Heft 50/2005 | Themen | Seite 46 - 56

Gert Geißler

Das Schuljahr 1952/53 in der DDR

Bildungspolitik im Umfeld des 17. Juni

Im Kontext internationaler Politik rückte die DDR seit dem Beschluss der 2. Parteikon­fe­renz der SED vom Juli 1952, die "Grundlagen des So­zi­alis­mus" auf­zubauen, wei­ter in das La­ger der im Machtbe­reich der UdSSR ent­stan­denen "Volks­de­mo­kra­tien". Damit kün­dig­ten sich auch im Schul­wesen ein­schnei­dende Verände­rungen an, de­ren Leit­bild nun über­deutlich das sow­je­ti­sche Ge­sell­schaftsmodell ein­schließlich seiner schuli­schen Kom­po­nente war. Nach dem Scheitern vorange­gange­ner deutsch­landpoliti­scher Ma­növer erschien vom weltpoli­tischen Aufstieg der UdSSR faszi­nierten Politikern der SED die weitge­hende Über­tragung des sowje­tischen Mo­dells auf die DDR als er­folg­ver­spre­chende Gesell­schafts­strategie. Mit dieser ging es nicht zuletzt auch im Schulwesen um die Durchsetzung von bislang noch zurückge­haltenen Herrschaftsansprüchen der SED. Ziele dieser Strategie waren im Schulwesen – neben einer anhaltenden Ideolo­gisie­rung – vor al­lem die Durch­set­zung neuer Kon­troll­verfahren, Verän­de­run­g in der inneren Ordnung der Schu­len und auch eine dem so­w­jetischen Vorbild stärker angepasste Struktur der all­ge­mein bil­denden Schu­le. Al­lemal war der um­stands­lose, sofort mögliche Rück­griff auf die in der sowjetischen Schule und Schulpä­dago­gik an­ge­legten Lö­sun­­gen verlo­ckend. Dieser erfolgte auf dem Verordnungsweg und ohne jede öffentliche Diskussion. Neue Konflikte vor allem mit den Kirchen sowie um den Zugang zu Oberschule und Universität waren damit vorherbestimmt.

Personenaustausch
Eine der Voraussetzungen für die Radikalisierung der Schulpolitik war die weitgehende Verdrängung von Pädagogen, Lehrern und Schulexperten, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit geglaubt hatten, an einer antifaschistisch-demokratischen Schulreform mitzuwirken und da­bei an Reformideen aus der Zeit der Weimarer Republik anschließen zu können. Bereits seit 1947, stärker seit 1950,1 massiv aber im Jahre 1952 war in den Schulver­wal­tun­gen jedoch ein Perso­nal­austausch zugun­sten solcher jungen "Neulehrer" eingeleitet worden, die sich ins­be­sondere auf Lehrer­konfe­ren­zen und Parteiver­an­staltun­gen im Sinne der SED po­sitiv her­vorge­tan hatten.2 Damit wurde das Schulverwaltungspersonal der ersten Nachkriegszeit auf al­len Ver­wal­tungsebe­nen weitgehend abgelöst. Besonders gravierend war der Personalwechsel in den Verwaltungsspitzen. So befanden sich unter den An­ge­­stell­ten des Ministeriums für Volksbildung (MfV) schon Mitte 1951 nur noch zehn Personen, die bis Mitte 1947 ein­ge­stellt wor­den wa­ren.3 Damit ging nicht nur die per­sonelle Verbindung zur Schul­re­form der Weimarer Republik und zu den Neuansätzen nach 1945 verloren, sondern es setzte zugleich erheblicher fachlicher Qualifi­ka­tionsabbau ein. Auch an den Schulen selbst kam es gezielt zur Zu­rück­drängung älte­rer Leh­rern, nun jener, die nicht unter die rigorose Entnazifizierung gefallen und einem reformerischen Neubeginn verbunden geblieben waren. Der poli­tisch for­cierte Ge­nerations­wech­sel vollzog sich für diese "Alt­­leh­rer" in oft her­ab­setz­ender Weise.4

Exponent der neuen Richtung, einer Sowjetisierung der Schule, war Else Zaisser5, Ehefrau des Mi­ni­s­ters für Staats­sicherheit und durch ihre langjährige Arbeit als Hoch­schul­leh­rerin in Mos­kau vom so­wje­ti­schen Bil­dungs­­we­sen geprägt und überzeugt. Be­reits als Staats­se­kretär, noch vor ihrem Amtsantritt als Minis­terin für Volksbil­dung im August 1952, hatte sie vom 22. Mai bis 14. Juni 1952 die erste Studi­en­reise von Mitarbeitern des MfV in die UdSSR geleitet. In "Aus­­­­wer­tung der Erfah­rungen"6 die­ser Reise wurde die be­reits be­gon­nene "Reor­gani­sa­tion der allge­mein­bilden­den Schule" in­tensiv vor­an­ge­trieben und da­mit ver­sucht, die nach Kriegs­ende mit Zuge­ständnis­sen an deutsche demo­krati­sche Überlieferungen entstan­dene Schul­­­ver­fassung end­gültig zu be­sei­tigen.

Neue Instrumente der Schulpolitik
Schon seit Beginn der 1950er waren zen­trale Schulrä­te­kon­fe­ren­zen und Schulräte­se­minaren eingeführt und damit versucht worden, die schul­politi­sche In­struk­tion der Führungskader auf den mittleren und unteren Verwal­tungsebenen zu si­chern. Diesem Zweck diente zugleich die im März 1952 eingerichtete Schulin­spek­tion. Die Schul­inspektoren des Ministeriums wie auch die der "Abteilungen Volksbildung" auf Bezirks- und Kreisebe­ne waren weisungsberechtigt und konnten so die unmittel­bare "ope­ra­tiven Kon­trolle" der Schulen gewährleisten.7 Mit Beginn des Schuljahres 1952/53 wurden in allen Schulen Päd­ago­gi­schen Räte8 geschaffen. Sie waren an­ders als im früheren Kontext der Schulreform in der Weimarer Republik keine Beschlussgremien, sondern Be­ra­­tungs­or­gane des Di­rektors. Die "Stärkung der Verant­wort­lichkeit der Di­rek­to­ren und Schullei­ter"9 richtete sich gegen die noch im­mer vorhandene Praxis kol­legialer Schul­leitung. Diese sollte gebrochen, statt dessen das Prinzip der Einzel­leitung durchge­setzt werden. Strikt der Schulpolitik der SED verpflichtet wurden die erstmals im Oktober 1951 gewählten Elternbeiräte. Schon bei dieser Wahl hatte sich das MfV das Recht vorbehalten, Eltern­bei­­räte, "die ge­­­gen ihre Aufga­ben" ver­stie­ßen, auf­­zulösen.10 Nachdem ge­lenkte Wahlkam­pagnen und partei­politisch zu­sam­menge­setzte Wahl­­­aus­schüsse die Dominanz von SED-Vertretern bei der Kandi­da­ten­auf­stel­lung im Wahljahr 1951 zunächst nur bedingt hatten sichern können, wurde bei den in offener Ab­stimmung durchgeführten Wahlen im Herbst 1952 bei einer durch­schnitt­lichen Wahl­beteiligung von 33 Pro­zent fast jeder dritte El­tern­bei­rat neu "ge­wählt". In weit überwiegender Zahl wur­den Er­gänzungs­wahlen durchge­führt. Nur 1 231 der 6 918 bis zum 1. Novem­ber 1952 gewählten Räte blieben in ihrer bisherigen Zu­sammensetzung bestehen.11

Übernahmen aus der "Sowjetpädagogik"
Schon mit der m 4. Juli 1950 ergangenen Verordnung über die Unterrichtsstunde als Grund­form der Schul­ar­beit, die Vorbe­rei­tung, Or­gani­sa­tion und Durchfüh­rung der Unter­richts­stunde und die Kon­trolle und Be­urtei­lung der Kennt­nisse der Schüler12 vom 4. Juli 1950 war es zu einer eingreifenden Normierung des Unterrichts gekommen. Verbindlich wurde die An­wen­dung be­stimmter, der sowjetischen Pädagogik entlehnter didaktischer Prinzi­pien. Alle "reaktionä­ren" Methoden, zu denen auch die der "so­ge­nannten bürgerlichen Schulreformer" gehörten, seien aus dem Unterricht zu ent­fernen. Die Lehrkräfte wur­den erstmals ver­pflich­tet, größere Unterrichtsein­heiten des Lehrplans in einem de­taillierten Ar­beitsplan aufzugliedern und sich ent­­gegen verbreiteter Gewohnheit schriftlich auf jede Un­terrichts­stunde vorzu­be­reiten.13 Verlangt wurden laufende, systematische Überprüfun­gen der Leistungen des Klas­senkol­lek­tivs bzw. des einzelnen Schülers, beson­dere "Kon­trollstunden" zur Überprüfung größerer Stoff­ein­heiten sowie festge­setzte schriftliche Klassen- und Haus­arbeiten.  

In der An­nahme, damit höchsten Leistungsanspruch geltend machen zu können, wurde in den Grundschulen das so­wje­ti­schen Sy­stem der Abschluß- und Zwi­schen­prü­fun­­gen14 mit ein­heitli­chen Wiederho­lungs- und Prü­fungs­wo­chen am Schul­­jahres­ende eingeführt. Auch das Schü­lertage­buch, das Klas­­sen­buch und die Funk­tion des Klassen­lei­ters wur­den verbind­lich. ­­Das sowjeti­sche Vor­bild wirkte bis in die De­tails der Unter­richtsor­gani­sa­tion, der Lehr­pläne, des Ver­waltungs­auf­baus und der Er­zie­hung. Häufig ­wur­den dabei sowjeti­sche Ver­ord­nungs­texte ein­fach über­nom­men, so bei den vorge­se­he­nen Re­geln für die Schü­ler im April 1953.15

Führende Rolle der SED an den Schulen
Weitgehend dem sowjeti­schen Re­gle­ment16 folgte die Pio­nierorgani­sa­tion.17 Sie wurde mit haupt­amtlichen Funk­­ti­o­nä­ren fes­ter an der Schule ver­­ankert.18 Nachdem konstatiert worden war, dass "an den mei­sten Schu­len die Parteiorganisa­tio­nen schlecht ar­bei­ten und die örtlichen Kreispar­tei­leitun­gen keine Arbeit mit den Lehrern durch­füh­ren, keine be­sonde­ren Zu­sam­men­künfte orga­nisie­ren, auf de­nen politi­sche, päd­agogische und an­dere wis­sen­schaft­liche Fragen be­handelt wer­den"19, wurde die SED-Parteiarbeit an den Schulen aktiviert. Eine analoge Funkti­onszu­wei­sung galt für die Par­teior­ganisa­tio­nen in den staatli­chen Schul­ver­wal­tun­gen. Die Schul­parteior­gani­sa­ti­o­nen wurden mit SED-Polit­bürobe­schluss auf­gefor­dert, eine "selb­ständige Par­teiar­beit" zu ent­wickeln. Ih­nen war dabei im Grunde die poli­ti­sche und ideo­logische Kon­trolle des gesam­ten Schulle­bens zu­gedacht. Als ein "die Kreis­lei­tung ope­ra­tiv unter­stüt­zendes Or­gan" soll­ten "Leh­reraktive" gebildet wer­den, be­ste­hend aus den Par­teise­kre­tä­ren der Schu­len, Kin­dergärten und -heime sowie der Kreis­volks­bil­dungsor­gane. Den Aktivs soll­ten zu­dem, soweit sie Mit­glieder der SED waren, beson­ders tat­kräf­tige Leh­rer, Schul­funktionä­re, Eltern­ver­treter und Funk­tio­nä­re der Mas­senor­ga­ni­sa­tionen an­ge­hören.20 Insbeson­dere wurden – seit­dem bis zum Ende der DDR üb­lich – die "Ge­­nos­­sen Schullei­ter" zur "re­gel­mä­ßigen Rechen­schafts­le­gung vor der Par­tei­lei­tung verpflichtet".

Reorganisation der allgemein bildenden Schulen
Hinzu kamen Veränderungen in der Schulstruktur. Bereits zum Schul­jahres­beginn 1951/52 waren in zu­nächst noch geringer Zahl "Zehnklas­sen­schu­len"21 er­öffnet wor­den. Diese Schulen bauten auf der achtjährigen Grund­schule auf. Sie hatten vor allem den Zweck, Vorlauf für die Ausbildung von Fach­schul­kadern zu schaffen. Die Standorte dieser Schulen lagen in der Regel in ländli­chen Re­gionen und in Indu­strie­gebie­ten jen­seits der tradi­tio­nellen Ein­zugs­ge­biete der Oberschulen. Min­de­stens 80 Pro­zent der Schüler sollten Kinder von "Ar­bei­tern und werktäti­gen Bauern" sein.

Die Profilierung des Bil­dungsgan­ges der Zehnklas­senschü­ler und die Möglichkeiten ihres Über­gangs zu den techni­schen Fach­schu­len blieben im MfV umstritten. Eine starke Alternative zur Oberschule, deren Schüler sich trotz aller Förderung der "Arbeiter-und-Bauern-Kinder" noch immer bildungsbürgerli­chen und kirchlichen Milieus verhaftet zeigten, war von der neuen Schulform nicht zu erwarten. Bedingt auch durch akute Spar­zwänge wurde deshalb seit Beginn des Jahres 1953 eine grundsätzliche Veränderung der bestehenden Schulstruktur mit achtjähriger Grundschule und vierjähriger Oberschule geplant. Im Ergebnis entsprechender  Überlegungen sah der Minister­rats­beschluss vom 15. Mai 1953 die "Re­or­gani­sa­tion der allge­mein­bil­den­den Schu­len"22 vor. Demnach waren die vereinzelt bestehenden Zehn­klassen­schu­len und die bis­he­rige Ober­schule zu ei­ner drei­jäh­ri­gen, zur Hochschul­reife führenden Ober­schule zu ver­schmelzen. Auch dieses Vor­ha­ben folgte sowje­ti­schen Vor­bil­dern. Mit dem "Ge­setz über das Schulsys­tem" vom 24. April 1953 war der glei­che Schulaufbau zu­dem auch in der Tschechoslowa­kei verordnet worden.

Zugang zur Oberschule
Vor allem für Be­wer­ber aus bür­ger­lichen und kirch­lich ge­bunde­nen Eltern­häu­sern, aber auch für alle ihrer so­zialen Herkunft nach nicht zur Ar­beiter­klasse und zu den werktä­tigen Bau­ern gerechneten Kin­der setzten seit Beginn der 1950er Jahre deutliche Benachteiligungen beim Ober­schulzu­gang ein. Das zeigte sich in Vorbe­reitung des Schuljahres 1951/52 erstmals mit der zen­tra­len Lenkung23 der Neu­aufnahme in die Oberschule. Zwar waren zunächst nur Schüler mit guten und sehr gu­ten Lei­stun­gen ange­spro­chen worden.24 Da jedoch 60 Pro­zent der Aufzu­neh­men­den "Ar­beiter- und Bauern­kin­der" sein sollten, wurden zahlrei­che Kin­der aus bür­gerlichen El­tern­häu­sern mit einem Noten­durch­schnitt bis zu 1,5 abge­lehnt, wäh­rend andere bei einem Durch­schnitt bis 3,2 nachträglich noch Aufnahme fanden. Darauf­hin erho­ben insgesamt etwa 6 000 El­tern­häu­ser, die Hälfte der ab­schlä­gig Be­schie­denen, Ein­spruch. Den Ein­sprü­chen musste fast in je­dem zwei­ten Fall statt­gege­ben werden. Es kam zu weiteren Aufnah­men so­wohl von Ar­beiter- und Bauernkin­dern als auch von Kin­dern aus der "tech­ni­schen Intelli­genz" und von sol­chen mit ei­nem Zen­su­rendurch­schnitt von 1,4 und besser. Zugang zur Ober­schule fan­den schließlich 36 128 Bewerber. Ge­meldet hatten sich ur­sprüng­lich 45 000, vor­gese­hen gewesen waren 22 000.25

Angesichts des un­vermuteten Elternprotestes sah das MfV für das Schuljahr 1952/53 ei­nen etwas geringeren "Anteil der Arbeiter- und Bauern-Kinder an der Schülerzahl der Ober­schulen" vor: 50 Prozent. Zu erwarten war nach den Erfah­rungen des Jah­res 1951 nun, dass vor­aussicht­lich "etwa 8 000 Kinder bürgerlicher Kreise abgelehnt" werden würden.26 Für das Schul­jahr 1952/53 kün­dig­ten sich damit neue Aus­einander­set­zungen an.

Kesseltreiben gegen die Junge Gemeinde
Dem staatlichen Erziehungsan­spruch stand organisiert hauptsäch­lich die un­abhän­gige Jugendarbeit in den seit 1947/48 wieder stärker ak­tiven27 Jun­gen Ge­meinden der Evange­lische Kirche entgegen. Bislang war die kirchliche Jugendarbeit vergleichsweise wenig behindert, eher geduldet worden. Und Funktionären der SED schien es sogar, als sei eine gewisse Inte­gra­tion christ­li­cher Ober­schüler er­reicht. Diese Schüler waren weitge­hend der FDJ bei­ge­treten – 80 Pro­zent der Ober­schüler ge­hörten ge­gen Ende 1951 der ein­heitli­chen Ju­gendorga­ni­sa­tion an – und in ihr weit­gehend unbeanstandet tätig. Im MfV be­stand daher die Ansicht, dass die Junge Gemeinde zwar in "einigen Ge­genden (Erz­ge­­bir­­ge, Ober­harz und Thüringer Wald) noch ge­wisse Be­deu­tung" habe, "ohne jedoch die ge­sell­schaftli­che Entwicklung der Oberschule ungünstig zu be­einflus­sen".28 Und überhaupt schien die politische Lage an den Oberschulen entspannt. Noch von September 1950 bis Juli 1951 hatte das MfV in den Ländern der DDR ein­schließlich der mit Zuchthausstrafen endenden "Fälle" im sächsischen Werdau29 25 Ver­weisungen von allen Ober­schu­len "wegen po­liti­scher Verge­hen" erfasst 30 Nach Ansicht des MfV stell­ten diese Fälle jedoch "so verein­zelte Aus­nahmen dar, dass trotz­dem ohne Ein­schrän­kung fest­gestellt werden kann: die heutigen Ober­schü­ler sind be­geisterte Agita­toren und Propagandisten im Kampf um die nati­onale Einheit und Frie­den".31

Spannungen zwischen Kirche und Schuladmini­stration 32 entstanden akut auch auf einem anderem Feld. Wäh­rend in der Schulraumfrage zu Be­ginn der 1950er Jahre im Sinne der Verfassungs­ar­tikel33 beiderseits re­s­pektierte Lö­sun­gen ge­fun­den wor­den waren,34 themati­sierte das MfV seit Sommer 1951 die kon­fes­sionel­len Kin­dergär­ten35 und Kin­der­heime36, über die ihm zum Teil kaum Informationen vor­lagen. Mit der Ver­ordnung über Heimer­zie­hung von Kin­dern und Ju­gendlichen37 vom 26. Juli 1951 und ih­ren bei­den Ausfüh­rungsbe­stimmun­gen stellte das MfV gegen den Wider­spruch der Kir­chen38 sein Recht auf päd­agogische Dienst­auf­sicht über alle Heime fest, mit ei­ner wei­te­ren Ver­ord­nung vom 18. September 1952 auch die Ver­ant­wortlichkeit für "die Ge­nehmi­gung zur Er­öffnung und Schließung der Kindergärten, Kin­der­wochen­heime und Horte."39 Beide Ver­ord­nungen traten an die Stelle des SMAD-Be­fehls 225 vom 26. Juli 194640, er­wähnten aber an­ders als die­ser die religiö­sen Ge­mein­den als Trä­ger von Kinderhei­men nicht, während sie zugleich die Möglich­keit der Schlie­ßung beste­hender Ein­richtun­gen si­g­na­li­sier­ten. Da­mit zeichnete sich ab, dass die nach Kriegs­ende für kirch­liche Erziehungs­einrich­tun­gen gege­be­nen Be­standsga­rantien zumindest nicht mehr uneingeschränkt galten.

Dem staatlichen Druck und der of­fenen politischen und weltan­schauli­chen In­stru­mentalisie­rung der öffentli­chen Schulen be­gegneten die Kirchen mit der Forderung nach "Errich­tung ei­ner Anzahl von Schulen (Grund- und Oberschulen), de­ren Lehrkör­per, Lehr­plan und Unterricht im christli­chen Gei­ste gestaltet sind".41 In die­sen Zu­sam­men­hän­gen artiku­lierte sich schu­lört­lich an­haltend auch in El­tern­versamm­lungen das Verlan­gen nach "Er­rich­tung christli­cher Schu­len".42 Mit besonderem Nachdruck vertreten wur­den sol­che For­de­rungen in den ka­tholi­schen Schulorten Thüringens und in den weitgehend ge­schlos­sen katho­lisch-sorbi­schen Ge­meinden der Ober­lau­sitz. Beim Neubau von Zentral­schulen wurde hier, auch von den Orts­aus­schüssen der Na­tio­nalen Front und mit Stim­men der SED, das Anbrin­gen von Kruzifixen auch in diesen Schul­gebäu­den43 ver­langt.44 Ende Januar/Anfang Fe­bruar 1953 wurde schließlich un­ter Be­rufung auf die in der DDR-Ver­fas­sung aus­ge­sprochene Tren­nung von Kirche und Staat die Entfer­nung der Kru­zi­fixe an­gewiesen.45 Sofern es sich bei den Schulen um Kirch­schulle­hen46 han­dele, sei die Ent­fernung im­mer­hin für die Zeit des Un­ter­richts ge­recht­fertigt.

Auch im Zusammenhang mit die­sen Kon­flikten wurden seit Jah­res­beginn 1953 verein­zelt an Schu­len bestehende CDU-Betriebs­grup­pen aufgelöst bzw. durch gezielte Verset­zungen um ihre Ar­beitsfähig­keit ge­bracht. Unter exi­s­tenz­bedro­hen­dem Druck – am 15. Ja­nuar 1953 war der CDU-Politiker und DDR-Au­ßen­mi­nisters Georg Der­tin­ger unter Spi­onagevorwurf verhaftet wor­den – er­klärte die CDU-Führung im Früh­jahr 1953 schließ­lich die "Auf­lö­sung aller CDU-Be­triebs­grup­­pen an den allge­mein­bil­denden Schu­len".47

Trotz aller administrativen Be­mü­hungen änderte sich an der Schul­realität zunächst wenig. Aus Sicht der Schulinspektoren litt der Unterricht48 bei gro­ßen Unter­schieden in der Arbeit der ein­zel­nen Lehrer und der jeweiligen Schu­len an er­hebli­chen Män­geln. Ideo­logi­sche Er­zie­hungsarbeit und "parteili­che Stel­lungnahme" wur­den "kaum in den Ansätzen" festge­stellt, "Bei­spiele für einen gu­ten erzie­hen­den Unter­richt" konnten "nicht ge­geben wer­den". Trotz der Pflichtveran­stal­tun­gen zum Stu­dium der Sowjet­päd­a­gogik im Schul­jahr 1950/51 fand die Schul­inspektion im Herbst 1952 "in den besuchten Schulen die Kenntnis des dialekti­schen Ma­te­ria­lismus ge­ring".49

Zwar zeigte sich an allen Schulen das Bemühen um Verbesserung der Dis­zi­plin, je­doch war "bewußte Dis­zip­lin" noch kaum er­reicht, in einem Fall musste die Anwendung der Tril­lerpfeife im Unterricht verzeich­net werden. Auch fehlte es an Pla­nung und Dichte der gewünschten Lei­s­tungskontrollen; von den mei­sten Lehrern würde le­dig­lich Wissen abgefragt.

Eine Verantwortlichkeit des stell­vertre­tenden Direktors oder des Schullei­ters für die päd­agogische Ar­beit an der Schule konnte entge­gen der Verord­nungs­lage "nir­gends" fest­gestellt werden. Häufig prakti­zierten die Schul­­leiter und Di­rekto­ren im Sinne einer kol­legialen Schullei­tung nach überkommenen Mustern aus der Weimarer Republik. Die Pionierorganisation und die FDJ waren häufig nur "for­mal" tätig, blieben nach Einschätzung der Schulinspek­toren ohne hin­rei­chende Unterstüt­zung durch die Leh­rer, während sich an ei­nigen Ober­schu­len, so in Droy­ßig und Gotha, ein starker Einfluss der Jungen Ge­meinde zeigte. Einem der scharfsichtigen Inspekto­ren entging es nicht, dass in der Oberschule Zeitz die zur vorge­schriebenen Raumgestal­tung ge­hö­renden Bil­der des DDR-Präsi­den­ten nur mit Reißzwecken an die Wand ge­heftet wa­ren."

Überprüfung der Schü­ler- und Leh­rerkader"
Frühjahr 1953Im Zuge allgemein fortschreitender Stali­nisie­rung waren die Pädagogen auf Beschluss der SED nunmehr verpflichtet, "all­sei­tig entwickelte Persönlichkei­ten" zu er­zie­hen, "die fähig und breit sind, den Sozia­lismus aufzu­bauen und die Errun­gen­schaf­ten der Werk­tä­tigen bis zum äußer­sten zu vertei­di­gen".50 Noch be­vor dieser An­spruch erhoben war, hatte das IV. Parlament der FDJ vom 27. bis 29. Mai 1952 mit der Annahme einer neuen "Ver­fassung" die Ver­bands­mitglieder u.a. zur Verteidi­gung der DDR und zum Dienst in der Kaser­nierten Volkspoli­zei auf­ge­rufen und den Führungs­anspruch der SED an­er­kannt.51

An den Oberschulen wurde in den fol­genden Monaten seitens der FDJ-Funk­tio­näre auf Verpflich­tungser­klä­rungen für den späte­ren Dienst in der Ka­ser­nierten Volks­po­li­zei ge­drungen und in einer Atmo­sphäre zuneh­mender Kriegs­hysterie zumin­dest der Beitritt zur am 8. Au­gust 1952 gegründeten pa­rami­litä­ri­schen Ge­sellschaft für Sport und Technik (GST) erwartet.52 Die all­seits propa­gierte "Er­­hö­hung der Verteidigungs­be­­reit­schaft" führte zu er­hebli­chen Neu­ak­zentuierungen in Lehr­plan und Un­ter­richt,53 so hin­sicht­lich des Fa­ches Kör­­per­erzie­hung54 und der auf die Be­sprechung poli­tisch aktu­eller Ge­scheh­nisse ge­richte­ten Gegen­wartskunde.55

Bei neuerlicher Verschärfung des kir­chenpolitischen Kurses der SED und weiter wach­sender Teilnahme Jugendlicher an der Arbeit der Jun­gen Gemeinde kam es schon Ende 1952 an einzel­nen Ober­schu­len zu massivem Vor­ge­hen gegen solche kirchlich ge­bun­dene Ober­schü­ler,56 die sich de­monstrativ fort­schrei­tender Ver­ein­nah­mung durch Schule und Ju­gend­verband, insbe­sondere den Mi­litari­sie­rungs­be­stre­bungen ver­­wei­gerten. An den mei­sten Schulen gab es einzelne Leh­rer, die gleich­falls "pa­zi­­fi­stische" Haltun­gen erkennen ließen.57 Sicht­bar wurde, dass der Einfluss der Jun­gen Gemeinde nicht, wie zuvor angenommen, nur regional von Bedeutung war und sich bei­spielsweise im Be­zirk Frank­furt/Oder mit für SED und MfV alarmie­renden Be­funden zeigte.58

Auf Beschluss der SED-Führung von Ende Januar 195359 setzte im Früh­jahr eine umfas­sende, zum Agen­tenvorwurf gesteigerte Kam­pa­gne60 gegen die Junge Ge­mein­de ein.61 Organi­siert von der FDJ, fan­den Ende März/Anfang Ap­ril 1953 an allen Oberschu­len so genannte Protest­ver­sammlungen statt, die nach ei­nem inter­nen Bericht "zum Aus­gangs­punkt kämpferischer Ausei­n­an­der­setzun­gen mit den feindlichen Ele­menten an unseren Schulen", be­son­ders mit den "ver­bre­cheri­schen Ma­chen­schaften" der "Jungen Ge­meinde" wurden.62 Die sich zur kirchli­chen Ju­gendarbeit beken­nende Schü­ler wur­den in diesen un­ter Lei­tung von Ver­tretern der Kreis- bzw. der Be­zirkslei­tungen der FDJ durchgeführten Schü­lerver­samm­­lun­gen63 aufgefordert, sich durch die Un­terzeich­nung von Resolu­tionen von der Jun­gen Gemeinde zu distanzie­ren. Grundsätzlich sollte die damit for­cierte "Rei­ni­gung der Schüler­ka­der" zu­nächst nicht als ein Akt der staatlichen Schul­verwal­tung, son­dern als Erfül­lung von Forderun­gen der " fort­schrittli­chen Öf­fent­lich­keit" darge­stellt werden.

Hauptakteur dieses Kesseltreibens64 war die FDJ, deren Sekreta­ri­ate so­wohl der SED als auch den staatlichen Orga­nen, nicht zu­letzt auch der Schulad­mi­ni­stra­tion spä­ter als Kader­reser­voirs dien­ten. Ei­ner zeit­ge­nössi­schen Ein­schät­zung des persönlichen Mit­ar­bei­ters von Mini­ster­präsi­dent Grote­wohl zu­folge waren in den FDJ-Kreis­leitun­gen sehr oft Funktio­näre tä­tig, die in ih­rer Funk­tion "nicht mehr als einen gutbe­zahlten Po­sten" sa­hen, "ver­krach­te Schüler und Studenten oder auch ungelernte Arbeiter, die ein be­que­mes, un­kon­trol­liertes Arbeitsver­hält­nis" suchten, arro­gant und an­ma­ßend auftre­tend, kalt­schnäu­zig, ver­traut mit den übel­sten For­men des Par­tei­jargons.65

Gemeinhin hatte sich die in ihrer "politischen Arbeit" vor al­lem auf die Berufsschüler und Jun­garbeiter konzen­trierte FDJ mit der Schulver­waltung bislang wenig ko­ordiniert. Die Schul­gruppen der FDJ erhielten zu­meist keine oder nur sporadische An­leitung von den FDJ-Kreis­se­kre­taria­ten, und die Gewähr­leistung des FDJ- und Pio­nier"lebens" fiel weitgehend der Schule zu. Das hin­derte FDJ-Funktionäre nicht daran, unvermittelt in den Schul­ablauf ein­zugrei­fen, indem sie etwa Ver­bandsmit­glie­der auch aus dem Un­terricht heraus zu Einsätzen ab­kom­mandierten. Auch Pi­oniere wur­den gern zur Ausgestaltung von Fei­erlich­keiten herangezogen. Diese Prakti­ken waren um so eher mög­lich, seit sich die FDJ im Schuljahr 1952/53 erstmalig mit hauptamtli­chen Sekre­tären an den Oberschulen eta­b­lierte.66

Das bislang eher sporadische, unregu­lierte Vor­gehen gegen kirchlich ge­bundene Ju­gendliche sollte zum 12. Mai 195367 durch eine vom MfV ver­antwortete ge­ne­relle politische Eig­nungs­über­­prüfung von Schülern und Leh­rern der Ober­schulen abgelöst werden. Hinsichtlich der Ober­schullehrer wurde, wie vorgese­hen, bis 30. Mai 1953 auf Be­zirksebene über die wei­tere Verwen­dung ein­schließ­lich eventueller Verset­zun­gen, Zur­ück­stufung oder Entlas­sung ent­schie­den. Von Entlassung be­troffen war jeder zeh­nte Ober­schul­lehrer.68

Die von den jeweiligen Direkto­ren, Schulpartei- und FDJ-Sekretä­ren durch­zu­füh­rende "Überprüfung sämtli­cher Schüler der Klassen 9 bis 12" sollte zu ei­ner den Abtei­lungen für Volksbildung bei den Räten der Kreise bis 10. Juni vorlie­genden, mit ausführ­licher Begründung ver­sehe­nen "Li­ste der aus­zu­son­dern­den Schüler" füh­ren.69 Bei den Ausson­de­run­gen wurde "mit einer größe­ren An­zahl von Ober­schülern gerechnet, die um­gehend in den Produk­ti­onsprozess einge­reiht wer­den müssen."70 Die Maß­­nahme sollte "Feinde und Schädlinge", "Agen­­ten der Kriegs­trei­ber" treffen, aber auch Schüler, bei de­nen ganz allgemein "der po­li­ti­sche Reife­grad noch nicht er­reicht" sei.

Trotz der Verflechtung von SED, FDJ und MfV blieb die Ko­ordi­na­tion die­ser Schülerüberprüfung unzulänglich, zumal gerade auf Ebene der Kreise und der ein­zelnen Schu­len un­ter­schied­liche, oft personen­bezo­gene Macht­konstel­latio­nen be­stan­den. Gegen Ende Mai zeig­ten sich mit den im MfV eingehen­den Be­rich­ten gravierende Un­terschiede in der von den Kreisin­stanzen ange­wand­ten Aus­son­de­rungspraxis. Viel­fach war das ge­gen Ange­höri­ge der Jun­gen Ge­meinde übli­che Ver­fahren der Schüler­versammlungen, der FDJ-Aus­schlüsse, der durch den Pä­da­go­­gi­schen Rat be­schlossenen oder di­rekt vom Schuldi­rektor aus­ge­spro­chenen Ver­weisung von der Ober­schule bei­behal­ten wor­den. Damit erfolgte die erst nach dem 10. Juni mit Einsetzen des so genannten "Neuen Kurses" unter dem Vorbe­halt übergeordneter Entschei­dung ste­hende Ver­weisung sofort. Wäh­rend im Bezirk Gera von 3 500 Ober­schülern 500 zum Ausschluss vor­gesehen wor­den wa­ren, meldete der Bezirk Leipzig bei 7 900 Ober­schülern 62 Aus­schlüsse.71 Ganz of­fen­sicht­lich wur­den in ei­ni­gen Bezir­ken nur so genannte "Rädels­führer" ausge­son­dert, in ande­ren dagegen, so auch in Suhl und Bran­denburg, die als poli­tisch wenig bewusst gel­tenden Schüler überhaupt.

Bei allgemeiner Durchset­zung dieser zweiten Linie konnte 1952/53 bei ins­ge­samt 113 338 Ober­schülern72 mit der Entfernung von fünf bis acht Pro­zent der Oberschüler ge­rechnet wer­den. Allerdings war nur in weni­gen Fällen der Ausschluss von allen Ober­schulen der DDR be­antragt worden. In ei­nem Schreiben vom 6. Juni 1953 teilte die Volks­bil­dungsmini­ste­rin Zaisser dem Stellver­tre­ten­den Mini­ster­prä­sidenten und SED-Ge­ne­ralse­kre­tär Ulbricht wahr­scheinlich in Ab­spra­che mit sow­jeti­schen Instanzen73 mit, dass sie sich außer­stande sehe, die von der Ab­tei­lung All­ge­meinbildende Schu­len des ZK un­ter­stützte aus­greifende Ausschlusspraxis – zu­nächst im Fall der Stadt Bran­den­burg – zu be­stätigen.74

Soweit mög­lich, wurden durch die Haupt­schulinspek­tion des MfV An­fang Juni 1953 versucht, in ein­zel­nen Bezir­ken und Krei­sen ge­plante neue Aus­schlusskampag­nen zu ver­hindern.75 Schon am 30. Mai 1953 hatte das Mi­niste­rium bei der ZK-Abteilung All­ge­meinbildende Schulen eine Beschluss­vorlage zur Si­cherung der vorgesehenen Erhö­hung der Oberschulkapazität ein­gereicht76 und da­bei auf die bereits be­ste­hende eklatante Unter­schreitung77 der Plan­zah­len ver­wiesen.

Aufgezwungen und ver­spätet – der "Neue Kur­s"
Inzwischen, am 2. Juni 1952, hatte die nach dem Tod Stalins neue sowjeti­sche Füh­rung einen "Kurs­wech­sel" in der DDR ver­langt.78 Be­schlüs­se des Politbüros des ZK der SED vom 9. Juni 1953 und des DDR-Mi­nis­terra­tes vom 11. Juni 1953 kün­digten daraufhin eine Po­li­tik des "Neuen Kur­ses" an,79 die auch die Bildungspolitik betraf.

Am 10. Juni 1953 wurde der mit dem Vorge­hen gegen die Junge Ge­meinde und einer Pressekampagne ge­gen kirchliche Erziehungseinrichtungen begon­nene of­fene Kir­­­chen­kampf – nach einer Zusam­­men­kunft zwi­schen dem Mini­ster­präsi­denten Grotewohl und Kirchen­ver­tre­tern – ab­ge­bro­chen.80 Es er­folgte die Zusage, die zu Jah­resbeginn ver­fügten Beschränkun­gen hinsichtlich des Re­li­gionsunter­richts in Räumen der Schule auf­zuhe­ben.81 Hinfällig wurde so u.a. auch die nach einer Kurzin­spektion Ende April vorbe­reitete Auflösung der von der ka­tho­lischen Schwe­sternschaft der Ur­su­linen getragenen There­sien-Ober­schule in Berlin, der einzi­gen, nach alliiertem Recht bislang erhalte­nen, nicht­­staatli­chen allgemeinbil­den­­den Schule in der DDR.82

Die Überprüfung der Ober­schüler wurde mit Fernschreiben des MfV vom 15. Juni 1953 für abge­brochen erklärt. Wie alle an­de­ren Maßnah­men des "Neuen Kur­ses" kam auch das schul­poli­ti­sche Einlen­ken zu spät, um den sich mit ei­ner Streik­welle und Unru­hen ab­zeich­nen­den Auf­stand noch ab­wen­den zu kön­nen. Bis zum 17. Juni83 wa­ren die vor­ge­se­he­nen Veränderun­gen im Unter­stel­lungs­be­reich des Ministeri­ums für Volks­­­bil­dung nur par­tiell be­kannt geworden. Die weit­gehende Wiederaufhebung der Über­prü­fungsergebnisse begann daher erst nach dem Aufstand vom 17. Juni und – so ist anzunehmen – auch erheblich gründ­li­cher.

Von den nach Kenntnisstand des MfV84 426 entlassenen Oberschul­leh­rern wa­ren bis Ende Juli 353 wieder eingestellt. In 14 von 16 Fäl­len wurden funkti­on­sent­hobene Di­rekto­ren wieder eingesetzt. Von den amtlich 832 aus­ge­schlos­senen Ober­schülern waren zur gleichen Zeit 588 wieder zur Schule und zum Ab­itur zu­gelassen worden. Weitere Fälle wurden auch noch in den nach­fol­gen­den Wochen positiv ent­schieden.85

Der Aufstand vom 17. Juni 1953 verhin­derte eine geradlinige Fort­füh­rung der seit Sommer 1952 auf dem Schulgebiet betriebe­nen Mach­ter­wei­te­rungs­ver­su­che. Nach der Nieder­schla­gung des Auf­standes, während dem sich die neue Leh­rer­schaft nach den ein­gegangenen Be­richten86 weit­gehend staats­loyal oder ab­war­tend87 ge­zeigt hatte, war die Or­tho­doxie in der SED-Füh­rung ge­stärkt und durch die neue Sowjet­füh­rung notgedrungen poli­tisch be­stä­tigt worden. Zwar wur­den na­hezu alle einschlägigen bil­dungs­politi­schen Maß­nah­men aus der Zeit vor dem 17. Juni 1953 abge­schwächt oder aufgege­ben, zwar ge­rie­ten dog­mati­sche päd­a­go­gi­sche Auf­fas­sun­gen nun teil­weise in die Kritik, aber die ge­ne­relle po­li­tisch-ideo­logi­sche Funk­tion der DDR-Schule blieb da­von un­be­rührt. Dabei zer­schlu­gen sich die Erwar­tun­gen der An­hän­ger einer di­rek­ten Über­nahme sowje­ti­scher Päd­agogik ebenso wie die je­ner, die glaub­ten, ur­sprüngli­che Re­form­vorstel­lun­gen kurzfristig wie­der­beleben zu kön­nen.


Quellen- und Literaturverzeichnis:
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Gert Geißler
, geb. 1948 in Leipzig, Bildungshistoriker, Berlin. Publikationen: Schule: Streng vertraulich! Die Volks­bildung der DDR in Doku­men­ten. Eine Pu­bli­kation des Mini­sterium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Bran­den­burg. Ba­sis­Druck Ver­lag. (Ge­schichte, Struk­tur und Funktionsweise der DDR-Volksbil­dung, Band 1). Ber­lin 1996 (unter Mitarbeit von Falk Blask und Thomas Scholze); Schulleistung in der DDR. Das System der Leistungsentwicklung, Leis­tungssiche­rung und Lei­stungs­­messung. Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York 2000 (gemeinsam mit Hans Dö­bert); Geschichte des Schulwesens in der Sowjetischen Besatzungs­zone und in der Deut­schen Demo­kratischen Republik 1945 bis 1962. Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York 2000; Schulreform und Schulverwaltung in Berlin. Die Protokolle der Ge­samt­konferen­zen der Schulräte von Groß-Berlin Juni 1945 bis No­vember 1948. Bearbeitet und kom­mentiert von Gert Geißler. Frank­furt am Main, Berlin, 2002.

1    Siehe § 1 des Gesetzes über die Teil­nahme der Ju­gend am Aufbau der Deut­schen De­mo­krati­schen Re­pu­blik und die Förderung der Jugend in Schule und Be­ruf, bei Sport und Er­ho­lung. Vom 8.2. 1950 (Do­ku­mente 1970, 356ff.). Zum Jugendgesetz er­ging eine Durch­füh­rungsan­ord­nung (Gbl. 50/445): "(2) Das Mini­ste­rium für Volks­bil­dung der Deut­schen De­mo­kra­ti­schen Re­publik erlässt bis zum 15. Juni 1950 eine An­wei­sung, durch die die Schul­ver­wal­tun­gen im Gebiet der Deut­schen De­mo­krati­schen Re­publik ver­pflichtet wer­den, junge qua­lifi­zierte Kräfte als Mit­arbeiter in den Ministerien und als stell­ver­tre­tende Schul­räte und Schul­leiter einzuset­zen." Die Ver­ord­nung ga­rantierte der FDJ die Teil­nahme an al­len Be­ra­tun­gen der Mini­ste­rien, in de­nen Ju­gend­fra­gen Gegen­stand wa­ren, ebenso die Teil­nahme an den Lehrer­konfe­renzen in den Län­dern. Ange­ord­net wurde u.a. auch die Ein­rich­tung von Pio­nier- und FDJ-Zimmern in den Schu­len.
2    Zu den Neulehrern siehe insbesondere Hohl­feld 1992 und 1997; Gruner 2000.
3    Siehe Geißler, Wiegmann 1996, S. 111.
4    Siehe auch Dokument 105 (MfV. Kün­di­gung von Lehrern. 22.3.1953). In: Geiß­ler, Blask, Scholze, S. 198f.
5    Zaisser, Else (Elisabeth), geb. Knipp (16.11.1898–15.12.1978); 1919 Lehr­amtsprü­fung, bis zur Ar­beits­lo­sigkeit 1922 Leh­re­rin, 1922 Eheschließung mit dem KPD-Funk­tio­när Wilhelm Zaisser, 1926 KPD, 1928 bis 1930 und dann 1932 bis 1947 in der UdSSR; bis 1933 Leh­rerin an der Karl-Lieb­knecht-Schule in Moskau, da­nach bis 1935 Besuch der Kom­muni­sti­schen Universität in Mos­kau, seit 1933 Oberlehrerin am Mos­kauer Staatli­chen Insti­tut für Fremd­spra­chen, Do­zent und Lehr­stuhl­leiterin an ver­schie­denen Mos­kauer Universitäten, Ver­fasse­rin zweier Hoch­schullehrbü­cher; 1947 Rückkehr nach Deutschland und Lehr­auftrag für Ge­schichte und Sy­stema­tik der Sowjet­päd­agogik an der Mar­tin-Luther-Uni­versität Halle-Wittenberg, 1949 mit Lehr­auftrag an der Technischen Uni­versi­tät Dres­den, 1. Januar 1950 Di­rekto­rin des Deut­schen Pädagogischen Zen­t­ralinsti­tuts in Berlin, 1. Januar 1951 Staatsse­kretärin im Ministe­rium für Volksbil­dung der DDR, 14. August 1952 Mini­ste­rin, 31.10. 1953 Rück­tritt, da­nach vor­wie­gend als Über­setze­rin tätig.
6    BAB, DR 2/6271, MfV, HA Unter­richt und Er­ziehung, Auswertung der Reise in die Sowjet­union, 18.10.1952, Bl. 76; im folgen­den zit. nach ebd.
7    Die Schulinspektoren übten die staatli­che Kon­trolle über die allgemein bil­den­den Schulen und die Abteilungen Volksbildung bei den Räten der Bezirke und Kreise aus. Sie hatten die Auf­gabe, ggf. Sofortmaß­nahmen ein­zuleiten (BAB, DR 2/4239, Richtli­nien für die Arbeit der Schulinspektoren. Vom 12. 3. 1953, Bl. 164ff.).
8    Statut für den Pädagogischen Rat an den all­gemeinbil­den­den Schulen der Deut­schen De­mokra­ti­schen Republik. Vom 9. Dezem­ber 1952. In: Dokumente 1970, S. 434ff. Die Be­schlüsse des Rates, dem alle Leh­rer und Erzieher der Schule so­wie der Vor­sit­zende des Eltern­bei­rates ange­hörten, bedurften der Zustim­mung des Di­rek­tors, der auch Vor­sit­zen­der des Rates war und dessen per­sönliche Ver­ant­wor­tung durch die kollektive Be­ra­tung nicht ein­ge­schränkt wurde.
9    BAB, DR 2/6271, MfV. Betr.: Aus­wer­tung der Reise in die Sowjetunion, Groth, 16.9. 1952., Bl. 28.
10    Der Elternbeirat galt als "Organ der Eltern zur Un­terstützung der Schule bei der Ver­wirkli­chung der Schulpolitik des Arbeiter- und Bau­ern­staa­tes" (Verordnung vom 12.4.1951 über die Bildung und die Aufga­ben der Eltern­bei­räte in allgemeinbil­den­den Schu­len. In: Doku­mente, Teil 1/1945-1955, S. 393ff).
11    BAB, DR 2/4239, Bl. 191ff., SED, ZK, Abt. Allgemeinbildende Schulen, Bericht über die Vor­be­rei­tung und Durchführung der Elternbeiratswahlen für das Schuljahr 1952/53, 28.1.1953. Lediglich im Kreis Heili­genstadt war die SED mit 15,8 Prozent schwächer vertreten als die Blockpar­teien (CDU 18 Pro­zent). Schulen mit auffällig niedriger Wahlbeteiligung gab es vor al­lem in Sachsen, auffällig dabei besonders einige Schu­len in Leipzig. An der Grund­schule Oschatz-Rebben in Sachsen lag die Wahlbeteiligung bei 5 Prozent.
12    Dokumente, Teil 1/1945–1955, S. 365ff. (Aus­züge).
13    Die Vorbereitung sollte mindestens enthalten die Formulierung des Unterrichtsziels, die zu er­rei­chenden Unterrichtsergebnisse, die vorgesehene Struktur der Stunde, die metho­dischen Ver­fahren, die Auswahl der zu verwendenden Lehr- und Lernmittel, die Haus­aufgaben und die Zeiteinteilung der Stunde.
14    Beginnend mit dem Schuljahr 1948/49 wurden immer mehr Klassenstufen in dieses System einbezogen. Am Ende des Schul­jahres 1952/53 fanden schriftli­che und mündliche Ver­setzungs- bzw. Ab­schluss­prü­fun­gen in al­len Klas­sen ab Klas­sen­stufe 4 statt (Ver­fü­gun­gen und Mit­teilun­gen, 1/1953, S. 1ff.). Durch­ge­setzt wurde die in der so­wjeti­schen Schule üb­liche Zensu­renskala mit den Noten 1 bis 5. Im dritten Schuljah­resab­schnitt 1952/53 trat der regu­läre Unter­richt weitgehend in den Hintergrund, indem die Lehrer die Schüler gezielt auf die Prüfungen vorzubereiten suchten.
15    Siehe Dokument 106 (Regeln für die Schü­ler. 1953). In: Geißler; Blask, Scholze 1996, S. 199f. Die Regeln für die Schüler entsprachen teils wört­lich den am 2. 8. 1943 vom Rat der Volkskom­missare der RSFSR be­stätig­ten Regeln, die seit 1951 auch für die Schule der DDR (die neuen schule, 6(1951)22, S. 523f.) pro­pa­giert worden. In ei­ner nur noch 12 Punkte zäh­len­den Fassung wurden sie am 1. 1. 1955 für alle Grund­schüler (Klassen 1 bis 8) ver­bind­lich.
16    Siehe u.a. Handbuch des Pionierleiters. Ber­lin 1952 (Übersetzung aus dem Rus­si­schen).
17    Zur Geschichte der Pionierorganisation siehe ins­besondere Ansorg 1997.
18    Auf Beschluss der Tagung des Zentral­rats der FDJ (19.- 21. 12. 1952) wur­den 1953 (Die neue Schule, Nr. 6/53) haupt­amtliche FDJ-Se­kretä­re in allen Ober­schulen (Klasse 9 bis 12) mit mehr als 400 Schü­lern einge­setzt. An größeren Grundschulen wa­ren bereits seit 1950 hauptamtliche Pio­nier­leiter tätig.
19    Siehe Ulbricht, Walter: Die gegenwärtige Lage und die neuen Aufgaben der Sozia­li­sti­schen Ein­heits­partei Deutschlands. Referat und Schlußwort auf der II. Partei­kon­fe­renz der SED. Ber­lin, 9. bis 12.7.1952. Berlin 1952, S. 111f.
20    Siehe Zur Erhöhung des wissenschaftlichen Niveau des Unterrichts und zur Verbesse­rung der Par­tei­ar­beit an den allgemeinbildenden Schulen, 29.7.1952, in: Dokumente, Teil 1/1945 bis 1955, S. 424.
21    Um insbesondere Kinder von "Arbei­tern und Bau­ern" auf die Ausbildung zu so ge­nannten mittle­ren Ka­dern an Inge­nieur­schulen und Lehrerbil­dungs­in­sti­tuten vor­zube­reiten, hatte die SED-Füh­rung schon 1950 auf dem III. Par­teitag die Er­richtung von Zehn­klas­sen­schulen gefordert. Das Profil die­ser Schulen, d.h. zweier an die Grund­schule an­schlie­ßen­den Klassenstu­fen mit eigenem Bil­dungs­gang, blieb um­stritten.
22    Verordnung über die Reorganisation der all­ge­meinbil­den­den Schulen. In: GBl. Jg. 1953, S. 732f.
23    Siehe Anweisung Nr. 83 vom 5. 1.1951.
24    BAB, DR 2/2113. Be­richt über den Stand der Auf­nah­men in die Oberschulen und Zehn­klas­sen­schulen, Bl. 23.
25    BAB, DR 2/3983, Bericht über die Aus­wer­tung der Aufnahmen in die Oberschu­len und Zehnjah­resschulen für das Schuljahr 1951/52, Bl. 38, 45; BAB, DR 2/1172, Groth an Zaisser, Aufnah­men in die Ober- und 10-Jahresschulen, Löbner, 11. 9. 1952, Bl. 82f.
26    BAB, DR 2/1172, MfV, Abt. Ober­schu­len, Plan für Sofortmaßnahmen zur er­folgrei­chen Durchführung der Aufnahme in die Ober­schulen und Zehnklassen­schulen, 16. Fe­bruar 1952, Bl. 23.
27    Siehe u.a. Dokument 247 (SED. Zur kirch­li­chen Jugendarbeit. 15.4.1948). In: Geiß­ler; Blask; Scholze, S. 430.
28    BAB, DR 2/MfV, Abt. Oberschule, Lage der Oberschule, 10. 11. 1951, Bl. 90.
29    Siehe Beyer 2003.
30    BAB, DR 2/1172, Bl. 93, MfV, Abt. Oberschule, Lage der Oberschule, 10.11.1951. Nach Fricke 1996 S. 838 wurden "allein in der so­wjeti­schen Zone und der DDR der 50er Jahre mindestens 1 200 Oberschüler und Stu­den­ten ver­haftet und in Zwangsarbeitsla­ger oder Zuchthäuser verbracht". Bleiben, was die Ober­schüler angeht, die Internierungen und Festnahmen durch den sowjetischen Sicherheits­dienst in der un­mit­tel­baren Nachkriegszeit außer Betracht, deren Zahl kaum exakt feststellbar ist, so wurden nach den Unterlagen der Abteilung Ober­schule des MfV und der einzelnen Oberschulen seit 1951 schuljährlich etwa zwischen 30 und 50 Schü­ler aus unterschiedli­chen Gründen, darunter auch politischen, von allen Oberschu­len der DDR verwiesen (siehe exemplarisch Verweisungen von den Oberschulen, 25.1.1957, in: Geiß­ler/Blask/Scholze, Schule, S. 292). Zu wesentlichen Abwei­chungen von diesen Zahlen kam es im Frühjahr 1953, im Herbst 1961 und 1968. Politisch motivierte Ver­urtei­lungen von Oberschü­lern sind mit Ausnahme der genannten Fälle 1950/51 für das Jahr 1956 in Dresden, 1961 in Strausberg und 1968 bekannt.
31    BAB, DR 2/MfV, Abt. Oberschule, Lage der Oberschule, 10. 11. 1951, Bl. 93.
32    Zwischen Kirche und Schule bestanden keine di­rekten Verbindungen. Bei den In­nenministerien der Länder, nachfol­gend – vom Februar bis zum Dezember 1953 – beim Staatssekretariat für innere Angele­genhei­ten der DDR über­nahm das Referat Kult­fragen die Verbin­dung zu den Kir­chen­leitungen. Beim Minister­rat der DDR be­stand seit der Staats­grün­dung zugleich eine Hauptabteilung Ver­bin­dung zu den Kir­chen un­ter Lei­tung des Stell­vertreters des Minis­terprä­sidenten Otto Nuschke. Seit April 1957 war das Staatssekre­tariat für Kir­chen­fragen zu­stän­dig. Nur aus­nahms­weise noch kam es in den fünfziger Jahren zu einem Kontakt zwi­schen Kir­chenlei­tun­gen und Volksbildungsmi­niste­rium.
33    Artikel 44 DDR-Verfassung von 1949: "(1) Das Recht der Kirche auf Er­tei­lung von Reli­gi­ons­un­terricht in den Räumen der Schule ist ge­währlei­stet. Der Religi­onsun­ter­richt wird von den durch die Kirche ausgewählten Kräften erteilt. Niemand darf gezwun­gen oder ge­hin­dert wer­den, Religi­ons­unterricht zu er­teilen. Über die Teil­nahme am Re­ligi­onsunter­richt be­stimmen die Er­zie­hungsbe­rech­tigten (Bil­dungspoli­tik, S. 83f.). Das Recht der Kirchen, Schulräume zu nutzen, galt nur für Grund­schulen.
34    Die zu Jahres­be­ginn 1951 angeforderten Be­richte zeich­neten in der Schulraumfrage ein eher beruhigtes Bild. So verwies das Land Brandenburg darauf, dass in 300 Ge­meinden auch Got­tesdienst und Bi­bel­stunde regelmäßig oder ausnahms­weise in den Schul­räu­men ab­gehalten wur­den, da in die­sen Fällen kir­chenei­gene Räume nicht vor­handen oder nicht be­nutzbar waren (BAB, DR 2/731, Betr.: Durch­führung des Religi­ons­unter­richts in den Schu­len der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Republik. 3. Februar 1951, Bl. 121). Gemeinhin wurde die Kirche staat­licherseits jedoch gedrängt, für den Religionsun­terricht, so­weit verfügbar, auf ei­gene Räume zu­rückzugreifen. Vielfach kollidierte der in den Städten verbreitete Schichtunter­richt und der zu­sätzlich durch FDJ- und Pionieror­ga­nisation ent­standene Raumbedarf mit der Einhal­tung der Eck­stundenrege­lung für den Religi­onsunter­richt. Die jeweilige Lösung hing nicht uner­heblich von den jeweils konkreten Um­stän­den vor Ort ab.
35    Siehe zu diesen jüngst Hartmann; Rah­ner [1997], S. 89ff.
36    Noch 1955 befand sich jedes vierte Nor­mal­kin­derheim in kirchlicher Träger­schaft. Dabei gab es regional er­hebliche Unter­schiede. Im Be­zirk Neu­brandenburg waren es 46 Prozent aller Normalkinderheime, in Frank­furt/Oder 41 Prozent. Hingegen gab es im Bezirk Suhl kein einziges konfessio­nelles Heim (BAB, DR 2/4727, MfV, Refe­rat Pla­nung, Hei­merziehung, 31. 3. 1955, Bl. 175).
37    Siehe Gesetzblatt Nr. 91, Ausgabetag: 2. 8. 1951, S. 708ff.
38    BAB, DR 2/5628, MfV, Abteilung Ju­gend­hilfe/Heimerziehung, Stellung­nahme zu den Ein­wän­den der Evange­li­schen und der Ka­tholischen Kirche im Hinblick auf die 2. Durchfüh­rungsbe­stimmung vom 17.12.1951 zur Ver­ord­nung über Heimer­ziehung von Kindern und Ju­gendlichen vom 26. Juli 1951, Mann­schatz, Berlin, 14. März 1952, Bl. 23ff.
39    Verordnung der Regierung der DDR über die Ein­rich­tung der vorschulischen Erzie­hung und der Horte vom 18.9.1952. In: Dokumente 1970, S. 430f. Die Verord­nung brachte eine organisatori­sche Klä­rung im Be­reich der Vorschu­lerzie­hung: Kinder­gar­ten 3 bis 6 Jahre, Kinder­wochen­heim 3 bis 12 Jahre, Horte für Kin­der 6 bis 12 Jahre.
40    Siehe Dokumente 1970, S. 222f.
41    Siehe Dokument 525 (Ev. Kirchenlei­tung Sach­sen-Anhalt. Beschluß zur Schul­frage. 24.9.1951). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 433.
42    BAB, DR 2/1110, Stellv. Vorsitzen­der der Zen­tralen Kommission für Staatliche Kon­trolle, Lange, an Wandel, 14. 3. 1953, Bl. 89f.
43    Befehle der SMA Sachsen hatten für ehe­mali­gen Kon­fessionsschulen seiner­zeit das Wiederan­brin­gen von Kruzifixe gestattet, davon aber neu einge­richtete Schulen aus­genommen.
44    Siehe Dokument 253 (Vor­fäl­le in Witti­che­nau Fe­bruar/März 1953) in Geißler; Blask; Scholze, S. 434ff. Für die katholi­schen Schulorte in Thürin­gen ist ein sol­ches Vor­gehen nicht bekannt, viel­mehr wurden hier auch Mitte der fünfziger Jahre noch in allen Schulen das Kruzi­fix festge­stellt. Ver­suche zur Ent­fernung der Sym­bole wa­ren, so im Kreis Bad Salzun­gen, am Wider­stand der Be­völ­ke­rung ge­scheitert. Auch die ka­tholischen Lehrer hielten die örtlich verschiede­nen katholi­schen Feier­tage (ca. 20) unter Zu­rück­stel­lung ihrer Dienstver­pflich­tung ein (BAB, DR 2/5662, Bericht über die örtli­chen Fei­ertage in den 19 ka­tho­li­schen Schulorten des Kreises Bad Sal­zun­gen, Eck­hardt, Kreis­schulinspek­tor, 7.7. 1957). 1958 gab es offenbar neue Versu­che, Kruzifixe durch Staats­sym­bole (Wil­helm-Pieck-Bil­der) zu er­setzen, je­doch seien die ent­spre­chen­den Dis­kussionen "nicht zielstrebig zu Ende geführt" worden (siehe Doku­ment 268 (ZK der SED, Ak­ten­notiz zu El­tern­bei­ratswahlen, 1.10.1958. In: Geißler; Blask; Scholze, S. 459). Auch in den sorbischen Gemein­den beharrte die Be­völkerung auf dem Anbrin­gen der Kru­zifixe. (BAB, DR 2/5662, Rat des Bezirkes Dres­den, Betr.: Information, 3. Aus dem Kreis Ka­menz, 18. Fe­bruar 1957, Bl. 471f.).
45    BAB, DR 2/3031, MfV, HA Unter­richt und Er­zie­hung, Groth, an Frau Mini­ster Prof. Zaisser, 31.3.1953, Bl. 107, im fol­genden zit. nach ebd.
46    Die nach 1918 begonnenen vermögens­rechtli­chen Auseinandersetzungen um die Trennung des in den Kirchschulle­hen (Kü­s­terschulver­mögen) Staat und Kirche ge­meinsamen Eigentums waren wäh­rend der Weimarer Zeit nicht zum Abschluß ge­kom­men. 1953 bestan­den in der DDR nach un­siche­ren Erhe­bungen noch etwa 400 sol­cher Kirch­schullehen, weiterhin ca. 300 kir­cheneige­ne Schul­gebäude, die durch die staatli­che Schule be­nutzt wur­den.
47    Siehe u.a. Dokument 261 (Lehrerbera­tung bei der CDU, 12.5.1956). In: Geiß­ler; Blask; Scholze, S. 448; BAB, DR 2/5238, Protokoll über die Lehrer­konferenz vom 2.7.1958 im Hause der Parteileitung, Bl. 16ff. Eine kon­ti­nuierli­che und unab­hän­gige schul­politi­sche Arbeit der CDU-Partei­lei­tung kam zu keiner Zeit zustande, hinge­gen wurden in politisch ange­spann­ten Situ­atio­nen CDU-Lehrer zur Ab­gabe parteioffi­zieller Er­klä­run­gen im Sinne der staatli­chen Schulpoli­tik mo­bi­lisiert.
48    Im folgenden nach BAB, DR 2/1172, MfV, Zu­sammenfassender Bericht über die Schu­lin­spektion im Mo­nat September 1952, Bl. 107. Der Bericht beruhte auf der Über­prüfung von 46 Schulen in den Krei­sen Freiberg, Für­stenwalde, Zeitz, Waren und Gotha.
49    BAB, DR 2/4239, MfV, Abt. Schu­lin­spek­tion, Die Ergebnisse des Schuljahres 1952/53, 17. 7. 1953, Bl. 63.
50    Siehe Zur Erhöhung des wissenschaftli­chen Niveaus des Unterrichts und zur Verbesse­rung de Parteiarbeit an den all­gemeinbil­denden Schulen. Beschluß des Politbü­ros der SED. Vom 29. 7. 1952. In: Doku­mente 1970, S. 419.
51    Siehe Die Verfassung der Freien Deut­schen Jugend. Nach den vom IV. Parla­ment der FDJ Pfingsten 1952 in Leip­zig einstimmig angenommenen Abänderun­gen und Er­gän­zun­gen. In: Dokument, S. 414ff.
52    Zur Gründung der einzelnen bewaff­ne­ten Or­gane einschließlich deren Er­zie­hungs­am­bitionen siehe Dietrich: Eh­lert; Wenzke 1998.
53    Das reichte hin u.a. bis zur Vorberei­tung neuer Anschauungsbilder für den Gegen­wartskun­deun­terricht (Uniform, Rangab­zei­chen der Volks­poli­zei), den Abschluß von Freundschaftsverträ­gen zwischen Schulen und Polizeieinheiten, zur An­fer­ti­gung von Ausstellungen und Wandzei­tung, der Auf­nahme der Aero­dynamik und von Aufga­ben über Kurs­bestimmung von Schiffen in den Lehr­plan der Oberschulen, auch zur Vorbe­reitung ei­ner Lichtbildreihe für die Kin­der der älteren Kin­dergarten­gruppen zum Thema "Die Volkspo­lizei, un­ser Freund und Helfer" (BAB, DR 2/HA Unterricht und Erziehung, Perspektiv­plan der Hauptabtei­lung, 17. No­vember 1952, Bl. 237ff.).
54    Im Dezember 1952 wurde für die Ober- und Zehnklassenschulen der Lehrplan um Hin­dernis­lauf, Keulen­weit- und Keu­len­zielwer­fen (500g) so­wie um einen Ori­entie­rungs­gepäck­marsch erwei­tert (Siehe MfV. Amt­li­che Rundverfü­gung 46/52. Betr.: Er­weite­rung des Lehr­plans im Fach Körper­erzie­hung, 15. Dezember 1952). Schon mit den Schulanfängern wur­den sog. Ord­nungs­re­geln ge­übt. Mit wehrpoliti­scher Ab­sicht ge­för­dert wurde früh­zeitig das Schul­wan­dern. Der Sport­un­ter­richt wurde seit 1954 explizit in den Dienst der Ver­tei­di­gungs­fä­higkeit ge­stellt. Zur Geschichte des Fa­ches siehe jüngst Hin­sching; Hum­mel 1997.
55    Mit je einer Wo­chenstunde war Gegen­warts­kunde ab dem Schuljahr 1951/52 Be­stand­teil der Stun­dentafel der vier Klas­sen der Ober­schule (vordem je eine Stunde Phi­lo­so­phie Klasse 11 und 12).
56    Siehe Dokument 152 (MfV. Über den Stand der Schulen. 1.10.1952). In: Geiß­ler; Blask; Scholze, S. 271; Doku­ment 153 (SED. "Junge Gemeinde" in Oels­nitz. 12.1.1953). In: Geißler; Blask; Schol­ze, S. 272ff.
57    BAB, DR 2/1172, MfV, Abt. Schu­lin­spek­tion, Zusammenfassender Bericht über die politi­sche Situa­tion insbeson­dere über die Arbeit der Betriebsparteior­gani­sa­tio­nen an den überprüf­ten Schulen in den Kreisen Zeitz, Gotha, Waren, Frei­berg und Fürsten­walde, 21. Novem­ber 1952, Bl. 130.
58    Es wurde angenommen, dass der Jungen Ge­meinde an den Oberschulen des Krei­ses Fürsten­walde etwa 60 Prozent der Schüler angehörten, an den Zehn­klas­senschulen 20. Der Re­ligions­un­ter­richt für Oberschü­ler werde jetzt in kir­cheneige­nen Räu­men durchgeführt, nachdem alle Schü­ler von der Kirchen­behörde persönlich ange­schrieben wor­den seien. Die "meisten Leh­rer seien nicht in der Lage", "den Wider­stand der Schüler gegen eine wissen­schaftliche Ar­gu­men­ta­tion zu überwin­den". Dieser Wider­stand sei an der Ober­schule Für­sten­walde "regel­recht or­gani­siert". Die FDJ-Ar­beit liege "fast völlig da­nieder", eine Anleitung durch die FDJ-Kreislei­tung erfolge nicht. Die Parteilich­keit im Unter­richt werde "nur in Aus­nah­mefäl­len" ge­wahrt. Die Par­teibe­triebsgrup­pen versag­ten "völ­lig". Die mei­sten dieser Feststellun­gen seien "ty­pisch auch für die übrigen Kreise des Bezirkes Frank­furt/Oder" (BAB, DR 2/4239, MfV, HA Unter­richt und Er­zie­hung, Bericht über die Dienstreise am Don­nerstag, den 5.3.1953, Groth, Bl. 176ff.).
59    Siehe Maßnahmen gegen die "Junge Ge­meinde". Be­schluß des Politbüros, 27. Ja­nuar 1953. In: Die DDR vor dem Mau­er­bau, S. 138ff.; auch Dokument 154 (SED. Maß­nahmen gegen die "JG". 28.2.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 274ff. Die Grund­einheiten der FDJ an den Ober­schulen wa­ren zum "ener­gischen Kampf ge­gen die Ver­leum­dung unse­rer Re­publik durch imperia­li­sti­sche Hetz­sen­der" aufgefordert wor­den, "Heuchler und Dop­pel­züngler", die sich in die Reihen der FDJ ein­ge­schli­chen hät­ten, seien aus dem Ver­band zu ent­fer­nen und "Agenten, Di­ver­san­ten und Sa­bo­teure" an den Ober­schu­len nicht zu dulden (Do­kumente 1970, S. 442f.).
60    Die vom FDJ-Zen­tral­rat herausgege­bene Junge Welt erschien am 17. April 1953 mit einer gegen die "Junge Ge­meinde" gerich­teten Son­dernummer, ähnliche Veröffentli­chungen auch am 28. April 1953 im Neuen Deutsch­land, in der neuen schule, Nr. 17/1953, S. 2f.
61    Siehe auch die detaillierte Darstellung po­li­ti­kinter­ner Vorgänge bei Wentker 1994.
62    Siehe Dokument 156 (FDJ-Zentralrat. Über Pro­testversammlungen an den Ober­schulen. 9.4.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 277.
63    Siehe exemplarisch Dokument 157 (Eine FDJ-Versammlung zur "J.G.". 21.4.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 278ff.
64    Siehe auch weitere Dokumente in Geiß­ler; Blask; Scholze, S. 311ff.
65    Siehe: Über die Arbeit der FDJ: Bericht des per­sönlichen Mitarbeiters von Otto Grote­wohl, Fred Stem­pel, 27. 10. 1953. In: Die DDR vor dem Mauerbau. Do­kumente zur Geschichte des an­de­ren deut­schen Staates. Hrsg. von Dierk Hoff­mann, Karl-Heinz Schmidt, Peter Skyba. Mün­chen. Zü­rich 1993, S 189.
66    Vor diesem Hintergrund suchte das MfV zu errei­chen, dass bei der Beset­zung der Funk­tion "vor allem auf Leh­rer, die Mit­glied der Freien Deut­schen Jugend sind, zurückge­griffen wird" (Siehe Dokument 155 (MfV. Anwei­sung über FDJ-Se­kre­täre. 28.3.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 276).
67    Nach dem Stand vom 12.5. 1953 wa­ren in den Bezirken Cottbus 35, Schwe­rin 30, Karl-Marx-Stadt 3, Magde­burg 18, Potsdam 119, Neubranden­burg 7, Ber­lin 7 und Gera 1 Ju­gendli­che(r) "entfernt" wor­den (nicht angege­ben die Be­zirke Dres­den, Leip­zig, Halle, Suhl und Er­furt).
68    Detaillierte Zahlenangaben siehe Fak­si­mile in Geißler; Blask; Scholze, S. 318f.
69    Siehe Dokument 158 (MfV. Rund­schrei­ben an die Hauptschulinspekteure der Bezirke. 27.4.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 280. Bei­spiel einer Li­ste aus­zusondern­der Schüler siehe Do­kument 161 (MfV. Auf­stellung ent­fernter feindli­cher Ele­mente. 12.5.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 286.
70    Siehe Dokument 174 (MfV. Reorgani­sa­tion der Schulen. 12.5.1953). In: Geiß­ler; Blask; Scholze, S. 311.
71    Siehe Dokument 180 (MfV. Reorgani­sa­tion der Schulen. 6.6.1953). In: Geiß­ler; Blask; Scholze, S. 317.
72    Ihrer so­zia­len Her­kunft nach zählten zu die­ser Zeit 40 Prozent der Oberschüler zu den "Arbei­ter- und Bau­ernkin­dern" (BAB, DR 2/5841, Ma­terial für Pres­se­konferenz am 20.12.1956 von der Ab­tei­lung Schul­or­gani­sa­tion, Bl. 14). Der Be­griff "Arbei­ter­kind" fand An­wendung, "wenn der Va­ter, falls ver­stor­ben die Mut­ter oder die Erzie­hungsbe­rechtig­ten im Jahre 1942 und da­nach Lohnar­bei­ter wa­ren", ausge­nom­men die Kin­der von Lohn­ab­hängigen mit in der Pro­duk­tion her­ausgeho­bener Stellung (Werk­meister u.ä.). Das werk­tätige Bau­ernkind war über einen Boden­besitz der Er­zie­hungs­be­rechtig­ten bis zu 20 ha de­fi­niert (BAB, DR 2/5281, MfV. Abt. Schul­or­ga­ni­sa­tion, 29. 12. 1952, Bl. 11).
73    Am 8. Juni 1953 informierte Zaisser auch die So­wjetische Kontrollkommis­sion (SKK) über ih­ren Entschluss, den sie "dem Zen­t­ral­komitee mit­ge­teilt" habe (BAB, DR 2/2113, Bl. 59a, An die Abt. Infor­ma­tion, Genossen Or­low, Ber­lin-Karls­horst, Rolandseck 3). In der SKK wurde zu dieser Zeit die Ab­lösung Ul­brichts er­wogen.
74    Siehe Dokument 182 (Min. Else Zaisser an Walter Ulbricht. 6.6.1953). In: Geiß­ler; Blask; Scholze, S. 324.
75    Siehe Dokument 184 (MfV. Schü­lerüber­prü­fung in Gera. 9.6.1953). In: Geißler; Blask; Scholze, S. 325f.
76    BAB, DR-, 1171, MfV, Minister­büro, Claus, an Oschmann, ZK. Betr.: Auf­nahme in die Oberschule, Beschlussvorlage für das Se­k­retariat, 30. Mai 1953, Bl. 33ff. Der Volks­wirt­schaftsplan der DDR sah für 1953/54 eine Zunahme der Oberschul­plätze von 118 000 auf 130 000 vor. Nach den Fest­stel­lungen des MfV von Ende Mai 1953 wa­ren im Laufe des Schul­jahres 1952/53 je­doch 8 000 Plätze an den Ober­schulen frei geworden. Mit weiteren Abgängen und Ausschlüssen wurde gerechnete. Vorge­sehen war des­halb die Auf­nahme von 44 000 Schülern zum 1. 9. 1953. Es solle sehr schnell ein Be­schluß der Partei herbei­geführt wer­den, um noch im Monat Juni eine "zusätz­liche Auf­nahmeaktion" als "letz­te Möglich­keit zur Sicherung des Pla­nes" durchfüh­ren zu können. Die Erfüllung der im Volkswirt­schaftsplan gesetzlich vorge­sehe­nen Aufnahmezif­fern sei dem Er­reichen von Prozent­sät­zen des Auf­nahme­anteils von Arbeiter- und Bauern­kin­dern überge­ordnet. Tat­sächlich gab es Ende 1953 123 000 und Ende 1954 124 615 Ober­schüler bei ei­ner Quote von 46,2 bzw. 49,3 Prozent Ar­beiter- und Bauernkin­dern (BAB, DR 2/1. Entwurf, Analyse über die Er­fül­lung des Fünfjahr­planes 1951–1954 in eini­gen wich­tigen Positionen der Volks­bil­dung, Bl. 392).
77    Hervorgerufen wurde diese Nichtausla­s­tung in vielen Kreisen durch das Ver­hin­dern von Auf­nahmen, die den er­strebten Prozentsatz maximal aufge­nommener Ar­beiter- und Bau­ernkinder bei Auslastung der Kapazität gesenkt hätten. Diese Praxis hielt sich auch in den folgenden Jahren. Derart konnten die Funktionäre in den Kreisen hohe Prozent­anteile aufgenomme­ner Arbei­ter- und Bau­ernkinder melden, wäh­rend den überge­ord­neten Organen aus­rei­chend Oberschulplätze ver­fügbar blie­ben, um von der Eingangsin­stanz ab­ge­lehnte Bewerber noch nachträg­lich auf­neh­men zu können.
78    Anweisung der sowjetischen Führung, ohne Da­tum (2.6. 1953). Über die Maß­nah­men zur Ge­sun­dung der politi­schen Lage in der Deutschen Demo­kra­ti­schen Re­pu­blik. In: Die DDR vor dem Mau­erbau, S. 152ff.
79    Die DDR vor dem Mauerbau, S. 158ff.
80    Siehe Dokument 256 (Gespräche Kir­che – Mini­sterrat. 10.6.1953). In: Geiß­ler; Blask; Scholze, S. 440ff.
81    Am 3.8. 1953 erhielten die Räte der Kreise und Bezirke, Abteilung Volksbil­dung, neue Richt­linien zur Er­teilung des Religions­unterrichts in den Räumen der allgemein­bildenden Schu­len (Siehe Doku­ment 257. In: Geißler; Blask; Scholze, S. 442f.). Mit den in­haltsgleichen "Richt­li­nien über die Ertei­lung des Re­ligionsun­ter­richts in den Räu­men der all­ge­meinbil­den­den Schule" vom 31. Okto­ber 1953 wurde das Recht auf Erteilung von Religionsun­terricht in den Räumen der Grundschule be­kräf­tigt. Dabei er­folgten gegenüber den früheren Be­stim­mungen Ein­schränkun­gen, je­doch war es noch im­mer für zu­lässig er­klärt, Religions­unter­richt unmit­tel­bar nach dem planmäßi­gen Unter­richt der ein­zel­nen Klasse der Grundschule zu ertei­len.  
82    Auf Veranlassung der Ministerin war die Schule am 23.4. 1953 von MfV-Haupt­abtei­lungs­lei­ter Groth sowie je ei­nem Vertre­ter der SED und der FDJ-Bezirks­lei­tung Berlin besucht worden. Die Schule führte als früheres Lyzeum ausschließ­lich Oberklassen. Sie wurde von 200 Mädchen be­sucht, von denen keines Mitglied der FDJ war. Ein Teil der Schülerinnen kam aus West­berlin. Dem Unterricht lagen die amtli­chen Lehr­pläne und Lehrbücher der DDR zu­grunde. Sei­tens der Schule wurde er­klärt, man stehe auf dem Boden der Prin­zipien der demokratischen Erzie­hung zu Frieden und Völkerfreund­schaft. Im Be­richt an die Ministerin wies Groth darauf hin, dass alle Besu­cher, "auch die Vertreter des Ma­gi­strats, bisher keinen Anlaß ge­funden" hätten, "in dieser Schule anti­demokrati­sche Erscheinun­gen zu kri­ti­sieren". Es sollte eine weitere und gründ­li­che Über­prüfung stattfin­den, "um gegebenenfalls Vor­schläge für eine Um­wandlung bzw. Auf­lösung der Schule aus­zuarbeiten, wenn diese im gegebe­nen Au­genblick als poli­tisch ver­tret­bar angesehen wird". Hierzu wäre "auch eine entspre­chende Stel­lung­nahme maßgeblicher zent­ra­ler Stellen ein­zu­holen". Nachträglich no­tierte Groth, in einer Rück­sprache mit dem Stellv. Ober­bür­germeister Fech­ner habe sich ergeben, dass Schritte in die Wege ge­leitet werden, "um diese ein­zige konfessio­nelle Privat­schule aufzu­lösen" (BAB, DR 2/MfV, HA Un­terricht und Erzie­hung, Besuch in der Theresien-Ober­schule Berlin am 23.4.1953, Bericht vom 13. Mai 1953, Bl. 142ff.).
83    Der Verlauf der Ereignisse an den Schulen kann hier nicht dargestellt werden; siehe dazu die Do­kumente in Geißler; Blask, Scholze, S. 390ff.
84    Siehe Dokument 192 (MfV. Zur Durch­füh­rung des Ministerratsbe­schlusses. 27.7.19533). In: Geiß­ler; Blask, Scholze, S. 354ff.
85    Generell ist Skepsis gegenüber jed­we­der pau­schalen Zählung der im einzel­nen sehr ver­schie­denen "Fälle" an­ge­bracht. Keine Institution war in der Lage, gerade diese Fälle (unter­schieden nach vom Mi­nis­terium bestä­tigten oder nicht be­stätig­ten Ausschluß von allen Oberschu­len, nach Ver­wei­sung von der Oberschule, nach vorläufi­ger Sus­pen­dierung vom Un­terricht) wirklich exakt zu er­fassen. Gleichwohl verfügte am ehesten das MfV über ex­akte Zahlen. In der Literatur stetig un­ge­prüft reprodu­ziert wer­den demge­gen­über deutlich höhere Zahlen von relegier­ten Schülern, "etwa 3 000" ohne weiteren Beleg bei Neu­bert 1997, S. 76. Das trifft auch für die Zahl der entlas­senen Lehrern zu, denn Hin­weise dar­auf, dass "rund tau­send Lehrer aus politi­schen Grün­den entlassen wurden" (Ko­walcuk, S. 151), fin­den sich in den Auf­stel­lungen des MfV nicht..
86    Siehe die Berichte aus den Bezirken in BAB, DR 2/2483, auch 5187.
87    Die vom MfV nach dem 17. Juni den Leh­rern an­gebotene "Diskussion" kam kaum zu­stande. Aus 25 Inspektoren­be­richten über die Kreisleh­rerkon­feren­zen im Sep­tember 1953 ergab sich die Fest­stel­lung, dass, obwohl dazu auf­ge­fordert, in den Dis­kussionen "fast kein Lehrer gespro­chen" habe (BAB, DR 2/1289, Pro­to­koll über die am 4.9.1953 durch­ge­führte Dienstbe­spre­chung, Bl. 27).

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