Heft 01/2008| Tödliches System | Seite 4 - 7
Thomas Auerbach
Liquidierung = Mord?
Zur vieldeutigen Semantik des Begriffs in den MfS-Unterlagen
Pläne für politisch motivierte Morde sind in den Stasi-Akten mehrfach überliefert. Daher kann man davon ausgehen, dass die physische Vernichtung als Mittel in der Auseinandersetzung mit inneren und äußeren Feinden durchaus in Erwägung gezogen wurde. Aus vielerlei Gründen ist der stichhaltige Nachweis von Morden heute aber kaum mehr möglich.
Erich Mielke ließ sich allerdings des Öfteren zu Äußerungen hinreißen, die sehr deutlich zeigen, dass er das Töten zeitlebens für ein legitimes Mittel hielt. So sagte er beispielsweise im Hinblick auf die Tätigkeit der MfS-Einsatzgruppen gegen die Bundesrepublik Deutschland 1979 vor Mitarbeitern der Bezirksveraltung Cottbus: "Man muss solche jungen Tschekisten heraussuchen, herausfinden und erziehen, dass man ihnen sagt, du gehst dorthin, den erschießt du dort im Feindesland. Da muss er hingehen und selbst wenn sie ihn kriegen, dann steht er vor dem Richter und sagt: ‚Jawohl, den habe ich im Auftrag meiner proletarischen Ehre erledigt!’ So muss es sein! Der Auftrag, der gegeben wird, wird durchgeführt und selbst, wenn man dabei kaputt geht."1
Mordpläne gegen politische Gegner
Der Wille zum politischen Mord war zweifellos vorhanden, nur was daraus konkret folgte, lässt sich in den wenigsten Fällen belegen. Ebenso wie die obigen Mielke-Worte nirgends schriftlich existieren, sondern nur in einer Tonbandaufnahme überliefert sind, wurden Mordaufträge und ihr Vollzug zumindest in den siebziger und achtziger Jahren aus nahe liegenden Gründen nicht schriftlich fixiert. Überdies belegen interne Ausbildungsunterlagen für die so genannten Einsatzgruppen des MfS aus den siebziger und achtziger Jahren, dass Mordanschläge unter Anwendung eines hohen "Verschleierungspotentials" auszuführen seien. Zur Anwendung sollten unter anderem folgende Methoden kommen: Vorgetäuschte Selbstmorde und Unfälle, vorgetäuschte kriminelle Gewaltverbrechen und vermeintliche Terroranschläge linker gewaltbereiter Kräfte. So bleiben selbst bei Todesfällen wie dem des aus der DDR geflohenen Fußballspielers Lutz Eigendorf, bei dem eine Einwirkung durch das MfS mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben ist, letzte Zweifel. Die gezielte (und per Befehl angeordnete) Erschießung des Fluchthelfers Michael Gartenschläger an der innerdeutschen Grenze durch Angehörige der Einsatzkompanie der Hauptabteilung I (HA I) des MfS wurde lediglich deshalb nicht als Mord geahndet, weil die zuständigen Gerichte nicht auszuschließen vermochten, dass Gartenschläger zuerst geschossen haben könnte.2 Nachgewiesen sind Mordversuche wie der an dem Fluchthelfer Wolfgang Welsch und seiner Familie durch mit Thallium vergiftete Bouletten.3
Selbst in den achtziger Jahren tüftelten MfS-Mitarbeiter noch an Mordplänen gegen Oppositionelle. So erwog die Abteilung XX der Bezirksverwaltung (BV) Berlin, den Bürgerrechtler Ralf Hirsch in einer strengen Winternacht Alkohol einzuflößen und ihn im Freien liegen zu lassen bis er erfriert. Anderen Zielpersonen sollten die Bremsleitungen ihrer Autos angebohrt werden, um einen Unfall herbeizuführen. Ebenso erwog man, Gift in Getränke zu mischen. Hier wurden die auf die physische Vernichtung abzielenden Maßnahmen euphemistisch mit dem Begriff "Zersetzung" umschrieben. Diese Machenschaften waren keine Alleingänge übereifriger unterer Dienstgrade. Die Mordpläne waren durch die Leitung der Abteilung XX der BV Berlin (Leiter Manfred Häbler, Stellvertreter Manfred Bronder) abgesegnet und mit dem Leiter der HA XX Paul Kienberg abgestimmt.4
Vereinzelt sind, besonders aus den fünfziger und sechziger Jahren, sehr konkrete Mordpläne des MfS überliefert. Beispielhaft sei hier der Fall des beim Grenzdienst geflohenen Unteroffiziers der Nationalen Volksarmee (NVA) Rudi Thurow genannt. Da er dabei weiteren Personen zu einer spektakulären Flucht über die Mauer verhalf und sich später an Propagandaaktionen gegen die DDR beteiligte, wurde er in West-Berlin von einer IM-Gruppe der Hauptabteilung I (zuständig für die Nationale Volksarmee und die Grenztruppen) ständig unter Kontrolle gehalten. Ein entsprechender Plan vom 25. November 1963 legte fest, wie Rudi Thurow durch die IM ermordet werden sollte. Dort heißt es wörtlich: "In dem Augenblick, wo Th. die angeführten Parkanlagen in Höhe des dort befindlichen GM [Geheimer Mitarbeiter] "Kurt Luft" [Deckname] passiert, wird dieser ihn von hinten lautlos überwältigen und liquidieren. Hierbei wird vom GM "Kurt Luft" ein 1000 gr [Gramm] Hammer benutzt. […] Beide GM transportieren den liquidierten Th. ins Gebüsch und nehmen dort an Th. solche Handlungen wahr, die anschließend auf einen Raubmord schließen lassen."5 Hier steht Liquidierung eindeutig für Mord. Der Plan wurde nicht ausgeführt, weil einer der IM nicht mehr für den Einsatz zur Verfügung stand.
In zahlreichen Dokumenten des MfS ist die Semantik des Begriffs "Liquidieren" jedoch unklar oder mehrdeutig. Im Schriftgut des MfS sind sowohl Textstellen nachweisbar, in denen "Liquidieren" und "Vernichtung" eindeutig Töten bedeutet, als auch solche, in denen die Begriffe diese Bedeutung nicht haben, sondern zum Beispiel mit "unschädlich machen" oder "festnehmen" zu übersetzen sind.6
Liquidierung als Mittel im Terrorkampf gegen die Bundesrepublik
Eindeutig ist die Sachlage jedoch hinsichtlich der Mordpläne für die bereits genannten Einsatzgruppen der Arbeitsgruppe des Ministers/Sonderfragen (AGM/S).7 Wie schon zuvor bildeten diese in den achtziger Jahren die Speerspitze der aggressiven MfS-Planungen gegen die Bundesrepublik Deutschland. In einem Dokument vom 15. April 1981 legte der damalige AGM/S-Chef Oberst Heinz Stöcker erneut die "Hauptaufgaben der Einsatzgruppen im Operationsgebiet" fest. Einleitend vermerkte er in Anlehnung an den grundlegenden Mielke-Befehl 107/648, es hätten "Einsatzgruppen des MfS jederzeit bereit zu sein, um unter allen Bedingungen der Lage – sowohl unter relativ normalen, friedlichen Bedingungen als auch im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen – aktive Aktionen gegen den Feind und sein Hinterland erfolgreich durchführen zu können."9 Bemerkenswert sind die Ausführungen Stöckers über die Verwendung der Einsatzgruppen als Mordkommandos bereits in Friedenszeiten: "Durchführung befohlener spezifischer Einzelaufgaben; Liquidierung oder Beibringung von Verrätern; Liquidierung bzw. Ausschaltung führender Personen von Terrororganisationen, deren Tätigkeit gegen die staatliche Sicherheit der DDR gerichtet ist."10
Der Begriff "Liquidierung" bedeutete in den Unterlagen der AGM/S Mord, da er per definitionem ausdrücklich etwa vom Vernichten oder Ausschalten unterschieden wurde. Im Handbuch der AGM "S" (andere Schreibweise für AGM/S) war eindeutig festgelegt, was in Bezug auf die Tätigkeit der Einsatzgruppen im Operationsgebiet unter den drei verschiedenen Begriffen zu verstehen sei. So wurde das Vernichten als Sabotagetätigkeit definiert, die sich gegen Sachen richtete: "Das Vernichten beinhaltet die völlige, absolute Aufhebung der Struktur eines Objektes, einer Sache durch die Auflösung seiner Substanz, so dass es endgültig nicht mehr für den ursprünglichen Bestimmungszweck brauchbar ist und nur durch eine neue ersetzt werden kann. Erreichbar durch: das Verbrennen, Verflüchtigen, Auslaufenlassen, das nicht wieder trennbare Vermischen mit anderen Substanzen oder Hervorrufen bzw. Einleiten von chemischen bzw. physikalischen Prozessen."11
Zu beachten ist, dass sich diese Definition lediglich auf die Tätigkeit der MfS-Einsatzgruppen im Operationsgebiet bezog. An anderer Stelle wurde der Begriff in den MfS-Unterlagen beispielsweise auch im Sinne von physischer Vernichtung von Personen gebraucht. Das Ausschalten richtete sich gegen Personen, bedeutete aber nur in Ausnahmefällen die physische Vernichtung der Betroffenen und stellte eine Mischung aus Terrorhandlungen und den vom MfS vielfach angewandten konspirativen Zersetzungsmaßnahmen dar: "Das Ausschalten von Personen beinhaltet die Handlungsunfähigkeit derselben im weitesten Sinne dieses Begriffes. Erreichbar durch: die Geiselnahme, das andauernde oder zeitweilige Festhalten, die Entführung, das Verschwinden, die provozierte oder durch Drohung erzwungene Flucht, das Untertauchen, Verstecken, die mittels zugespielter echter oder gefälschter Informationen, Beweise, Beschuldigungen erreichte offizielle Abdankung, Funktionsenthebung, Entlassung, Verhaftung, Verurteilung, Inhaftierung und Vollstreckung der Todesstrafe, die Untergrabung des Vertrauens, des Ansehens, der Unbescholtenheit."12 Die Definition des Begriffs Liquidierung ist eindeutig: "Das Liquidieren beinhaltet die physische Vernichtung von Einzelpersonen und Personengruppen. Erreichbar durch: Das Erschießen, Erstechen, Verbrennen, Zersprengen, Strangulieren, Erschlagen, Vergiften, Ersticken."13
Ziele und Methoden des MfS-Terrors
Aufschlussreich sind die Ausführungen, die hierzu ein Oberstleutnant der AGM/S 1982 in einem grundlegenden Dokument für Lehrgespräche und Seminare zur Diversantenschulung machte: "Verunsicherung von führenden Personen in Zentren der politisch-ideologischen Diversion durch Störung bzw. Behinderung ihres Arbeitsablaufes sowie Beschädigung oder Lahmlegung von Einrichtungen, Technik, Akten oder Unterlagen dieser Zentren (z. B. durch zielgerichtete Liquidierung, Geiselnahme oder Entführung von Personen) [...]. Durchführung von Sprengstoff- oder Brandanschlägen gegen die Zentren dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Sprengstoffanschlag gegen den Sender Radio Free Europe in München im Februar 1981). [...]" Speziell in dieser Periode [unter friedlichen Verhältnissen] sollten tschekistische Einzelkämpfer und Einsatzgruppen in verstärktem Maße die Szene der Terror- und Gewaltverbrechen nutzen, um mit dieser Tarnung und Abdeckung ihre Kampfaufgaben vorzubereiten und durchzuführen. Aus diesem Grunde möchte ich darauf verweisen, alle zugänglichen Informationen über die Terrorszene in den imperialistischen Staaten, die zur Anwendung kommenden Mittel, Methoden und Taktiken genau zu verfolgen, sie zu studieren und zu analysieren, um sie selbst anwenden zu können. In diese Betrachtungen sollten auch die Erscheinungsformen und Begehensweisen der Welle der Gewaltverbrechen und der allgemeinen Kriminalität mit einbezogen werden."14
An anderer Stelle des Dokumentes heißt es: "Es kommt also immer darauf an, durch wirkungsvolle Tarnung, Täuschung und Verschleierung vom Wirksamwerden tschekistischer Einzelkämpfer und Einsatzgruppen abzulenken und den Verdacht auf regimefeindliche und extremistische Kräfte des Operationsgebietes zu richten. Beim Einsatz und der Anwendung spezifischer tschekistischer Mittel ist immer zu gewährleisten, dass eine Identifizierung als tschekistisches Einsatzmittel nicht mehr oder nur sehr schwer möglich ist und [sie] am Aktionsort oder im Raum der Handlungen nicht durch Verlust oder Unachtsamkeit zurückgelassen werden."15
In einer AGM/S-Ausbildungsanleitung aus dem Jahre 1974 wurde unter dem Titel "Der konspirative Hinterhalt gegen Einzelpersonen, Personengruppen und Fahrzeuge"16 ausgeführt, wie derartige Anschläge praktisch durchzuführen seien. Der Hinterhalt solle unter Anwendung von Täuschung, List, Findigkeit und möglichst unter Volltarnung (zum Beispiel in Uniformen des Gegners) arrangiert werden, heißt es in der Ausbildungsanleitung weiter. Je nach Zielstellung unterscheide man fünf verschiedene Arten des Hinterhaltes: den Vernichtungshinterhalt, den Beutehinterhalt, den Sicherungshinterhalt, den Störhinterhalt und den Hinterhalt im Rahmen des psychologischen Kampfes.17 Beispielsweise heißt es: "Der Vernichtungshinterhalt wird mit dem Ziel der Liquidierung von Personen bzw. der Zerstörung des jeweiligen Objektes geführt. Die anzuwendenden Mittel und Methoden können sich erstrecken von der Anwendung des tödlichen Nahkampfes, den Schußwaffen, über die ‚Herbeiführung eines Unfalls‘ bis zum Einsatz von Sprengkampfmitteln. Rezepte gibt es keine. Der Charakter des Objektes, die eigenen Möglichkeiten sowie Ort, Zeit und Bedingungen sind die bestimmenden Faktoren für die Wahl der jeweiligen Mittel und Methoden."18
Im Gegensatz dazu sollte der "Beutehinterhalt" der Gefangennahme von Personen (etwa als Geiseln) und dem Raub von Sachen dienen. Der "Störhinterhalt" zielte auf die Behinderung "feindlicher" Pläne und Absichten. Als Beispiele dafür wurden in der Ausbildungsanleitung die planmäßige Versorgung eines Objektes oder die Durchführung einer Tagung oder Konferenz genannt, welche zum eine durch Angriffe auf Lieferfahrzeuge, zum anderen durch Anschläge gegen einzelne anreisende Tagungsteilnehmer wirksam gestört werden könnten. Mit besonderer Arglist sollte beim "konspirativen Hinterhalt im Rahmen des psychologischen Kampfes" vorgegangen werden. Hier wollte man wahllos unbeteiligte Zivilisten überfallen und ermorden. Durch diesen Terror sollte unter der Bevölkerung der Bundesrepublik Verunsicherung, Schrecken und Panik ausgelöst werden.
Stalinistische Denkart
Vor diesem Hintergrund ist es nicht unlogisch, auch weiterhin bisher ungeklärte Todesfällen von Menschen nachzugehen, an deren Beseitigung das SED-Regime ein Interesse haben konnte. Es bleibt zu fragen, was die MfS-Strategen trotz Entspannungspolitik ab Anfang der siebziger Jahre bewogen hat, derartig detaillierte Mord- und Terrorszenarien fortzuführen. Das MfS intensivierte im Gegenteil seine Aktivitäten in diese Richtung just zu der Zeit, als die Vertreter beider deutscher Staaten die Abkommen aushandelten, die in den Grundlagenvertrag von 1972 mündeten. Die friedliche Koexistenz war für verantwortliche Vertreter der MfS-Generalität lediglich eine besondere Form des Klassenkampfes. In dieser Situation gelte es, so stellte beispielsweise der für die angeführten Mordplanungen damals zuständige Chef der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM), Alfred Scholz, 1972 fest, die Einsatzgruppen auf Handlungen in der Anfangsperiode eines Krieges gegen die Bundesrepublik vorzubereiten. Derartige "Handlungen" sollten nach seinen Worten unter anderem Zerstörung von Zielobjekten der bundesdeutschen Infrastruktur und individueller Terror sein.19 Eine mögliche Deutung für diese Haltung wäre, dass offensichtlich für die Verantwortlichen im MfS von der äußeren Entspannung eine besondere Bedrohung für das SED-Regime ausging. Nicht anders lässt sich auch die Verschärfung der Stasi-Repressionen im Inneren der DDR während der siebziger Jahre erklären. Ausschlaggebend ist jedoch, dass Partei- und MfS-Kader wie Scholz auf Grund ihrer Biographie einer genuin stalinistischen Denkart anhingen. In deren Machtlogik war es nach dem Motto "Wer wen?" trotz öffentlicher Friedensbeteuerungen selbstverständlich, im Geheimen aggressive Planungen zum letztendlichen Sieg über den äußeren und inneren "Feind" fortzuführen. De Zweck, die kommunistische "Weltrevolution", heiligte jedes Mittel, auch Mord und Terror. Dass die Stasi-Kader bis heute dieser Denkart anhängen, wurde vor kurzem an der öffentlichen Äußerung des ehemaligen Stasi-Hauptmanns Jürgen Strahl in Odense erschreckend deutlich. Strahl, heute Rechtsanwalt in Zingst und Berlin, setzte die Hinrichtung des abtrünnigen MfS-Offiziers Werner Teske mit der standrechtlichen Erschießung Claus Schenk Graf von Stauffenbergs durch die SS gleich: "Wer Verrat begeht, erschießt sich. Und wer es nicht selber tut, der wird erschossen. Einfach nur mal so."20
1 Rede Mielkes auf der Delegiertenkonferenz der SED-Grundorganisation der MfS-Bezirksverwaltung Cottbus 1979; Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen (BStU), MfS, BV Frankfurt/Oder, Tonbandsignatur Cc Tb/G/081.
2 Vgl. Roland Schißau, Strafverfahren wegen MfS-Unrechts, Berlin 2006, S. 142-146.
3 Vgl. Wolfgang Welsch, Ich war Staatsfeind Nr. 1, Frankfurt/M. 2001 sowie Schißau (Anm. 2), S. 147-149.
4 MfS, Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG): Zu Problemen der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Abteilung XX der BV Berlin vom Oktober 1986; BStU, MfS, ZAIG 13748, Bl. 62 ff
5 MfS, HA I: Plan der operativen Maßnahmen zur Liquidierung des Thurow, Rudi vom 25.11.1963; BStU, MfS, AOP 5476/72, Teilvorgang III, Bd. 1, Bl. 146 ff.
6 Ausführlich dazu: Thomas Auerbach: Vorbereitung auf den Tag X. Die geplanten Isolierungslager des MfS, Reihe Analysen und Berichte des BStU, Berlin 1995. Exkurs: Zum Begriff "Liquidierung" und seiner Bedeutung im Zusammenhang mit dem Vorbeugekomplex, S. 115-127.
7 Vgl. Thomas Auerbach: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front. Terror und Sabotagevorbereitungen des MfS gegen die Bundesrepublik Deutschland, 4. Auflage, Berlin 2001.
8 Minister für Staatssicherheit: Befehl Nr. 107/64 vom 21.01.1964; BStU, MfS, HA XXII 521/18, Bl. 40-43, publiziert bei Auerbach (Anm. 7), S. 111-113.
9 Arbeitsgruppe des Ministers/Sonderfragen (AGM/S): Einsatzgrundsätze und Hauptaufgaben der Einsatzgruppen im Operationsgebiet vom 15.4.1981 BStU, MfS, XXII 1600/1, Bl. 3.
10 Ebd., Bl. 12.
11 Handbuch der AGM "S": Die Eeinsatz- und Kampfgrundsätze tschekistischer Einsatzkader bei der Durchführung offensiver tschekistischer Kampfmaßnahmen im Operationsgebiet vom 09.01.1974; BStU, MfS, HhA XXII 5565/13, Bl. 14.
12 Ebd., Bl. 18.
13 Bl. 18.
14 Gerhard Jonscher: Die Aufgaben tschekistischer Einsatzgruppen im Operationsgebiet vom März 1982; BStU, MfS, HhA XXII 521/17, Bl. 16 f.
15 Ebd., Bl. 9.
16 MfS, Abteilung IV/S: Der konspirative Hinterhalt gegen Einzelpersonen, Personengruppen und Fahrzeuge von 1974; BStU, MfS, HhA XXII 5708/1, Bl. 151-221.
17 Ebd., Bl. 167.
18 Ebd., Bl. 168.
19 Siegfried Zieger: Gedankenbeiträge zur Chronik der Arbeitsgruppe der AGM/S von 1982, S. 2 ff.; BStU, MfS, HhA XXII 658/2, Bl. 67 f.
20 Helmuth Frauendorfer und Ulf Kalkreuth: Stasi-Offiziere auf "Betriebsausflug", mdr-Politmagazin FAKT vom 26.11.2007: http://www.mdr.de/fakt/5039850.html; Matthias Schlegel: Opferverband zeigt Stasi-Mann an. In: Der Tagesspiegel vom 23.11.2007.
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