Heft 02/2007 | Aktuell und kontrovers | Seite 58 - 63

 

Das Podium: Alfred Eichhorn, Marianne Birthler, Hartmut Weber, Michael Beleites, Reinhard Schult (v.l.n.r.)
Foto: Johannes Beleites

 

 

Wie weiter mit den Stasi-Akten?

Protokoll einer öffentlichen Diskussion am 2. Oktober 2007

 

 

Das Bürgerkomitee "15. Januar" e.V. Berlin hatte angesichts der sich in der Öffentlichkeit zuspitzenden Debatte um die Stasi-Unterlagen-Behörde am 2. Oktober 2007 gemeinsam mit der Horch und Guck-Redaktion zu einer Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stasi-Akten eingeladen. Die Diskussion zwischen der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, dem Präsidenten des Bundesarchivs, Prof. Dr. Hartmut Weber, dem Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Michael Beleites, und dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Bürgerkomitees, Reinhard Schult, wurde von Alfred Eichhorn vom Rundfunk Berlin-Brandenburg moderiert. Horch und Guck dokumentiert Auszüge der Diskussion.

Alfred Eichhorn (Moderator): Frau Birthler, Ihre Amtszeit endet 2011? Sind Sie sich ganz sicher, dass man einen Nachfolger für sie finden muss?

Marianne Birthler: Ich gehe davon aus, dass es noch eine Diskussion um die Nachfolge gibt. Ich hätte da auch die eine oder andere Idee, aber das ist heute nicht das Thema.

Haben die letzten Wochen und Monate ein bisschen wehgetan?

Birthler: Öffentliche, politische Debatten müssen sein. Manchmal werden sie mit Mitteln geführt, die weder fair noch sachgerecht sind und das tut dann auch weh. Aber ich glaube, wenn man in so einem Amt ist, muss man auch damit umgehen können, dass politische Debatten nicht immer nach allen Regeln der Kunst geführt werden.

Aus der Empfehlung der Sabrow-Kommission geht hervor, dass es vielleicht gar nicht so schlecht wäre, wenn Ihre Behörde über kurz oder lang ins Bundesarchiv käme.

Birthler: Ich habe den Eindruck, dass es im politischen Raum weitgehende Übereinstimmung gibt, dass die Zukunft der Stasi- Unterlagen irgendwann einmal das Bundesarchiv ist. Die Frage ist, wann dieser Zeitpunkt gekommen sein wird und wie dann die rechtlichen Rahmenbedingungen sein werden. Je früher, desto interessanter ist die Frage, welche Konsequenzen die Anwendung des Bundesarchivrechts auf die Stasi-Unterlagen hätte. Die einen sagen, man könne in nicht allzu ferner Zukunft Bundesarchivrecht anwenden und machen insbesondere den Forschern damit Hoffnungen, dass dann alles leichter werde. Die Vizepräsidentin des Bundesarchivs meint, die persönliche Akteneinsicht sei gegenüber der Forschung privilegiert worden. Die Gegenposition ist, die Akten sollen ins Bundesarchiv, aber man muss Regelungen des Stasiunterlagengesetzes (StUG) in das Bundesarchiv übernehmen. Also das Recht zieht mit um ins Bundesarchiv, damit es dem besonderen Charakter der Stasi-Unterlagen auch gerecht werden kann. Damit ändert sich dann natürlich für die Nutzer wenig, nur die Stasi-Unterlagen-Behörde ist weg. Wer vor allem darauf zielt, soll es auch ehrlich sagen. Wir sind eben nicht nur ein Sonderarchiv, wir haben auch einen gesellschaftspolitischen Auftrag. Und wer meint, die Akten sollen ins Bundesarchiv, wir müssen aber noch StUG-Regelungen anwenden, sagt, die Behörde soll weg und dieser Aufarbeitungsauftrag stört ihn. Und das hat dann natürlich auch mit Geld zu tun. Wir brauchen aber nicht weniger Aufarbeitung, sondern mehr Aufarbeitung für die Zukunft.

Herr Beleites, wer will die Behörde weg haben?

Michael Beleites: Das ist die falsche Fragestellung. Mir ist es wichtig, dass zwischen Archiv, das die Akten verwaltet, und Archivnutzung, nämlich diesem Aufarbeitungsauftrag, getrennt wird. Wir haben heute Konflikte dahingehend, dass einige Archivnutzer Teil des Archivs sind und in einem Konkurrenzverhältnis stehen zu denen, die von außen her das Archiv nutzen, nämlich die externe politische Bildung und Forschung. Normalzustand ist die Trennung von Archivverwaltung und Archivnutzung. Betroffene fragen, warum wird dort so viel politische Bildung betrieben, solange wir noch länger als ein Jahr auf unsere Akten warten müssen? Diesen Widerspruch löst man, indem man die Aktenverwaltung von der Aufarbeitung trennt. Es ist eine falsche Unterstellung, wenn man denen, die diese Trennung fordern, nachsagt, sie wollten lediglich die Behörde beseitigen. Man wird sich entscheiden müssen, soll diese Behörde das Archiv verwalten oder soll diese Behörde Aufarbeitung betreiben. Wenn man sich so entscheidet, dass das Archiv in das Bundesarchiv – und ich sage dazu: die regionalen Bestände auch in die Landesarchive – abgegeben werden, dann können und sollen ja die die Aufarbeitung betreffenden Kapazitäten der Behörde weiter bestehen. Wir müssen uns Gedanken machen, in welchem Rahmen, damit sie noch besser wirken als bisher.

Herr Weber, welchen generellen Unterschied sehen Sie denn zwischen den beiden großen Archive, Ihrem und dem von Frau Birthler?

Prof. Dr. Hartmut Weber: Bisher kann man noch nicht von einer reinen Archivtätigkeit der BStU reden. Die Stasi-Unterlagen- Behörde hat auch primäre Aufgaben, die über die Archivtätigkeit hinausgehen, während das Bundesarchiv ja reine Archivtätigkeit hat. Auch ich bin der Meinung, dass die Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv gehören, im Einigungsvertrag steht schon drin, das sie Archivgut des Bundes sind. Ich habe mich nie an der Diskussion beteiligt, wann das der Fall sein wird, das entscheidet allein der Bundestag. Ich habe nur dafür plädiert, dass wir einen vernünftigen Vorlauf brauchen, um alle diese Fragen, die auch Frau Birthler angesprochen hat, zu regeln. Ich plädiere für einen Vorlauf von drei Jahren. Der Bundestag müsste auch festlegen, dass gemeinsame Arbeitsgruppen gebildet werden, um alle diese organisatorischen, rechtlichen und fachlichen Probleme zu lösen, insbesondere dann – wofür das Bundesarchiv ja eintritt –, wenn die regionalen Provenienzen an die Landesarchive abgegeben werden und dennoch gewährleistet sein muss, dass überall dasselbe Nutzungsrecht und dieselben Verwaltungsgrundsätze für die Akten gelten. Auf der rechtlichen Seite ist ja sehr viel passiert durch die StUG-Novellierung von 2006; hier sind die beiden Gesetze schon zusammengewachsen. Auch im Bundesarchivgesetz muss noch klargestellt werden, dass bei der Rechtsgüterabwägung besonders zu berücksichtigen ist, dass die Stasi- Unterlagen in menschenrechtswidriger Weise zustande gekommen sind.

Herr Weber, was könnte das Bundesarchiv besser als die Stasi-Unterlagen-Behörde?

Weber: Wir können jetzt schon einiges besser. Man darf nicht übersehen, dass das Bundesarchiv das Gros der DDR-Überlieferung überhaupt hat. Man kann nicht allein mit den Stasi-Unterlagen DDRGeschichte schreiben, dazu gehören die Unterlagen der Ministerien, der NVA, der Grenztruppen, der SED, des FDGB, der Massenorganisationen der DDR, Unterlagen der SMAD. Alle diese Unterlagen sind jetzt schon ohne Fristen zugänglich. Man darf auch nicht vergessen, dass auch die bundesdeutschen Unterlagen im Bundesarchiv DDR-Geschichte spiegeln, beispielsweise die Salzgitter-Unterlagen. Das Bundesarchiv kann die DDR-Beobachtung des Bundesnachrichtendienstes zugänglich machen, die Unterlagen der Union freiheitlicher Juristen, die Unterlagen des Gesamtdeutschen Instituts mit Einzelfallakten zu humanitären Maßnahmen, um nur einige Beispiele zu nennen. Das Bundesarchiv kann die Stasi-Unterlagen im Kontext der anderen Unterlagen erschließen und zugänglich machen.

Birthler: Die letzte Novellierung des StUG hatte den Grund, dass wir versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten, die die Stasi-Unterlagen in ihrer Natur setzen, den Zugang zu erleichtern. Ich sehe aber noch lange nicht, dass diese beiden Gesetzeswerke einander angenähert sind. Sie folgen nach wie vor einer sehr unterschiedlichen Logik aus guten und gewichtigen Gründen. Wenn man die Antwort finden will auf die Frage, wann ist das StUG überflüssig, dann muss man sich immer ansehen, welche Gründe haben denn seinerzeit dazu geführt, dass man eine gesonderte Regelung hat. Und erst wenn die Gründe weggefallen sind, und das werden sie eines Tages, dann ist der Zeitpunkt gekommen, dass man die Stasi-Unterlagen auch nach anderem Recht verwalten kann. Und das heißt an erster Stelle, dass die datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten es erlauben, dass das Bundesarchivgesetz angewandt wird. Und dass es zweitens nicht mehr soviel archivunüblichen Aufwand gibt bei der Herausgabe von Unterlagen: 97 000 Anträge auf persönliche Akteneinsicht im letzten Jahr, da ist jeder einzelne Antrag mit einem ganz besonderen Aufwand verbunden, der so im Alltag von Normalarchiven nicht vorkommt. Und das dritte ist eben dieser Aufarbeitungsauftrag.

Ist die Gauck- oder Birthler-Behörde als Kind der friedlichen Revolution jetzt ein gewisses Heiligtum, ein Erbe, das man nicht antasten kann?

Reinhard Schult: Man muss das schon so sehen, dass diese Behörde und die Öffnung der Stasiakten in dieser osteuropäischen Revolution ein einmaliger Vorgang ist. Wenn man sie jetzt schließen würde, wäre das ein politisches Signal an die Stalinisten und Nostalgiker hierzulande und auch ein Rückschlag für die osteuropäische Aufarbeitung. Nichtsdestotrotz geht es ja hier nicht nur um die Akten, sondern auch um diese Behörde, die ja schon 1990 kritisiert worden ist. Es gab in diesem Jahr dieses Gutachten von Schröder und Klein, demzufolge über 50 Stasioffiziere noch bei der Behörde angestellt sind, die die Akten bewachen und auch in den Archiven tätig sind, von denen zwei als Sonderrechercheure die ganzen diffizilen und schwierigen Ermittlungen und Recherchen geführt haben. Wir haben das schon damals bei der zweiten Besetzung und dem Hungerstreik 1990 kritisiert. Dieses Problem ist in den Jahren von den Landesbeauftragten, im Beirat und von Jürgen Fuchs angesprochen worden – seit acht Jahren ist da aber wieder Schweigen im Walde. Ich mache Bürgerberatung im Lande Brandenburg, fahre durch die Rathäuser von Perleberg bis Lauchhammer, und da schlägt mir durchaus Misstrauen gegenüber dieser Behörde entgegen. Wir haben uns lange gesträubt, öffentlich die Behörde zu kritisieren, aber zehn Jahre lang hat Gauck die Öffentlichkeit und den Bundestag belogen und betrogen und Frau Birthler hat nach ihrem Amtsantritt versäumt, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was sie da vorgefunden hat.

Von Herrn Weber würde ich gern wissen, ob er, wenn er die Akten übernimmt, auch das ganze Personal übernehmen würde? Und wie würde mit den IM-Akten umgegangen werden: Nach StUG haben die IMs ja zum Berichtsteil ihrer Akte keinen Zugang; wie ist es im Bundesarchiv, hätten sie nach dem Bundesarchivgesetz Zugang zu den von ihnen verfassten Berichten?

Sie sagen, Gauck habe die Öffentlichkeit belogen und betrogen. Können Sie das erläutern?

Schult: Es gab mehrere Anfragen vom Bundestag und die Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten, wo immer nur von 10 bis 15 Stasioffizieren in der Behörde gesprochen wurde, die anderen 30 bis 40 hat er verschwiegen. Und Gauck führte immer an, dass die Stasi-Mitarbeiter das Vertrauen der Bürgerbewegung genießen würden. Das ist eine klare Lüge: Es war nie so, dass sich die Bürgerbewegung für die Einstellung von Stasi-Offizieren in der Gauck-Behörde eingesetzt hat. Gaucks Argument, dass das Fachkräfte seien, auf die man nicht verzichten könne, haben wir entgegnet, dass man sie zur Not auch mit Werkverträgen beschäftigen könnte. Man kann sie als Sachkundige befragen, aber dass sie bis heute noch Zugang zum Archiv haben, zu den Karteikarten oder als Wachpersonal angestellt sind, das ja in der Regel Schlüssel für alle Räume hat, das ist ein Skandal.

Birthler: Ich würde mich wiederholen, wenn ich jetzt ausführlich berichte, dass ich die Personalpolitik beim Aufbau der Behörde auch kritisch sehe. Ich habe damals gestritten, ich will gleichwohl etwas zu dem Ausdruck "belogen und betrogen" sagen. Es gab zweimal Unterrichtungen des Bundestages, wo nach der Zahl früherer MfS-Beschäftigter gefragt wurde, und diese Fragen des Parlaments wurden vom Innenministerium beantwortet. Die Leute, die seinerzeit vom Personenschutz, der in der DDR zur Stasi gehörte, kamen, wurden dabei nicht erwähnt. Die Zahlen waren also nicht vollständig. Ich habe bei Amtsantritt gewusst, dass es Stasi-Mitarbeiter in der Behörde gab, ich wusste auch, dass ich da arbeitsrechtlich überhaupt nicht mehr rankomme. Ich wusste nicht, welche Zahlen im Umlauf waren. Ich habe mir gleich nach Amtsantritt einen Überblick darüber verschafft, wie viele das sind, war aber von den Unterrichtungen des Bundestages nicht in Kenntnis gesetzt worden. Was den Vertrauensverlust betrifft hat ja nun das Gutachten der Professoren Klein und Schröder, das nun eher nicht wohlwollend gegenüber unserer Behörde war, zum Ausdruck gebracht, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass vom Kreis dieser Mitarbeiter aktuell eine Gefahr ausginge. Hinzu kommt, dass wir natürlich behördenintern nur darauf achten können, dass Personal, das zu dieser Gruppe gehört, nicht mit Betroffenen in Berührung kommt und keine große Verantwortung übernimmt, aber eine Lösung, die sozusagen im Personalaustausch inder gesamten Bundesverwaltung zu finden wäre, über die können wir alleine natürlich nicht entscheiden.

Schult: Die Hauptabteilung Personenschutz war eine Abteilung mit 3 700 Offizieren, die IM-führend und operativ tätig war, die Leute drangsaliert haben, sie bespitzelten und zersetzt haben. Das waren nicht nur Pförtner.

Birthler: Wir haben eine ganz ausführliche Einzelfallprüfung vorgenommen und man kann nicht aus den Aufgaben, die eine ganze Abteilung hatte, auf den Einzelnen schließen. Wir haben alle Quellen genutzt, zu denen wir Zugang haben, und haben in jedem Einzelfall festgestellt, dass es keinen Grund gibt, jetzt vor dem Hintergrund dieser Informationen dem Einzelnen zu unterstellen, dass er über den Personenschutz hinaus auch noch operativ eingesetzt worden sei.

Herr Beleites, sind Sie der Auffassung, die Unterlagen gehören alle ins Bundesarchiv, so schnell wie möglich?

Beleites: Die Stasiakten gehören in den Zusammenhang, in dem sie entstanden sind, das heißt dort, wo die anderen DDR-Akten sind, sollen auch die Stasiakten hin: Die Akten der Stasi-Zentrale ins Bundesarchiv und die der Stasi-Bezirksverwaltungen, die heute in den BStU-Außenstellen sind, in die Landesarchive. Dann kann auch in den Ländern die DDR im Zusammenhang aufgearbeitet werden und zwar dort, wo die SED-Akten, die Akten der Räte der Bezirke, der Volkspolizei-Bezirksbehörden schon längst sind. Dafür sollte ein einheitliches Archivrecht – das Bundesarchivgesetz – gelten und nicht in jedem Land eine separate Regelung. Außerdem sollte dann auch ein Findmittelverbund geschaffen werden, so dass man, wenn man an einer Stelle Stasi-Akten beantragt, auch sofort recherchieren kann, was ist in anderen Stasi-Archiven noch vorhanden.

Birthler: Habe ich das richtig verstanden, das heißt, von einem möglichst frühen Zeitpunkt an Anwendung des Bundesarchivrechts auf Stasi-Unterlagen?

Beleites: Das Bundesarchivrecht muss im Hinblick auf die Stasi-Akten modifi ziert werden. Genau darüber sollten wir jetzt diskutieren. Ich glaube aber, dass der jetzt genannte Zeitpunkt 2019 zu spät ist. Ich möchte mich jetzt auf keinen konkreten Zeitpunkt festlegen, weil es ja nicht nur um die Frage geht, wann die BStU die Stasiakten loslassen will, sondern auch, wann das Bundesarchiv und die Landesarchive überhaupt in der Lage sind, diese aufzunehmen.

Bevor die Gäste hier zu Wort kommen, Herr Weber, sprechen Sie bitte über die Gesetzeslage wie sie heute schon ist, wie sie sich möglicherweise ändern müsste, wie ein gleichförmiger und liberaler Zugang zu den Stasi-Akten in Ihrem Hause oder in dem Haus ihres Nachfolgers gewährleistet werden kann.

Weber: Es gibt den schönen Satz: "Drei Juristen, vier Meinungen." Der gilt auch für die unterschiedlichen Rechtsauffassungen, die eine mehr oder minder einschneidende Änderung des Bundesarchivgesetzes vorsehen, wenn die Stasi-Unterlagen zum Bundesarchiv und zu den Landesarchiven kommen. Zur Frage der BStU-Mitarbeiter: Ich beschränke mich auf den Sektor der Archivmitarbeiter. Wir wären töricht, wenn wir da keine Mitarbeiter übernehmen würden. Wir haben gute Erfahrungen gemacht, wir haben ja die SED-Unterlagen mit den Mitarbeitern des SED-Parteiarchivs übernommen – selbstverständlich nach einer Stasi-Überprüfung –, wir haben ausgezeichnete Spezialisten aus dem zentralen Staatsarchiv der DDR mit den Unterlagen übernommen und wir schätzen auch die BStU-Archivare. Ich kann Ihnen jetzt keine Zahlen nennen – es gibt Regelungen zur Personalbedarfsbemessung, die dann auch hier angewandt werden – aber ich würde mich freuen, wenn wir sehr viele der tüchtigen Archivare übernehmen könnten, weil es ja darum geht, die Erfahrungen und auch die Kenntnisse ins Bundesarchiv mitzunehmen, die Kenntnisse von den Schriftgutstrukturen, von den Findmitteln etc. Zur Benutzbarkeit: Wir unterscheiden nicht so differenziert wie im StUG zwischen Betroffenen, Beteiligten und Begünstigten, sondern wir haben nur die Betroffenen. Und hier ist festgelegt, das ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dass jeder das Recht hat, zu den über ihn gespeicherten Unterlagen Auskunft zu bekommen.

Schult: Aber die Treffberichte sind doch keine über ihn, den IM, gespeicherten Unterlagen?

Birthler: Sie meinen also, die IM können auch die von ihnen selbst verfassten Berichte sehen?

Weber: Sie haben auch das Recht, die von ihnen selbst verfassten Berichte zu sehen, selbstverständlich. Und vor allem die Betroffenen, die Opfer haben das Recht, ihre eigenen Akten zu sehen, das ist ja selbstverständlich.

Schult: IM sind ja nach unserer Auffassung keine Opfer. Und die Hauptamtlichen sind auch keine Opfer.

Weber: Es ist immer eine Frage der Definition, weil es hier eben nur die Betroffenen gibt. Jeder hat das Recht, die im Archivgut zu seiner Person gespeicherten Unterlagen einzusehen. So heißt es im Bundesarchivgesetz ...

Schult: Aber in den IM-Akten sind ja nicht nur Informationen über den jeweiligen inoffiziellen Mitarbeiter, sondern da sind ja Treffberichte, bei manchen hunderte, die über andere Personen sind, die der IM selbst geschrieben hat.

Weber: Ja, die gehören zur Akte. Aber, wie gesagt, die schwierigen Rechtsfragen, bei denen man sehr unterschiedlicher Auffassung sein kann, müssen geklärt werden. Grundsätzlich müssen sie auch vom Deutschen Bundestag so entschieden werden, dass in der Tendenz die Nutzung nicht schwieriger, sondern einfacher wird.

Danke, jetzt noch eine Intervention von Herrn Beleites und dann von Frau Birthler und dann kommt das Publikum zu Wort.

Beleites: Das StUG kennt nicht die moralischen Kategorien von Tätern und Opfern, sondern nur Betroffene und Mitarbeiter und Dritte und Begünstigte. Es ist in der Tat eine wichtige Frage: Wird dem IM noch einmal zugänglich gemacht, was er über andere damals geschrieben hat, wird der ehemalige Stasimitarbeiter in die Lage versetzt, diese Berichte dann sogar öffentlich zu machen? Da müssen Datenschutzregeln greifen. Ich halte das aber mit einem gegebenenfalls geänderten Bundesarchivgesetz für möglich.

Birthler: Wir könnten die Reihe noch fortsetzen, wo das StUG und das Bundesarchivgesetz noch ganz erhebliche Unterschiede aufweisen und zwar aus gutem Grund. Zum Beispiel ein sehr viel leichterer Zugang zu Mitarbeiterakten als zu Betroffenenakten für Forschung und Medien. Eine solche Unterscheidung ist aber nach Bundesarchivgesetz nicht möglich, da geht es um Personenakten und um Sachakten. Im Einzelfall gibt es da noch Ermessensspielräume. Es ist aber müßig, denn ich wage die Prognose, wenn man alle rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen umsetzt, dann wird man, auch wenn die Stasiakten im Bundesarchiv verwaltet werden, zu Sonderregelungen unter dem Dach des Bundesarchivs kommen, die denen des StUG sehr, sehr ähnlich sind. Und dann fragt man sich natürlich, warum der ganze Aufwand? Ist es nicht besser, diese Verlagerung vorzunehmen, wenn die besonderen Regeln für die Stasi-Unterlagen nicht mehr erforderlich sind, weil der zeitliche Abstand inzwischen so groß ist? Um diese Frage geht es ja: Ein einfacher Export der Stasiakten mit den dazugehörigen Regeln bringt nichts, außer, dass der Aufarbeitungsauftrag der Behörde nicht mehr vorhanden ist. Die Hoffnung, eine Anwendung des Bundesarchivrechts jetzt auf die Stasi-Unterlagen erleichtert den Zugang für die Forscher, ich glaube, die trügt.

Beleites: Warum der ganze Aufwand? Wir haben heute ja noch nicht über die Fragen des Erschließungsstandes und der Erschließungsqualität innerhalb der Stasi-Unterlagenbehörde gesprochen. Ich denke, dort liegt ein großes Defizit, die Qualität der Archivarbeit muss besser werden und die liegt bei den Archiven in besseren Händen. Es ist wichtig, dass die Arbeit archivfachlich verbessert wird. Die Akten müssen auch nach den Grundsätzen, die in den staatlichen Archiven gelten, erschlossen werden. Das ist vor allem im Interesse der Betroffenen, aber natürlich auch im Interesse der Forscher und aller, die politische Bildung betreiben.

Jetzt die ersten Publikumsfragen, bitte.

Reinhard Borgmann (Publikum): Ich bin verantwortlich für das ARD-Fernsehmagazin Kontraste. Frau Birthler, Sie sagten, es wäre geradezu zwangsläufig, dass das Bundesarchivgesetz quasi die erweiterten Zugangsrechte des StUG in sich aufnehmen müsste, und als Konsequenz daraus, es würde sich gar nicht lohnen, hier mit der Behörde von einer Ecke in die andere umzuziehen. Ihr Wort in Gottes Ohr, ich habe nur meine Zweifel daran. Die §§ 32 bis 34 des StUG garantieren uns Journalisten einen privilegierten Zugang zu Akten von Stasi-Mitarbeitern und -Begünstigten. Herr Weber, ist das auch für Sie eine conditio sine qua non bei der Änderung des Bundesarchivgesetzes?

Weber: Das Bundesarchivgesetz privilegiert bisher die Wissenschaft; die Medien haben Zugang wie jedermann. Das bedeutet, sie haben Zugang zu Unterlagen, die Persönlichkeiten der Zeitgeschichte betreffen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes. Im Bundesarchivgesetz wird ja unterschieden zwischen Akten, die zu einer Person angelegt worden sind, und Sachakten, in denen auch Personen vorkommen können, die aber nicht zur Person angelegt sind, und hier gelten unterschiedliche Zugangsregelungen. Zu personenbezogenen Unterlagen haben Journalisten nach Bundesarchivgesetz nur Zugang, wenn entweder die Person zugestimmt hat, wenn die Person 30 Jahre tot ist, oder wenn es sich um Personen der Zeitgeschichte oder um Amtsträger in Ausübung ihres Amtes handelt.

Birthler: Ich habe Ihre Antwort jetzt so verstanden, dass sie meinen, es wird kein Unterschied mehr zwischen Stasi-Mitarbeitern und Betroffenen gemacht, weil es ja beides Personalakten sind.

Weber: Jetzt ja. Aber selbstverständlich werden wir diese Übergangszeit nutzen, um uns über die Notwendigkeit rechtlicher Regelungen Gedanken zu machen.

Borgmann: Herr Weber, ist es für sie ein Muss, die privilegierten Aktenzugangsrechte, die Journalisten und Wissenschaftler nach dem StUG bisher haben, auch in das Bundesarchivgesetz zu übernehmen?

Weber: Ich werde mich dafür einsetzen, aus fachlichen Gründen.

Stephan Hilsberg, MdB SPD (Publikum): Mir stellen sich bei dieser Diskussion eine Reihe von Fragen, unabhängig davon, dass ich das Gefühl habe, dass eine Aufl ösung der Behörde eine politische Instinktlosigkeit wäre, angesichts der Bedeutung, die die Behörde insbesondere für die Aufarbeitung hat. Es ist höchst misslich, wie die Leitung der Bundesbehörde mit den ehemaligen MfS-Offizieren umgegangen ist, sowohl unter Gauck als auch danach. Nur sind die Dinge, so wie sie sind. Wie wird man denn mit diesen Strukturen – es ist ja nicht nur eine MfSStruktur – umgehen bei einem eventuellen Prozess der Fusion? Eine Regionalisierung der Stasi-Unterlagen kann ich mir nicht vorstellen. Eine Regionalisierung würde erstens bedeuten, eine Zerschlagung des Bestandes anzustreben, und zweitens denjenigen das Wort zu reden, die eine eigenständige Aufarbeitung mit einer eigenen Institution nicht wollen.

Weber: Es ist nicht zwingend, dass ich, wenn ich Aufarbeitung betreiben möchte, auch die Akten besitze. Die NS-Diktatur wurde aufgearbeitet in Archiven und nicht in einer eigenen Behörde. Auch der unterstellte Sonderstatus der Stasi-Akten ist für öffentliche Archive nichts Neues. Wir hatten es mit Spruchkammerakten zu tun, die hatten auch einen Sonderstatus als Ergebnisse rechtswidriger Verfahren, mit Euthanasieakten oder mit Unterlagen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Wir haben dafür Lösungen, es wird nicht alles Archivgut über einen Kamm geschoren. Für das Bundesarchiv kommt es nicht in Betracht, außer Archivaren und archivarischen Mitarbeitern aus der Stasi-Unterlagen- Behörde Personal zu übernehmen. Wir brauchen die Archivare, wir brauchen aber keine Bildung und Forschung im Bundesarchiv. Bildung und Forschung gehört an die Hochschulen, wo sie weisungsfrei arbeiten kann. Zur Regionalisierung: Das Bundesarchiv hat ja das NS-Archiv der Stasi übernommen, das nach Personen erschlossen war: Wir haben wieder die Provenienzen erstellt, haben das archivisch erschlossen, haben wieder aus Sachakten Sachakten gemacht und haben die Unterlagen, die in die Länder gehörten, auch in die Länder zurückgeführt. Die waren von der Stasi aus Landes- oder Bezirksarchiven herausgeholt worden und sie sind jetzt wieder in ihrem Entstehungszusammenhang. Aber der Zugang ist zweidimensional: Ich kann sowohl von einer zentralen Datenbank aus zugreifen, als auch von den regionalen Archiven aus. Wir haben seit einigen Jahren Erfahrung mit einem SED-Archivgut-Netzwerk und einem FDGB-Archivgut-Netzwerk, das heißt, das Bundesarchiv und die Landesarchive, die SED-Unterlagen haben, die FDGB-Unterlagen haben, arbeiten so zusammen, dass die Unterlagen in einem Verbundfindmittel erschlossen werden.

Herr Beleites wollte noch etwas zur Regionalisierung sagen.

Beleites: Das ist nicht meine Idee, sondern das steht so im Bundesarchivgesetz, dass regionale Bestände den Landesarchiven anzubieten sind und das würde dann eben auch für die Akten der Stasi-Bezirksverwaltungen zutreffen. So ist die Rechtslage. Darüber hinaus halte ich es aber für sinnvoll, weil man sagen muss, die Stasi ist natürlich keineswegs die einzige zentral organisierte DDR-Institution gewesen. Das Linienprinzip gab es auch in anderen Ministerien und Bereichen. Bei der Polizei ist es auch so, dass die zentralen Bestände beim Bundesarchiv archiviert werden und die der Bezirke bei den Landesarchiven. Warum wollen wir nicht den Zusammenhang herstellen, in dem die Akten entstanden sind? Mir ist es wichtig, dass wir irgendwann von dieser Sonderverwaltung der Stasi-Akten wegkommen und dieser Fokussierung, als sei die Stasi etwas, das mit der übrigen DDR nichts zu tun gehabt hätte. Das hat alles im Zusammenhang bestanden und wir werden das Funktionieren der Diktatur nur vermitteln können, wenn wir das auch im Zusammenhang aufarbeiten.

Ulrike Poppe (Publikum): Herr Prof. Weber, Sie haben gesagt, dass personenbezogene Unterlagen im Bundesarchiv zugänglich sind, bei Personen der Zeitgeschichte, ansonsten 30 Jahre nach dem Tod oder mit ihrer Zustimmung. Was aber ist mit dem Bestand der offiziellen und inoffiziellen Mitarbeiter? Die werden ihre Zustimmung nicht geben. Das würde bedeuten, dass dieser ganze Bestand komplett für die Aufarbeitung in Zukunft gesperrt sein wird.

Weber: Bei Forschungsvorhaben zur NSZeit und auch in der DDR-Geschichte ist es gängig, dass wir bei wissenschaftlichen Arbeiten eine Rechtsgüterabwägung vornehmen zwischen den Forschungsinteressen und den schutzwürdigen Belangen. Seit 20 Jahren ist diese Rechtsgüterabwägung in den Archiven – nicht nur im Bundesarchiv – zu Gunsten der Forschung ausgefallen. Es hat keinen Fall gegeben, wo ein Betroffener gegen ein Archiv oder wo ein Forscher auf Aktenzugang geklagt hat. Also diese Rechtsgüterabwägung funktioniert. Wir haben im Bundesarchiv – und seit 2006 auch im StUG – für die Wissenschaft mit Auswertungsanonymisierung gearbeitet, das heißt die Wissenschaft hat Einblickin die ungeschwärzten Unterlagen und verpflichtet sich, bei der Darstellung schutzwürdige Belange zu beachten.

Prof. Dr. Klaus Dietmar Henke (Publikum): Ich bin dafür, dass diese Behörde aufgelöst wird – wenn sie ihre Aufgaben erledigt hat. Aber nicht per Vivisektion, die Behörde lebt noch, sie hat ihre Aufgaben noch längst nicht erfüllt. Wir führen hier eine technische Debatte, die wichtig ist, aber die Grundidee, das Herz dieser Idee von 1989/90, dass die Opfer ihre Biografien rekonstruieren können, das verfl üchtigt sich heute Abend. Diese Hauptaufgabe der Behörde ist noch lange nicht erledigt. Die Behörde ist eine integrierte Behörde: Archiv, Auskunft und Bildung und Forschung gehören zusammen, das kann ich ein klein wenig beurteilen. Und jetzt gibt es hier eine Form von Kannibalismus, ich nehme mir das Stück und ich gebe Dir die Akten und so weiter. Aber um Optimierung und Professionalisierung geht es schon. Es gibt einige, die Ärger hatten mit der Behörde. Und wir haben jetzt diesen Beirat bei der Forschungsabteilung, und ich kann Ihnen sicher sagen, Frau Birthler, wir werden Ihnen richtig auf die Nerven fallen mit den Optimierungen, die wir vorhaben.

Weber: Mir geht es nicht um eine Mittelverlagerung, das ist für den Bund letztlich ein Nullsummenspiel. Es geht mir darum, dass wir das repressive System der DDR auch mit vielen anderen Unterlagen nachweisen können. Es geht immer wieder unter, das es auch andere Repressivorgane in der DDR gab: die Justiz, die SED, die Polizei – deren Akten liegen beim Bundesarchiv. Die Forschung wird erleichtert, wenn zum Beispiel durch unsere Verbund-Findmittel ein Forscher mit einer bestimmten Fragestellung im Bundesarchiv darauf hingewiesen wird, hier gibt es zwar Stasi- Unterlagen, aber es gibt auch die Unterlagen des Generalstaatsanwalts der DDR (die zum großen Leidwesen des Bundesarchivs getrennt sind: ein Teil liegt in der BStU, der andere im Bundesarchiv), und es gibt noch diverse andere Bestände. Mir geht es um Normalität irgendwann einmal und um Professionalität in dem Sinne, dass Unterlagen, die zusammen gehören, auch wieder zusammengeführt werden.

Tom Sello (Publikum): Die Behörde soll bleiben, aber sie soll nicht so bleiben wie sie jetzt ist. Stasileute haben in dieser Behörde nichts zu suchen und müssen weg! Das andere ist das normale, alltägliche Geschäft in dieser Behörde. Da gibt es einen Beirat, der mit vielen Fragen überfordert war, und dann gibt es jetzt einen zusätzlichen Beirat für die Forschung, aber es gibt keine Stelle, wo die Leute einen Anlaufpunkt haben, die Akteneinsicht haben, die dort ihrer Unzufriedenheit Ausdruck geben können. Ich denke, dass eine Stelle eingerichtet werden muss, wo jeder – Forscher und Betroffener – seine Kritik vorbringen kann und dieser dann auch auf einem schnellen Weg nachgegangen wird. Wer Probleme bei der Akteneinsicht hat, soll sich an eine Clearingstelle oder einen Ombudsmann wenden können.

Hans Andreas Schönfeld (Publikum): Ich habe vor kurzem als Forscher zu einem Thema zwei Akteneinsichtsanträge gestellt. Einen im Bundesarchiv und einen bei der Stasiaktenbehörde. Ich habe innerhalb von zwei Wochen vom Bundesarchiv eine Antwort bekommen und etwa 50 Seiten ausgedruckte Signaturen. Ich habe nach einem Monat eine Antwort bekommen von der Bundesbeauftragten, ich solle doch mal meine Forschungsfragen ändern.

Danke, Frau Birthler zu den Grenzen und Möglichkeiten in dieser Hinsicht.

Birthler: Mir ist bewusst, dass es eine ständige Herausforderung für uns ist, unsere Arbeit weiterzuentwickeln und auch die Zugangsmöglichkeit zu verbessern. Ein gutes Stück sind wir vorangekommen, auch bei der Frage der Zweckbindung. Ich vermute, dass Ihr Antrag heute nach der letzten StUG-Novellierung anders bearbeitet werden würde, weil jetzt nicht die Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS die Voraussetzung ist, sondern die Aufarbeitung der Herrschaftsstrukturen der DDR. Damit können wir Forschungsanträge zulassen, die wir noch vor einem Jahr nicht zulassen durften. Ich kann mir vorstellen, dass in einer nächsten Novellierung zwischen Sachakten und personenbezogenen Unterlagen unterschieden wird, dass wir die Zweckbindung erweitern können. Eines aber kann ich nicht versprechen, dass kurzfristig die Zugangsbedingungen für Wissenschaftler und Journalisten nur so aussehen werden wie im Bundesarchiv. Das ist ja der Grund, über den wir heute den ganzen Abend diskutieren, dass wir eben aufgrund der Natur der Unterlagen dafür noch auf geraume Zeit zweierlei Recht brauchen werden.

Prof. Dr. Martin Sabrow (Publikum): Erstmal sollten wir uns hier alle einig sein, dass jede dieser beiden Seiten daran interessiert ist, die Aufarbeitung zu verbessern und dass die Unterstellung von Interessen der wechselnden Seiten eigentlich gar nicht vernünftig ist. Wir haben gesehen, dass für beide Lösungen vieles spricht, und manches auch dagegen. Wir können dankbar sein, dass für den Fall, dass zweierlei Recht zusammengeführt wird, mit dem Bundesarchiv auch die Möglichkeit einer geordneten Überführung besteht. Die Frage ist, welche der Lösungen für die Aufarbeitung im Moment günstiger ist und ich glaube, dass der Begriff der Normalisierung hier hilfreich sein kann. Wir haben es doch erlebt, dass die Forschung heute schon in einigen Fällen einen schwereren Aktenzugang nach dem StUG hat als nach dem Bundesarchivgesetz. Es ist daran zu erinnern, dass das StUG ein Aktenschließungsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt ist und das Bundesarchivgesetz ein Aktenzugangsgesetz mit Einschränkungen. Diesen grundsätzlichen Unterschied heilen die neueren StUG-Novellen ein wenig. Sie bewegen sich damit in Richtung des Bundesarchivgesetzes. Das, finde ich, ist etwas, das man auch dann zur Kenntnis nehmen muss, wenn man der Meinung ist, dass nicht unbedingt in den nächsten drei Jahren etwas geändert werden müsste, aber es kann auf Dauer einen Vorteil für die Forschung bedeuten. Wir haben nicht mit den Schwärzungen zu tun, wir haben es mit der Selbstverantwortung der Forscher zu tun, die zu unterschreiben haben, dass ihre Forschungen richtig nach Datenschutzrecht benutzt werden.

Beim Umbau der BStU diskutieren wir eines nicht, dass die politische Gestaltungsmöglichkeit, die wir haben, auch die Chance böte, aus der Abteilung Bildung und Forschung beziehungsweise aus der BStU insgesamt ein "Kompetenzzentrum für Geheimpolizei, Diktatur und Repression im europäischen Kontext" zu machen. Ich glaube, dass dies eine sehr notwendige Einrichtung ist, die nicht von der Fusion der Aufarbeitungsinstanzen, sondern von ihrer Differenzierung lebt. Nicht die archivarische Erschließungsarbeit, auch nicht die alleinige Forschung, die in der Tat bei den Hochschulen und anderen Institutionen gut aufgehoben ist, aber ein Zentrum, das nach Europa ausstrahlt und zeigt, welche Rolle Repression, Verfolgung und die Krake Geheimdienste in modernen Diktaturen spielt. Ich glaube, dass dieser Punkt in der jetzigen Diskussion verloren geht, und ich hoffe, dass er wieder über den Horizont herauskommt.
[Textdokumentation und -auswahl: Johannes Beleites]

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