Heft 51/2005 | Themen | Seite 52 - 56
Falk Beyer
Gefahr im Untergrund
Die Geschichte des Atommüll-Endlagers Morsleben
In Morsleben, einem sachsen-anhaltinischen Dorf nahe der früheren DDR-BRD-Grenze bei Helmstedt, wurde seit dem Anfang der 1970er Jahre Atommüll eingelagert. Grundlegende Sicherheitsmängel waren von Anfang an bekannt und wurden mit der Wendezeit auch Thema der Auseinandersetzung mit der Atomanlage. Auch vom MfS wurde das zentrale Endlager der DDR überwacht. Schwerpunkte waren neben dem Schutz der wirtschaftlich bedeutenden Anlage vor allem die Abwehr "feindlich-negativer Kräfte" und erwarteter "Demonstrativhandlungen" von AtomkraftgegnerInnen.
Ein Endlager soll als endgültiger Aufbewahrungsort für radioaktive Abfälle dienen. Wegen des Gefährdungspotentials der Abfälle gilt es, bei der Endlagerung bestimmte Sicherheitsaspekte zu beachten. So sind die radioaktiven (ggf. auch chemotoxischen) Bestandteile der Abfälle so von der Biosphäre zu isolieren, dass der Schutz des Atommülls vor Dritten und Umwelteinflüssen gewährleistet sowie eine Gefährdung von Menschen und Umwelt langzeitig ausgeschlossen ist.
Bei der Langzeitsicherheit handelt es sich um den Zeitraum, für den bewiesen werden muss, dass die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. In den 1990er Jahren wurde von offizieller Seite die Ansicht vertreten, es genüge nachzuweisen, dass für 10.000 Jahre keine Gefährdung durch den Atommüll ausgeht. Heute beträgt der betrachtete Zeitraum 1.000.000 Jahre. Das ist der maximale Zeitraum, für den sich ein Beweis der Langzeitsicherheit führen lässt. Zu beachten ist, dass in Morsleben Teile des Inventars wesentlich länger radioaktiv strahlen.
Das Atommüll-Dilemma
Aufgrund des langen Zeitraums, über den der Atommüll Radioaktivität freisetzt, kann es kein wirklich sicheres Endlager geben. Die Atommüll-Produktion hat hier zu einem Dilemma geführt: Obwohl es keine Entsorgungsmöglichkeit gibt, werden strahlende Abfälle produziert, die nirgendwo sicher gelagert werden können. Die spezifischen Gefahren im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) bestehen insbesondere in Wasserzutritten, standortbedingten geologischen Problemen, der Komplexität der Anlage und der drohenden Einsturzgefahr in einigen Grubenteilen.
Wenn Wasser in die Einlagerungsbereiche vordringt, korrodieren die Lagerbehälter schneller. Unterirdische Lagerstätten, die einen Wasserzulauf haben, erhöhen das Sicherheitsrisiko. In der Morslebener Schachtanlage sind mehrere Zuflussstellen dokumentiert. Auch über die Schachtröhren selbst dringen Wässer in das Bergwerk ein. Mindestens eine der bekannten Tropfstellen ("Lager H") steht in Verbindung mit dem Deckgebirge, so dass eine Wegsamkeit zur Biosphäre möglich ist.
Bereits seit dem Jahr 1971, also vor der Inbetriebnahme des ERAM, war die fragwürdige Standsicherheit – die Gefahr des Einsturzes von Grubenteilen – bekannt. Die Einsturzgefahr ist vor allem durch die "laufenden Schädigungsprozesse", zu schwache Pfeiler und Zwischendecken sowie durch unkontrollierte Zuflüsse aus dem über dem Salzgestein liegenden Deckgebirge bedingt. 2001 stürzte ein über 4.000 Tonnen schwerer Salzbrocken von der Decke eines Hohlraumes. Weitere "Löserfälle" ereigneten sich zuvor bereits in anderen Grubenbereichen.
Die geologischen Voraussetzungen am Standort Morsleben sind nach Aussagen verschiedener Wissenschaftler denkbar ungeeignet für ein atomares Endlager. Laut Reaktorschutzkommission muss eine 150 Meter mächtige Salzschicht zwischen dem Endlager und der darüber liegenden Erdkruste bestehen, um die akute Einsturzgefahr zu bannen. In Morsleben jedoch misst die Salzschicht mancherorts nur 32 Meter. Eine funktionierende geologische Barriere wird jedoch als wesentliche Voraussetzung für den Nachweis der Langzeitsicherheit betrachtet.
Ein Salzbergwerk wird Atommüll-Endlager
Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der "kernenergetischen Basis" der DDR – die Kernenergetik wurde als Schlüsseltechnologie zur Sicherung des Leistungsanstiegs der Volkswirtschaft betrachtet – war die Gewährleistung eines stabilen Einlagerungsprozesses bedeutsam. 1966 wurde der erste Leistungsreaktor der DDR in Rheinsberg in Betrieb genommen. Bis 1975 sollten noch 15 weitere Atomkraftwerke in der DDR fertig gestellt werden. Damit war ein Entsorgungsnotstand absehbar, wenn der Bedarf nach langfristiger Entsorgung des anfallenden Atommülls nicht gedeckt werden würde.
Die Beseitigung der Abfälle sollte in der Verantwortung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz (SZS) liegen. Diese führte ab 1965 Untersuchungen durch, "um die für die DDR günstigste Lösung der Endlagerung aller anstehenden Abfälle zu ermitteln". Zehn Standorte wurden als zukünftige Endlagerstätten für radioaktiven Müll in Betracht gezogen. Doch nur drei davon entsprachen den Anforderungen zur geplanten Nutzung ab ca. 1970.
Die SZS favorisierte die zentrale Endlagerung der radioaktiven Abfallprodukte. Die DDR-WissenschaftlerInnen sahen – wie die der BRD auch – in der Nutzung von Salzformationen die beste Lösung für das Atommüll-Problem. Darüber hinaus war für die DDR entscheidend, dass die Kosten der Endlagerung in einem ausgedienten Salzbergwerk niedriger waren als bei anderen Varianten.
So wurde 1969 Schacht Bartensleben in Morsleben in einer vergleichenden Bewertung endgültig zum Endlager bestimmt. Im Juli 1970 übernahm der VEB Kernkraftwerk Rheinsberg als größter Abfallerzeuger Bartensleben und begann den Aufbau des "Zentralen Endlagers Grube Bartensleben". Ein Jahr später gab auch die SZS ihre vorläufige Zustimmung zu Bartensleben als Einlagerungsstätte für niedrig- und mittelradioaktive Abfälle. Ende 1971 wurde eine Vorentscheidung für die erste Ausbauetappe bestätigt. Die offizielle Standortgenehmigung wurde erst 1972/73 erteilt.
Schon während dieser ersten Bauphase kritisierte im Oktober 1972 der VEB Kernkraftwerke Greifswald-Rheinsberg die Bauprojektierungsarbeiten des Bezirksbauamtes. Er sah den Probebetrieb in Gefahr und somit auch den Betrieb des Atomkraftwerkes Nord (Greifswald). Eine termingerechte Realisierung der Bauvorhaben wurde immer unwahrscheinlicher. Aus diesem Grund kam es seit 1974 in regelmäßigen Abständen zu Kontrollberatungen im Ministerium für Kohle und Energie (MKE).
Es wurde nun versucht, den säumigen Vertragspartnern die politische und wissenschaftliche Bedeutung der großtechnischen Versuchsanlage zu verdeutlichen: Wäre die Einrichtung des ERAM als einziges Endlager in der DDR nicht gesichert, stünde die Entsorgung der Atomkraftwerke und damit die Stabilität der Energieversorgung im Lande in Frage. Insbesondere die geplante Inbetriebnahme des AKW Stendal wäre gefährdet. Offensichtlich halfen aber auch diese politischen Anstrengungen wenig. Mit Beschluss des Ministerrates vom 30. Mai 1974 wurde das Endlager Morsleben als Vorhaben der Mechanisierung und Automatisierung mit hoher Effektivität eingeordnet, um dem Bau der Atomanlage Vorrang vor anderen Bauvorhaben zu geben. Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme für diese Einstufung wurden Probleme bei Lieferung, Finanzierung, technischer und terminlicher Planung sowie bei der Transportkonzeption festgestellt.
Radioaktive Einlagerungen in Morsleben
Die ersten Einlagerungen in Morsleben erfolgten schon im Dezember des Jahres 1971 und im Januar 1972, noch bevor das Endlager Morsleben fertig gestellt worden war. Der Grund hierfür waren Engpässe im bei Dresden gelegenen Atommüll-Lager Lohmen. Um die Kosten für dessen Erweiterung zu sparen, wurden die Abfälle nach Morsleben transportiert.
Der Atommüll wurde entweder in Fässern gestapelt, "verstürzt", als flüssiger Abfall eingesprüht oder in Bohrlöcher eingelassen. Insgesamt sind in Morsleben mindestens 36.753 Kubikmeter niedrig- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Dazu kommen mindestens 6.621 umschlossene Strahlenquellen. Die zugänglichen Informationen über den Einlagerungsumfang differieren allerdings sehr. Die Strahlungsaktivität wird mit etwa 3.8E+14 Bq (radioaktive Zerfälle pro Sekunde) angegeben. Zum Vergleich: Die geschätzte freigesetzte Radioaktivität nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl betrug 3,6E+18 Bq.1
Bei der Versturztechnik wurden feste Abfälle fernbedient entweder mitsamt ihren Fässern in die Hohlräume verkippt, oder sie wurden aus einem wiederverwendbaren Container in die Einlagerungskammern geschüttet und anschließend mit einer Salzgrus-Schicht überdeckt. Beim Sturz in die Kammern wurden bereits viele Fässer beschädigt. 1995 äußerte das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt Sicherheitsbedenken und erteilte eine Unterlassungsverfügung, die jedoch infolge einer Weisung des Bundesumweltministeriums wieder zurück gezogen werden musste.
Bei der "In-situ"-Verfestigung wurden flüssige radioaktive Abfälle auf eine Schicht Braunkohlefilterasche versprüht. Auf diese Weise sollten sich die Stoffe zu einer festen Masse binden. Vor der Einführung dieses Verfahrens wurde das Aschegemisch außerhalb der Einlagerungskammern zusammengestellt und dann eingespritzt. Dieses Gemisch band aber nicht vollständig ab, so dass schließlich große Mengen radioaktiver Flüssigkeit durch mehrere Sohlen des Endlagers tropften. Die In-situ-Verfestigung soll dieses Problem gelöst haben, wurde Anfang der 1990er Jahre aber eingestellt.
Informationspolitik der DDR-Organe
Vereinzelte das ERAM kritisierende Stimmen gab es schon zu Zeiten der DDR. So sind Schriftstücke einiger BürgerInnen bekannt, die die Atommüll-Lagerung in Morsleben grundsätzlich in Frage stellten. Einen organisierten Widerstand gegen Morsleben gab es dagegen in der DDR nicht. Ein wesentlicher Grund war die Geheimhaltung von Fakten zum Betrieb des Endlagers und von Sicherheitsangelegenheiten. Auch die ideologische Erziehung hatte Einfluss auf die politische Aktivität der Menschen im Grenzgebiet. Außerdem wurde versucht, AtomkraftkritikerInnen zu beeinflussen, um sie wieder auf einen staatsnahen Kurs zu bringen.
In den raren öffentlichen Erwähnungen wurde das ERAM als Symbol des sozialistischen Fortschritts und der friedlichen Nutzung der Atomenergie hingestellt. Eine Darstellung aus dem Jahre 1972 sah es als "wichtiges Vorhaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes für die gesamte DDR und die kernenergienutzenden RGW-Mitgliedsländer": Die DDR präsentierte ein Vorzeigelager, das der Legende von der "sauberen Atomenergie" entsprach und im Ostblock als "Modellfall" der Atommüllentsorgung galt.2
Auskunft über das ERAM musste die DDR bedingt durch ihre Mitarbeit in der International Atomic Energy Agency (IAEA) erteilen, was stets Genehmigungen der Texte durch höhere Stellen voraussetzte. Der Präsident des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS – früher SZS) Prof. Sitzlack erbat sich, das ERAM als Delegationsleiter auf der 22. IAEA-Generalkonferenz 1978 durch eine "allgemein gehaltene Formulierung" international vorstellen zu dürfen. Aussagen, Publikationen und andere Erwähnungen des ERAM stimmte das SAAS u.a. mit dem MKE ab. Dieses monierte des öfteren zu detailliert erscheinende Vorträge oder "politisch unüberlegte und unqualifizierte Formulierungen" in Reden und Schriften. Aber auch das SAAS lehnte Redeskripte, westdeutsche Interviewwünsche und Bitten um bilaterale Konsultationen ab. Begründet wurde dies damit, dass die Auskünfte in der IAEA ausreichend seien.
Ferner sei "die politische Brisanz dieser Fragen geeignet, den Angriffen westlicher Massenmedien Vorschub" zu leisten.3 Besuche von Personen aus dem NSW seien aufgrund der Grenzlage des ERAM nicht möglich – darin stimmten MKE und SAAS überein. Andererseits wurden bereits 1976 Verhandlungen mit westdeutschen Firmen über die Abnahme und Einlagerung von atomaren Abprodukten geführt, wobei sorgfältig abgewogen wurde, wie viel Einblick den westdeutschen Kunden gewährt werden könne, ohne eventuell versuchter Spionage Vorschub zu leisten.
Eine systematische Information der Bevölkerung war nicht vorgesehen. Nur bei gefährlicher Zunahme von Gerüchten und Diskussionen um die Sicherheit, wie 1987 in Beendorf, wurde eingegriffen. Auf einer Versammlung wurde den BürgerInnen das gleiche wie den westlichen PolitikerInnen versichert: Es gingen vom ERAM keine Gefahren für die Umwelt aus.
Das Wirken der Stasi im Endlager
Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass das Ministerium für Statssicherheit (MfS) der DDR im Endlager Morsleben aktiv war. Angesichts der Bedeutung dieser Anlage für die Versorgung der energiehungrigen DDR-Industrie und der grenznahen Lage des ERAM sind die Aktivitäten des MfS eine logische Konsequenz ihres Selbstverständnisses.
Seitens des MfS waren verschiedene Einheiten mit dem Endlager Morsleben befasst, so die Hauptabteilung XVIII (Volkswirtschaft), die Bezirksverwaltung (BV) Magdeburg mit ihrer Abteilung XVIII und die Kreisdienststelle (KD) Haldensleben. Die bisher dokumentierten IMs waren bei der KD Haldensleben beschäftigt. Es handelte sich dabei überwiegend um Mitarbeiter aus dem Umfeld des ERAM, die ehrenamtlich und aus ihrer ideologischen Überzeugung heraus unter ihren Kollegen und in ihrem Umfeld spionierten.
Zur Sicherung des ERAM standen der KD Haldensleben der IMS (IM zur politisch-operativen Durchdringung und Sicherung des Verantwortungsbereichs) "Heinrich Bergmann", der IMS "Dieter Schmidt", der GMS (Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit) "Martin Berg", das FIM-Netz (Führungs-IM) "Heinz Deparade" (1 FIM, 3 IMS, 2 GMS) und weitere 5 IMS und 1 GMS zur Verfügung. Die KD schätzte ein, dass diese IM/GMS auch bei verstärkten Einlagerungen ausreichend für die Sicherung des ERAM seien. Allerdings müssten die Informationsbeziehungen zwischen der KD Haldensleben, der KD Stendal, der BV Magdeburg, Abteilung XVIII, der Objektdienstleitstelle KKW und der Hauptabteilung XVIII ausgebaut werden. Der Einsatz der operativen Kräfte war auf die Einhaltung von Ordnung, Sicherheit und technologischer Disziplin sowie die "Wer ist Wer"?-Aufklärung von Beschäftigten der ersten Leitungsebene, Geheimnisträgern, NSW-SW-Reisekadern, Reisenden in "dringenden familiären Angelegenheiten" und Beschäftigten im Einlagerungsbereich ausgerichtet.
Da die Grenznähe das Risiko von "Republikflucht" mit sich brachte, waren die ersten Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) der Stasi im ERAM zur Aufklärung und Prävention in dieser Hinsicht eingesetzt. Weitere Aufgaben waren der Schutz vor terroristischen oder "demonstrativen" Angriffen gegen das Endlager, die Sicherstellung der Beschlüsse der Staatsführung, die Überwachung von Geheimhaltung und Sicherheitsstandards sowie die Spionageabwehr. Später erweiterte sich das Aufgabenvolumen auf den Schutz der Grenze bzw. der Grenzübergangsstelle Marienborn gegen denkbare Angriffe mit den Giftmüll-Fahrzeugen, die im zur Anlage gehörenden Schacht Marie toxische Abfälle – zyanidhaltige Härtereialtsalze aus der ganzen DDR – abliefern sollten. Daher wurde vorgeschlagen, die Anlieferungen zentral vom VEB Härtol Magdeburg durchführen zu lassen, da dieser Hauptproduzent der Stoffe sei und dadurch eine bessere Kontrolle von Fahrern und Fahrzeugen möglich wäre.
Die Stasi sah auch die Gefahr, dass bei späteren kritischen Äußerungen zur Giftmüll-Einlagerung in Schacht Marie Bezug auf eine IAEA-Empfehlung genommen werden könnte, die sich gegen die gemeinsame Lagerung von toxischen und radioaktiven Abfällen richtet. An anderer Stelle nämlich begründete der Präsident des SAAS Sitzlack – also der atomrechtlich verantwortlichen Behörde – die angeblich hohen Sicherheitsstandards mit der Einhaltung von IAEA-Empfehlungen.
Zur vorbeugenden Sicherung der Grube Marie (Flucht- und Wetterschacht des ERAM) gegen Terror, Gewalt und Demonstrativhandlungen wurde 1987 ein Maßnahmeplan erarbeitet. Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko entstand durch den geplanten Einsatz von zusätzlichen 40 bis 60 Arbeitskräften, die die Bauarbeiten im zusätzlich eingerichteten unterirdischen Giftmüll-Zwischenlager beschleunigen sollten. Dies erforderte eine verstärkte Aufmerksamkeit der KD Haldensleben auch im Zusammenhang mit der Grenzsicherung. Damit wurden in erster Linie das HFIM-Netz "Juschik" und die im Betrieb beschäftigten IM/GMS beauftragt. Festgehalten wurde, dass sich – abgesehen von wiederholten Verstößen gegen die Transportordnung "gefährlicher Güter" –, Technologie und eingesetzte Transport-, Umschlag- und Lagerungsmittel bewährt hätten.
Über die Inoffiziellen Mitarbeiter wurde Einfluss auf Betriebsabläufe, die Meinung der Belegschaft und Entscheidungen genommen. So garantierten der FIM "Heinz Deparade" und der IMS "Heinrich Bergmann", dass nur Beschäftigte ausreisen durften, die die DDR "würdig vertreten". Keine Ausreisegenehmigung bekamen beispielsweise Geheimnisträger.
Als 1981 das ERAM offiziell in Betrieb genommen wurde, gab es eine Welle kritischer Artikel in westlichen Medien. In diesem Zusammenhang hielten die Stasi-Mitarbeiter fest, dass es "Hinweise auf Aktivitäten in der BRD" gäbe, die sich gegen die Errichtung einer solchen Deponie in unmittelbarer Grenznähe zur BRD wenden. Die vielen an das Bundeskanzleramt und das Bundesinnenministerium gerichteten Anfragen und Proteste, wurden ebenso vermerkt wie die Untersuchungen der westlichen Seite, die sich mit eventuellen Gefahren und ihrer Abwehr befassten. Seitens der DDR wurde dem Ständigen Vertreter der BRD erklärt, dass alle Sorgen unbegründet seien.4 Auch hier hatte das MfS Sorgen, diese Stimmung könne auf die eigene Bevölkerung überschwappen.
Ein Spiegel-Artikel in der Ausgabe 32/1987 führte ebenfalls zu eifrigen Aktivitäten der KD Haldensleben. Der IMS "Jens Siebert" gab eine umfassende Stellungnahme zur wissenschaftlichen und politischen Einordnung der unter dem Titel "Was die da machen, weiß keiner genau" erschienen Reportage. Auch die Information von Politbüromitgliedern über diesen Vorgang war beabsichtigt. Aufmerksam wurde das Verhalten der eigenen Bevölkerung beobachtet und festgestellt, dass es "bisher keine auffälligen Reaktionen und Stimmungen" gäbe. Doch bestehe das Risiko, dass "exponierte feindlich-negative Kräfte des Bezirkes mit überregionalen Verbindungen" im Rahmen ihrer "politischen Untergrundtätigkeit" diese Veröffentlichung zur Beeinflussung der Bevölkerung nutzen könnten.5
Weiterbetrieb nach 1990
In den Wendejahren spitzte sich die Lage um Morsleben zu. Für das ERAM brachte eine Sonderklausel im Einigungsvertrag die Möglichkeit zum Weiterbetrieb bis zum Jahr 2000. Der Wille zur Fortsetzung der Atommüll-Einlagerungen war vorhanden, denn hier schien die Lösung für das Entsorgungsproblem der bundesdeutschen AKW zu liegen. Viele Verbände von AtomkraftgegnerInnen verstärkten ihren Widerstand gegen das ostdeutsche Endlager. Auch in der Parteipolitik – beispielsweise von Bündnis90/Die Grünen und PDS – spiegelte sich die Ablehnung des ERAM wieder. Der FDP-Umweltminister Rauls (Sachsen-Anhalt) sprach sich ebenfalls gegen den Weiterbetrieb als gesamtdeutsches Endlager aus.
Eine KlägerInnengruppe errang Mitte 1990 einen bedeutenden Erfolg. Vom Bezirksgericht Magdeburg wurde Morsleben "vorläufig stillgelegt". Bald sprachen sich auch die Kommunen und Stadtparlamente in Schöningen, Königslutter und Helmstedt gegen den weiteren Betrieb des Endlagers aus und forderten den sofortigen Einlagerungsstopp.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragte am 13. Oktober 1992 einen Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbetrieb über das Jahr 2000 hinaus und zur anschließenden Stilllegung. Am 9. Mai 1997 beschränkte die Behörde den Antrag auf die Stilllegung. Im selben Jahr fand die Klärung des für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendigen Untersuchungsrahmens statt. Am 21. Mai 1999 kam es zur Stillegungserklärung durch das BfS.
Ursprünglich war das Jahr 2000 als Termin für den Planfeststellungsbeschluss geplant; mittlerweile wird 2009 angestrebt. Allerdings verschiebt sich dieser Termin immer wieder. Dem im März 2004 vorgestellten Stilllegungsfahrplan des BfS zufolge soll 2008 und 2009 die Umrüstung des ERAM auf den Stilllegungsbetrieb und daran anschließend bis 2024 die Verfüllung und Verschließung erfolgen.
In Zeitungsartikeln der vergangenen Jahre ist dokumentiert, dass das BfS mehrmals Zusagen für einen Termin der Planeinreichung traf, diesen dann aber immer wieder um ein bis zwei Jahre verschob. Im März 2004 wurde Juli 2004 als solcher Zeitpunkt benannt, dann aber Aussagen aus dem Umweltministerium zufolge um mindestens ein halbes Jahr verschoben. Im Januar 2005 wurde bekannt, dass die Aktenübergabe durch das BfS nochmals mindestens ein Jahr später erfolgen soll.
Damit das ERAM endgültig stillgelegt würde, riefen Morsleben-GegnerInnen 1991 zur Großdemonstration vor dem Endlager auf. Greenpeace verstärkte seine Präsenz in Morsleben und legte das Endlager für einen Tag symbolisch still. 1995 beantragten die Greenpeace-AktivistInnen zusammen mit AnwohnerInnen der Region beim Umweltministerium Sachsen-Anhalt den Widerruf der Betriebsgenehmigung für das ERAM. Gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) setzten sie 1998 einen Einlagerungsstopp im Ostfeld des Endlagers mittels einer Klage durch. Dies sollte der Anfang vom Ende der Einlagerungen werden.
Das ERAM befindet sich nun im sogenannten "Offenhaltungsbetrieb". Es werden keine Einlagerungen mehr vorgenommen, sondern lediglich Maßnahmen ergriffen, die der Offenhaltung für die bevorstehende Schließung der Anlage dienen. Im Zuge der Stilllegung ist nun der Nachweis zu erbringen, dass die im Endlager befindlichen Stoffe über mindestens eine Million Jahre keine Gefahr für Mensch und Umwelt bedeuten.
Seit der Stilllegungserklärung vom 21. Mai 1999 durch das BfS ist es um das ERAM ruhiger geworden. Erst im März 2004 wurde durch ein Morsleben-Seminar die Gründung des "Morsleben-Netzwerk" initiiert, welches sich des Thema angenommen und dazu Öffentlichkeits-, Lobby- und Hintergrundarbeiten betreibt. Im Morsleben-Netzwerk haben sich interessierte BürgerInnen und mehr als ein Dutzend Umweltschutzorganisationen zusammengeschlossen, die das Stilllegungsverfahren des ERAM kritisch begleiten wollen.
Im vergangenen Jahr haben sich Morsleben-KritikerInnen insbesondere mit Forderungen nach Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Konzeptentwicklung und Entscheidung bezüglich der Stilllegungsvarianten an die Öffentlichkeit gewandt und die jahrelange Verzögerung der Stilllegung angeprangert. Seit März 2004 ist die Zahl kritischer Publikationen zum ERAM wieder stark gestiegen, bei Kongressen mit ökologischem Bezug wird die Atommülllagerung in Morsleben thematisiert, und in größeren Abständen finden "Morsleben-Workshops" zur Vernetzung der KritikerInnen statt.
Zur Stilllegung des ERAM gibt es momentan sechs grundlegende Ansätze:
- "Stehen- und Absaufenlassen" (diskutiert, aber ausgeschlossen),
- Flutung mit Salzlösung (DDR-Konzept),
- Kapselung im nahen Umfeld der Einlagerungsbereiche,
- Porenspeicherkonzept,
- Verfüllung und Abdichtung im weiteren Umfeld sowie vollständige Verfüllung (aktuelles Konzept),
- Rückholung des Atommülls (wird vom BfS nicht untersucht).
Das Ziel des aktuellen Stilllegungskonzepts ist es, Lösungszutritte zu verhindern, die gebirgsmechanische Stabilität zu erhöhen und Umlösungsprozesse auszuschließen. Dazu sollen die Einlagerungsbereiche hydraulisch vom Rest der Grube durch Abdichtungen aus Salzbeton getrennt werden und weitgehend verfüllt werden.
Verschiedene Umweltgruppen, u.a. aus dem Morsleben-Netzwerk, haben sich u.a. mit folgenden Forderungen bezüglich des Stilllegungsverfahrens an die Öffentlichkeit gewandt:
- die Stilllegungskonzepte sollen öffentlich intensiv diskutiert werden;
- die Öffentlichkeit soll frühzeitig (nicht erst mit der Planauslegung) über Details informiert werden (dazu zählen die Forderung nach Zwischenstandsberichten und der zeitnahen Veröffentlichung von Gutachten durch das BfS);
- Mitbestimmungsrechte für die betroffene Bevölkerung;
- die zügige Erarbeitung und Veröffentlichung des angestrebten Stilllegungskonzepts und des Langzeitsicherheitsnachweises;
- keine Verzögerungstaktik und keine Schaffung von Tatsachen unter Umgehen der Öffentlichkeit.
Das Bundesamt für Strahlenschutz lehnte die meisten Forderungen bisher ab bzw. erklärte, keine Verzögerungstaktik zu verfolgen. Es will die entsprechenden Informationen erst im Zuge der öffentlichen Auslegung von Planunterlagen zugänglich machen. Die Forderung nach einer zügigen Einreichung der Stilllegungsunterlagen wird von MitarbeiterInnen des Umweltministeriums Sachsen-Anhalt geteilt.
Tiefergehende Informationen zur Vergangenheit des ERAM bietet folgende Broschüre, die kostenlos beim Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Telefon 0391-5675051 bzw. E-Mail info@landesbeauf-tragte.de bestellt werden kann: Falk Beyer: Die (DDR-) Geschichte des Atommüll-Endlagers Morsleben. Erschienen bei der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, März 2005.
Falk Beyer, geb.1980 in Leisnig (bei Leipzig), derzeit Informatik-Studium an der Universität Magdeburg, in den 1990ern Beteiligung am Widerstand gegen den Betrieb des ERAM, seit 2003 Forschungen zur Vergangenheit des ERAM bei den Greenkids Magdeburg e.V. in Kooperation u.a. mit der LStU und der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn. Die Greenkids Magdeburg e.V. sind eine unabhängige Jugend-Umweltschutzorganisation und gingen 1995 aus einer Greenpeace-Jugendgruppe hervor. Kontakt: Greenkids Magedeburg PF 320119 39040 Magdeburg. E-Mail: morsleben@greenkids.de, Tel: 0391-7272657.
1 Freie Enzyklopädie Wikipädia: http://de.wikipedia.org/wiki/Becquerel_%28Einheit%29, 25. August 2005
2 Information über das Zentrale Endlager Grube Bartensleben, 1. November 1972, LHASA, MD, Rep. P13, Nr. IV/C-2/6/456
3 Staatssekretär Prof. Dr. med. habil. Sitzlack: Schreiben an Minister für Kohle und Energie Genossen Siebold, 8. Juni 1979, MorsArch 000584
4 MfS, HA XVIII: Reaktionen auf die Inbetriebnahme der Deponie Morsleben. Information A/5877 /04/08/81, (vermutlich) 4. August 1981, BStU, Zentralarchiv, MfS-HA XVIII, Nr. 8443, Bl. 534-536
5 Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, HA XVIII, 1. Stellv. des Leiters: Schreiben an Bezirksverwaltung für Staatssicherheit, Abteilung XVIII, Magdeburg mit Schreiben vom 04.11.1987 von der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit, Zentrale Auswertungs- und Kontrollgruppe an Ministerium für Staatssicherheit, Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe mit Tonbandabschrift der KD Haldenleben vom 15.10.1987 Quelle: IMS Jens Siebert ang. Oltn. Köhler am 7.9.1987: "Bemerkungen zum Spiegelartikel Nr. 2/1987", 12. November 1987, BStU, MfS, BV Magdeburg, Abt. XVIII Nr. 1014, Bl. 68-73.
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