Oberschüler und Studenten verhaftet und in Zwangsarbeitslager oder Zuchthäuser verbracht". Bleiben, was die Oberschüler angeht, die Internierungen und Festnahmen durch den sowjetischen Sicherheitsdienst in der unmittelbaren Nachkriegszeit außer Betracht, deren Zahl kaum exakt feststellbar ist, so wurden nach den Unterlagen der Abteilung Oberschule des MfV und der einzelnen Oberschulen seit 1951 schuljährlich etwa zwischen 30 und 50 Schüler aus unterschiedlichen Gründen, darunter auch politischen, von allen Oberschulen der DDR verwiesen (siehe exemplarisch Verweisungen von den Oberschulen, 25.1.1957, in: Geißler/Blask/Scholze, Schule, S. 292). Zu wesentlichen Abweichungen von diesen Zahlen kam es im Frühjahr 1953, im Herbst 1961 und 1968. Politisch motivierte Verurteilungen von Oberschülern sind mit Ausnahme der genannten Fälle 1950/51 für das Jahr 1956 in Dresden, 1961 in Strausberg und 1968 bekannt.
31 BAB, DR 2/MfV, Abt. Oberschule, Lage der Oberschule, 10. 11. 1951, Bl. 93.
32 Zwischen Kirche und Schule bestanden keine direkten Verbindungen. Bei den Innenministerien der Länder, nachfolgend – vom Februar bis zum Dezember 1953 – beim Staatssekretariat für innere Angelegenheiten der DDR übernahm das Referat Kultfragen die Verbindung zu den Kirchenleitungen. Beim Ministerrat der DDR bestand seit der Staatsgründung zugleich eine Hauptabteilung Verbindung zu den Kirchen unter Leitung des Stellvertreters des Ministerpräsidenten Otto Nuschke. Seit April 1957 war das Staatssekretariat für Kirchenfragen zuständig. Nur ausnahmsweise noch kam es in den fünfziger Jahren zu einem Kontakt zwischen Kirchenleitungen und Volksbildungsministerium.
33 Artikel 44 DDR-Verfassung von 1949: "(1) Das Recht der Kirche auf Erteilung von Religionsunterricht in den Räumen der Schule ist gewährleistet. Der Religionsunterricht wird von den durch die Kirche ausgewählten Kräften erteilt. Niemand darf gezwungen oder gehindert werden, Religionsunterricht zu erteilen. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten (Bildungspolitik, S. 83f.). Das Recht der Kirchen, Schulräume zu nutzen, galt nur für Grundschulen.
34 Die zu Jahresbeginn 1951 angeforderten Berichte zeichneten in der Schulraumfrage ein eher beruhigtes Bild. So verwies das Land Brandenburg darauf, dass in 300 Gemeinden auch Gottesdienst und Bibelstunde regelmäßig oder ausnahmsweise in den Schulräumen abgehalten wurden, da in diesen Fällen kircheneigene Räume nicht vorhanden oder nicht benutzbar waren (BAB, DR 2/731, Betr.: Durchführung des Religionsunterrichts in den Schulen der Deutschen Demokratischen Republik. 3. Februar 1951, Bl. 121). Gemeinhin wurde die Kirche staatlicherseits jedoch gedrängt, für den Religionsunterricht, soweit verfügbar, auf eigene Räume zurückzugreifen. Vielfach kollidierte der in den Städten verbreitete Schichtunterricht und der zusätzlich durch FDJ- und Pionierorganisation entstandene Raumbedarf mit der Einhaltung der Eckstundenregelung für den Religionsunterricht. Die jeweilige Lösung hing nicht unerheblich von den jeweils konkreten Umständen vor Ort ab.
35 Siehe zu diesen jüngst Hartmann; Rahner [1997], S. 89ff.
36 Noch 1955 befand sich jedes vierte Normalkinderheim in kirchlicher Trägerschaft. Dabei gab es regional erhebliche Unterschiede. Im Bezirk Neubrandenburg waren es 46 Prozent aller Normalkinderheime, in Frankfurt/Oder 41 Prozent. Hingegen gab es im Bezirk Suhl kein einziges konfessionelles Heim (BAB, DR 2/4727, MfV, Referat Planung, Heimerziehung, 31. 3. 1955, Bl. 175).
37 Siehe Gesetzblatt Nr. 91, Ausgabetag: 2. 8. 1951, S. 708ff.
38 BAB, DR 2/5628, MfV, Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung, Stellungnahme zu den Einwänden der Evangelischen und der Katholischen Kirche im Hinblick auf die 2. Durchführungsbestimmung vom 17.12.1951 zur Verordnung über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen vom 26. Juli 1951, Mannschatz, Berlin, 14. März 1952, Bl. 23ff.
39 Verordnung der Regierung der DDR über die Einrichtung der vorschulischen Erziehung und der Horte vom 18.9.1952. In: Dokumente 1970, S. 430f. Die Verordnung brachte eine organisatorische Klärung im Bereich der Vorschulerziehung: Kindergarten 3 bis 6 Jahre, Kinderwochenheim 3 bis 12 Jahre, Horte für Kinder 6 bis 12 Jahre.
40 Siehe Dokumente 1970, S. 222f.
41 Siehe Dokument 525 (Ev. Kirchenleitung Sachsen-Anhalt. Beschluß zur Schulfrage. 24.9.1951). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 433.
42 BAB, DR 2/1110, Stellv. Vorsitzender der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle, Lange, an Wandel, 14. 3. 1953, Bl. 89f.
43 Befehle der SMA Sachsen hatten für ehemaligen Konfessionsschulen seinerzeit das Wiederanbringen von Kruzifixe gestattet, davon aber neu eingerichtete Schulen ausgenommen.
44 Siehe Dokument 253 (Vorfälle in Wittichenau Februar/März 1953) in Geißler; Blask; Scholze, S. 434ff. Für die katholischen Schulorte in Thüringen ist ein solches Vorgehen nicht bekannt, vielmehr wurden hier auch Mitte der fünfziger Jahre noch in allen Schulen das Kruzifix festgestellt. Versuche zur Entfernung der Symbole waren, so im Kreis Bad Salzungen, am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Auch die katholischen Lehrer hielten die örtlich verschiedenen katholischen Feiertage (ca. 20) unter Zurückstellung ihrer Dienstverpflichtung ein (BAB, DR 2/5662, Bericht über die örtlichen Feiertage in den 19 katholischen Schulorten des Kreises Bad Salzungen, Eckhardt, Kreisschulinspektor, 7.7. 1957). 1958 gab es offenbar neue Versuche, Kruzifixe durch Staatssymbole (Wilhelm-Pieck-Bilder) zu ersetzen, jedoch seien die entsprechenden Diskussionen "nicht zielstrebig zu Ende geführt" worden (siehe Dokument 268 (ZK der SED, Aktennotiz zu Elternbeiratswahlen, 1.10.1958. In: Geißler; Blask; Scholze, S. 459). Auch in den sorbischen Gemeinden beharrte die Bevölkerung auf dem Anbringen der Kruzifixe. (BAB, DR 2/5662, Rat des Bezirkes Dresden, Betr.: Information, 3. Aus dem Kreis Kamenz, 18. Februar 1957, Bl. 471f.).
45 BAB, DR 2/3031, MfV, HA Unterricht und Erziehung, Groth, an Frau Minister Prof. Zaisser, 31.3.1953, Bl. 107, im folgenden zit. nach ebd.
46 Die nach 1918 begonnenen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen um die Trennung des in den Kirchschullehen (Küsterschulvermögen) Staat und Kirche gemeinsamen Eigentums waren während der Weimarer Zeit nicht zum Abschluß gekommen. 1953 bestanden in der DDR nach unsicheren Erhebungen noch etwa 400 solcher Kirchschullehen, weiterhin ca. 300 kircheneigene Schulgebäude, die durch die staatliche Schule benutzt wurden.
47 Siehe u.a. Dokument 261 (Lehrerberatung bei der CDU, 12.5.1956). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 448; BAB, DR 2/5238, Protokoll über die Lehrerkonferenz vom 2.7.1958 im Hause der Parteileitung, Bl. 16ff. Eine kontinuierliche und unabhängige schulpolitische Arbeit der CDU-Parteileitung kam zu keiner Zeit zustande, hingegen wurden in politisch angespannten Situationen CDU-Lehrer zur Abgabe parteioffizieller Erklärungen im Sinne der staatlichen Schulpolitik mobilisiert.
48 Im folgenden nach BAB, DR 2/1172, MfV, Zusammenfassender Bericht über die Schulinspektion im Monat September 1952, Bl. 107. Der Bericht beruhte auf der Überprüfung von 46 Schulen in den Kreisen Freiberg, Fürstenwalde, Zeitz, Waren und Gotha.
49 BAB, DR 2/4239, MfV, Abt. Schulinspektion, Die Ergebnisse des Schuljahres 1952/53, 17. 7. 1953, Bl. 63.
50 Siehe Zur Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus des Unterrichts und zur Verbesserung de Parteiarbeit an den allgemeinbildenden Schulen. Beschluß des Politbüros der SED. Vom 29. 7. 1952. In: Dokumente 1970, S. 419.
51 Siehe Die Verfassung der Freien Deutschen Jugend. Nach den vom IV. Parlament der FDJ Pfingsten 1952 in Leipzig einstimmig angenommenen Abänderungen und Ergänzungen. In: Dokument, S. 414ff.
52 Zur Gründung der einzelnen bewaffneten Organe einschließlich deren Erziehungsambitionen siehe Dietrich: Ehlert; Wenzke 1998.
53 Das reichte hin u.a. bis zur Vorbereitung neuer Anschauungsbilder für den Gegenwartskundeunterricht (Uniform, Rangabzeichen der Volkspolizei), den Abschluß von Freundschaftsverträgen zwischen Schulen und Polizeieinheiten, zur Anfertigung von Ausstellungen und Wandzeitung, der Aufnahme der Aerodynamik und von Aufgaben über Kursbestimmung von Schiffen in den Lehrplan der Oberschulen, auch zur Vorbereitung einer Lichtbildreihe für die Kinder der älteren Kindergartengruppen zum Thema "Die Volkspolizei, unser Freund und Helfer" (BAB, DR 2/HA Unterricht und Erziehung, Perspektivplan der Hauptabteilung, 17. November 1952, Bl. 237ff.).
54 Im Dezember 1952 wurde für die Ober- und Zehnklassenschulen der Lehrplan um Hindernislauf, Keulenweit- und Keulenzielwerfen (500g) sowie um einen Orientierungsgepäckmarsch erweitert (Siehe MfV. Amtliche Rundverfügung 46/52. Betr.: Erweiterung des Lehrplans im Fach Körpererziehung, 15. Dezember 1952). Schon mit den Schulanfängern wurden sog. Ordnungsregeln geübt. Mit wehrpolitischer Absicht gefördert wurde frühzeitig das Schulwandern. Der Sportunterricht wurde seit 1954 explizit in den Dienst der Verteidigungsfähigkeit gestellt. Zur Geschichte des Faches siehe jüngst Hinsching; Hummel 1997.
55 Mit je einer Wochenstunde war Gegenwartskunde ab dem Schuljahr 1951/52 Bestandteil der Stundentafel der vier Klassen der Oberschule (vordem je eine Stunde Philosophie Klasse 11 und 12).
56 Siehe Dokument 152 (MfV. Über den Stand der Schulen. 1.10.1952). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 271; Dokument 153 (SED. "Junge Gemeinde" in Oelsnitz. 12.1.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 272ff.
57 BAB, DR 2/1172, MfV, Abt. Schulinspektion, Zusammenfassender Bericht über die politische Situation insbesondere über die Arbeit der Betriebsparteiorganisationen an den überprüften Schulen in den Kreisen Zeitz, Gotha, Waren, Freiberg und Fürstenwalde, 21. November 1952, Bl. 130.
58 Es wurde angenommen, dass der Jungen Gemeinde an den Oberschulen des Kreises Fürstenwalde etwa 60 Prozent der Schüler angehörten, an den Zehnklassenschulen 20. Der Religionsunterricht für Oberschüler werde jetzt in kircheneigenen Räumen durchgeführt, nachdem alle Schüler von der Kirchenbehörde persönlich angeschrieben worden seien. Die "meisten Lehrer seien nicht in der Lage", "den Widerstand der Schüler gegen eine wissenschaftliche Argumentation zu überwinden". Dieser Widerstand sei an der Oberschule Fürstenwalde "regelrecht organisiert". Die FDJ-Arbeit liege "fast völlig danieder", eine Anleitung durch die FDJ-Kreisleitung erfolge nicht. Die Parteilichkeit im Unterricht werde "nur in Ausnahmefällen" gewahrt. Die Parteibetriebsgruppen versagten "völlig". Die meisten dieser Feststellungen seien "typisch auch für die übrigen Kreise des Bezirkes Frankfurt/Oder" (BAB, DR 2/4239, MfV, HA Unterricht und Erziehung, Bericht über die Dienstreise am Donnerstag, den 5.3.1953, Groth, Bl. 176ff.).
59 Siehe Maßnahmen gegen die "Junge Gemeinde". Beschluß des Politbüros, 27. Januar 1953. In: Die DDR vor dem Mauerbau, S. 138ff.; auch Dokument 154 (SED. Maßnahmen gegen die "JG". 28.2.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 274ff. Die Grundeinheiten der FDJ an den Oberschulen waren zum "energischen Kampf gegen die Verleumdung unserer Republik durch imperialistische Hetzsender" aufgefordert worden, "Heuchler und Doppelzüngler", die sich in die Reihen der FDJ eingeschlichen hätten, seien aus dem Verband zu entfernen und "Agenten, Diversanten und Saboteure" an den Oberschulen nicht zu dulden (Dokumente 1970, S. 442f.).
60 Die vom FDJ-Zentralrat herausgegebene Junge Welt erschien am 17. April 1953 mit einer gegen die "Junge Gemeinde" gerichteten Sondernummer, ähnliche Veröffentlichungen auch am 28. April 1953 im Neuen Deutschland, in der neuen schule, Nr. 17/1953, S. 2f.
61 Siehe auch die detaillierte Darstellung politikinterner Vorgänge bei Wentker 1994.
62 Siehe Dokument 156 (FDJ-Zentralrat. Über Protestversammlungen an den Oberschulen. 9.4.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 277.
63 Siehe exemplarisch Dokument 157 (Eine FDJ-Versammlung zur "J.G.". 21.4.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 278ff.
64 Siehe auch weitere Dokumente in Geißler; Blask; Scholze, S. 311ff.
65 Siehe: Über die Arbeit der FDJ: Bericht des persönlichen Mitarbeiters von Otto Grotewohl, Fred Stempel, 27. 10. 1953. In: Die DDR vor dem Mauerbau. Dokumente zur Geschichte des anderen deutschen Staates. Hrsg. von Dierk Hoffmann, Karl-Heinz Schmidt, Peter Skyba. München. Zürich 1993, S 189.
66 Vor diesem Hintergrund suchte das MfV zu erreichen, dass bei der Besetzung der Funktion "vor allem auf Lehrer, die Mitglied der Freien Deutschen Jugend sind, zurückgegriffen wird" (Siehe Dokument 155 (MfV. Anweisung über FDJ-Sekretäre. 28.3.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 276).
67 Nach dem Stand vom 12.5. 1953 waren in den Bezirken Cottbus 35, Schwerin 30, Karl-Marx-Stadt 3, Magdeburg 18, Potsdam 119, Neubrandenburg 7, Berlin 7 und Gera 1 Jugendliche(r) "entfernt" worden (nicht angegeben die Bezirke Dresden, Leipzig, Halle, Suhl und Erfurt).
68 Detaillierte Zahlenangaben siehe Faksimile in Geißler; Blask; Scholze, S. 318f.
69 Siehe Dokument 158 (MfV. Rundschreiben an die Hauptschulinspekteure der Bezirke. 27.4.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 280. Beispiel einer Liste auszusondernder Schüler siehe Dokument 161 (MfV. Aufstellung entfernter feindlicher Elemente. 12.5.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 286.
70 Siehe Dokument 174 (MfV. Reorganisation der Schulen. 12.5.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 311.
71 Siehe Dokument 180 (MfV. Reorganisation der Schulen. 6.6.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 317.
72 Ihrer sozialen Herkunft nach zählten zu dieser Zeit 40 Prozent der Oberschüler zu den "Arbeiter- und Bauernkindern" (BAB, DR 2/5841, Material für Pressekonferenz am 20.12.1956 von der Abteilung Schulorganisation, Bl. 14). Der Begriff "Arbeiterkind" fand Anwendung, "wenn der Vater, falls verstorben die Mutter oder die Erziehungsberechtigten im Jahre 1942 und danach Lohnarbeiter waren", ausgenommen die Kinder von Lohnabhängigen mit in der Produktion herausgehobener Stellung (Werkmeister u.ä.). Das werktätige Bauernkind war über einen Bodenbesitz der Erziehungsberechtigten bis zu 20 ha definiert (BAB, DR 2/5281, MfV. Abt. Schulorganisation, 29. 12. 1952, Bl. 11).
73 Am 8. Juni 1953 informierte Zaisser auch die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) über ihren Entschluss, den sie "dem Zentralkomitee mitgeteilt" habe (BAB, DR 2/2113, Bl. 59a, An die Abt. Information, Genossen Orlow, Berlin-Karlshorst, Rolandseck 3). In der SKK wurde zu dieser Zeit die Ablösung Ulbrichts erwogen.
74 Siehe Dokument 182 (Min. Else Zaisser an Walter Ulbricht. 6.6.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 324.
75 Siehe Dokument 184 (MfV. Schülerüberprüfung in Gera. 9.6.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 325f.
76 BAB, DR-, 1171, MfV, Ministerbüro, Claus, an Oschmann, ZK. Betr.: Aufnahme in die Oberschule, Beschlussvorlage für das Sekretariat, 30. Mai 1953, Bl. 33ff. Der Volkswirtschaftsplan der DDR sah für 1953/54 eine Zunahme der Oberschulplätze von 118 000 auf 130 000 vor. Nach den Feststellungen des MfV von Ende Mai 1953 waren im Laufe des Schuljahres 1952/53 jedoch 8 000 Plätze an den Oberschulen frei geworden. Mit weiteren Abgängen und Ausschlüssen wurde gerechnete. Vorgesehen war deshalb die Aufnahme von 44 000 Schülern zum 1. 9. 1953. Es solle sehr schnell ein Beschluß der Partei herbeigeführt werden, um noch im Monat Juni eine "zusätzliche Aufnahmeaktion" als "letzte Möglichkeit zur Sicherung des Planes" durchführen zu können. Die Erfüllung der im Volkswirtschaftsplan gesetzlich vorgesehenen Aufnahmeziffern sei dem Erreichen von Prozentsätzen des Aufnahmeanteils von Arbeiter- und Bauernkindern übergeordnet. Tatsächlich gab es Ende 1953 123 000 und Ende 1954 124 615 Oberschüler bei einer Quote von 46,2 bzw. 49,3 Prozent Arbeiter- und Bauernkindern (BAB, DR 2/1. Entwurf, Analyse über die Erfüllung des Fünfjahrplanes 1951–1954 in einigen wichtigen Positionen der Volksbildung, Bl. 392).
77 Hervorgerufen wurde diese Nichtauslastung in vielen Kreisen durch das Verhindern von Aufnahmen, die den erstrebten Prozentsatz maximal aufgenommener Arbeiter- und Bauernkinder bei Auslastung der Kapazität gesenkt hätten. Diese Praxis hielt sich auch in den folgenden Jahren. Derart konnten die Funktionäre in den Kreisen hohe Prozentanteile aufgenommener Arbeiter- und Bauernkinder melden, während den übergeordneten Organen ausreichend Oberschulplätze verfügbar blieben, um von der Eingangsinstanz abgelehnte Bewerber noch nachträglich aufnehmen zu können.
78 Anweisung der sowjetischen Führung, ohne Datum (2.6. 1953). Über die Maßnahmen zur Gesundung der politischen Lage in der Deutschen Demokratischen Republik. In: Die DDR vor dem Mauerbau, S. 152ff.
79 Die DDR vor dem Mauerbau, S. 158ff.
80 Siehe Dokument 256 (Gespräche Kirche – Ministerrat. 10.6.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 440ff.
81 Am 3.8. 1953 erhielten die Räte der Kreise und Bezirke, Abteilung Volksbildung, neue Richtlinien zur Erteilung des Religionsunterrichts in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen (Siehe Dokument 257. In: Geißler; Blask; Scholze, S. 442f.). Mit den inhaltsgleichen "Richtlinien über die Erteilung des Religionsunterrichts in den Räumen der allgemeinbildenden Schule" vom 31. Oktober 1953 wurde das Recht auf Erteilung von Religionsunterricht in den Räumen der Grundschule bekräftigt. Dabei erfolgten gegenüber den früheren Bestimmungen Einschränkungen, jedoch war es noch immer für zulässig erklärt, Religionsunterricht unmittelbar nach dem planmäßigen Unterricht der einzelnen Klasse der Grundschule zu erteilen.
82 Auf Veranlassung der Ministerin war die Schule am 23.4. 1953 von MfV-Hauptabteilungsleiter Groth sowie je einem Vertreter der SED und der FDJ-Bezirksleitung Berlin besucht worden. Die Schule führte als früheres Lyzeum ausschließlich Oberklassen. Sie wurde von 200 Mädchen besucht, von denen keines Mitglied der FDJ war. Ein Teil der Schülerinnen kam aus Westberlin. Dem Unterricht lagen die amtlichen Lehrpläne und Lehrbücher der DDR zugrunde. Seitens der Schule wurde erklärt, man stehe auf dem Boden der Prinzipien der demokratischen Erziehung zu Frieden und Völkerfreundschaft. Im Bericht an die Ministerin wies Groth darauf hin, dass alle Besucher, "auch die Vertreter des Magistrats, bisher keinen Anlaß gefunden" hätten, "in dieser Schule antidemokratische Erscheinungen zu kritisieren". Es sollte eine weitere und gründliche Überprüfung stattfinden, "um gegebenenfalls Vorschläge für eine Umwandlung bzw. Auflösung der Schule auszuarbeiten, wenn diese im gegebenen Augenblick als politisch vertretbar angesehen wird". Hierzu wäre "auch eine entsprechende Stellungnahme maßgeblicher zentraler Stellen einzuholen". Nachträglich notierte Groth, in einer Rücksprache mit dem Stellv. Oberbürgermeister Fechner habe sich ergeben, dass Schritte in die Wege geleitet werden, "um diese einzige konfessionelle Privatschule aufzulösen" (BAB, DR 2/MfV, HA Unterricht und Erziehung, Besuch in der Theresien-Oberschule Berlin am 23.4.1953, Bericht vom 13. Mai 1953, Bl. 142ff.).
83 Der Verlauf der Ereignisse an den Schulen kann hier nicht dargestellt werden; siehe dazu die Dokumente in Geißler; Blask, Scholze, S. 390ff.
84 Siehe Dokument 192 (MfV. Zur Durchführung des Ministerratsbeschlusses. 27.7.19533). In: Geißler; Blask, Scholze, S. 354ff.
85 Generell ist Skepsis gegenüber jedweder pauschalen Zählung der im einzelnen sehr verschiedenen "Fälle" angebracht. Keine Institution war in der Lage, gerade diese Fälle (unterschieden nach vom Ministerium bestätigten oder nicht bestätigten Ausschluß von allen Oberschulen, nach Verweisung von der Oberschule, nach vorläufiger Suspendierung vom Unterricht) wirklich exakt zu erfassen. Gleichwohl verfügte am ehesten das MfV über exakte Zahlen. In der Literatur stetig ungeprüft reproduziert werden demgegenüber deutlich höhere Zahlen von relegierten Schülern, "etwa 3 000" ohne weiteren Beleg bei Neubert 1997, S. 76. Das trifft auch für die Zahl der entlassenen Lehrern zu, denn Hinweise darauf, dass "rund tausend Lehrer aus politischen Gründen entlassen wurden" (Kowalcuk, S. 151), finden sich in den Aufstellungen des MfV nicht..
86 Siehe die Berichte aus den Bezirken in BAB, DR 2/2483, auch 5187.
87 Die vom MfV nach dem 17. Juni den Lehrern angebotene "Diskussion" kam kaum zustande. Aus 25 Inspektorenberichten über die Kreislehrerkonferenzen im September 1953 ergab sich die Feststellung, dass, obwohl dazu aufgefordert, in den Diskussionen "fast kein Lehrer gesprochen" habe (BAB, DR 2/1289, Protokoll über die am 4.9.1953 durchgeführte Dienstbesprechung, Bl. 27).
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